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17.06.20
16:02 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zu digitalen Abstimmungen

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 17 – Entwurf eines Gesetzes zur Pressesprecherin Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Ines Strehlau: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 204.20 / 17.06.2020


Beschlüsse müssen auch digital gefasst werden können
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können kommunalpolitische Beschlüsse auch un- ter Corona-Bedingungen gefasst werden. Ich freue mich, dass wir den Gesetzentwurf einbringen und ich freue mich, dass wir ihn gemeinsam mit allen demokratischen Par- teien vorlegen. Wir stärken unter anderem die digitalen Beteiligungsmöglichkeiten und schaffen Rechtssicherheit für die Finanzierung eigener digitaler Endgeräte von Kom- munalpolitiker*innen.
Corona hat auch die kommunalpolitische Arbeit kalt erwischt. Von einem Tag auf den anderen gab es Kontaktbeschränkungen und Betretungsverbote von öffentlichen Ge- bäuden, was die Kommunalpolitik erst einmal ziemlich zum Erliegen brachte.
Das Innenministerium hat schnell reagiert und klar stellende Erlasse an die Kommunen herausgegeben. Es wurde empfohlen, Sitzungen abzusagen und sie auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass Kommunalpolitik von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen war. Sitzungen durften, allerdings un- ter den geltenden, strikten Hygieneauflagen, stattfinden. Aber vor allem das Infektions- risiko hielt die Kommunalpolitiker*innen verständlicherweise davon ab, sich in Präsenz- sitzungen zu treffen.
Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz konnten stattfinden – allerdings nur als Be- ratungssitzung, Beschlüsse durften nicht gefasst werden. Das lässt die Gemeindeord- nung bisher nicht zu. Und das war das Problem.
Unsere Fraktion und viele Kommunalpolitiker*innen sahen da Handlungsbedarf. Also haben wir uns auf die Suche nach Gesetzentwürfen gemacht, von denen wir lernen können und sind in Baden-Württemberg fündig geworden. Dort war gerade ein Gesetz Seite 1 von 2 zu digitalen Abstimmungen verabschiedet worden. Dieses Gesetz haben wir in der Ja- maika-Koalition weiter entwickelt. Das ist positiver Föderalismus: Gute Initiativen wer- den von anderen Ländern übernommen.
Man sagt, Krisen sind die Zeit der Exekutive. Dazu scheinen sich auch einige Bürger- meister*innen, Landrät*innen und Amtsdirektor*innen gezählt zu haben. Sie legten ihr Recht, Eilentscheidungen zu treffen, zum Teil eher großzügig aus.
Und die Bereitschaft der Verwaltungen, zumindest Video- oder Telefonkonferenzen zur Beratung durchzuführen, war sehr durchwachsen. Es gibt Kommunen, die das vorbild- lich organisiert haben und so die Selbstverwaltung in die Entscheidungen einbezogen haben. Aber es gibt auch Kommunen, in denen Fraktionen darum kämpfen mussten, dass sie stattfinden. Wir Abgeordnete und unsere kommunalpolitischen Vereinigungen haben dazu wahrscheinlich alle Mails von unseren Kommunalpolitiker*innen bekom- men.
Das Innenministerium hatte zwar klar gestellt, dass Eilentscheidungen von Verwal- tungsleitungen nur getroffen werden, wenn sonst ein schwerer, praktisch nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht und eine Sitzung der Gemeindevertretung nicht möglich ist. Aber es gab durchaus Fälle, in denen die vorgeschriebenen vorherigen Ab- sprachen mit den Fraktionen nicht wirklich gelungen waren. So wollte ein Bürgermeister gerne per Eilentscheidung den Haushalt beschließen, ohne ernsthaft zu versuchen, ei- ne Sitzung der Gemeindevertretung stattfinden zu lassen. Die vorliegenden Änderungs- anträge sollten auch unberücksichtigt bleiben.
Oder es wurde, da kein Ausschuss stattfand, eine Baugenehmigung nach §34 Bauge- setzbuch ohne Information an die Politik erteilt, obwohl sich der B-Plan in Aufstellung befand. Es konnte kein Veto eingebracht werden und keine Bedingungen beispielswei- se für Klima- und Naturschutz festgelegt werden. Bei vielen Themen gab es auch keine Entscheidung. Das führte in Kommunen zu Verzögerungen in wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge. So konnte über Bebauungspläne zum Beispiel für Kitas nicht ent- schieden werden.
Dies alles zeigt: Die Gemeindeordnung muss angepasst werden. Es muss in Ausnah- mezeiten die Möglichkeit geben, Sitzungen mit Beschlüssen auch digital stattfinden zu lassen. Diese Möglichkeit schaffen wir mit unserem Gesetzentwurf. Dabei setzen wir auf Freiwilligkeit. Ich bin sicher, dass viele Kommunen die Chance nutzen werden, Sit- zungen per Video- oder Telefonkonferenz stattfinden zu lassen.
ITVSH und Dataport sind dabei, ein Programm für die Kommunen zu entwickeln, mit dem auch die Öffentlichkeit der Sitzungen herstellt werden kann. Einwohner*innen kön- nen dann zum Beispiel über PC oder Telefon die Sitzung verfolgen. Es ist klar: Die Öf- fentlichkeit der Sitzungen muss auch digital gewährleistet werden. Natürlich können die Kommunen auch Programme anderer Anbieter nutzen, wenn sie den Datenschutz aus- reichend gewährleisten.
Wir werden über die Sommerpause die Anhörung zum Gesetzentwurf durchführen. Da die Kommunalen Landesverbände den Gesetzentwurf ausdrücklich unterstützen, kön- nen wir zügig danach entscheiden. Dann haben wir unsere Kommunalordnungen einen Schritt in die digitale Zukunft gebracht. ***


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