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21.09.20
16:22 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Sportstätten im Land, Finanzplanung, Flüchtlingspolitik, 30 Jahre Deutsche Einheit, Containern, Hilfen für die Veranstaltungsbranche

Nr. 94 / 21. September 2020


Themen der Plenarsitzung: Sportstätten im Land, Finanzplanung, Flüchtlingspolitik, 30 Jahre Deutsche Einheit, Containern, Hilfen für die Veranstaltungsbranche

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 23. September, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Sportstätten und ein Sport- Entwicklungsplan für Schleswig-Holstein, die veränderte Finanzplanung des Landes, die geforderte Aufnahme von Geflüchteten aus Moria, der 30. Jahrestag der Deutschen Einheit, die Forderung, Containern zu legalisieren und die Sorge um die Veranstaltungsbranche sowie das Thema Zuwanderung.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 23. September, 10 bis 18 Uhr



TOP 20 und 50 Bundesinvestitionspakt Sportstätten 2020 und Sportentwicklungsplanung für Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2394), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2395), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 2

25 Millionen Euro stellt der Bund bis 2024 für Schleswig-Holsteins Sportstätten bereit. Das Geld kann aber nur abgerufen werden, wenn Land und Kommunen sich zu zehn beziehungsweise 15 Prozent an den Kosten beteiligen. Jamaika, SPD und SSW rufen die Landesregierung auf, entsprechende Mittel aus dem Corona-Nothilfeprogramm für den Sport zu reservieren. Die Rede ist von einer Rücklage in Höhe von 4,3 Millionen Euro. Um das Geld in diese Richtung zu leiten, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig. Was konkret gefördert werden soll, beschreibt die mehrere hundert Seiten starke Sportentwicklungsplanung des Innenministeriums. Sie wird ebenfalls beraten.
Der Sportentwicklungsplan basiert auf einem Dialog der Landesregierung mit Sportverbänden, Kommunen, Tourismus- und Wirtschaftsexperten sowie auf einer repräsentativen Befragung von Schleswig-Holsteinern zu ihren Wünschen für den Sport. Herausgekommen sind 118 Handlungsempfehlungen. Dazu gehören etwa eine Initiative zum Schwimmen-Lernen und eine Stärkung des Sporttourismus. Ferner sollen die Programme „Kinder in Bewegung“ und „Kein Kind ohne Sport“ ausgebaut werden – etwa durch einen „Bewegungscheck“, um früh motorische Probleme zu erkennen. Angestrebt wird auch eine durchgängige dritte Sportstunde an den Schulen in allen Klassenstufen. Es wird auch vorgeschlagen, an einem zentralen Standort eine große, multifunktional nutzbare Veranstaltungshalle für mindestens 15.000 Zuschauer zu schaffen. Ein weiteres Ziel: Handball soll neben Rudern, Segeln und Beachvolleyball als weitere Schwerpunktsportart anerkannt werden und damit mehr Fördermittel bekommen. Die Landesverbände der einzelnen Sportarten sollen mehr Geld erhalten, um Profi-Trainer einzustellen, damit Leistungssport-Talente besser gefördert werden.
Die Landesregierung betont zudem, dass sie die Kommunen bei der Sanierung ihrer Sportstätten weiter unterstützen will. Aus einer Erhebung von 2019 geht hervor, dass etwa 1.100 von insgesamt rund 3.000 kommunalen Sportanlagen modernisierungsbedürftig sind. Die 2.600 Sportvereine im Lande haben insgesamt mehr als eine Million Mitglieder.


TOP 12 Mündlicher Bericht über die Folgen der veränderten Einnahmesituation auf die mittelfristige Finanzplanung des Landes, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/2287), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) wird auf Antrag der AfD im Parlament über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Landesfinanzen berichten. Eine Sonder- Steuerschätzung hatte Anfang September ergeben, dass Schleswig-Holstein in diesem Jahr voraussichtlich eine Milliarde Euro weniger an Steuern einnehmen wird als vor der Corona-Krise geplant. Für die weitere Finanzplanung lauten die Konsequenzen: Bis 2024 muss das Land mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger auskommen als erwartet. Für dieses Jahr fällt das Minus aber etwas geringer aus, als die Steuerexperten im Mai vorausgesagt hatten. Damals war von fast 1,2 Milliarden Euro die Rede. Absolut fließen dieses Jahr absehbar 9,95 Milliarden Euro in die Landeskasse und 2021 dann 10,58 Milliarden. Für 2021 ist das Einnahmen-Minus mit 780 Millionen Euro um 320 Millionen größer als nach der Mai-Steuerschätzung. 3

Im Frühjahr hatte der Landtag bereits Notkredite in Höhe von einer Milliarde Euro freigegeben, um Ausgaben zur Abfederung der Krise zu finanzieren, zum Beispiel Hilfsprogramme für die Wirtschaft. Die Landesregierung plant Berichten zufolge nun einen weiteren Notkredit über fünf Milliarden Euro. Dafür braucht die Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP die Unterstützung der Opposition. Hintergrund ist die Schuldenbremse in der Landesverfassung. Dort wird eine Abkehr vom Sparkurs nur „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen“ gestattet. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag muss zustimmen. Bisher hatten SPD und SSW Unterstützung für den Hilfskurs und die notwendigen 49 Stimmen im Parlament zugesagt.
Nach Angaben des Finanzministeriums drückten das nördlichste Bundesland bereits vor der Corona-Pandemie Schulden in Höhe von 29 Milliarden Euro. Bis 2024 werden außerdem noch insgesamt 1,8 Milliarden Euro durch Verpflichtungen aus dem Verkauf der ehemaligen HSH Nordbank dazu kommen.


TOP 13 Reduzierung von Plastik- und Verpackungsmüll innerhalb der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2322), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Kampf gegen die Verschmutzung der Umwelt hatte der Landtag im März vergangenen Jahres beschlossen, Plastik- und Verpackungsmüll in Schleswig-Holstein „deutlich zu reduzieren“. Vor diesem Hintergrund war die Landesverwaltung aufgefordert worden, beispielhaft voranzugehen und etwa beim Einkauf von Büromaterialien auf mehr Umweltbewusstsein zu achten sowie in Kantinen auf Coffee-to-go-Plastikdeckel, Plastik-Rührstäbchen oder Einwegverpackungen wie Zuckersticks, Kaffeesahne und einzeln verpackte Kekse zu verzichten. Jetzt verlangt die SPD einen mündlichen Regierungsbericht zu den Umsetzungsfortschritten. Die Sozialdemokraten erinnern in ihrem eingereichten Antrag daran, dass mit dem Beschluss zum Plastik-Verzicht im Frühjahr 2019 auch eine regelmäßige Berichterstattung zu den diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen und Ergebnissen gefordert worden war. „Dies ist bisher nicht geschehen“, so die SPD.
Aktuell hat der Bundestag vergangenen Donnerstag das Verbot bestimmter Wegwerfartikel aus Plastik beschlossen. Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es schon jetzt gute Alternativen gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Auch der Bundesrat muss bis dahin noch zustimmen. Aus den Supermarkt-Regalen und Imbissbuden verschwinden dann Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor. Ziel ist, dass weniger Plastikmüll an Stränden und im Meer landet.


