Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
19.02.20
16:22 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 6: Jetzt wird auseinanderdividiert, was zusammengehört

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 19. Februar 2020
Kai Vogel: Jetzt wird auseinanderdividiert, was zusammengehört TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Drs. 19/1965)
„Der Landtag hat am 17. November 2016 erstmals über die Gründung eines Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung debattiert. Diese Debatte war von einem sehr hohen Maß an Einigkeit geprägt. Das Plenum verabschiedete bei Enthaltung der FDP einen Auftrag an die damalige Landesregierung, die Errichtung eines SHIBB vorzubereiten. Im Beschluss des Landtages war eindeutig die Rede davon, dass die Steuerungshoheit für die beruflichen Schulen beim Bildungsministerium verbleiben sollte. Bei den Koalitionsverhandlungen nach der Landtagswahl war das plötzlich alles nicht mehr wahr, und die staunende Öffentlichkeit war mit einer ganz neuen bildungspolitischen Philosophie konfrontiert, die heißt: „Jetzt wird auseinanderdividiert, was zusammengehört!“ Die neue Koalition vereinbarte, dass es zukünftig Schulen geben sollte, für die die Bildungsministerin zuständig sein sollte, nämlich die allgemeinbildenden Schulen, und solche, deren oberster Chef der Wirtschaftsminister sein sollte, nämlich die beruflichen Schulen. Dass dies eine Kurswende weg von der Vorstellung eines durchlässigen Bildungssystems wäre, ist in den vergangenen drei Jahren von nahezu jedem geäußert worden, der irgendetwas mit beruflicher Bildung zu tun hat. Die Landesregierung legt heute einen Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes vor, der nach eigenem Bekunden gesetzgebungstechnisch erst einmal nur eine Fingerübung ist. Das SHIBB wird durch dieses Gesetz nicht errichtet, sondern „Es handelt sich um abstrakt generelle Regelungen, die über dies erst Geltung erlangen, wenn das SHIBB rechtswirksam errichtet worden ist“. Die Gesetzgebungsklarheit, die eigentlich Grundlage für die Tätigkeit des Gesetzgebers sein sollte, wird durch diesen Entwurf in ihr Gegenteil verkehrt. Mir tut jetzt schon jeder Leiter einer Berufsschule leid, der mit diesem Gesetz umgehen müsste. Da wird Migräne zur Berufskrankheit! Die Schulaufsicht hat künftig drei Ebenen, aber für jede Schule sind nur eine oder zwei Ebenen zuständig: - entweder das Schulamt und das Ministerium – bei den Grundschulen und GemSch - oder nur das Ministerium – bei den Gymnasien und GemSch m.O. - oder künftig das SHIBB und das Ministerium – bei den Berufsschulen
Und dann wird es völlig absurd: Das SHIBB wird dem Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers zugewiesen, dem die oberste Dienstaufsicht über die berufsbildenden Schulen einschließlich der Regionalen Berufsbildungszentren übertragen wird. Aber die Fachaufsicht über das SHIBB soll wiederum beim Bildungsministerium verbleiben. Sie schaffen ohne jegliche Not einen Kompetenzwirrwarr, auf den Daidalos bei der Konstruktion des Labyrinths von Knossos neidisch geworden wäre. Daidalos wollte ja auch nur den Minotauros einsperren; Sie pferchen rund 100.000 Lernende und Lehrende an den beruflichen Schulen in dieses verschlungene Regelwerk ein. Sie greifen auf den Beschluss des Landtages von 2016 zurück, indem Sie ein Kuratorium mit beratender Funktion vorsehen. Wir werden uns das Errichtungsgesetz zum SHIBB ansehen, ob dieses Gremium den Mindestanforderungen an eine Mitbestimmung genügt. Der Gesetzentwurf regelt zusätzlich eine Frage, die nichts mit dem SHIBB zu tun hat, nämlich die Einführung des Klassensprechers für die gesamte


1 Jahrgangsstufe in der Oberstufe, wenn die Klassenverbände aufgehoben sind. Das ist im Prinzip sinnvoll, aber an großen Schulen, an denen eine Jahrgangsgruppe schon einmal über 100 Schülerinnen und Schüler umfassen kann, stößt es an Grenzen, wenn Klassensprecher und deren Stellvertreter Mitschüler vertreten sollen, mit denen sie im Extremfall nie gemeinsam Unterricht haben. Welche Schüler wenden sich an den eigenen Klassensprecher, wenn Sie die Person gar nicht kennen? Hier muss ein klügerer Weg bis August gefunden werden, da die wichtige Funktion als Klassensprecher oder -sprecherin sonst vielfach nur eine Alibifunktion erhält. Aber für das SHIBB gilt das nicht. Hier werden wir verkürzten Anhörungen nicht zustimmen. Notfalls kann man die Regelung zu § 65, also den Jahrgangssprechern, als eigenen Gesetzentwurf auskoppeln und unabhängig von den Bestimmungen über das SHIBB schnell verabschieden.“



2