Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
17.09.20
14:04 Uhr
B 90/Grüne

Gemeinsame Presseinformation von CDU, Grünen und FDP zu V-Leuten

PRESSEINFORM ATION

17.09.2020



Rechtsstaatliche Leitplanken für V-Leute CDU-Fraktion Pressesprecher Heute haben die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen Kai Pörksen und FDP beim Innen- und Rechtsausschuss einen ersten Tel. 0431 988 1441 Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kai.poerksen@cdu.ltsh.de polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz (LVwGPORÄndG) (Drucksache Fraktion 19/2118) eingereicht. Bündnis 90/Die Grünen Kern des Änderungsantrages ist ein neuer eigenständiger Pressesprecherin Paragraph zur Verwendung von Vertrauenspersonen zur Claudia Jacob
Datenerhebung. Dieser neue Paragraph 185c regelt nunmehr Tel. 0431 988 1503 ganz klar, wer eine Vertrauensperson ist, wer nicht als presse@gruene.ltsh.de Vertrauensperson verwendet werden darf, wozu eine Vertrauensperson nicht eingesetzt werden darf und wie die FDP-Fraktion Zuverlässigkeit einer Vertrauensperson zu überprüfen ist. Pressesprecherin Überdies stärken die Jamaika-Fraktionen mit ihrem Eva Grimminger Änderungsantrag eine effiziente Ausgestaltung des bereits im Tel. 0431 988 1488 Entwurf des Innenministeriums angelegten Richtervorbehalts fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de dadurch, dass zeitnah über die Zuerkennung des Status als Vertrauensperson zu entscheiden ist.

Der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tim Brockmann, erklärt: „Mit dem Gesetzesentwurf zur Verwendung von Vertrauenspersonen schaffen wir Rechtssicherheit. Ich begrüße ausdrücklich, dass sich unser Vorschlag dabei an der Praxis orientiert. Dieser Praxis wird nun der entsprechende Rechtsrahmen gegeben. Damit ist auch sichergestellt, dass der Einsatz von Vertrauenspersonen auch in Zukunft möglich bleibt und dass er gleichzeitig klaren Strukturen unterliegt. Außerdem ist diese Regelung auch eine erste Lehre aus dem Untersuchungsausschuss. Wir haben angekündigt, Verbesserungen vorzunehmen, wo wir den Bedarf sehen und das ist mit dem vorliegenden Entwurf gelungen. Vertrauenspersonen bleiben ein wichtiges Einsatzmittel für die Polizei. Gut organisierte, kriminelle Strukturen sind oft nur mithilfe von Personen auszuleuchten, die sich innerhalb der jeweiligen Organisationen bewegen. Für die Gefahrenabwehr muss der Staat deshalb auch in diesem Bereich handlungsfähig bleiben.“

Der innen- und justizpolitische Sprecher und Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters, sagt: Die wirklich massiven Probleme mit V-Leuten wurden in den letzten Jahren immer offensichtlicher. V-Leute sind selber tief in die kriminellen Bandenstrukturen verstrickt. Sie sollen sogar möglichst nah an den Führungsstrukturen dran sein, um relevante Erkenntnisse liefern zu können. Im Idealfall gehören sie selbst der Führung an. Damit sind sie aber Teil des Problems, welches bekämpft werden soll. Die Grenzen zwischen Führen durch die Polizei und dem Versuch der V- Leute, durch Manipulation der Polizei eigene Interessen zu verfolgen, sind fließend. Dadurch, dass sie ihre Dienste in aller Regel nur für teures Geld oder andere Vorteile erbringen, finanziert oder unterstützt der Staat auch ein Stück weit die kriminelle Struktur, die er bekämpfen will. Vor diesem Hintergrund haben wir nun ergänzende und klare Regelungen geschaffen, um der Verwendung von V-Leuten ein engeres Korsett anzulegen. Hier bewährt sich die gute und fruchtvolle Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Allerdings ist es mit einer Regelung zur Verwendung von V-Leuten zur Gefahrenabwehr alleine nicht getan. Eine Regelung in der Strafprozessordnung ist längst überfällig. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert.

Der innenpolitischer Sprecher und Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss von der FDP- Fraktion, Jan Marcus Rossa, erklärt: „Ich halte es für ein gutes und wichtiges Signal, dass wir uns in der Jamaika-Koalition gemeinsam darauf verständigt haben, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von sogenannten V-Leuten weiter zu präzisieren. Der Einsatz von V-Leuten ist in hohem Maße grundrechtssensibel. Die Bedingungen für den Einsatz von V-Leuten müssen deshalb durch den Gesetzgeber bestimmt werden. Es ist nicht akzeptabel, wenn dies der Exekutive überlassen wird, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Uns ist es wichtig mit einer gesetzlichen Regelung sicherzustellen, dass V-Leute im Auftrag der Polizei keine Rechtsverstöße begehen und nicht im Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ermitteln. Darüber muss gewährleistet sein, dass die Zuverlässigkeit einer V- Person laufend überprüft wird. Der Rechtsstaat darf nicht ignorieren, dass sich eine V-Person nicht nur in einem kriminellen Milieu bewegt, sondern diesem in der Regel angehört. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist notwendig!“ ***