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21.02.20
13:37 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl zu TOP 17+27: Soviel gemeinsamer Unterricht wie sinnvoll und möglich, soviel individuelle Förderung wie nötig

PRESSEINFORMATION



– Es gilt das gesprochene Wort –

Dr. Frank Brodehl anlässlich des Berichts der Landesregierung zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich (TOP 32):
„Soviel gemeinsamer Unterricht wie sinnvoll und möglich, soviel individuelle Förderung wie nötig“ Kiel, 21. Februar 2020 Die Landesregierung hat am 8. Januar ihren „Bericht zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich“ vorgelegt. In der heutigen Debatte dazu im Landtag erklärte Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, in seiner Rede:
„Vielen Dank auch von meiner Seite an Sie, Frau Ministerin, für Ihren Bericht. Positiv halte ich jetzt schon fest: Nicht mehr die Quantität steht im Vordergrund, sondern die Qualität des gemeinsamen Lernens von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förder- bedarf. Gut, dass es nicht einmal mehr um Inklusionsquoten geht.
Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der knapp 100 Seiten starke Bericht lediglich eine Bestandsaufnahme ist. Ein Ziel oder eine Vision darüber, wie die sonderpädagogische Förderung im sogenannten inklusiven Setting in fünf oder in zehn Jahren aussehen soll, ist schlicht nicht erkennbar. Wenn aber eine Vision fehlt, dann fehlen konsequenterweise auch konkrete Zielsetzungen, dann fehlt auch eine darauf basierende Maßnahmenplanung mit messbaren Zwischenzielen, an denen man ablesen kann, ob sich die Qualität wirklich verbessert.
Warum aber findet sich keine Vision, keine konkrete Zielsetzung? Ich mutmaße einmal, dass man sich innerhalb der Jamaika-Koalition selbst nicht einig ist, wo man hinwill: Möchten Sie, • dass langfristig alle Schüler in einer Klasse unterrichtet werden, • dass Förderschulen langfristig geschlossen werden • und dass Behinderungskategorien ‚dekonstruiert‘ werden? Dies entspräche dann dem weitgehenden und ideologisch begründeten ‚full inclusion‘- oder „Inklusion ist unteilbar“-Verständnis. Oder können Sie unserem Inklusionsver- ständnis zustimmen, das davon ausgeht, dass es auch künftig eine Vielzahl von sonder-

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



pädagogischen Lernorten und Organisationsformen geben muss, um wirklich allen Schülern gerecht zu werden?
Wir lehnen die Auflösung von Förderschulen klar ab. Wir betonen, dass Bildungs- standards und Fachkategorien eine kulturelle Notwendigkeit sind. Wir halten den Förder- und auch den Fürsorgegedanken hoch.
Dass diese Frage – wo man eigentlich hinwill – , nach wie vor unbeantwortet ist, zieht in der Praxis widersprüchliche Folgen nach sich. In meinem Heimatkreis Ostholstein etwa gibt es noch sieben Förderzentren für den Bereich Lernen: drei davon eigenständig, vier sind Abteilungen größerer Schulen.
Über die drei eigenständigen Förderzentren Lernen heißt es im Schulentwicklungs- bericht Ostholstein, dass dort in der Vergangenheit verstärkt auf integrative und präventive Arbeit umgestellt worden sei, ‚um‘ – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –‚den Weg zur Inklusion voranzutreiben‘. Dies hat zu rückläufigen Schülerzahlen geführt, aber auch dazu – ich zitiere nochmals –, ‚dass derzeit eine verstärkte Nachfrage der Eltern auf Beschulung in einem Förderzentrum zu registrieren ist“.
Wohlgemerkt: Dort also, wo noch offiziell Klassen gebildet werden dürfen, steigt aktuell die Nachfrage danach, obwohl, wie gesagt, das politische Ziel der Inklusion vorangetrieben werden soll.
An den vier nicht mehr eigenständigen Förderzentren werden offiziell keine eigenstän- digen Klassen mehr gebildet. Hierzu heißt es im Bericht, Zitat: ‚Es wird weitgehend nach den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die inklusive Beschulung gearbeitet. Deshalb sind eigene Klassen am Förder- zentrumsteil nicht mehr darstellbar.‘
Auf deutsch gesagt: Selbstverständlich gibt es dort eigene Klassen, aber sie dürfen nicht dargestellt werden, weil man ja nach der Behindertenrechtskonvention arbeitet. Und die anderen Förderzentren – also die, die offiziell eigene Klassen haben und bei denen die Nachfrage der Eltern danach steigt – arbeiten diese Förderzentren gegen den Sinn der Behindertenrechtskonvention?
Aus unserer Sicht ein eindeutiges Nein! Sowohl in Förderzentren, die offiziell Klassen


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



vorhalten, als auch in Förderzentren, die dies inoffiziell tun, wird im Sinne der BRK gearbeitet, wird vor allem aber im Sinne der Schüler gearbeitet. Und genau deshalb ist es vollkommen unverständlich, dass diese Aspekte im Inklusionsbericht der Landes- regierung nicht vorkommen.
Thematisieren wir deshalb also einmal im Bildungsausschuss, warum die Nachfrage von Eltern nach einer Beschulung in einem Förderzentrum steigt. Und lassen Sie uns darüber sprechen, warum Sonderklassen, die es an einzelnen Schulen gibt, unter Verweis auf die BRK nicht dargestellt werden.
Was ist also zu tun, meine Damen und Herren?
Als erstes muss die Frage beantwortet werden, was man eigentlich will: ‚full inclusion‘ oder den gesunden Grundsatz: Soviel gemeinsamer Unterricht wie sinnvoll – soviel individuelle Förderung wie notwendig.
Als zweites brauchen wir eine entsprechende Planung mit konkreten und überprüfbaren Schritten. Dies gilt übrigens nicht nur bezüglich des Personals, sondern auch bezüglich Raumfragen und der Frage der Kosten. Alles andere geht nämlich sonst auf Kosten der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sowie auf Kosten von Lehrern und Mitschülern – und damit letztlich auf Kosten des Bildungsniveaus.
Ich habe mit einem positiven Aspekt des Inklusionsberichts begonnen und möchte ebenso schließen: So findet sich dort die These, dass Inklusion ‚Qualitätsstandards braucht‘. Das kann ich nur unterstreichen und wissen Sie was: Diese Standards existieren bereits und zwar als Sonderpädagogische Standards. Inwieweit diese an verschiedenen Förderorten in der Praxis umgesetzt werden können, das wird ja aus der Beantwortung meiner Großen Anfrage zu dem Thema hervorgehen, die ich vor einiger Zeit gestellt habe. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und Gespräche im Ausschuss. Vielen Dank!“


Weitere Informationen:
• Bericht der Landesregierung zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich (DS 19/1913) vom 8. Januar 2020: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01900/drucksache-19-01913.pdf


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de