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28.08.20
16:27 Uhr
CDU

Tim Brockmann: TOP 66: Bericht bietet wenig Überraschendes

Polizeibeauftragte | 28.08.2020 | Nr. 293/20
Tim Brockmann: TOP 66: Bericht bietet wenig Überraschendes Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
endlich liegt der erste Tätigkeitsbericht der Beauftragten für die Landespolizei vor. Damit können wir Abgeordnete uns nun ein eigenes Bild von der Tätigkeit machen.
Ich finde es bedauerlich ist, dass der Bericht erst jetzt vorgelegt wurde. Denn das Gesetz sieht vor, dass ab dem zweiten Jahr des Tätigwerdens der Beauftragten, diese jährlich dem Landtag einen Bericht über ihre Arbeit zu erstatten hat. Demnach hätte der Bericht bereits im vergangenen Jahr vorgelegt werden müssen.
Das ist nicht geschehen und zu kritisieren. Ein gesetzlicher Auftrag ist keine bloße Anregung. Der Tätigkeitsbericht ist integraler Bestandteil der Institution Polizeibeauftragte. Er ist auch für uns Parlamentarier wichtig. Denn das ist doch der Sinn und Zweck dieser Beauftragtenstelle: Schwachstellen aufzeigen, damit wir diesen zeitnah begegnen können.
Ich will mich an dieser Tatsache gar nicht weiter abarbeiten, aber es wäre für die Zukunft und für die Integrität der Institution Beauftragte der Landespolizei schon schön, wenn auch sie sich an die gesetzlichen Fristen hält.
Kommen wir zum eigentlichen Bericht. Dieser verzeichnet insgesamt 105 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern in zwei Jahren, wobei sich 20 als unzulässig erwiesen. Es lässt sich also festhalten, dass es weniger als eine Eingabe pro Woche gegeben hat.
33 Beschwerden richteten sich gegen die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen, wobei sieben nicht bearbeitet werden konnten, da der Beschwerdeführer keine Unterlagen zur Verfügung stellte oder den Kontakt abbrach. 24 Eingaben erwiesen sich als unbegründet. Verbleiben zwei Fälle, bei denen die Polizeibeauftragte feststellt, dass diese Beschwerden zumindest teilweise begründet seien. Im Ergebnis findet sich also kein einziger Fall, bei dem es eindeutig zu rechtswidrigen polizeilichen Maßnahmen gekommen ist.
Der Bericht beschäftigt sich auch mit Fällen missglückter Kommunikation zwischen


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Polizei und Bürgern. Einmal pro Monat ging eine solche Beschwerde ein. Ich stimme dabei mit der Polizeibeauftragten voll und ganz überein, dass polizeiliches Handeln transparent und nachvollziehbar sein muss. Das dies für den Bürger offensichtlich nicht immer der Fall ist, ist natürlich nicht schön, es verwundert ehrlich gesagt aber auch nicht. Manchmal sind es unterschiedliche Erwartungshaltungen oder das klassische Sender/Empfänger Problem, mit dem sich die Wissenschaft bereits seit Jahrzehnten intensiv befasst.
Schauen Sie sich beispielsweise den Fall des Hamburger Porschefahrers auf der A7 an. Hier der Porschefahrer, der im Grunde alles richtig gemacht habe, und dort die empathielosen Polizisten, die im angeblich „schoddirigen“ Ton auf der Autobahn über den Abstand des Warndreiecks zum Fahrzeug belehrten. Ich frage mich, ob dies wirklich ein Fall ist, mit dem sich die Polizeibeauftragte intensiv befassen muss. Vielleicht hatten alle Beteiligten nur einen schlechten Tag.
Für wichtiger halte ich dagegen die Fälle, in denen es um den Vorwurf von Polizeigewalt geht. Solche Vorwürfe sind immer brisant und ihnen muss ohne wenn und aber nachgegangen werden. Gleichwohl steht für mich außer Frage, dass Polizei Gewalt anwenden darf. Der Einsatz von Gewalt kann und darf nur allerletztes Mittel sein. Aber wenn Recht durchzusetzen ist, dann müssen wir uns auf den Einsatz des unmittelbaren Zwanges durch die Polizei verlassen können.
Insgesamt erreichten in zwei Jahren sechs Vorwürfe von Polizeigewalt die Polizeibeauftragte, die sich bei näherer Betrachtung jedoch sehr unterschiedlich darstellen und von denen letztlich nur ein Fall zu straf- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen führte. Alle anderen Fälle lassen sich je nach Blickwinkel so oder so lesen. Vorsätzliche und unberechtigte Polizeigewalt kann ich jedenfalls nicht erkennen.
Meine Damen und Herren, unsere Landespolizei fährt pro Jahr mehr als 500.000 Einsätze. Dem stehen insgesamt 105 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber. Ich finde, dies ist ein hervorragendes Zeugnis für die professionelle und herausragende Arbeit und den Ausbildungsstand unserer Landespolizei. Meine Anerkennung gilt daher allen Polizisteninnen und Polizisten, die jeden Tag auch in schwierigen Lagen mit viel Umsicht, Geduld und Einfühlungsvermögen ihren Dienst leisten.
Die Beauftragte ist aber nicht nur für Vorgänge zwischen Bürgern und Polizei, sondern auch für innerpolizeiliche Angelegenheiten zuständig. So kann sich jeder Polizeibeamte unmittelbar ohne Einhaltung des Dienstweges an sie wenden. Im Berichtszeitraum wurde 281-mal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, wobei fast Zweidrittel der Eingaben vertraulich waren. In Fällen geht es dabei um den generellen innerdienstliche Umgang oder innerdienstliche Konflikte. Auch dies verwundert wenig, schließlich handelt es sich bei der Polizei um eine hierarchischer Organisation, in der nicht jede Entscheidung endlos ausdiskutiert werden kann.
Insofern ist es selbstverständlich, dass es auch kritische Stimmen zu der Arbeit der Polizeibeauftragten gibt. So weist die Gewerkschaft der Polizei darauf hin, dass sich


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Polizeibeamte durch das Auftreten der Beauftragten angegriffen und teilweise vorgeführt fühlen und gleichzeitig die ungute Erkenntnis hätten, sich gegen eine nur dem Gesetz verantwortliche, somit unantastbare Polizeibeauftragte, nicht verteidigen zu können.
Meine Damen und Herren, auch solche Stimmen müssen wir ernst nehmen und dürfen diese nicht unberücksichtigt lassen. Die Akzeptanz der Polizeibeauftragten innerhalb der Polizei lebt jedenfalls von, dass diese Sachverhalte neutral und im Dialog bearbeitet und aufklärt werden. Die Polizeibeauftragte darf nicht zu einem Instrument des Misstrauens gegen die Polizei werden. Die Polizeibeauftragte hat die Polizei und die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu unterstützen. Das funktioniert nur mit der notwendigen Distanz und der gebotenen Neutralität.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Fazit ziehen. Im Ergebnis bietet der Bericht wenig Überraschendes und wie ich finde auch wenig neues. Wie im normalen Leben menschelt es im Miteinander zwischen Polizei und Bürgern und auch innerhalb der Polizei.
Die recht geringe Zahl von Fällen macht hingegen vielmehr deutlich, dass die Idee der Bürgerpolizei in Schleswig-Holstein genauso wie die Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten sowie die Führungskultur innerhalb der Polizei hervorragend funktionieren. Und finde das ist durchaus eine gute Botschaft, die wir dank des Berichtes heute bekommen haben.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de