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20.02.20
13:22 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 16 "Neuregulierung des Glücksspiels"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 067/2020 Kiel, Donnerstag, 20. Februar 2020
Innen/ Neuregulierung Glücksspiel



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 16 „Neuregulierung des Glücksspiels“ In seiner Rede zu TOP 16 (Neuregulierung des Glücksspiels) erklärt der in- nenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Die Rede des Kollegen Dr. Dolgner war ja ein Musterbeispiel für Frustbe- wältigung. Die Erkenntnis, dass die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein mit ihrer Verbotsstrategie beim Online-Glücksspiel auf verlorenem Posten steht und mittlerweile völlig isoliert ist, muss sehr schmerzhaft sein. Das rechtfer- tigt aber nicht den Vorwurf, Jamaika würde parlamentarische Gepflogenhei- ten missachten.
Der Kollege Dolgner verkennt den Hintergrund des heutigen Antrags. Wir wollen uns nicht mit dem Staatsvertrag inhaltlich beschäftigen, sondern der Landesregierung den Handlungsspielraum verschaffen, um am 05. März 2020 den Staatsvertrag unterzeichnen zu können, ohne gegen einen Land- tagsbeschluss verstoßen zu müssen. Dieses Parlament hat am 22. Septem- ber 2017 einen Beschluss gefasst, mit dem sehr klare Bedingungen für die künftige Glücksspielregulierung aufgestellt wurden. Der jetzt vorliegende Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags erfüllt zwar viele unserer Forderun- gen, die Gegenstand des damaligen Parlamentsbeschlusses waren, aber eben nicht alle. Sinn und Zweck des heutigen Antrags ist daher ausschließ- lich die Modifizierung des damaligen Beschlusses, um so für den Minister- präsidenten den Weg freizumachen, damit er den Staatsvertrag am 05. März 2020 unterzeichnen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Mit dem Staatsvertrag selbst werden wir uns erst beschäftigen, wenn dieser ins übli- che Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist und das kann nicht vor Unterzeichnung durch die Landesregierung geschehen.
Und nun zum eigentlichen Gegenstand unseres Antrages: Wir werden in Kürze ein einheitliches Glücksspielrecht haben, dass in allen Bundesländern gleichermaßen gelten wird. Aus Sicht Schleswig-Holsteins ist es noch viel Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de erfreulicher, dass das generelle Verbot des Online-Glücksspiels dann der Vergangenheit angehören wird. Wir können stolz auf die Arbeit unserer Lan- desregierung sein, dass es ihr in zähen Verhandlungen gelungen ist, legales Online-Glücksspiel in ganz Deutschland zu ermöglichen. Hier gebührt in be- sonderer Weise Dank dem Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, dem es gelungen ist, vieles von dem durchzusetzen, was wir in Schleswig-Holstein schon in der Vergangenheit richtig gemacht haben.
Und ich muss einräumen, dass wir, die fachpolitischen Sprecher der Jamai- ka-Koalition und des SSW, ihm das Leben in den vergangenen Monaten nicht immer ganz leicht gemacht haben. Wir hatten ja klare Vorstellungen, wie ein modernes Glücksspielrecht aussehen soll, das dem Spielerschutz, dem Jugendschutz und auch der Suchtprävention hinreichend Rechnung trägt und trotzdem dazu beitragen wird, dass illegales Glücksspiel möglichst unattraktiv werden wird. Entsprechend statteten wir unseren CdS mit einem klar umrissenen Verhandlungsmandat aus und ich kann wohl für uns alle sprechen: Er hat mehr in den Verhandlungen herausgeholt als wir zu Beginn erwarten durften. Dafür im Namen aller, die wir die Verhandlungen eher passiv begleitet haben, unseren aufrichtigen Dank.
Bis gestern lief ja noch die Expertenanhörung und es werden jetzt die Stel- lungnahmen auszuwerten sein, um festzustellen, ob es noch Anpassungs- oder Ergänzungsbedarfe gibt. Und auch wir sehen sicherlich an der einen oder anderen Stelle Verbesserungsbedarf, gestützt auf unsere Erfahrungen hier in Schleswig-Holstein. Wenn wir illegales Glücksspiel wirksam bekämp- fen wollen, dann muss das legale Angebot eine attraktive Alternative zum Schwarzmarkt sein. Zu hohe bürokratische Hürden gefährden dieses Ziel. Eine flexiblere Limitregelung wäre hier z.B. ein bedenkenswerter Schritt ge- wesen, für den wir auch nach Abschluss des Staatsvertrages weiter werben sollten.
Aber man muss auch realistisch bleiben, denn mit dem jetzigen Staatsver- trag haben wir einigen anderen Ländern schon einiges abverlangt. Und vor dem Hintergrund, dass jede auch noch so kleine Änderung der Zustimmung aller 16 Bundesländer bedarf, wird es wohl schwierig werden, nun noch einmal am Text selbst Änderungen vorzunehmen. Wir können mit dem jetzi- gen Verhandlungsergebnis gut leben. Ein Schleswig-Holsteinischer Sonder- weg, wie wir ihn 2012 eingeschlagen haben, verbietet sich heute. Dieser Sonderweg war damals nur möglich, weil wir beim Online-Glücksspiel ein Al- leinstellungsmerkmal hatten. Nur in unserem Bundesland war legales Onli- ne-Glücksspiel möglich und das machte unsere Lizenzen attraktiv. Diese At- traktivität aber verlieren wir, sobald der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten wird. Der Markt bei uns ist nicht so groß und ertragsstark, dass die großen Anbieter auch künftig zu uns kommen werden. Da sind die gro- ßen Länder viel attraktiver. Deshalb sprechen auch rein ökonomische Grün- de dafür, dass wir Teil des gesamtdeutschen Glücksspielmarktes werden. Nur so werden wir die Einnahmen aus dem Glücksspiel auch künftig auf ei- nem guten Niveau sichern.
Zwei Bitten für die Abschlussverhandlungen haben wir dann aber doch noch: Zum einen bitten wir darum, dass Schleswig-Holstein in die Regelung über sogenannte Verbundspielhallen aufgenommen wird, um uns hier einen größeren Gestaltungsspielraum zu sichern. Zum anderen wäre es wün- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de schenswert, wenn die geplante zentrale Glücksspielbehörde in unserem Bundesland angesiedelt wird. Ich glaube, dass Schleswig-Holstein hierfür prädestiniert ist, denn kein anderes Bundesland hat gerade beim Online- Glücksspiel so viel Erfahrung wie wir. Und hier sollten wir als Schleswig- Holsteiner ruhig selbstbewusst auftreten.
Heute wünsche ich unserer Landesregierung in den Schlussverhandlungen viel Erfolg. Der jetzt vorliegende Entwurf des Staatsvertrages macht den Weg frei für eine gesamtdeutsche Glücksspielregulierung und das ist das ei- gentlich Bemerkenswerte.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de