TOP 27 Kraftwerk Moorburg erhalten und Kraftwerk Wedel abschalten, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/2427), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 4

Die AfD will das Kohle-Heizkraftwerk Moorburg in Hamburg über das Jahr 2025 hinaus erhalten und stattdessen die entsprechende Anlage auf schleswig-holsteinischem Gebiet in Wedel (Kreis Pinneberg) zeitnah abschalten. Dafür soll sich die Landesregierung „auf allen Ebenen“ einsetzen, fordert die Oppositionsfraktion in ihrem Antrag. Bereits im Mai hatte der Landtag auf Druck der Koalitionsfraktionen die Landesregierung dazu aufgefordert, mit der Freien und Hansestadt Hamburg einen „verbindlichen Stilllegungspfad zu vereinbaren, um ein schnellstmögliches Abschalten des Kohlekraftwerkes Wedel zu erreichen“.
Der schwedische Kraftwerksbetreiber Vattenfall hatte im Sommer angekündigt, das umstrittene Hamburger Kohlekraftwerk Moorburg schon in wenigen Monaten ganz oder teilweise stillzulegen. Anfang September entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht, dass das Kraftwerk kein durchlaufendes Elbwasser zur Kühlung nutzen darf. Die Richter gaben damit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) recht, der geklagt hatte. Vattenfall hat sich bereits an einer Auktion der Bundesnetzagentur zur Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten beteiligt und hofft, auf diese Weise Entschädigungszahlungen zu erhalten. Entschieden wird nach der Kohlendioxid-Bilanz und danach, wer für Stilllegungen am wenigsten Entschädigung fordert. Die Netzagentur will Medienberichten zufolge bis Dezember entscheiden, wer den Zuschlag erhält. Ob Vattenfall dabei Erfolg hat, ist offen. Moorburg gilt als wichtiger Baustein in der norddeutschen Stromversorgung und als eines der modernsten und effizientesten Kohlekraftwerke in Deutschland. Das Kraftwerk besteht aus zwei Blöcken mit einer Leistung von jeweils gut 800 Megawatt und ist offiziell seit 2015 in Betrieb. Es sollte eigentlich bis 2038 am Netz bleiben. Das Kraftwerk kann bis zu elf Terawattstunden Strom pro Jahr erzeugen und stößt bei voller Last jährlich rund acht Millionen Tonnen Kohlendioxid aus, im vergangenen Jahr waren es 4,7 Millionen Tonnen.
Moderne Kraftwerkstechnik mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad nach nur sechs Betriebsjahren abzuschalten und stattdessen mit dem Heizkraftwerk Wedel „das älteste Kohlekraftwerk Deutschlands“ weiter zu betreiben, sei „energiepolitischer Unsinn“, erklärt die AfD.
Das ebenfalls umstrittene Heizkraftwerk Wedel wurde ab 1961 in Betrieb genommen und liegt direkt an der Unterelbe und der Landesgrenze zu Hamburg. Das mit Steinkohle befeuerte Kraftwerk verfügt über zwei Blöcke sowie zwei Gasturbinen für die Spitzenlastversorgung. Das HKW gehört seit September 2019 zur Wärme Hamburg GmbH, die zu 100 Prozent im Besitz der Stadt Hamburg ist. Es versorgt rund 120.000 Haushalte in Hamburgs Westen mit Wärme. Im Zuge der Neugestaltung der Hamburger Wärmeversorgung soll es nach Plänen der Umweltbehörde spätestens 2025 stillgelegt werden.


TOP 32 und 35 Humanität geht vor! Aufnahmeprogramm für Geflüchtete aus Moria, Lesbos jetzt! – EU-Asylpolitik endlich reformieren, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2434), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2437), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Über die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Camp in Moria auf der griechischen Insel Lesbos wird bereits seit Jahren diskutiert. Nach dem Brand in dem Lager in der vergangenen Woche 5

fordern CDU, Grüne und FDP nun von der Landesregierung, „sich mit Nachdruck“ beim Bundesinnenministerium dafür einzusetzen, dass Schleswig-Holstein „unverschuldet in Not geratenen Flüchtlingen“ einen sicheren Aufenthalt zur Durchführung eines Asylverfahrens gewähren kann. Auf eine europäische Lösung zu warten, wäre „fatal“, so die Jamaika-Fraktionen. Insbesondere Familien mit Kindern müsse „schnell und unkompliziert“ geholfen werden. Anschließend müsse die „seit langem überfällige Reform der europäischen Migrationspolitik auf den Weg gebracht werden“.
Die SPD-Fraktion stellt ähnliche Forderungen in einem eigenen Antrag. Sie fordert die Landesregierung auf, „alles in ihrer Kompetenz Mögliche zu veranlassen“, um Menschen aus dem Flüchtlingslager Moria „schnellstmöglich humanitäre Hilfe zukommen zu lassen“. Bei einer Reform der europäischen Asylpolitik, für die sich auch die SPD stark macht, müsse ein Ziel sein, „die Lager auf den griechischen Inseln aufzulösen und einen gerechten europäischen Verteilmechanismus der Geflüchteten in Europa zu vereinbaren“. Außerdem müsse „ein einheitliches europäisches Asylsystem mit einheitlichen Verfahren und einheitlicher Rechtsanwendung“ geschaffen werden.
Die Bundesregierung hatte nach der Brandkatastrophe zunächst angekündigt, Deutschland werde von insgesamt 400 unbegleiteten Minderjährigen aus dem griechischen Flüchtlingslager bis zu 150 Jugendliche aufnehmen. Anfang vergangener Woche verständigten sich Union und SPD darauf, 1553 zusätzliche Flüchtlinge von fünf griechischen Inseln aufzunehmen. Es handele sich dabei um 408 Familien mit Kindern, die in Griechenland bereits als schutzbedürftig anerkannt wurden. Bereits vor dem Brand hatte Deutschland zugesagt, minderjährige Flüchtlinge von den griechischen Inseln aufzunehmen. Dabei handelt es sich um unbegleitete Minderjährige ‒ vorwiegend Kinder ‒ sowie um kranke Kinder und ihre Angehörigen. Nach Angaben des parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer (CSU) sind von den insgesamt rund 1000 Schutzsuchenden, die zu dieser Gruppe gehören, bisher 574 Personen in Deutschland angekommen.


TOP 42 Ergebnisse der OECD-Analyse der Metropolregion Hamburg, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1795), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2191), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Landtag beschäftigt sich mit den Ergebnissen einer OECD-Analyse der Metropolregion Hamburg (MRH) und den seitens der Landesregierung geplanten Umsetzungsmaßnahmen. Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Metropolregion MRH zwischen Cuxhaven und Parchim, Neumünster und Uelzen müssen nach Auffassung der OECD Grenzen im Planen und Handeln überwunden werden. „Think big! In größeren Kategorien zu denken, grenzüberschreitend zu planen und zu kooperieren – darin liegt der Schlüssel, um die Metropolregion noch erfolgreicher, attraktiver und nachhaltiger zu gestalten“, heißt es in der im September 2019 veröffentlichten Analyse. Die Landesregierung stellt 19 Handlungsebenen aus den Ergebnissen der Studie heraus. 6

Die aus Sicht Schleswig-Holsteins nötigen „Aktivitäten“, die zur Umsetzung der OECD- Empfehlungen an die MRH in Kooperation mit den Partnern aktiv angegangen werden sollten, werden in dem vorliegenden Regierungsbericht unter folgenden Überschriften zusammengefasst:
 Intensivierung der Zusammenarbeit entlang des Korridors Oslo-Göteborg-Kopenhagen- Hamburg
 Qualitätshebung der Humanressourcen in Schleswig-Holstein
 Ausbau der Forschungskooperation über XFEL
 Stärkung des Koordinierten Vorgehens zwischen Forschung/Wissenschaft und Wirtschaft
 Stärkung der regionalen Ansätze von Wissenschafts- und Innovationsparks in Schleswig- Holstein
 Planungsverbund in der MRH
 Gemeinsames Leitbild in der MRH zur Wohnungspolitik
 Digitalisierung
 Energiewirtschaft
 Biodiversität und Erneuerbare Energien: Naturschutz – grüne Infrastruktur – Biotopverbund
 Ausbau und Verstetigung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes
 Gemeinsamer Zielsetzungskatalog der Wirtschaftsförderungsgesellschaften der MRH
 Gemeinsame Gründungs- und Innovationsagentur und einheitliche Regionale Innovationsstrategie (RIS) für die MR
 Länderübergreifende Clusterstrategie
 Verbesserung der internationalen Wahrnehmung der MRH
 Gemeinsames Innovationszentrum Autonomes Fahren in der MRH
 Gemeinsame Initiative zur Gewinnung von Fachkräften in der MRH
 Gemeinsames innovatives Ausbildungsprogramm in der MRH
 Norddeutsche Wasserstoffstrategie
Basierend auf den Handlungsebenen habe der Lenkungsausschuss der MRH acht Arbeitspakete strukturiert, heißt es abschließend in dem Bericht. „Für jedes Arbeitspaket sollen auf Basis der Empfehlungen des OECD-Gutachtens konkrete organisatorische und ggf. auch institutionelle Vorschläge für die Vertiefung der Zusammenarbeit in der MRH sowie Projektskizzen für gemeinsame Projekte vorgelegt werden.“ Die Ergebnisse der Arbeitspakete sollten dem Regionsrat der MRH bis zum 18. Mai 2020 – also noch vor Fertigstellung des Berichts – vorgelegt werden. Der Bericht endet mit dem Versprechen: „Nach abschließender Positionierung des 7

