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18.06.20
17:56 Uhr
CDU

Tim Brockmann: TOP 18A+35: Medienstaatsvertrag spiegelt digitale Transformation wider

Medienstaatsvertrag | 18.06.2020 | Nr. 221/20
Tim Brockmann: TOP 18A+35: Medienstaatsvertrag spiegelt digitale Transformation wider Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Grundlagen des bisherigen Rundfunkstaatsvertrag, der die Leitplanken für die aktuelle Medienordnung bestimmt, stammen aus dem Jahr 1991. Das war eine Zeit, in der die Medienwelt noch überschaubar war. So ist es wenig überraschend, dass in der Präambel zum Rundfunkstaatsvertrag ausschließlich von einem dualen Rundfunksystem aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk gesprochen wurde. Daneben gab es eine Vielzahl klassischer Druckerzeugnisse, wobei die Betonung auf „Druck“ liegen muss, denn sie wurden ausschließlich auf Papier gedruckt.
Knapp dreißig Jahre später blicken wir auf eine völlig veränderte Medienwelt, die es erforderlich macht, die Leitplanken der Medienordnung grundlegend zu modernisieren.
Wir haben es nicht mehr mit klar voneinander getrennten Medien und Verbreitungswegen zu tun, sondern die einzelnen Mediengattungen konvergieren gegeneinander. Einst getrennte Inhalte und Verbreitungswege wachsen zusammen und lassen sich insbesondere im Internet nicht mehr voneinander trennen. Zudem sind neue Akteure hinzugekommen. Die Medienlandschaft besteht nicht mehr nur aus Zeitungen, Radio und Fernsehen, sondern es sind eine Vielzahl neuer Formen entstanden, zu denen Online-Nachrichtenportale, Videoplattformen, Suchmaschinen und Sozialen Medien gehören. Diese neuen Formen waren aber bisher keinem effizienten medienpolitischen Regulativ unterworfen.
Der nun vorgelegte Medienstaatsvertrag spiegelt diese digitale Transformation wider. Insofern ist auch nur konsequent, dass wir nicht mehr von einem Rundfunkstaatsvertrag, sondern von einem Medienstaatsvertrag sprechen, der aus meiner Sicht ein medienpolitischer Meilenstein für Deutschland ist.
Zwei große Themenfelder werden mit dem Medienstaatsvertrag angepackt. Zum einen werden die ersten notwendigen Schritte für eine zeitgemäße Medienregulierung vor dem Hintergrund der fortschreitenden Konvergenz vorgenommen und zum

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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de anderen wird zugleich die im Dezember 2018 in Kraft getretene Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste der Europäischen Union fristgerecht umgesetzt.
Zentrales Anliegen des Medienstaatsvertrages ist es, auch im digitalen Zeitalter die Sicherung der Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Die Sicherung der Meinungsvielfalt ist für unsere Demokratie unerlässlich. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wird dies besonders deutlich. Fake-News gehören zur Tagesordnung und mit gezielten Falschmeldungen wird versucht, politische Debatten zu beeinflussen. Deshalb ist richtig, dass im Medienstaatsvertrag das Transparenzgebot und das Diskriminierungsverbot eine zentrale Rolle spielen. Dies gilt insbesondere auch für Suchmaschinen und Plattformen. Sie müssen künftig die zentralen Kriterien, nach denen ihre Algorithmen Informationen sortieren, offenlegen und zudem innerhalb von sozialen Netzwerken beispielsweise „Social Bots“ kennzeichnen. Damit schaffen wir mehr Transparenz für den Nutzer. Auch die Verpflichtung der Einhaltung journalistischer Standards für besonders meinungsrelevante Telemedien ist eine gute Entscheidung und trägt zu einer freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung bei.
Auch der Tatsache, dass für die Produktion und Verbreitung audiovisueller Inhalte ehemals bestehende Einschränkungen, wie Frequenzknappheit oder teure Technik keine wesentliche Rolle mehr spielen und somit fast jeder sein eigenes Programm im Internet senden kann, trägt der Medienstaatsvertrag durch die Bagatellgrenze im Zulassungsverfahren Rechnung. Gleichwohl ist hier, wie die Landesregierung mitteilt, noch vieles im Fluss und die Anpassung des Rechtsrahmens noch nicht abgeschlossen.
Meine Damen und Herren, wer den Medienstaatsvertrag gelesen hat, wird feststellen, dass viele weitere Aspekte der sich verändernden Medienwelt in dem Vertragswerk aufgegriffen wurden. Jeden einzelnen Punkt aufzurufen würde den Zeitrahmen sprengen.
Deshalb möchte die verbleibende Zeit nutzen und noch einmal kurz auf den Antrag der SPD eingehen. Ich halte Ihr Anliegen durchaus für richtig und wichtig. Allerdings, glaube ich, müssen wir zunächst einmal anerkennen, dass wichtige Schritte für mehr barrierefreie Angebote im Medienstaatsvertrag bereits umgesetzt wurden. So müssen künftig auch Anbieter sogenannter fernsehähnlicher Telemedien, um ein Beispiel zu nennen, barrierefreie Angebote aufnehmen und den Umfang stetig und schrittweise ausbauen. Gleichwohl sind auch noch Themen, wie eine Legaldefinition der Barrierefreiheit oder der Berücksichtigung unterschiedlicher Beeinträchtigungen offengeblieben, die sicherlich im Rahmen kommender Medienänderungsstaatsverträge Berücksichtigung finden werden.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass diese Themen unsere Landesregierung fest im Blick hat und es somit keiner Aufforderung bedarf, sondern setzen wir uns gemeinsam, Landtag und Landesregierung, für mehr Barrierefreiheit ein. Dies bringen wir auch mit unserem Antrag zum Ausdruck. Zudem ist er differenzierte und berücksichtigt auch die unterschiedliche Leistungsfähig der einzelnen Rundfunk- und Telemedienanbieter. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.


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