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21.02.20
12:27 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zum Verursacherprinzip beim Nitrateintrag

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 23 – Einträge früher messen – Pressesprecherin Verursacherprinzip beim Nitrateintrag durchsetzen Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Bernd Voß: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 069.20 / 21.02.2020

Anstehende Investitionen müssen vom Markt finanziert werden
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorweg: Es geht hier nicht um die Abwendung von Strafzahlungen wegen Nichteinhal- tung von Vorschriften, die uns von Brüssel her aufgezwungen werden. Es geht um den Schutz unserer Gewässer, um den Schutz des Trinkwassers. Und wir, damit meine ich auch die Grünen, haben uns in der EU dafür eingesetzt, dass es diesen Schutz gibt und dieser europaweit auch umgesetzt wird. Und das ist gut so.
Bei der Düngevorordnung ist viel zu lange auf Zeit gespielt worden. Deshalb sind wir jetzt in dieser schwierigen Lage. Die Bundesregierung hat die Empfehlungen und Mah- nungen ihrer eigenen wissenschaftlichen Beiräte, der EU-Kommission, der Wasserver- sorger und anderer viel zu lange nicht ernst genommen.
Sie hat zu sehr auf den Bauernverband gehört, der Mitverantwortung dafür trägt, dass die Düngeverordnung, wie sie in 2017 beschlossen wurde und seit Anfang 2018 in Kraft ist, so ist, wie sie ist, und den Anforderungen nicht gerecht wird.
Dass Bäuer*innen auf die Barrikaden gehen, wenn es neue Vorschriften gibt und die ei- ne derart kurze Halbwertzeit haben, ist verständlich. Aber die Nitratrichtlinie der EU gibt es bereits seit 28 Jahren. Wären die erforderlichen Reformen und Anpassungen zeitig auf den Weg gebracht worden, wäre die Anpassung um einiges leichter und insbeson- dere auch für viele Betriebe kostengünstiger gewesen.
Ehrlicherweise müssen wir sagen: Es ist jetzt nicht mehr viel drin. Die Länder werden im Bundesrat Änderungsvorschläge einbringen, aber sie werden am Ende zustimmen müssen, wollen sie nicht den schwarzen Peter bekommen und für die knapp eine Milion
Seite 1 von 2 Euro täglicher Strafzahlungen verantwortlich gemacht werden. Und klar ist, wir werden wie nach der letzten Reform 2017 im Land das umsetzen, was uns der Bund vorgibt und ermöglicht. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn beim Monitoring und bei den Mess- verfahren zur Ermittlung der Belastungsgebiete bundesweit einheitlich vorgegangen wird. Wir haben diese Forderung in unserem Antrag drin.
Eines muss ich allerdings dazu sagen, an die Adresse derjenigen, die glauben, das Problem sei durch andere Messverfahren weg. Dem ist nicht so. Aus der Welt geschafft wird es nur bei angepasster, gewässerschonender Düngung und durch angepasste, an die Fläche gebundene Tierhaltung. Gülle und organischer Dünger von zu vielen Tieren, bezogen auf die Fläche, dann noch durchlässige Böden und womöglich nicht optimier- ter, mineralischer Stickstoff obendrauf, das führt zu Nitratproblemen im Grundwasser. Das lässt sich nicht wegmessen.
Wir sprechen uns in unserem Antrag für eine Binnendifferenzierung aus. Das heißt, in den roten Gebieten sollten sich die strengeren Maßnahmen der neuen Düngeverord- nung gezielt auf diejenigen konzentrieren, die in der Vergangenheit die erhöhten Nitrat- werte mit verursacht haben. Diejenigen Betriebe, die seit Jahren nachweislich gewäs- serschonend wirtschaften, sollten ausgenommen werden. So verstehen wir das Verur- sacherprinzip.
Es darf nicht sein, dass am Ende gewässerschonend wirtschaftende Biobetriebe und konventionelle Betriebe, die nach den Empfehlungen der Gewässerschutzberatung wirtschaften, die Leidtragenden sind. Es braucht eine bundeseinheitliche Erfassung der Nährstoffströme, um die Überschüsse gezielt dort einzugrenzen, wo sie anfallen. Daran müssten sich auch die Kontrollen in ihrer Systematik orientieren.
Die Umsetzung eines effizienten und schlanken Kontrollsystems kann es unter anderem nur geben, wenn Betriebe mit geringem Viehbesatz entlastet werden und Betriebe mit hohen Konzentrationen im Viehbesatz intensiver begleitet werden.
Und auch das haben wir schon mehrfach hier gesagt: Es reicht nicht aus, wenn sich die Düngeverordnung allein auf die Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie von 1992 beschränkt. In einer Zukunftsstrategie für die Landwirtschaft müssen auch die fristgerechte Umsetzung der Richtlinie zur Begrenzung von Luftschadstoffen (NERC- Richtlinie, Ammoniak), der EU-Meeresschutzrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie und der Nationalen Biodiversitätsstrategie mit berücksichtigt werden.
Wenn diese Herausforderungen nicht zeitnah von der Bundesregierung angegangen werden, wird der Anpassungsprozess teuer für die Betriebe und kann wieder zu Struk- turbrüchen führen. Und zuletzt: Wir werden als Regierungskoalition in Schleswig- Holstein die Mittel zur Verfügung stellen, um in den kommenden drei Jahren knapp fünf Millionen Euro für Maßnahmen im Nährstoffmanagement den Betrieben zur Verfügung zu stellen. Die anstehenden Investitionen in den Betrieben sind ein Vielfaches höher. Das wird nur vom Markt kommen können. Daher muss die Agrarpolitik raus aus einer Politik die meint, unsere Betriebe auf eine Kostenführerschaft auf den Weltmärkten aus- richten zu können – auf billig. Das führt nicht zu fairen Preisen und schafft nur Verlie- rer*innen – für das Wasser, die Umwelt und die in der Landwirtschaft Tätigen bei uns und weltweit.
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