Regionsrats und der Trägerversammlung zu den Arbeitsergebnissen der Trägerarbeitsgruppen wird der Landtag über die Beratungsergebnisse und Beschlussfassungen informiert“.


TOP 3 Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2279), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/2384), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 38 Minuten
Die Bürger müssen sich ab dem kommenden Jahr auf höhere Rundfunkbeiträge einstellen. Hierfür zeichnet sich ein klares Votum aller 16 Bundesländer ab. In Schleswig-Holstein steht nun die diesbezügliche Änderung des Medienstaatsvertrages an. Im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages stimmte nur die AfD gegen die Vorlage, die von den Ministerpräsidenten bereits im Frühsommer unterzeichnet worden war.
Im Februar hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) offiziell ihren 22. Bericht vorgestellt. Darin empfiehlt das Gremium neben prozentualen Änderungen am Rundfunkbeitragsaufkommen zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags von bisher 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro. Von der neu geordneten Verteilung der Gelder würden ZDF und Deutschlandradio zu Ungunsten der ARD profitieren. Auch die kleinen Rundfunkanstalten Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk würden zu den Profiteuren der Regelung gehören. Zur Umsetzung muss der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der Länder geändert werden. Dafür müssen letztlich alle 16 Bundesländer zustimmen. Die Ministerpräsidenten hatten den Staatsvertrag für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags im Juni unterschrieben. Die Erhöhung könnte dann zum 1. Januar 2021 kommen. Damit würde der Beitrag erstmals seit 2009 wieder steigen. Sollten sich die Länder nicht auf einen Beitragsanstieg gemäß dem KEF-Vorschlag einigen und ihm zustimmen, könnte es zu einem Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht kommen. Zwar bliebe der Rundfunkbeitrag dann zunächst auch ab 2021 weiterhin bei 17,50 Euro. Da die Sender, wie die KEF jetzt ermittelt hat, jedoch einen höheren Rundfunkbeitrag zu ihrer bedarfsgerechten Finanzierung benötigten, könnten sie dies vor dem höchsten deutschen Gericht einklagen.
Die Zahl der Beitragszahler stieg im vergangenen Jahr auf rund 46,1 Millionen an. 2018 waren es 45,8 Millionen gewesen. Die Masse davon sind knapp 40 Millionen Wohnungen. Rundfunkbeiträge müssen aber ebenso Betriebe bezahlen, auch für ihre Fahrzeuge. Hotels und Ferienwohnungen sind ebenfalls gelistet.


TOP 14 Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche sichern und stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2325), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2365), geplanter Aufruf 16:48 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 8

Die SPD setzt sich für eine „hochwertige Gesundheitsversorgung“ für Kinder und Jugendliche ein. Für das „gesunde Aufwachsen“ sei eine „verlässliche kindermedizinische Versorgung in allen Regionen in Schleswig-Holstein“ notwendig, so die Sozialdemokraten im Landtag. Sie beklagen, dass vor allem im ländlichen Raum die Kinderstationen der Krankenhäuser „unter starkem Kostendruck“ stünden und zum Teil von der Schließung bedroht seien. Neben ihrer Forderung, „eine flächendeckende ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen verstärkt sicherzustellen“, wollen die Antragsteller erreichen, dass die Finanzierung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin überarbeitet wird. So soll es nach dem Willen der SPD statt sogenannter Fallpauschalen künftig ein „System der Grundfinanzierung“ geben, das durch eine „individualisierbare Finanzierung von Behandlungen“ ergänzt werden kann. Außerdem soll sich die Landesregierung „intensiv für den Fachkräftenachwuchs“ einsetzen.
In einem Alternativantrag legen die Koalitionsfraktionen den Fokus auf „adäquate Finanzierung von Krankenhäusern“ insbesondere im Bereich der Kinderheilkunde und Geburtshilfe und verweisen auf einen Vorstoß der Landesregierung zur „Neuordnung des Krankenhausentgeltrechts“ aus dem Januar 2020. Zudem setzen CDU, Grüne und FDP auf eine „sektorenübergreifende Versorgung“, die in der Kinderheilkunde „noch dringender“ notwendig sei als in anderen Versorgungsbereichen. Und: Um beispielsweise chronisch kranke Kinder und Jugendliche besser versorgen zu können, müssten die teilstationären Behandlungsmöglichkeiten in Tageskliniken an „geeigneten Standorten“ ausgebaut werden, heißt es in dem Antrag weiter.
Ende vergangenen Jahres war das Thema schon einmal im Landtag behandelt worden. Damals waren sich alle Fraktionen einig, dass Schleswig-Holsteins Kinderkliniken finanziell besser ausgestattet werden müssen. Gleichzeitig war die Landesregierung aufgefordert worden, sich auf Bundesebene und in der Gesundheitsministerkonferenz für eine Reform der sogenannten Fallpauschalen einzusetzen.



Donnerstag, 24. September, 10 bis 18 Uhr



TOP 34 30 Jahre Deutsche Einheit: Erinnern, Bewahren und Blick nach vorne richten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2436), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Kurz vor dem 30. Jahrestag der Deutschen Einheit nutzen die Koalitionsfraktionen die Gelegenheit, an den Fall der Mauer 1989 und die Deutsche Einheit 1990 als eines der „wichtigsten historischen Ereignisse des 20. Jahrhunderts“ zu erinnern. Mit Blick auf verschiedene Bildungs- und Kulturprojekte zum 30. Jubiläum des Mauerfalls im vergangenen Jahr bitten CDU, Grüne und 9

FDP die Landesregierung, „die besondere Bedeutung der Deutschen Einheit für Schleswig- Holstein als ehemaliges innerdeutsches Grenzland innerhalb der schulischen und kulturellen Bildung auch weiterhin zu verankern“. So sollen etwa die Leitfäden für die Schulfächer Geschichte und Wirtschaft/Politik überarbeitet und die Thematik mehr berücksichtigt werden oder auch „verstärkt Angebote für Lernen am anderen Ort in der ehemaligen Grenzregion angeboten werden“. Genannt werden dazu zum Beispiel Orte wie das „Grenzhus Schlagsdorf“, ein Informationszentrum zur ehemaligen innerdeutschen Grenze in Mecklenburg-Vorpommern, oder die Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup. Im Bereich der kulturellen Bildung setzen sich CDU, Grüne und FDP für eine „Weiterentwicklung authentischer Orte des ehemaligen Grenzverlaufs in Schleswig-Holstein“ ein.


