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08.05.20
15:35 Uhr
SPD

Stefan Weber zu Top 24: Der Tod der Konik-Wildpferde muss aufgearbeitet werden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 08. Mai 2020
Stefan Weber: : Der Tod der Konik-Wildpferde muss aufgearbeitet werden TOP 24: Für wirksamen Tierschutz - Konsequenzen aus Vernachlässigung ziehen (Drs. 19/2070) „Im Naturschutzgebiet Wöhrdener Loch hielt der Naturschutzbund (Nabu) Schleswig-Holstein seit Herbst 2004 eine Herde Koniks. Das Konik ist eine Ponyrasse aus dem mittel- und osteuropäischen Raum, die sowohl in der Landwirtschaft als auch bei der Erhaltung von zahlreichen Naturschutzgebieten eingesetzt wird. Ende Februar hatten Spaziergänger beim Kreis Dithmarschen die schlechte Verfassung der Koniks gemeldet, mehrere Tiere mussten von der Weide geholt werden. Inzwischen sollen laut Zählstand am 1. April 2020 elf Koniks (fünf Stuten und sechs Fohlen) verendet sein bzw. wurden von einem Tierarzt eingeschläfert. Ein größerer Teil der Pferde ist mittlerweile entnommen und anderweitig untergebracht. Wer ist aber nun für den Tod mehrerer wehrloser Konik-Wildpferde im Meldorfer Speicherkoog verantwortlich? Hier beginnt ein Kompetenz Wirrwarr. Ein Hin und Her Geschiebe der Verantwortlichkeit. Aus der Lektüre von Presseartikeln erschließt sich mir kein eindeutiges Bild, keine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeit. Der NABU soll als Halter zunächst die Kosten für das Management der Herde, also für Tierärzte, Zusatzfutter etc. übernommen, und diese dann mit dem Kreis Dithmarschen und dem Land abgerechnet haben. Der NABU war selbst nicht Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen. Hier schon mal zwischendurch als Hinweis an die AfD Fraktion. Der NABU erhielt daher für seine Aufgabe auch keine Zahlungen aus Agrar-Mitteln der EU. Nach Darstellung des NABU wurden professionelle Tierhalter verpflichtet, die Tiere zu beaufsichtigen, wenn nötig tiermedizinisch zu versorgen und bei Bedarf zuzufüttern. So steht es in einem Vertrag vom 29. März 2010 zwischen dem NABU und den vom NABU beauftragten Landwirten. Und jetzt werfen sich der Nabu und das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gegenseitig eine Teilschuld vor. Dabei ging es unter anderem um eine defekte Fanganlage, um deren Funktionieren sich laut Umweltminister Jan Philipp Albrecht der NABU hätte kümmern müssen. Der NABU wies das wiederum zurück und erklärte, dass er immer wieder vom zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vertröstet worden sei. Ja, was stimmt denn nun Herr Minister Albrecht? Vielleicht können Sie dieses heute noch mal Aufklären! Fest steht bisher, dass im Fall der vernachlässigten und verendeten Konik-Pferde Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen haben, wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Zum jetzigen Zeitpunkt eine finanzielle Förderung des NABU auf den Prüfstand zu stellen, erschließt sich mir daher nicht. Es gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Der NABU ist ein föderal aufgebauter Verband mit demokratischen Strukturen. Nach einer umfassenden Prüfung des Jahresabschlusses durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer wird das Ergebnis in einem schriftlichen Bericht dem Präsidium vorgelegt. Für den NABU ist Transparenz eine zentrale Leitlinie, ich bin mir nicht sicher, wie es bei ihnen von der AfD damit aussieht, ich möchte hier aber nicht an ihre Haltung zur Transparenz erinnern. Der Verband hat die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative „Transparente Zivilgesellschaft“ unterzeichnet und stellt grundlegende Informationen zur Satzung, zu wesentlichen Entscheidungsträgern, zur Herkunft und Verwendung der Mittel sowie zur Personalstruktur auf Anfrage öffentlich zur Verfügung. Und der NABU positioniert sich deutlich gegen Diskriminierung, Rassismus und Fremdenhass. Bereits 2015 stellte sich der NABU


1 mit einer Resolution jedweder Diskriminierung, Rassismus und Fremdenhass entschieden entgegen. Liegt hier vielleicht der Grund ihres Antrages? Möchte die AfD Fraktion vielleicht nur einen Kämpfer für eine gesunde Umwelt und gegen die Klimakrise diskreditieren? Wer weiß? Wir jedenfalls lehnen ihren Antrag selbstverständlich ab.“



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