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25.09.20
14:36 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 45 „Umsetzung der Grundsteuerreform“

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 305/2020 Kiel, Freitag, 25. September 2020
Finanzen/ Grundsteuerreform



www.fdp-fraktion-sh.de Annabell Krämer zu TOP 45 „Umsetzung der Grundsteuerreform“ In ihrer Rede zu TOP 45 (Bericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform) er- klärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Die Grundsteuerreform begleitet uns nun schon seit einiger Zeit. Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir als Koalitionspartner unterschied- liche Auffassungen darüber haben, wie die Grundsteuer ab 2025 idealer- weise auszusehen hat. Niemand kann uns verübeln, dass wir unterschiedli- che politische Präferenzen haben und nach der besten Lösung für unser Land ringen. Es ist das maßgebliche Verdienst der FDP-Bundestagsfraktion, dass den Ländern mit der sogenannten Öffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt wurde, bei der Grundsteuer vom Bundesmodell abzuweichen. Sie können jetzt und in Zukunft eigene Wege beschreiten und mit einem ei- genen Grundsteuergesetz länderspezifische Präferenzen und Besonderhei- ten berücksichtigen. Der Föderalismus ist damit an wichtiger und geeigne- ter Stelle gestärkt worden.
Es freut uns zu sehen, welche Vielzahl von Grundsteuermodellen unser Fö- deralismus schon nach wenigen Monaten hervorgebracht hat. Dazu gehört nicht nur das von uns favorisierte Flächenmodell, das Bayern umsetzen will, sondern auch eine Reihe von Mittelwegen, bei denen die Grundstücksfläche mit einem vereinfachten Lagefaktor kombiniert wird. Ich nenne an dieser Stelle Hamburg, Niedersachsen und Hessen, die nun – übrigens bei völlig unterschiedlichen Regierungskonstellationen – einen solchen Mittelweg be- schreiten. Baden-Württemberg mit seinem Bodenwertmodell hingegen möchte das Gebäude bei der Ermittlung ganz außen vor lassen und stellt le- diglich auf den Wert des Grundstücks ab.
Es ist kein Geheimnis, dass unsere beiden Koalitionspartner lange nicht da- zu bereit waren, vom Bundesmodell abzuweichen. Ohne Einigung auf ein Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de anderes Modell greift automatisch das Grundsteuermodell des Bundes. Hierzu bedarf es keines Koalitionsbeschlusses – das ist die Faktenlage und wird von uns auch nicht in Frage gestellt. Mittlerweile liegen jedoch konkre- te Alternativen vor, die es uns wert sein sollten zu überlegen, ob wir uns nicht doch auf ein gemeinsames Modell einigen könnten – auf ein anderes Modell als das komplizierte Modell des Bundes, das kaum ein Bürger ver- steht und durch die Einbeziehung nicht nur der Bodenwerte, sondern auch von Listenmieten voraussichtlich eine Steuererhöhungsspirale in Gang set- zen wird.
Was sind nun also die Alternativen? Neben dem bayerischen Flächenmodell wird es das Hamburger Modell geben, welches durch Bezug auf ein bereits vorhandenes und sehr individuelles Kataster schwer zu adaptieren sein wird. Das baden-württembergische Bodenwertmodell, das nun unsere Koali- tionspartner ins Gespräch gebracht haben, ist für uns Freie Demokraten sehr kritisch zu sehen. Es stellt faktisch eine Vermögensteuer auf Grund und Boden dar. Problematisch für uns ist, dass der Besitzer eines kleinen – vielleicht sogar alten – Hauses erheblich stärker zur Kasse gebeten wird als der Nachbar mit großer Stadtvilla auf kleinem Grundstück. Beispielhaft sei hier an Oma Gretchen im alten Siedlerhäuschen gedacht, deren Nachbar- grundstück mittlerweile geteilt wurde und dessen zwei Stadtvillen jeweils nur mit annähernd der Hälfte an Grundsteuern belastet würden. Das ist ein durchaus typisches, durch Nachverdichtung entstandenes Siedlungsbild in vielen Teilen Schleswig-Holsteins. Die alleinige Einbeziehung des Grundstü- ckes in die Bemessungsgrundlage birgt erhebliche Risiken von sozialen Un- gerechtigkeiten. Auch Oma Gretchen muss keine großen Einkünfte haben und lebt gegebenenfalls von einer kleinen Rente!
Doch wir wissen natürlich auch, dass das von uns favorisierte einfache Flä- chenmodell in diesem Hause leider keine Mehrheit finden wird. Deshalb be- trachten wir eine Ergänzung des Flächenmodells um einen Lagefaktor als idealen Kompromiss. Ein solches überzeugendes Modell hat Hessen vorge- legt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich sowohl Niedersachsen als auch Nordrhein-Westfalen dem hessischen Fläche-Lage-Modell anschließen werden. Dies wäre ein schlagkräftiger Verbund, denn wir haben immer ein- gesehen, dass ein schleswig-holsteinischer Alleingang nicht möglich ist. Das Flächen-Lage-Modell verzichtet auf eine komplizierte und streitanfällige Ge- bäudebewertung. Durch Ergänzung des einfachen Flächenmodells um ei- nem Lagefaktor wird der Tatsache Rechnung getragen, dass eine gute Lage innerhalb einer Kommune tendenziell auch einer besseren Infrastruktur ge- schuldet ist. Dieses Modell ist für uns im Vergleich zum einfachen Flächen- modell nahezu annähernd einfach, transparent und fair. Es schließt Steuer- erhöhungsspiralen aus und wird vielleicht bald das maßgebliche Modell für knapp die Hälfte der Bürger in Deutschland sein.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de