TOP 30 Umsetzung der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2432), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit Investitionen in Höhe von zunächst zehn Millionen Euro bis 2022 will die Landesregierung dem Radverkehr in Schleswig-Holstein bessere Grundlagen verschaffen. Ziel ist ein Anstieg des Radverkehr-Anteils am gesamten Verkehrsaufkommen von derzeit 13 auf 30 Prozent im Jahr 2030, wie Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) Anfang des Monats sagte. Außerdem soll der Norden wieder unter die Top Ten der Rad-Regionen in Deutschland zurückkehren. In einem Antrag unterstützen die regierungstragenden Parlamentsfraktionen von CDU, Grünen und FDP die Kernziele der Radstrategie und fordern die baldige Umsetzung. Konkret soll laut den Koalitionsfraktionen etwa die Weiterentwicklung des landesweiten Radverkehrsnetzes, das Aufstellen von 10.000 Fahrrad-Bügeln an öffentlichen Einrichtungen und Bushaltestellen, der Bau von mindestens einem Radschnellweg oder die Einrichtung von 100 Selbst-Service-Stationen an viel befahrenen Strecken schnell in den Fokus genommen werden. „Der Landtag stellt fest, dass das Fahrrad während der Corona-Pandemie an enormer Attraktivität gewonnen hat. Viele Pendlerinnen und Pendler sind auf das Fahrrad umgestiegen“, heißt es einleitend in dem Unterstützungsantrag für die Fahrradstrategie 2030.
In Schleswig-Holstein verlaufen derzeit 5200 Kilometer Radwege an Straßen. Damit liegen nach Ministeriumsangaben Radwege an 77 Prozent aller Bundes-, 64 Prozent der Landes- und 41 Prozent der Kreisstraßen. Davon sei aktuell aber nur gut die Hälfte „in eigentlich ganz gutem Zustand“, räumte Buchholz ein. Ziel sei es, Schleswig-Holstein in zehn Jahren zu „Deutschlands Rad-Land Nummer 1“ unter den Flächenländern zu machen und damit den Tourismus auszubauen. Aktuell seien 13 touristische Radfernwege mit 3000 Kilometern Länge im Land ausgewiesen. Die Koalition will außerdem bis 2030 die Zahl der Unfälle, in die Fahrradfahrer verwickelt sind, halbieren. Im vergangenen Jahr gab es laut Ministerium fast 4600 solcher Unfälle. Bereits beschlossen sind der Ausbau des Radwegs an der Landesstraße 57 zwischen Schönwalde und Lensahn (Kreis Ostholstein) und an der L231 zwischen Grube und Rüting bei Scharbeutz an der Lübecker Bucht. 10

Der Fahrradclub ADFC wertete die 30 Prozent-Zielmarke beim Radanteil bis 2030 als „ambitioniert, aber machbar“. Die von der Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP zunächst bis Legislatur-Ende bereitgestellten Mittel seien aber „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. Nötig seien 30 Millionen Euro pro Jahr.
Auf ihrem Weg zu der landesweiten Fahrradstrategie hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr das BYPAD-Verfahren gewählt. BYPAD steht für Bicycle Policy Audit (Überprüfung der Fahrradförderung). Das Gesamtverfahren zur Fahrradstrategie gliederte sich in drei Stufen: Zunächst wurden die Rahmenbedingungen auf Grundlage vorliegender Daten analysiert und nach Handlungsfeldern zusammengefasst. Danach wurde der Stand der Radverkehrspolitik bewertet und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Im dritten Schritt entstand ein Eckpunktepapier mit einem konkreten Maßnahmenkatalog als Basis für die „Landesstrategie 2030“. Die Koalitionsfraktionen würdigen in ihrem Antrag das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure im Rahmen des BYPAD-Verfahrens. Neben den Fachverbänden und den Kommunalen Spitzenverbänden seien unter anderem auch die im Landtag vertretenden Fraktionen in den Prozess einbezogen worden, wird in dem zur Beratung stehenden Papier betont.


TOP 16 und 24 Schülerinnen und Schüler im ÖPNV vor Infektionen schützen und Auswirkungen der Maskenpflicht an Schulen auf die Gesundheit der Schüler untersuchen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2372), Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/2423), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD-Fraktion Landtag will über eine „landesweite Busbörse“ zusätzliche Busse für den Schülertransport beschaffen, um das Corona-Infektionsrisiko bei Schülern zu verringern – mehr Busse bedeuten weniger Jugendliche pro Fahrzeug und damit größere Abstände. Mit diesem Instrument sollen nach Vorstellung der Sozialdemokraten frei verfügbare Fahrzeuge von öffentlichen und privaten Betreibern ermittelt werden. „Die Landesregierung wird bei den Kreisen und kreisfreien Städten abfragen, in welchem Umfang Kapazitätsengpässe bestehen und die zusätzlich benötigten Busse einsetzen bzw. eine Erhöhung der Taktung ermöglichen, sodass die Abstandsregelungen besser gewahrt werden können“, lautet eine weitere Forderung in dem vorliegenden Antrag. Die Befürchtung der SPD: „Die alternativen Fahrten mit dem Fahrrad zum Schulstandort sind witterungsbedingt in den kommenden Monaten vielfach nicht mehr uneingeschränkt möglich.“ Das führe zu vollgefüllten Bussen und einem erhöhten Infektionsrisiko, weil die gängigen Sicherheitsabstände nicht mehr zu gewährleisten seien. Laut der SPD hätten Reisebusunternehmen bereits ihre Unterstützung angeboten, da derzeit viele Busse ungenutzt zur Verfügung stehen. Hierfür sei aber noch die Kostenfrage zu klären.
Der Omnibus-Verband Nord (OVN), die berufsständische Organisation der privaten Omnibusunternehmer in Hamburg und Schleswig-Holstein, bestätigt derweil in einer Pressemitteilung vom 1. September, dass den Kommunen bereits freie Reisebusse angeboten worden seien. Es bestehe demnach „kein Fahrzeugbeschaffungsproblem, sondern ausschließlich ein Organisations- und Finanzierungsproblem“. Zugleich bezweifelt der Verband aber, dass 11

zusätzliche Busse allein ausreichten, um für genügend Abstand beim Schülertransport zu sorgen. Vor diesem Hintergrund schlägt der OVN als „Problemlöser“ eine landesweit einheitliche Änderung und Staffelung der Schulanfangszeiten vor.
In Rheinland-Pfalz kann unterdessen eine vom Land angekündigte „Busbörse“ an den Start gehen. Das Verkehrsministerium habe die entsprechende Förderrichtlinie erlassen, sagte eine Ministeriumssprecherin in Mainz. Damit können die für den Schülertransport zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte Verträge mit örtlichen Unternehmen abschließen. Das Land will 90 Prozent der Zusatzkosten tragen. Und der OVN verweist in seiner Pressemitteilung vom 1. September auf Bayern. „Das Land zeigt dieser Tage im Übrigen, wie es gehen kann: So hat der Freistaat zugesichert, sämtliche Mehrkosten für den zusätzlichen Einsatz von Schulbussen zu übernehmen“, heißt es.
Seit Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien müssen Schleswig-Holsteins Schüler ihre Münder und Nasen mit Masken bedecken – nicht im Unterricht, aber auf dem Schulgelände. Die AfD fordert jetzt: „Im Interesse der Gesundheit der Schüler müssen die gesundheitlichen Auswirkungen, insbesondere die möglichen psychischen Schäden der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wissenschaftlich untersucht werden.“ Die Ergebnisse der Studie sollten aufzeigen, „ob der massive Eingriff in die Grundrechte, den die Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche darstellt, verhältnismäßig ist“. Die Fraktion will bereits wissen, dass selbst chirurgische FFP2-Masken „Atmung und damit Leistungsfähigkeit signifikant reduzieren“. Dies hätten „Studien übereinstimmend“ belegt. Und, so die AfD: „Nach Aussagen zahlreicher Ärzte, Kinderärzte und Psychologen“ habe die Maskenpflicht „zudem bereits zu negativen psychischen Auswirkungen geführt“.


