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17.06.20
14:27 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte informiert: Zeitlich befristete Zuschüsse für Studierende in akuten Notlagen

Nr. 22 / 17. Juni 2020

Bürgerbeauftragte informiert: Zuschüsse für Studierende in akuten Notlagen

Seit gestern können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie akut auf finanzielle Hilfe angewiesen sind, Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studierendenwerk beantragen. „Die Überbrückungshilfe ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und allerhöchste Zeit“, sagte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, dazu heute (Mittwoch) in Kiel. Studierende seien aktuell in besonderem Maße auf eine Unterstützung angewiesen, da ihnen die dringend benötigten Einkünfte z. B. aus Minijobs zurzeit schlicht fehlen.
Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium sowie Gasthörer*innen erhalten dagegen keine Zuschüsse. Die Überbrückungshilfe ist bislang nur für die Monate Juni, Juli und August 2020 vorgesehen und beträgt – abhängig vom nachzuweisenden Kontostand der Studierenden – zwischen 100,00 € und 500,00 € pro Monat. „Ich empfehle allen Studierenden, die einen Anspruch auf Zuschüsse haben können, separat und in jedem der drei Monate einen Antrag zu stellen“, so die Bürgerbeauftragte. Nach den rechtlichen Vorgaben müsse die Antragstellung für jeden Monat gesondert erfolgen, rückwirkende Anträge seien nicht möglich.
Um die Überbrückungshilfe zu erhalten, müssen Studierende allerdings zahlreiche Unterlagen und Nachweise einreichen: Sie haben neben verschiedenen Dokumenten u. a. eine chronologisch lückenlos nach Datum sortierte Darstellung der finanziellen Notsituation anhand des aktuellen Kontostandes und der Kontenbewegungen der letzten Monate einzureichen. Zusätzlich müssen Studierende eine Erklärung über ihre pandemiebedingte Notlage unter Angabe des Grundes abgeben und diesen mittels geeigneter Dokumente darlegen. „Geeignete Nachweise für eine Notlage können z. B. die Kündigung eines Minijobs, aber auch Selbsterklärungen zum Wegfall von Einnahmen aus einer Selbständigkeit oder zum Wegfall von Unterhaltszahlungen der Eltern sein“, erklärte El Samadoni. 2

Die Bürgerbeauftragte kritisierte den späten Zeitpunkt der Maßnahmen: „Vielen Studierenden fehlen schon seit März die finanziellen Mittel, um ihre Miete zu zahlen und den Lebensunterhalt zu bestreiten.“ Sie habe angesichts der geringen Dauer und Höhe der Überbrückungshilfe auch große Zweifel daran, dass die Maßnahmen ausreichend seien. „Wir müssen in unsere Zukunft investieren und Studienabbrüche wegen finanzieller Notlagen unbedingt verhindern“, mahnte El Samadoni.
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und ihr Team beraten zur Überbrückungshilfe und zu weiteren möglichen Sozialleistungen gerne telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr unter 0431/988-1240.