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17.06.20
10:20 Uhr
AfD

Claus Schaffer zu TOP 32, 33, 34: Die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen müssen verbessert werden – die SPD braucht es dazu nicht

PRESSEMITTEILUNG



Claus Schaffer anlässlich der SPD-Anträge zu den Arbeits- und Wohnbedingungen der Beschäftigten in der Fleischindustrie (TOP 32 + 33 + 34):

„Die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen müssen verbessert werden – die SPD braucht es dazu nicht“ Kiel, 17. Juni 2020 Die SPD will die Arbeits- und Wohnbedingungen für die Beschäftigten in der schleswig-holsteinischen Fleischindustrie verbessern. Ihre drei darauf gerichteten Anträge, die heute im Plenum debattiert werden, beziehen sich auf Bundes- und EU-Recht. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Spre- cher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Die Umstände, unter denen namentlich ausländische Arbeitnehmer in der schleswig- holsteinischen Fleischindustrie tätig sind, stehen schon länger in der Kritik – zu Recht. Denn nicht wenige Arbeitgeber haben die Gesetzeslücken, die es bislang etwa im Bereich des Arbeitsschutzes und der Leiharbeit gab, für sich ausgenutzt, um Kosten zu sparen. Dies ging in der Regel zu Lasten der Beschäftigten.
Dass die SPD hieran etwas ändern will, klingt zunächst gut – bei näherer Betrachtung entpuppen sich ihre drei Anträge dazu jedoch als überflüssig oder gar schädlich.
Ersteres liegt vor allem daran, dass die Lücken im Bereich der Leiharbeit, die zu geringe- rem Lohn und unwürdigen Unterbringungsverhältnissen geführt haben, durch die von der EU im Mai 2018 überarbeiteten Entsenderichtlinie bereits geschlossen wurden und das entsprechende Umsetzungsgesetz der Bundesregierung bereits am 30. Juli dieses Jahres in Kraft tritt. Unterkünfte für ausländische Arbeitnehmer etwa müssen danach zu- künftig den Mindeststandards der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Außerdem ist der Arbeitgeber zukünftig verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre auf- zubewahren, um nur zwei der wichtigsten Neuregelungen zu nennen.
Der Antrag der SPD, der sich auf die Werkverträge in der Fleischindustrie bezieht, ist zu-

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



dem eher schädlich. So hat das Bundeskabinett bereits am 20. Mai 2020 die Eckpunkte eines „Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft“ beschlossen. Danach sollen ab dem 1. Januar 2021 per Gesetz die Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft dadurch gesichert werden, indem das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch, nur noch durch Arbeitnehmer des eigenen Betriebes zulässig ist. In der Praxis bedeutet dies, dass der Einsatz von Fremdpersonal über Verwendung von Werkverträgen und Arbeitneh- merüberlassung nicht mehr möglich sein soll. Der SPD-Antrag geht in dieselbe Richtung.
Das Problem dabei ist, dass diese Regelung Schule machen und demnächst auch auf andere Branchen übertragen werden könnte. Je nach Verlauf des Projektes zum Verbot des Einsatzes von Werkunternehmern oder Leiharbeitnehmern in der Fleischwirtschaft könnte dies schon bald zum Beispiel den Bereich der Pflege betreffen.
Dies können wir nicht gutheißen, denn die negativen Folgen einer solchen gesetzlichen Neuregelung würden erheblich sein. So droht namentlich die Abwanderung großer Teile der Branche ins Ausland, vornehmlich nach Osteuropa. Das aber wäre fatal, denn es ist und bleibt schwierig, Pflegekräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu finden.
Darüber hinaus gehört es zu der vom Grundgesetz geschützten unternehmerischen Frei- heit, selbst zu entscheiden, ob man eine bestimmte Leistung durch eigene Arbeitskräfte erfüllen will oder sich hierfür Dritter bedient, sei es durch Werkverträge oder den Einsatz von Leiharbeitnehmern. Ein Verbot greift in diese Freiheit erheblich ein – was die Frage aufwirft, ob dies verfassungsgemäß möglich wäre. Da die Unternehmen durch ein um- fassendes Verbot ihrer Gestaltungsspielräume in diesem Bereich gänzlich beraubt wür- den, gehen wir davon aus, dass dies nicht der Fall ist.
Vor diesem Hintergrund kann die AfD-Fraktion den drei SPD-Anträgen nicht zustimmen.“



Weitere Informationen:

• SPD-Antrag „Schluss mit Werkverträgen in der Fleischindustrie – Gute Arbeitsbedingungen durchsetzen“ (Drucksache 19/2188) vom 25. Mai 2020:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02100/drucksache-19-02188.pdf


Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



• SPD-Antrag „Prekäre Wohnsituation von Arbeitskräften in Schleswig-Holstein beenden!“ (Drucksache 19/2189) vom 26. Mai 2020: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02100/drucksache-19-02189.pdf


• SPD-Antrag „Arbeitnehmerrechte im Rahmen der EU-Freizügigkeit wahren – Neuregelun- gen der EU-Entsenderichtlinie in SH umsetzen (Drucksache 19/2189) vom 26. Mai 2020:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02100/drucksache-19-02189.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de