TOP 18 Containern legalisieren, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2386), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der SSW fordert die Landesregierung auf, sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass das Sammeln von weggeworfenen Lebensmitteln aus dem Abfall des Handels erlaubt wird. In einem Antrag wird auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, das jüngst nochmals bestätigt hat, dass das sogenannte Containern eine Straftat ist. Bislang gilt es als Diebstahl oder Hausfriedensbruch, wenn Menschen Essensreste aus Müllcontainern von Supermärkten sammeln. Verschiedenen Quellen zufolge werden jedes Jahr mindestens elf Millionen Tonnen Lebensmittel in Deutschland weggeworfen – in Haushalten, Restaurants und Lebensmittelläden.
Bereits im Juni 2019 hatte die SPD eine ähnliche Forderung im Landtag gestellt, die damals aber an der Koalitionsmehrheit scheiterte. Die Initiative hatte sich für eine Überprüfung des geltenden Rechts sowie für freiwillige Maßnahmen des Handels zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ausgesprochen. Der SSW bringt jetzt eine „Neuregelung der Eigentumsaufgabe“ ins Spiel, mit der der Handel „von der Haftung für theoretisch entstehende 12

Schäden befreit wird“. Das sei eine mögliche Variante, wie das Einsammeln weggeworfener Lebensmittel schnell legalisiert werden könne.
Hintergrund des jüngsten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts: Nachdem zwei Studentinnen aus Oberbayern im Juni 2018 nachts in Olching bei München von der Polizei erwischt werden, wie sie aus den Abfällen eines Supermarkts Obst, Gemüse und Joghurt fischen, leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen „wegen besonders schweren Falls des Diebstahls“ ein. Zur beantragten Geldstrafe von jeweils 1200 Euro kommt es zwar nicht. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hält den Studentinnen im Januar 2019 zugute, „dass die entwendete Ware für den Eigentümer wertlos war“. Aber die beiden werden schuldig gesprochen und verwarnt – mit je acht Stunden Sozialarbeit bei der örtlichen Tafel. Im November 2019 reichen die jungen Frauen Verfassungsklage ein. „Wir haben niemandem Schaden zugefügt“, sagen sie damals. Unterstützung bekommen die beiden Frauen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die es sich zum Ziel gesetzt hat, Grund- und Menschenrechte vor Gericht einzuklagen. Nach Auffassung der Nichtregierungsorganisation hat sich das Strafrecht auf Verhalten zu beschränken, das dem geordneten Zusammenleben schadet. Und das „Containern“ zur Rettung weggeworfener Nahrung sei nicht sozialschädlich, sondern im Gegenteil sozialfreundlich.
Die Verfassungsrichter deuten am 18. August dieses Jahres zwar an, dass man den Umgang mit entsorgten Lebensmitteln auch anders regeln könnte. Es sei aber nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen, „ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat“. Initiativen, das „Containern“ zu entkriminalisieren, seien bisher nicht aufgegriffen worden. Die Grundsatzentscheidung, hier vorrangig das Eigentumsgrundrecht zu schützen, sei nicht zu beanstanden. Denn auch dafür gibt es gute Gründe, wie die Richter in ihrem Beschluss schreiben. Der Container stand auf dem Gelände des Supermarkts – und zwar verschlossen. Ein vom Inhaber bezahlter Entsorgungsspezialist sollte die Abfälle abholen. Mit der Vernichtung habe der Eigentümer den Verzehr möglicherweise verdorbener Waren ausschließen und sich vor Haftungsrisiken schützen wollen. Diese Interessen seien grundsätzlich zu akzeptieren, so die Richter. Die Richter argumentieren auch damit, dass es genügend Möglichkeiten gebe, im Einzelfall der geringen Schuld des Täters Rechnung zu tragen. Die GFF hält diese Auswege aber für ungenügend: An der Bewertung des „Containerns“ als strafbarer Diebstahl ändere sich nichts. „Auch eine Verwarnung ist ein staatlicher Schuldspruch, der im Bundeszentralregister steht und stigmatisierend wirkt.“
Laut GFF wird das Containern allerdings längst nicht überall so scharf verfolgt. In Hamburg empfehle der Justizsenator den Staatsanwaltschaften, solche Fälle einzustellen. In anderen Bundesländern komme es darauf an, ob der Abfallbehälter gesichert auf dem Supermarkt-Gelände oder unverschlossen an der Straße stehe.
Der SSW im Kieler Landtag verweist zudem darauf, dass Supermärkte in Frankreich per Gesetz verpflichtet werden, noch genießbare Lebensmittel zu verteilen, zum Beispiel an soziale Einrichtungen. Und: „In Tschechien müssen Supermärkte unverkaufte Lebensmittel an Wohltätigkeitsorganisationen spenden“, heißt es in dem vorliegenden Antrag weiter. 13

TOP 44 Bericht zum Umsetzungsstand des Demenzplans für Schleswig-Holstein, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1948), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2309), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der 2013 ins Leben gerufene „Demenzplan für Schleswig-Holstein“ nennt 80 Ziele und Empfehlungen – Hilfen für Kranke und ihre Angehörigen, Tipps für Kommunen, ein breites Versorgungsangebot, neue Wohnformen oder eine Vertiefung des Themas in der Pflegeausbildung. Davon sind inzwischen laut dem Regierungsbericht mehr als 50 ganz oder teilweise erfüllt. Die landesweite Koordinierung der Hilfsangebote übernimmt das Kompetenzzentrum Demenz, das bei der Alzheimer-Gesellschaft angesiedelt ist und das vom Land gefördert wird. Corona ist eine besondere Herausforderung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, aber auch für Pflege- und Betreuungskräfte. „Menschen mit Demenz können Einschränkungen und Maßnahmen, wie beispielsweise die Hygiene- und Abstandsregeln nicht verstehen und nachvollziehen“, heißt es in dem Bericht. „Alltagsroutinen, die sonst Sicherheiten bieten, entfallen, was zusätzlich belastet.“
Laut Bericht leiden etwa 60.000 Menschen in Schleswig-Holstein an der Krankheit. Das sind 20.000 mehr als noch vor zehn Jahren und etwa zwei Prozent der Bevölkerung. Deutschlandweit sind es 1,7 Millionen Menschen. Häufigste Erkrankungsform ist die Alzheimer-Demenz, die zum vollständigen Gedächtnisverlust führt. Das Krankheitsrisiko steigt mit dem Alter: In der Altersgruppe der 65- bis 69-Jährigen finden sich laut Untersuchungen fünf Prozent Demenzkranke. Bei den 75- bis 79-Jährigen sind es zwölf Prozent und bei den über 90-Jährigen 50 Prozent. Einer Studie der Barmer Ersatzkasse zufolge muss jeder dritte Mann und jede zweite Frau damit rechnen, im Laufe des Lebens an Demenz zu erkranken.


TOP 21 Mehr Sicherheit auf der A7, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2397), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nach zuletzt mehreren schweren Unfällen auf der Autobahn 7 zwischen dem Bordesholmer Dreieck und der Landesgrenze zu Hamburg – darunter viele Auffahrunfälle an Stauenden – fordert die SPD jetzt eine sogenannte Verkehrsbeeinflussungsanlage. Bis eine derartige digitale Anlage, die flexibel bei Verkehrsstörungen Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Sperrungen anzeigt, installiert ist, soll nach dem Willen der Sozialdemokraten auf diesem rund 75 Kilometer langem Streckenabschnitt Tempo 120 gelten. Das Thema Tempolimit auf der A7 war schon mehrfach Thema im Landtag. Zuletzt, im Mai 2019, lehnten CDU, FDP und AfD dies klar ab.
Unterdessen hat einem Bericht der Kieler Nachrichten zufolge das Verkehrsministerium verkündet, die Autobahn 7 zwischen dem Bordesholmer Dreieck und Hamburg auf ihre Gefährlichkeit überprüfen zu wollen. Demnach soll möglichst noch im September eine Verkehrsunfallkommission zusammentreffen, an der neben den Landes- und Kommunalverwaltungen auch die Polizei beteiligt ist. Die Kommission werde sich die Abschnitte anschauen, „die in letzter Zeit besonders im Fokus standen“, wird Staatssekretär Thilo Rohlfs in der Zeitung am 15. September zitiert wird. Sollte man zu Fakten kommen, „die es rechtfertigen, dass an der einen oder anderen Stelle 14

punktuell eine Verkehrsbeeinflussungsanlage zu errichten ist, dann werden wir das mit dem Bund besprechen“.


