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18.06.20
12:33 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Tierhaltung und zum Tierwohl

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 56 – Tierhaltung zukunftsfähig machen, Pressesprecherin tierwohlgerechte Umbauten erleichtern Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Bernd Voß: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 213.20 / 18.06.2020


Tierhaltung gemeinsam mit den Tierhalter*innen zukunftsfähig machen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für Agrarpolitik, Ernährung und ge- sundheitlichen Verbraucherschutz hat im April 2015 ein Gutachten mit dem Titel „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ vorgelegt, und damit nach jahr- zehntelangen, quälenden Diskussionen eine Wende in der Tierhaltung eingeleitet.
Eine Wende, die wir Grüne im Verbund mit Tierschutz- und Verbraucherorganisationen und mit Teilen der Landwirtschaft lange gefordert haben. Endlich, so die Hoffnung, wür- de die Botschaft auch im verantwortlichen Ressort auf Bundesebene ankommen. Ent- sprechend groß waren die Erwartungen.
Jetzt, fünf Jahre später, muss ich leider immer noch feststellen: Da tut sich zwar etwas, aber es ist auch viel heiße Luft dabei und wir müssen weiter nachdrücklich dafür strei- ten, die Tierhaltung bei uns zukunftsfähig zu machen und die Tierhalter*innen dabei auch mitzunehmen. Denn wir wollen niemanden verlieren. Wir drängen darauf, dass die Umsetzung so geschieht, dass die Betriebe eine faire Chance bekommen, den Weg mitzugehen. Dafür braucht es vor allem drei Dinge:
Erstens: Eine verbindliche, klare und glaubwürdige Kennzeichnungspflicht der Hal- tungsform bei tierischen Produkten und Verarbeitungsprodukten. Ein Marktinstrument, das einfach funktioniert. Seit fast 20 Jahren macht das Ei es vor.
Zweitens: Ein Finanzierungsinstrument, möglichst mit Lenkungsfunktion, um die Kosten des Umbaus zu finanzieren. Der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung hat drei Seite 1 von 3 bis fünf Milliarden Euro jährliche Kosten ermittelt.
Drittens: Eine Erleichterung bei der Genehmigung der erforderlichen Umbauten. Dazu sage ich ausdrücklich: Das muss auf Stallumbauten beschränkt werden, die ein sehr deutliches mehr an Tierwohl bieten, die offene Stallhaltung ermöglichen, die nicht zur Aufstockung von Beständen dienen.
Immerhin wurde eine Kommission „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ im April 2019 von Bundesministerin Klöckner einberufen und einer ihrer Amtsvorgänger, der ehemali- gen Minister Borchert. mit der Leitung betraut. Damit hat sie eine kluge Entscheidung getroffen, denn mit den Ergebnissen lässt sich einiges anfangen.
Die Kommission fordert die Formulierung von Zielbildern für die Entwicklung der Nutz- tierhaltung, die ein hohes Tierwohlniveau in Kombination mit akzeptablen Umweltwir- kungen erlauben. Dafür müssen die Kosten ermittelt werden. Die Produkte müssen für die Verbraucher*innen nachvollziehbar gekennzeichnet sein, um die vorhandene höhe- re Zahlungsbereitschaft für Produkte aus artgerechter Haltung auch abzugreifen.
Das Genehmigungsrecht im Bau- und Emissionsrecht muss angepasst werden, um den erforderlichen Umbau ohne zu große Hürden auch umsetzen zu können. Das dauert derzeit Jahre - häufig ohne positives Ergebnis.
Das Thema ist erkannt und war allein in den letzten zwei Jahren sechs Mal Thema auf den Bund-Länder-Agrarminister*innenkonferenzen. Die zuständigen Fachministerien im Bund tun sich schwer mit der Abstimmung.
Weiterhin müssen beihilferechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene geprüft und ge- schaffen werden. Die Perspektive, dass dies auch in der deutschen Ratspräsidentschaft angegangen werden könnte, liegt vor uns. Zum Ausgleich der durch den Markt nicht zu erwirtschaftenden Mehrkosten muss ein Finanzierungsinstrument - Stichworte Fleisch- steuer, Verbrauchsteuer, Mehrwertsteuer - verlässlich und mit Lenkungsfunktion aufge- baut werden.
Die Borchert-Kommission hat im großen Konsens der verschiedensten Verbände aus Tierschutz und, Landwirtschaft und mit hoher Expertise am 10 Februar einen Vorschlag vorgelegt, der einschließlich seiner zeitlichen Perspektive einen Weg aus der verfahre- nen Situation aufzeigt es braucht offenbar viel Nachhilfe, um der Bundesregierung klar- zumachen, wo es hingehen muss.
Eine klare Äußerung zu den Empfehlungen der eigenen Borchert-Kommission fehlt bis- her. Im vor zwei Wochen angekündigten Konjunkturpaket des Bundes, das ja manche Überraschung enthielt, steht plötzlich ein Investitionsförderprogramm im Umfang von 300 Millionen Euro für Stallumbauten im Schaufenster. Die Ankündigung begrüßen wir. Das könnte ein Einstieg in ein eigenständiges Finanzierungsinstrument für den Umbau der Tierhaltung sein, aber da muss Butter bei die Fische. Ohne Konzept könnte daraus ein kurzes Strohfeuer werden. Dahinter kann sich niemand lange verstecken und das Geld wäre weg. Vor den Effekten der Konjunkturhilfen hat kürzlich sogar der bayrische Ministerpräsident Herr Söder gewarnt.
Wir haben vorbeugend Mittel für Co-Finanzierung bereits bereit gestellt. Eingebettet in eine umfassende Strategie könnte den Tierhalter*innen eine verlässliche Perspektive geboten werden. Der jüngste Bericht des deutschen Ethikrates unterstreicht den Hand- lungsbedarf erneut. Ich bitte um Zustimmung für den Antrag.
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