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03.06.20
13:26 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl: Das Vollverschleierungsverbot für Hochschulen wird kommen – vielleicht schon morgen

PRESSEMITTEILUNG



Dr. Frank Brodehl anlässlich der morgigen Sitzung des Bildungsausschusses zum Tagesordnungs- punkt „Vollverschleierungsverbot an Hochschulen“:

„Das Vollverschleierungsverbot für Hochschulen wird kommen – vielleicht schon morgen“ Kiel, 3. Juni 2020 Die AfD-Fraktion hat am 20. Februar 2019 einen Gesetzentwurf zur „Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein“ eingebracht. Ziel des Antrages war, den Hochschulen des Landes eine Rechtsgrundlage dafür zu geben, für ihren Lehrbetrieb ein Vollver- schleierungsverbot einzuführen. Der AfD-Gesetzentwurf steht morgen auf der Tagesordnung des Bildungsausschusses. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Als die Christian-Albrecht-Universität in Kiel Anfang des vergangenen Jahres die Politik dazu aufrief, für das von ihr gerade erlassene Vollverschleierungsverbot eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, hat allein die AfD-Fraktion umgehend darauf reagiert und am 21. Februar 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Ergänzung des Hochschul- gesetzes eingebracht. Dieser wurde am 6. März 2019 im Plenum beraten wurde. Bereits damals hätten namentlich CDU und FDP zustimmen können, zumal Ministerpräsident Günther (CDU) bereits am 23. Februar 2019 in den Kieler Nachrichten wie folgt zitiert wurde: „Eine Vollverschleierung passt nicht zu unseren Bildungsinstitutionen, deshalb brauchen wir für Schulen und Hochschulen ein gesetzliches Verschleierungsverbot.
Und im selben Artikel erklärte FDP-Fraktionschef Christoph Vogt: „Eine Gesichtsverschleierung können wir an Schulen und Hochschulen nicht akzeptieren.“
Dass CDU und FDP gleichwohl den Gesetzentwurf der AfD ablehnten und auch keinen eigenen Entwurf für ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot bis heute eingebracht haben, liegt allein daran, dass der grüne Koalitionspartner ein solches Verbot bislang stets abgelehnt hat. Vor diesem Hintergrund bleibt spannend, wie morgen im Bildungs- ausschuss über den AfD-Antrag beraten und ggf. entschieden wird: Bleibt es dabei, dass


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



CDU und FDP ihre eigene Überzeugung über Bord werfen, um den Koalitionsfrieden mit den GRÜNEN zu wahren, oder legen sie einen eigenen Gesetzentwurf für ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot an Hochschulen vor, der dann so weichgespült ist, dass selbst die GRÜNEN diesem gesichtswahrend zustimmen können?
Feststeht schon jetzt, dass CDU, FDP und GRÜNE seit über 15 Monaten die Universität Kiel mit deren Forderung nach einem gesetzliches Vollverschleierungsverbot hängen- lassen, obwohl mit dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ein solches Gesetz bereits im März 2019 hätte verabschiedet werden können.
Morgen werden wir nun sehen, ob Jamaika weiterhin der eigene Koalitionsfrieden oder das Interesse der schleswig-holsteinischen Hochschulen am Herzen liegt. Wir sind gespannt.“



Weitere Informationen:
• Kieler Nachrichten-Artikel „Günther will gesetzliches Verschleierungsverbot“ vom 23.02.2019: https://www.kn-online.de/Nachrichten/Politik/Nach-Uni-Richtlinie-Daniel-Guenther-will- gesetzliches-Schleierverbot
• Pressemitteilung von Dr. Frank Brodehl „Die Verschleierungsverbote an unseren Hochschulen müssen rechtssicher sein – dazu braucht es ein Gesetz“ vom 21.02.2019:
http://www.ltsh.de/presseticker/2019-02/21/20-08-00-3a51/PI-XG73EDpR-afd.pdf
• Rede von Dr. Frank Brodehl „Rechtssichere Verschleierungsverbote sind wichtiger als der Koalitionsfrieden von Jamaika“ vom 06.03.2019:
http://www.ltsh.de/presseticker/2019-03/06/16-33-03-5b77/PI-XH-oL1t3-afd.pdf
• Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein“ vom 20.02.2019 (Drucksache 19/1290):
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01290.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de