TOP 22 Neue EU-Förderperiode gestalten!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2398), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Zwischen den Regionen innerhalb Europas bestehen nach wie vor wirtschaftliche und soziale Unterschiede. Die Europäische Union nutzt daher verschiedene Instrumente, um diese Unterschiede in den Mitgliedstaaten zu verringern. Im kommenden Jahr beginnt eine neue Förderperiode, in deren Diskussionsprozess nach Auffassung der SPD Kommunen und Gesellschaft in Schleswig-Holstein „unter Berücksichtigung der regionalen und zivilgesellschaftlichen Interessen und Besonderheiten“ maßgeblich beteiligt werden müssen. Der Landtag soll sich nach dem Willen der Sozialdemokraten nicht nur bei der Neuausrichtung der Förderperiode engagieren, sondern auch vierteljährlich über den Stand der Programmierung und ab 2021 über die Verwendung der EU-Mittel informiert werden. Eventuell wegfallende EU-Mittel sollten auch durch Landesmittel ersetzt werden können, so die SPD in ihrem Antrag. Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen über den Mitteleinsatz soll die Landesregierung überprüfen und wieder regionalisieren.
Die Verordnungsentwürfe der EU-Kommission für die anstehende Förderperiode 2021 bis 2027 sehen eine Konzentration auf fünf politische Ziele vor, wobei gemäß den Investitionsleitlinien der EU-Kommission nur drei der fünf Ziele in Deutschland verfolgt werden sollen. Dazu gehören unter dem Motto „für ein intelligenteres Europa“ die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und digitalem Wandel, unter dem Motto „für ein grüneres Europa“ die Förderung der Energieeffizienz und der Energiewende sowie unter dem Motto „für ein bürgernahes Europa“ die nachhaltige und integrierte Entwicklung durch Initiativen vor Ort zur Förderung von Wachstum und sozioökonomischer lokaler Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstenregionen.
Die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsländer hatten sich im Juli auf ein Corona- Krisenprogramm „Next Generation EU“ im Umfang von 750 Milliarden Euro und einen siebenjährigen EU-Haushalt von 1074 Milliarden Euro geeinigt. Der Haushalt braucht die Billigung des EU-Parlaments. Die Entscheidung soll noch im September fallen. Auch alle 27 EU-Staaten müssen die Finanzierungsgrundlage – den sogenannten Eigenmittelbeschluss – ratifizieren. Der Haushaltsrahmen 2021 bis 2027 soll dann zum 1. Januar in Kraft treten. Das erste Geld aus dem 750-Milliarden-Paket soll im Laufe des Jahres 2021 fließen.


TOP 25 Keine Fast-Track-Zulassung für Impfstoffe gegen COVID 19, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/2424), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die EU und der Bund haben im Zuge der Corona-Pandemie die Zulassungsverfahren für neue Medikamente beschleunigt. Das könnte auch einen möglichen Impfstoff gegen das SARS-CoV2- Virus betreffen. Die AfD im Landtag wendet sich gegen die „Fast-Track-Zulassung“ eines 15

möglichen Corona-Impfmittels und drängt darauf, potentielle Impfstoffe intensiv zu testen. Zudem wird eine Impfpflicht abgelehnt.
Üblicherweise kann die Entwicklung eines Impfstoffes bis zu 15 Jahre dauern. Vor der Zulassung werden die Verträglichkeit, die Dosierung und die Wirksamkeit des Medikaments in mehrjährigen Testläufen abgeklopft. Bevor die Wirkung auf den menschlichen Körper untersucht wird, gibt es normalerweise Tierversuche. Seit dem Corona-Ausbruch wird weltweit mit Hochdruck nach einem Impfstoff geforscht. Im August hat der russische Staatspräsident Wladimir Putin die Vakzine „Sputnik V“ vorgestellt. Nach angeblich erfolgreichen Tests an Menschen soll sie nach russischen Angaben ab 1. Januar 2021 für den „zivilen Verkehr“ freigegeben werden. Regierungsvertreter und Forscher aus anderen Ländern haben verhalten auf die Ankündigung reagiert. Der britisch- schwedische Pharmakonzern Astra Zeneca hat seine klinische Studie zur Erforschung eines Covid-Impfstoffs Anfang September vorübergehend gestoppt, nachdem bei einem Probanden gesundheitliche Probleme aufgetreten waren.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) beim Berliner Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass es in Deutschland mehrere unterschiedliche Impfstoffe gegen das neue Coronavirus geben wird. Es sei wahrscheinlich, dass am Ende mehrere Impfstoffe in Deutschland zugelassen werden, hieß es Mitte September. Es könne sein, dass einzelne Impfstoffe insbesondere für bestimmte Bevölkerungsgruppen geeignet wären - zum Beispiel für Ältere. Die Bundesregierung erwartet, dass ein Impfstoff in Deutschland für Teile der Bevölkerung in den ersten Monaten des nächsten Jahres zur Verfügung steht, für die breite Masse voraussichtlich Mitte des Jahres.


Freitag, 25. September, 10 bis 14 Uhr



TOP 17 Alarmstufe Rot – Veranstaltungsbranche retten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2382), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD sorgt sich um die Veranstaltungsbranche im Land und will unter anderem mit „wirksamen Überbrückungshilfen“ Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern. Es müssten langfristige Perspektiven geschaffen und Lösungen erarbeitet werden, „damit die vielen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen die sinnvollen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens überleben können“. Außerdem drängen die Sozialdemokraten auf bundesweit einheitliche Regeln für Großveranstaltungen – mit möglichen Ausnahmen „unter Berücksichtigung von aktuellen regionalen Infektionsgeschehen“. Die Veranstaltungswirtschaft sei derzeit besonders gebeutelt, so die SPD. Denn: „Verlorene Umsätze aufgrund von abgesagten Business- und Marketing- Events oder Freizeit- und Kulturveranstaltungen“ könnten nicht nachgeholt werden. Zudem hätten Großveranstaltungen „oft eine lange Planungsphase“, sodass Event-Firmen auch nach Ende der Corona-Beschränkungen erst mit Verzögerung wieder Gewinne erzielen könnten. Auch, dass größere Sportveranstaltungen, Konzerte oder Festivals 16

voraussichtlich bis Ende des Jahres nicht möglich sein sollen, stelle die Veranstaltungswirtschaft, die teilweise seit März ohne Aufträge sei, „vor große existenzbedrohende Probleme“.
In Berlin demonstrierten vergangene Woche rund 6500 Event-Beschäftigte unter dem Motto „#AlarmstufeRot“ und verlangten Gespräche über finanzielle Hilfe, wie die Deutsche Presseagentur berichtet. Auf dem Weg ins Regierungsviertel legten die Demonstranten symbolisch ihr letztes Hemd auf die Wiese vor dem Reichstagsgebäude – ein Hinweis auf Umsatzausfälle, die nach Veranstalterangaben bei 80 bis 100 Prozent liegen. Bei der Veranstaltungswirtschaft geht es um unterschiedliche Berufssparten, darunter Eventagenturen, Messe- und Bühnenbau, Veranstaltungstechnik, Konzertveranstalter und Schausteller. Die Organisatoren kritisierten, viele Unternehmen erhielten bei weitem nicht die Hilfe, die notwendig wäre, um Entlassungen und Insolvenzen zu verhindern. Gefordert werden ein Überbrückungsprogramm mit Zuschüssen, längere Kreditlaufzeiten, Steuererleichterungen, Änderungen bei der Kurzarbeit sowie Hilfen auch für Unternehmen, die schon vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten waren.


