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27.08.20
12:43 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zur öffentlichen Sicherheit im Badewesen

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 14+18 – Aufrechterhaltung der Pressesprecherin öffentlichen Sicherheit im Badewesen Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die Vorsitzende der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Eka von Kalben: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 268.20 / 26.08.2020



Wir werden keine Lösung finden, wenn wir alles gleichzeitig lösen wollen
Sehr geehrte Damen und Herren,
DLRG, Johanniter-Unfall-Hilfe, die Wasserwacht des DRK, die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, die Feuerwehren und der Rettungsdienst arbeiten seit Jahren eng und erfolgreich zusammen und retten Menschenleben. Das hat bislang gut funktio- niert und das ist gut so.
Vor Ort bei einem Rettungseinsatz fragt niemand nach den örtlichen Zuständigkeiten o- der der Verzahnung der Rettungsdienste. Es werden Menschen gerettet, die beim Surfen abtreiben oder Menschen, die einen Schwächeanfall im Wasser hatten. Da ist keine Zeit für Fragen. Es wird gehandelt. Und für diesen pragmatischen Einsatz für das Leben an- derer danke ich allen Ehrenamtlichen von ganzem Herzen.
Manche Menschen organisieren sich bei der DLRG und manche bei der Feuerwehr, man- che in beiden. Weil die Feuerwehr vielleicht im gleichen Ort ist oder weil die Tante sich auch schon bei der DLRG engagiert. Der DLRG fehlt an manchen Stellen die verwal- tungsrechtliche Absicherung, beispielsweise bei der Nutzung des Digitalfunks. Das ist nicht nur ein Problem, weil es die DLRG damit hintenan stellt. Es macht auch die Was- serrettung weniger effizient. Und das sollten wir uns in diesem Land nicht leisten.
Rechtlich betrachtet ist die Wasserrettung ein kompliziertes Geflecht aus Regeln für den Bund, das Land und die Kommunen. Binnengewässer, Küstengewässer, Strandab- schnitte und offenes Meer unterliegen unterschiedlichen Zuständigkeiten. Zum Glück merken das Menschen in Not häufig nicht. Ihnen wird geholfen. Aber die bisherigen
Seite 1 von 2 Versuche, eine Lösung zu finden, um den Einheiten der Wasserrettung verwaltungsrecht- liche Möglichkeiten für Einsätze zu geben, scheiterten. Auch der Versuch in der Küsten- koalition.
Das liegt zum einen daran, dass immer wieder versucht wurde, etwas zu finden, was das Wasserrettungsproblem rundum und möglichst umfassend löst. Der vorliegende Regie- rungsentwurf ist eine Minimallösung, nicht das, was sich die Rettungsorganisationen wünschen.
Der Entwurf der Feuerwehr ist die große Lösung, die die Wasserrettungsproblematik für jedes Gewässer in Schleswig-Holstein lösen will. Eine Lösung, die die Wasserrettung so ausbaut, dass erhebliche Kosten entstehen. Das kann man wollen, um eventuell mehr Menschenleben retten zu können. Aber angesichts der Lage, in der wir uns befinden, sage ich sehr ausdrücklich: die finanzielle Lage des Staates – egal auf welcher Ebene – ist angesichts der Corona-Krise nicht so, dass wir über die Ausweitung staatlicher Aufga- ben nachdenken können. Ich sage ausdrücklich. Wir werden keine Lösung finden, wenn wir alles gleichzeitig lösen wollen. Das ist schlicht nicht realisierbar.
Die Wasserrettung ist historisch gewachsen. Nun müssen wir im Nachhinein überlegen, wie wir der vorhandenen Struktur einen Rahmen geben. Ich bin mir sicher, dass man mit etwas gutem Willen von allen Seiten und dem sachlichen Blick auf die Herausforderung eine Lösung finden kann, die die gute Zusammenarbeit der Menschen, die uns aus dem Wasser ziehen, unterstützen und auf rechtssichere Beine stellen kann.
Im Sinne der Bevölkerung und aller Ehrenamtlichen vor Ort sollte uns dies bis zur zweiten Lesung gelingen.
Vielen Dank. ***



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