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14.05.20
14:13 Uhr
SPD

Kai Vogel: Verschleierung dient nicht dem Schulauftrag – Keine Abstriche bei Bildungschancen für Musliminnen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #150 – 14. Mai 2020

Kai Vogel: Verschleierung dient nicht dem Schulauftrag – Keine Abstriche bei Bildungschancen für Musliminnen Zur heutigen Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses, eine Vollverschleierung an Schulen durch eine Änderung des Schulgesetzes zu verbieten, erklärt der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Kai Vogel:
„Es entbehrt nicht der Ironie, dass der Bildungsausschuss heute maskiert über Gesichtsverhüllungen beraten hat. Als wir zum gleichen Thema an den Hochschulen debattiert hatten, gab es exakt einen einzigen Fall einer Muslima in der Burka. Jetzt gab es nicht einen einzigen konkreten Fall an unseren Schulen. Es ist dennoch richtig, Rechtssicherheit für unsere Schulleiter und Lehrkräfte zu schaffen. Dieser Beschluss ist kein Angriff auf die Gewissens- und Religionsfreiheit, sondern er dient der offenen Kommunikation im Unterricht und sichert die weltanschauliche Neutralität der Schule. Deshalb unterstützt die SPD diese Schulgesetz-Änderung. In etlichen anderen Bundesländern gelten ähnliche Regelungen; in weiteren Ländern wird darüber beraten. Der Grundsatzstreit, ob der Gesichtsschleier Ausdruck der religiösen Selbstbestimmung oder der Unterdrückung der muslimischen Frau ist, wird weitergehen und sicher nie abschließend entschieden werden. Wie werden genau beobachten, ob diese Regelung zum Vorwand genommen wird, muslimischen Mädchen ihre Bildungschancen zu nehmen. Die Schulpflicht wird nicht unter einen religiösen Vorbehalt gestellt werden. Die Hinweise und Besorgnisse der Anhörungsteilnehmer werden wir für die Zukunft aufnehmen. Die Schule hat keinen Erziehungsauftrag gegenüber muslimischen Müttern, die auch künftig an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Sprechstunden teilnehmen können sollen, statt von ihren – keiner religiösen Bekleidungsvorschrift unterliegenden – Ehemännern verdrängt zu werden.“



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