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28.08.20
16:57 Uhr
FDP

Jörg Hansen zu TOP 66 "Bericht der Beauftragten für die Landespolizei"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 274/2020 Kiel, Freitag, 28. August 2020
Polizei/ Tätigkeitsbericht Landes- polizeibeauftragter



www.fdp-fraktion-sh.de Jörg Hansen zu TOP 66 „Bericht der Beauftragten für die Landespolizei“ In seiner Rede zu TOP 66 (Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages Tätigkeitsbericht 2016-2018) erklärt der polizeipolitische Spre- cher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:
„Heute beraten wir den ersten Bericht der Beauftragten für die Landespoli- zei über ihre Tätigkeiten im Zeitraum 2016 bis 2018. Zunächst gilt Ihnen, Frau El Samadoni, und Ihrem Team unser herzlicher Dank. In dem Zeitraum gingen 396 Petitionen ein. In Ihrer Presseerklärung vom 25. Juni 2020 stellt die Beauftragte daher fest: ‚Das Amt der Polizeibeauftragten wird von den Bürgerinnen und Bürger sowie Polizistinnen und Polizisten als Ansprech- partnerin angenommen‘.
Der Bericht stellt zwei Komplexe von Eingaben dar: Zum einen die Außen- wirkung, zum anderen das Innenverhältnis. Bei den 105 Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger mit Außenwirkung ging es in 33 Fällen um ver- meintlich rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen. In weiteren 33 Fällen be- klagten die Betroffenen Kommunikationsdefizite bei der Polizei oder Prob- leme bei der Aufnahme bzw. Bearbeitung von Strafanzeigen. An jedem Tag finden zahllose Kontakte zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein beschwerdefrei statt. Dies ist ein Beleg dafür, wie gut und bürgerfreundlich unsere Polizei arbeitet. Die insgesamt 66 Ein- gaben in einem Berichtszeitraum von zwei Jahren sind für mich ein weiterer Beleg für das Zeugnis guter Polizeiarbeit. Bei allem Verständnis für die Ver- traulichkeit bei der Abfassung des Berichtes sind grundsätzliche Ableitun- gen aus den Empfehlungen aber nur bedingt möglich. Beispielsweise wird in einigen Sachverhalten des Berichtes die Kommunikation zwischen Polizei und Bürgern als Schwachstelle identifiziert. Zwar auf zahlenmäßig niedrigem Niveau – aber ein Aspekt, auf den man schauen kann und muss.

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de ‚Die Waffe des Polizeibeamten ist das Wort‘ - so lautet ein alter Leitsatz. Und es gibt Situationen im polizeilichen Alltag, da ist eine deutliche Anspra- che das mildeste Mittel. Das steht vermeintlich im Widerspruch zu der Fest- stellung der Beauftragten auf Seite 12: ‚Gleichwohl ist festzustellen, dass es zu mehreren Beschwerden bei der Polizeibeauftragten wahrscheinlich nicht gekommen wäre, wenn die Kommunikation im Verhältnis Polizei und Bürge- rin und Bürger in diesen Situationen besser gelungen wäre‘. Der Bericht spricht dabei von mehr Zugewandtheit und ähnlichem. Ich sagte es bereits: Wenn das Wort in schwierigen Situationen das mildeste Mittel ist, dann mag es in der Tat direktiv und knapp ankommen. Aber dann ist es auch gewollt und bewusst eingesetzt. Leider ist es in den Sachverhaltsdarstellungen des Berichts nicht im Detail möglich, diese Aspekte nachzuvollziehen. Ich halte es aber für relevant, auf diese Einordnung hinzuweisen. In Aus- und Fortbil- dung wird dieses Instrument aktiv und professionell vermittelt. Das Einsatz- training umfasst auch ein Situationstraining. Deeskalierende Gesprächsfüh- rung ist dabei ein wesentlicher Bestandteil.
Es ist aber auch richtig, dass sich mit jeder Eingabe gründlich auseinander- gesetzt wird, jedes vermittelnde Gespräch ist positiv. Eine unabhängige und objektive Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie für Polizeibeam- tinnen und Polizeibeamte ist wichtig. Vielleicht führte es im zweiten Teil, den Eingaben von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, dazu, Hemm- schwellen abzubauen und dass allein dadurch die Beratungsstelle so gut in Anspruch genommen wird. Wir werden uns insbesondere mit einer mögli- chen Verbesserung zur Regelung von Schmerzensgeldansprüchen für Poli- zeibeamte intensiv auseinandersetzen.
Die FDP hat von Beginn an die Polizeibeauftragte kritisch begleitet. Bei aller Verschwiegenheitspflicht hätten wir uns auch mehr Substanz und vor allem mehr Aktualität gewünscht. Aber: In Zeiten, in der sich die Polizei mit Vor- würfen von strukturellem Rassismus auseinandersetzen muss, ist dieser Be- richt sehr wohl geeignet, zur Versachlichung der Debatte mit beizutragen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de