TOP 10 Die fiskalischen Lasten der Zuwanderung, Große Anfrage der Fraktion der AfD- (Drs. 19/1844), Antwort der Landesregierung (Drs. 19/2126), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 73 Minuten
In Schleswig-Holstein werden seit 2014 prozentual mehr positive Entscheidungen über Anträge auf Asyl und internationalen Schutz gefällt als im Bundesdurchschnitt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der AfD zu den „fiskalischen Lasten der Zuwanderung“ hervor. Lag die Quote auf Bundesebene in den vergangenen sechs Jahren zwischen 31,47 und 62,4 Prozent, so variierte sie im selben Zeitraum im Land zwischen 40,1 und 69,7 Prozent.
Grundsätzlich sei es schwierig, finanztechnische Aussagen über „flüchtlingsbezogene Ausgaben“ zu machen, hält dazu das Finanzministerium in seiner Antwort auf die Große Anfrage fest. Diese seien „weder in funktionaler noch gruppierungsmäßiger Abgrenzung ein Merkmal im Landeshaushalt, auf dessen Grundlage eine präzise Datenabfrage möglich ist.“ Bereits mehrfach habe die Landesregierung daher in Kleinen Anfragen mitgeteilt, dass bei einer Vielzahl von Titeln im Landeshaushalt Maßnahmen veranschlagt sein könnten, die nicht ausschließlich Flüchtlingsbezug haben. Eine Aufschlüsselung für die einzelnen in den Fragen genannten Personengruppen sei anhand des Landeshaushaltes daher nicht möglich. Bei den Kosten der Zuwanderung handele es sich auch nicht um „zusätzliche Belastungen der öffentlichen Haushalte“, sondern um Ausgaben für die die öffentlichen Haushalte – von einer Spitze im Jahr 2015 einmal abgesehen – seit Jahrzehnten relativ gleichmäßig aufkämen, heißt es in der Antwort weiter. Deutschland sei ein Einwanderungsland und weise seit den 1950er Jahren in der Regel einen positiven Wanderungssaldo auf, erklärt die Landesregierung. So betrug der Saldo 2018 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 460.000 Personen, was in etwa dem Wert des Jahres 2013 entspricht. 2019 lag der Wert bei etwa 300.000 Personen, die mehr zu- als abgewandert sind. 17

Nach Informationen des Innenministeriums liefert das Online-Angebot des Zuwanderungs- und Integrationsmonitorings Schleswig-Holstein (schleswig-holstein.de/integrationsmonitoring) seit Februar dieses Jahres umfassende Daten zu Zuwanderung und zur Zusammensetzung der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund.


TOP 29 Mündlicher Bericht zur aktuellen Ausbildungssituation in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2431), geplanter Aufruf 11:48 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen fordern einen mündlichen Regierungsbericht zur Ausbildungssituation im Land. Obwohl die Corona-Pandemie sich spürbar auf die schleswig-holsteinische Wirtschaft auswirke, „wird der Bedarf an Fachkräften jedoch weiterhin bestehen“, heißt es in dem vorgelegten Berichtsantrag. Insbesondere die duale Ausbildung spiele bei der Fachkräfte-Ausbildung eine „zentrale Rolle“.
Laut dem jüngsten Monatsbericht der Agentur für Arbeit waren Anfang September rund 5700 Ausbildungsplätze in mehr als 130 Berufen in Schleswig-Holstein unbesetzt. Auf der anderen Seite haben 4200 Jugendliche noch keine Lehrstelle, hieß es weiter. Speziell im Einzelhandel, im Handwerk sowie in Hotels und Gaststätten seien noch viele Plätze frei. Zugleich hatten sich dem Arbeitsmarktbericht zufolge im August aber auch 1430 Jugendliche nach ihrer Ausbildung arbeitslos gemeldet. Das waren 830 mehr als vor einem Jahr. Zum Start des neuen Ausbildungsjahres hatte die Landesregierung Anfang August eine neue Richtlinie zur Förderung der dualen Ausbildung während der Corona-Pandemie vorgestellt. Damit würden laut Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) Firmen unterstützt, die bislang nicht von der Bundesförderung profitieren können. Dabei handle es sich unter anderem um Betriebe mit 250 Beschäftigten und mehr. Konkret können diese Unternehmen einmalig bis zu 2000 Euro erhalten, wenn sie Auszubildende übernehmen. Die Fördergelder werden sofort und nicht erst nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit ausgezahlt.


TOP 31 Ganztagsangebote weiterentwickeln – Echte Ganztagschule, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2433), geplanter Aufruf 12:23 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD-Fraktion fordert einen forcierten Ausbau der Grundschulen im Land zu Ganztagsschulen. „Der Bund wird den Ländern in den nächsten Jahren sehr erhebliche Finanzhilfen für die Investition in die Ganztagsbetreuung für Grundschüler zur Verfügung stellen“, sagte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Habersaat, Mitte September bei Vorstellung eines Antrags. Das Land erhalte allein in diesem und dem nächsten Jahr 25,5 Millionen Euro und leiste knapp 11 Millionen Euro Kofinanzierung. Die Mittel sollten vorrangig für den Ausbau von Ganztagsschulangeboten und für verbindliche Ganztagsschulen genutzt werden, so Habersaat. Die sozialen Ungerechtigkeiten des Schulsystems hängen nach Ansicht des SPD-Politikers maßgeblich damit zusammen, dass die Lern- und Arbeitsbedingungen der Schüler zu Hause sehr 18

unterschiedlich seien. „Wir wollen deshalb, dass auch die 30 Prozent unserer Grundschulen, die bisher noch keine Ganztagsschulangebote haben, so schnell wie möglich welche einrichten“, führte Habersaat aus. Mittelfristig müssten auch die weiterführenden Schulen schrittweise zu Ganztagsschulen werden. Für eine Übergangszeit sollte es möglich sein, dass Ganztagsschulen auch nur an drei Tagen in der Woche Nachmittagsangebote haben oder manche Züge halbtägig und andere Züge ganztägig führen.
Pädagogisch soll nach den Vorstellungen der SPD eine Zweiteilung des Tages mit Unterricht am Vormittag und Hausaufgabenhilfe sowie Freizeitangeboten am Nachmittag überwunden werden. „Mittelfristiges Ziel soll es sein, den Unterricht zu entzerren und über den Vormittag und Nachmittag verteilt zu organisieren, unterbrochen durch Phasen der selbständigen Vor- und Nachbereitung des Lernstoffes und der Erholung“, heißt es in dem Antrag. Hierfür müsse auch die erforderliche Infrastruktur wie Mittagsverpflegung geschaffen werden.


