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17.06.20
11:00 Uhr
Landtag

Gemeinsames Schreiben von zehn Landesintegrationsbeauftragten an die IMK: Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung unterstützen

Nr. 13 / 17. Juni 2020

Gemeinsames Schreiben von zehn Landesintegrationsbeauftragten an die IMK: Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung unterstützen

Zusammen mit den Integrationsbeauftragten neun weiterer Bundesländer fordert der schleswig-holsteinische Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Stefan Schmidt, die Innenministerkonferenz auf, den Aufenthalt von Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung während der Corona-Pandemie zu sichern.
Menschen, die mit ungesichertem Aufenthalt in Deutschland leben, sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Pandemie stark betroffen. Viele Regelungen der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung verursachen für die Betroffenen außergewöhnliche Härten und gefährden ihren Aufenthalt und ihre finanzielle Existenz. Anlässlich der heute beginnenden Sitzung der Innenministerkonferenz in Erfurt haben zehn Landesintegrationsbeauftragte, darunter der schleswig-holsteinische Zuwanderungsbeauftragte, gegenüber den Innenminister*innen der Länder dringendste Regelungsbedarfe formuliert, um Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung, aber auch andere Zugewanderte, während der Corona-Pandemie zu unterstützen.
„Die großen Integrationsleistungen, die Zugewanderte erbracht haben, um eine Ausbildungsduldung zu erhalten, müssen auch in unserer jetzigen Situation anerkannt werden. Unsere Solidarität mit Geflüchteten, aber auch die Zukunft unseres Arbeitsmarktes machen jetzt Sonderregelungen notwendig“, sagt Stefan Schmidt.
Das unter Federführung der thüringischen Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge formulierte Schreiben der Beauftragten aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen an die Innenminister*innen lautet: Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge


Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz . Postfach 90 04 62 . 99107 Erfurt Mirjam Kruppa
Ständige Konferenz der Innenministerinnen, -minister und senatorinnen, -senatoren der Länder Durchwahl: IMK-Geschäftsstelle 2020 Telefon +49 361 573511700 Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Telefax +49 361 573811699 Steigerstraße 24 mirjam.kruppa@ 99096 Erfurt tmmjv.thueringen.de


Erfurt, 12. Juni 2020


Änderungsbedarf in Bezug auf die Ausbildungs- und Beschäftigungs- duldung, Identitätsnachweise und Passbeschaffung sowie finanzielle Entlastung auch für zugewanderte Familien


