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20.08.20
15:18 Uhr
FDP

FDP-Fraktion begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Wahl der Landesdatenschutzbeauftragten

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 249/2020 Kiel, Donnerstag, 20. August 2020
Datenschutz/ Landesdatenschutz- beauftragte



FDP-Fraktion begrüßt den Beschluss des



www.fdp-fraktion-sh.de Verwaltungsgerichts zur Wahl der Landesdatenschutzbeauftragten Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig bezüglich eines Eilantra- ges gegen die Ernennung der wiedergewählten Landesdatenschutzbeauf- tragten Marit Hansen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Die FDP-Fraktion hatte dem Landtag Marit Hansen zur Wiederwahl vorge- schlagen und deshalb begrüßen wir den Beschluss des Verwaltungsgerichts, das unsere Rechtsauffassung nun vollumfänglich bestätigt hat. Das Gericht hat den Eilantrag eines weiteren Bewerbers mit der Begründung abgelehnt, dass die Wahl gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften erfolgt ist, die mit der DSGVO vereinbar sind. Hierfür bedarf es eben keiner öffentlichen Aus- schreibung oder einer öffentlichen Debatte. Das Gericht hat auch sehr deut- lich gemacht, dass die Wahl durch den Landtag die rechtlich gebotene Transparenz des Verfahrens und die Unabhängigkeit der Beauftragten si- cherstellt. Die hohe Kompetenz von Marit Hansen ist ja ohnehin unbestrit- ten. Ich gehe davon aus, dass dieser glasklare Beschluss die Diskussion über die rechtliche Grundlage der Wahl nun beenden wird und Frau Hansen sehr bald ernannt werden kann. Ich wünsche ihr und ihrem Team weiterhin viel Erfolg bei dieser wichtigen Aufgabe!“



Clarissa Leu, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1490, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de