TOP 45 Bericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2139), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2314), geplanter Aufruf 13:03 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im April bereits hatte sich Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) auf das Bundesmodell zur künftigen Berechnung der Grundsteuer festgelegt. So ist es auch in einem aktuellen Regierungsbericht nachzulesen. Doch kürzlich preschte der Jamaika-Koalitionspartner FDP vor und regte an, noch einmal zu beraten, ob nicht doch die mögliche Länderöffnungsklausel der bessere und billigere Weg ist. FDP-Fraktionschef Christopher Vogt bezog sich Anfang September in seinem Vorstoß auf das vom rot-grünen Senat in Hamburg präsentierte Modell, das im Gegensatz zum Konzept von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sowohl an der Wohn- beziehungsweise Grundstücksfläche und der jeweiligen Lage des Wohnhauses orientiert. „Das Hamburger Grundsteuer-Modell ist deutlich unbürokratischer und vor allem fairer als das Konzept des Bundes“, sagte Vogt. Die Finanzministerin hatte zuvor stets betont, Schleswig-Holstein werde keinen Sonderweg bei der Grundsteuer-Reform gehen, die CDU/Grünen/FDP-Koalition wolle das Bundesmodell umsetzen und auf eine Nutzung der Länderöffnungsklausel verzichten. Das Bundesmodell stützt sich weiterhin auf den Wert und auf die Fläche einer Immobilie, deshalb müssen laut Finanzministerium rund 1,3 Millionen Grundstücke in Schleswig neu bewertet werden. Laut dem Regierungsbericht wird die Grundsteuer künftig anhand einfacher Pauschalen berechnet. Im Resultat soll die Grundsteuer in weniger teuren Lagen niedriger ausfallen als in teuren Lagen.
Hintergrund: 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das derzeit noch geltende Modell für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer muss deshalb ab 2025 nach einem neuen System berechnet werden. Die Bundesländer können jetzt entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums nutzen oder eine eigene entwickeln. Neben Hamburg haben auch Bayern, Baden-Württemberg, Hessen oder Niedersachsen bereits 19

angekündigt, die im Bundesmodell vorgesehene Öffnungsklausel für einen eigenen Weg bei der Grundsteuer zu gehen.
Die Reform kostet das Land vermutlich einen Millionenbetrag, wird das Bundesmodell angewendet. So sind laut dem Regierungsbericht allein 114 zusätzliche, befristete Stellen bis 2023 in den Finanzämtern geplant, um die Daten zu erfassen. Auch auf die Kommunen sieht das Ministerium weitere Kosten zukommen. Eine genaue Höhe sei noch nicht abschätzbar, heißt es. Zudem muss die IT an die künftigen Strukturen angepasst werden. Die benötigten Ressourcen für eigene Programmierleistungen und Tests sollen aus anderen Bereichen umgeschichtet werden.
Während Finanzministerin Heinold das Bundesgesetz bisher als praktikabel und gerecht eingestuft und den Vorwurf einer Steuererhöhung durch die Hintertür zurückgewiesen hatte, hebt FDP- Fraktionschef Vogt jetzt hervor, Wohnen müsse für die breite Mitte der Gesellschaft bezahlbar bleiben. Eine Steuererhöhungsspirale müsse vermieden werden, „wir brauchen keine verkappte Vermögensteuer für Normalverdiener“, sagte er. Die Liberalen führen auch den Landesrechnungshof an, der kürzlich angemerkt hatte, dass die Finanzämter im Norden für die Neubewertung von 1,2 Millionen Grundstücken und Gebäuden im Zuge der Grundsteuerreform technisch und personell nicht vorbereitet seien. Bereits jetzt gebe es einen Berg von 56.000 unerledigten Fällen. 131 Vollzeitkräfte seien viel zu wenig. Das Kabinett hat unterdessen bereits eine Aufstockung um 114 Stellen bis 2023 beschlossen.
Die Grundsteuer ist mit etwa 450 Millionen Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden. Derzeit wird die Grundsteuer im Westen nach einem Einheitswert des Jahres 1964 und im Osten nach dem Einheitswert des Jahres 1935 ermittelt – die Hebesätze schwanken von Bundesland zu Bundesland zwischen 340 und 900 Prozent. Diese Einheitsbewertung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, so Karlsruhe in der Urteilsbegründung vor zwei Jahren.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 20
Reihenfolge der Beratung der 35. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.


angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 23. September 2020 20+50 Bundesinvestitionspakt Sportstätten 2020 und 35 10:00 Sportentwicklungsplanung für Schleswig-Holstein 12 Mündlicher Bericht über die Folgen der veränderten Einnahmesitua- 35 10:35 tion auf die mittelfristige Finanzplanung des Landes 8 Wahl eines Stellvertreters für das Parlamentarische 0 11:10 Kontrollgremium 13 Reduzierung von Plastik- und Verpackungsmüll innerhalb der Landesver- 35 11:10 waltung in Schleswig-Holstein 27 Kraftwerk Moorburg erhalten und Kraftwerk Wedel abschalten 35 11:45
32+35 Humanität geht vor! Aufnahmeprogramm für Geflüchtete aus Moria, 35 15:00 Lesbos jetzt! – EU-Asylpolitik endlich reformieren 9 Ersatzwahl für den Richterwahlausschuss 0 15:35 42 Ergebnisse der OECD-Analyse der Metropolregion Hamburg 35 15:35 3 Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staats- 38 16:10 verträge 14 Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche sichern und stärken 35 16:48 Donnerstag, 24. September 2020 34 30 Jahre Deutsche Einheit: Erinnern, Bewahren und Blick nach vorne 35 10:00 richten 30 Umsetzung der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 35 10:35 16+24 Schülerinnen und Schüler im ÖPNV vor Infektionen schützen 35 11:10 und Auswirkungen der Maskenpflicht an Schulen auf die Gesundheit der Schüler untersuchen 18 Containern legalisieren 35 11:45
44 Bericht zum Umsetzungsstand des Demenzplans für Schleswig- 35 15:00 Holstein 21 Mehr Sicherheit auf der A7 35 15:35 22 Neue EU-Förderperiode gestalten! 35 16:10 25 Keine Fast-Track-Zulassung für Impfstoffe gegen COVID 19 35 16:45 Freitag, 25. September 2020 17 Alarmstufe Rot - Veranstaltungsbranche retten 35 10:00 10 Die fiskalischen Lasten der Zuwanderung 73 10:35 29 Mündlicher Bericht zur aktuellen Ausbildungssituation in Schleswig- 35 11:48 Holstein 31 Ganztagsangebote weiterentwickeln - Echte Ganztagschule 35 12:23 38 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.04.2020 bis 5 12:58 30.06.2020 45 Bericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform 35 13:03 21
Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:
Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 2 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein - Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit unter Einschluss der Anforderungen an die organisatorische Struktur und Kompe- tenzausübung der Europäischen Union – 4 Gesetzentwürfe zur öffentlichen Sicherheit im Badewesen 4A Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs 5 Gesetz zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein 6 Entwurf eines Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes 7 Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes 33 Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages 37 Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Präsidenten des Schleswig- Holsteinischen Landtages 39 Volksbegehren zum Schutz des Wassers hier: Feststellung des Quorums gemäß Artikel 49 Absatz 1 Satz 5 Landesverfassung 40 Schutzschirm für die Berufliche Bildung 47 Bericht der Landesregierung zur verdeckten Datenerhebung nach §100c Absatz 1 Nummer 3 Strafpro- zessordnung (StPO) zum Zeitraum 2019 48 Bericht des Stiftungsrates für 2019 nach § 6 Absatz 4 des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ 49 Bericht des Stiftungsrates für 2019 nach § 7 Abs. 6 des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 11 Sorgen der Landwirtschaft ernst nehmen - Wildgänse in Schleswig-Holstein auf erträglichen Bestand reduzieren 15 Mittel aus nachrichtenlosen Bankkonten für gemeinnützige Zwecke sowie Start-ups nutzen 19 Einen armutsfesten Mindestlohn schaffen 23 Europäische Gesundheitspolitik stärken - EU-Bürgerinnen und Bürger besser vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren schützen 26 Polizei besser schützen - Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte konsequent verfolgen und bestrafen 28 Gemeinsam Verantwortung zur Endlagersuche wahrnehmen 36 Schuldentilgungsplan für das Land Schleswig-Holstein: Generationengerechtigkeit leben 41 Bericht über die Durchführung des schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetzes nach § 25 Weiterbil- dungsgesetz Schleswig-Holstein 43 Palliativ- und Hospizsituation in Schleswig-Holstein 46 Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium für den Zeitraum 09/2017 bis 03/2020