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12.06.20
15:06 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Diskussion um das Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 197.20 / 12.06.2020


Berliner Antidiskriminierungsgesetz:
Keine Schikane und kein Generalverdacht, sondern in einem Rechtsstaat geboten
Zur Diskussion um das Berliner Antidiskriminierungsgesetz sagt der innen- und rechts- politische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Wir begrüßen es sehr, dass Schleswig-Holsteins Innenministerin zu dem Ergebnis kommt, dass Polizist*innen auch weiterhin in Berlin Amtshilfe leisten können. Das Ver- waltungsrecht lässt eine Verweigerung von Amtshilfe durch ein Bundesland mit den bis- lang vorgebrachten Argumenten auch nicht zu.
Das macht überdeutlich, dass die laufende Kampagne der Polizeigewerkschaften gegen das Berliner Antidiskriminierungsgesetz Ausdruck einer reflexartigen Abwehr ist. Dabei schrecken die Akteur*innen nicht davor zurück, die Tatsachen völlig zu verdrehen: Scha- densersatz gegenüber einzelnen Polizeikräften sieht das Gesetz überhaupt nicht vor. Die im Gesetz enthaltenen Beweiserleichterungen für Diskriminierungsopfer haben keinerlei Auswirkung auf eventuelle Disziplinarverfahren.
Eine solche Beweiserleichterung gibt es übrigens im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG), einem Bundesgesetz, schon seit Jahren. Dies müsste eigentlich auch Polizeige- werkschafter*innen bekannt sein. Warum für Diskobetreiber*innen etwas anderes gelten soll als für Polizeikräfte, die das staatliche Gewaltmonopol in einem Rechtsstaat ausü- ben, bleibt eine offene Frage an all diejenigen, die nun zu Felde reiten gegen diese sinn- volle Regelung.
Seite 1 von 2 Diejenigen, die nicht diskriminieren, müssen nichts befürchten. Diejenigen hingegen, bei denen das Vollzugshandeln Anlass für Diskriminierungen gibt, müssen sich einer rechtli- chen Prüfung stellen. Das ist keine Schikane und kein Generalverdacht, sondern in einem Rechtsstaat geboten.
Das Geschrei war genauso groß bei der Einführung des AGG, der Polizeibeauftragten oder der Kennzeichnung der Polizeibeamt*innen im Dienst. Weder gab es die beim AGG befürchteten Klagewellen noch hat sich ein Misstrauen gegenüber der Polizei niederge- schlagen.
Wer das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin so vehement ablehnt, muss deut- lich machen, wie der Kampf gegen Diskriminierung anders wirksam geführt werden kann. Allein auf das geltende Recht zu verweisen, hilft den zahlreichen von Diskriminierung und Rassismus in unserem Land Betroffenen nicht weiter. Ich für meinen Teil wäre froh, wenn wir ein vergleichbares Antidiskriminierungsgesetz in Schleswig-Holstein bekämen.

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