Sehr geehrte Innenministerinnen und Innenminister der Länder,
bereits mit Schreiben vom 27. März 2020 an die Bundesintegrationsbeauf- tragte, Frau Widmann-Mauz, wiesen wir Landesintegrations- und Auslän- derbeauftragten darauf hin, dass aufgrund der Eindämmungsregelungen zur COVID-19 Pandemie viele Zugewanderte vor existentielle Fragen ste- hen. Besonders dringenden Handlungs- bzw. Regelungsbedarf sehen wir bei der sogenannten Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung. Hier gilt es seitens des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Re- gelungen zu treffen, die den derzeitigen besonderen Umständen gerecht werden. Mit diesem Schreiben appellieren wir an die Innenministerkonfe- renz, in einem gemeinsamen Beschluss das BMI aufzufordern, die in ihrem Aufenthalt von den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie betroffenen ausländischen Arbeitnehmenden und Auszubildenden zu unter- stützen. Entsprechende Sonderregelungen müssen kurzfristig für Be- troffene mit Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung geschaffen werden.
Beschäftigungsduldung
Corona-bedingte Beschäftigungsausfälle und -kürzungen dürfen Inhaberin- nen und Inhabern einer Beschäftigungsduldung nicht negativ angerechnet werden. Gleiches gilt für Anwärterinnen und Anwärter einer solchen Dul- dung. Um eine Beschäftigungsduldung zu erlangen, sind hohe Vorausset- zungen zu erfüllen. So muss dafür u. a. seit 18 Monaten eine sozialversi- cherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 35 Stunden pro Woche nachgewiesen werden, und der Lebensunterhalt muss seit mindestens 12 Monaten und auch für die Zukunft gesichert sein. Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch das TMMJV und Ihre Ansprechpartner hierzu Werner-Seelenbinder-Straße 5 erhalten Sie im Internet unter http://www.thueringen.de/th10/tmmjv/datenschutz. 99096 Erfurt Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung. www.thueringen.de Wer diese und die umfangreichen weiteren Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG erfüllt, hat bereits eine große Integrationsleistung erbracht.
Betroffene Personen sollen bei einem Verlust der Beschäftigung aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie eine zeitlich angemessene, über drei Monate hinaus- gehende, Möglichkeit erhalten, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Nach Nr. 60d.3.1 der Anwendungshinweise des BMI vom 20. Dezember 2019 ist als „kurzfristig“ eine Dauer von maximal drei Monaten bestimmt. Da nicht absehbar ist, wie lange die Pandemie den Einfluss auf die Wirtschaft nehmen wird, ist diese Frist bundeseinheitlich angemessen zu verlängern. Insbesondere muss in diesem Kontext auf die Einleitung von aufenthalts-beendenden Maß- nahmen verzichtet werden. Der Bezug von Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Krise darf – auch wenn dadurch der Lebensunterhalt nicht vollständig gesichert ist – ebenfalls nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Ausbildungsduldung
Bei Ausbildungsunterbrechungen und -abbrüchen, die im Zusammenhang mit den aktuellen Einschränkungen der COVID-19-Pandemie stehen (zum Beispiel Abbrüche und Unterbre- chungen aufgrund von Kontaktsperren oder auftragsbedingte Kündigungen), sollten Betroffe- nen entgegen § 60c Abs. 6 AufenthG über die Dauer von sechs Monaten hinaus die Möglich- keit eingeräumt werden, sich einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen. Durch die wirtschaftli- chen Einbußen aufgrund der Corona-Pandemie werden viele Ausbildungsplätze wegfallen. Dies wird die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz erheblich erschweren.
Zudem kann die Duldung zur Suche nach einem Ausbildungsplatz gem. § 60c Abs. 6 Auf- enthG nur einmalig erteilt werden. Auch Personen, denen bereits in der Vergangenheit eine Duldung zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche erteilt wurde, sollte erneut eine solche Dul- dung erteilt werden, wenn ihre jetzige Ausbildung allein aufgrund der Covid-19-Pandemie vor- zeitig beendet wurde und sie die Beendigung daher nicht zu vertreten haben.
Identitätsnachweise und Passbeschaffung
Für 2020 neu eingereiste Personen wurde die normalerweise schon schwierige Kontaktauf- nahme mit Behörden im Heimatland aufgrund von Corona noch erheblich erschwert. So wie unsere Auslandsvertretungen ihren Betrieb nahezu einstellten, taten dies auch die Auslands- vertretungen anderer Länder, so dass die Beschaffung von Pass oder Passersatzpapieren in- nerhalb der ersten sechs Monate nahezu ausgeschlossen war und damit eine Vorbedingung für § 60 c und § 60d AufenthG kaum erbracht werden konnte. Aufgrund fehlender Möglichkeit zur Korrespondenz, Kontaktaufnahme oder dem Beantragen von Terminen wird es auch schwierig sein im Einzelfall das Bemühen deutlich zu machen. Dieser Umstand sollte bei der Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen zu späteren Zeitpunkten angemessen berücksichtigt und eine Sonderregelung gefunden werden.



Seite 2 von 3 Finanzielle Entlastung
Der mit Konjunkturpaket des Koalitionsausschusses in der 23. Woche beschlossene Kinder- bonus von 300,00 € soll für alle zugewanderten Familien ausgezahlt werden. Die Zahlung darf nicht von der Formulierung "kindergeldberechtigtes Kind" (siehe Konjunkturpaket) abhängig gemacht werden, da nicht alle Migrantenfamilien davon profitieren können.
Bitte unterstützen Sie uns dabei, bedarfsgerechte Regelungen einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
gezeichnet


Mirjam Kruppa Katarina Niewiedzial Thüringer Beauftragte für Integration, Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration Migration und Flüchtlinge


Dr. Doris Lemmermeier Rainer Schmidt Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg Migrations- und Integrationsbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen


Reem Alabali-Radovan Doris Schröder-Köpf Integrationsbeauftragte der Landesregierung Niedersächsische Landesbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern für Migration und Teilhabe


Miguel Vicente Monika Bachmann Beauftragter der Landesregierung für Migration und Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Integration Rheinland-Pfalz Saarland


Susi Möbbeck Stefan Schmidt Integrationsbeauftragte der Landesregierung Sachsen-Anhalt, Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales und des Landes Schleswig-Holstein Integration des Landes Sachsen-Anhalt



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