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27.10.20
17:00 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Haushalt, Wasserstoffstrategie, Lage der Werften, Mindestlohn, Zeigen von Reichskriegsflaggen, kommunaler Finanzausgleich

Nr. 102 / 27. Oktober 2020



Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Haushalt, Wasserstoffstrategie, Lage der Werften, Mindestlohn, Zeigen von Reichskriegsflaggen, kommunaler Finanzausgleich

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 28. Oktober, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Regierungserklärung zum Umgang mit der Corona-Pandemie, die Haushaltslage des Landes, die Schaffung eines armutsfesten Mindestlohns, die Lage der Werften in Schleswig-Holstein, das öffentliche Zeigen von Reichskriegsflaggen sowie der kommunale Finanzausgleich.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 28. Oktober, 10 bis 18 Uhr



TOP 62 Wasserstoffstrategie des Landes Schleswig-Holstein - Wasserstoffstrategie.SH -, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1801) und (Drs. 19/2484), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 2

Schleswig-Holstein will die Produktion, Erforschung und Vermarktung von Wasserstoff vehement vorantreiben und seine bundesweite Vorreiterrolle weiter ausbauen. Dazu hat die Landesregierung nach monatelangen Ankündigungen vergangene Woche eine Strategie beschlossen. „Schleswig- Holstein als Land der Erneuerbaren Energien soll zum Flagshipstore der Erzeugung, des Transports und der Anwendung von grüner Wasserstofftechnik werden. Das Reallabor ´Westküste 100´, das ´Norddeutsche Reallabor´, das Mobilitätsprojekt ´efarm´ und die Wasserstoffelektrolyse und Einspeisung in Brunsbüttel sind erste Beispiele“, heißt es in einem zur Plenarberatung vorliegenden Regierungsbericht zum Thema.
Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hatte vergangene Woche nach einer Kabinettssitzung die Bedeutung der Strategie für die Energiewende insgesamt betont: „Grüner Wasserstoff braucht grünen Strom“, sagte er. „Deshalb wollen wir in Schleswig-Holstein auch beim Ausbau der Erneuerbaren Energien noch einmal deutlich zulegen.“ Hintergrund: Die Herstellung von Wasserstoff ist selbst sehr energieintensiv. Mit der Strategie bekennen sich die Regierungsparteien CDU, Grüne und FDP zu „grünem“ Wasserstoff als Energieträger der Zukunft. Dafür sind 30 Millionen Euro Fördermittel bis 2023 eingeplant, unter anderem vorgesehen für Maßnahmen zur Wasserstofferzeugung, Forschung und Infrastruktur. Angedacht ist auch ein „Landes-Kompetenzzentrum Wasserstoffforschung“.
Schleswig-Holstein produziert seit einigen Jahren bereits mehr Strom aus erneuerbaren Energien, als das Land selbst verbraucht. Aber bei Wärme und Verkehr ist es noch weit entfernt von Klimaneutralität. Auf dem Weg dorthin, so Minister Albrecht, werde Wasserstoff eine Schlüsselrolle spielen. Als potenzielle Einsatzgebiete hob Albrecht den Schwerlast-, Schiffs- und Flugverkehr sowie Heizungen hervor. Aber auch die Chemieindustrie habe Bedarf, zum Beispiel als Ersatz für Erdgas. Für den aus seiner Sicht notwendigen massiven Ausbau der Produktion von Ökostrom sieht Albrecht Reserven bei der Windkraft besonders auch auf dem Meer und bei der Gewinnung von Sonnenenergie. Um die Nutzung von Wasserstoff voranzubringen, müssten Bund und EU Rahmenbedingungen verändern. Das betreffe Belastungen des Strompreises durch Abgaben und Umlagen sowie Genehmigungsverfahren für Projekte, von denen viele im Norden schon in den Startlöchern stünden.

TOP 43 Entlastung von Pendlerinnen und Pendlern durch ein attraktives Jobticket, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2505), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Ein Jobticket für Berufspendler in Schleswig-Holstein rückt in greifbare Nähe. Anfang des Monats teilte die Landesregierung mit, zwei Millionen Euro bereitzustellen, um das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr realisieren zu können. Arbeitnehmer sollen laut Wirtschaftsministerium den vergünstigten Tarif ab Mai 2021 nutzen können. In einem Koalitionsantrag wird „ein von Landesregierung, Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH) und Verkehrsunternehmen vorgestelltes Konzept für das neue Jobticket mit besonderen Vergünstigungen für Auszubildende“ begrüßt.
Land, NAH.SH und Verkehrsunternehmen haben sich laut Ministerium auf ein Modell mit zwei Rabattstufen geeinigt. Bei einem Arbeitgeberzuschuss von 15 Euro wird ein Rabatt von 10 Euro gewährt, wodurch der Arbeitnehmer im Monat 25 Euro spart. Bei einem Zuschuss von 30 Euro soll der Rabatt 20 Euro betragen und die Ersparnis somit bei 50 Euro liegen. An Wochenenden sollen mit dem Jobticket ein Erwachsener und drei Kinder fahren können. Die Pläne für ein Jobticket waren ursprünglich Teil der vom Kabinett im März beschlossenen Besoldungsstrukturreform für 3

den öffentlichen Dienst. Ende November müssen die Verkehrsunternehmen auf der Gesellschafterversammlung der Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH noch zustimmen.


TOP 48 Aktuelle Situation der schweinehaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein in Folge von Corona und Afrikanischer Schweinepest (ASP), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2510), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die SPD fordert die Landesregierung auf, mündlich über die aktuelle Situation der schweinehaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein zu berichten. Hintergrund sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die drohende Afrikanische Schweinepest. Eingeschränkte Schlachtkapazitäten führen mancherorts zur Überfüllung in den Ställen, und unter der drangvollen Enge leiden die Tiere zum Teil massiv. Die Schweinehalter stehen „unter immensem Druck“, so die SPD im vorliegenden Antrag. Zusätzlich werden Ferkel geboren, für die eigentlich kein Platz ist. Daher müsse die Politik nun für Lösungen sorgen, fordert die SPD. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hatte vor einigen Tagen angekündigt, mit seinen Amtskollegen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Verbindung aufzunehmen. In den beiden Bundesländern sind die größten deutschen Schlachtbetriebe ansässig.
Nach einem Gespräch mit Vertretern der Schweinebranche sagte der Minister Medien gegenüber, er sei zuversichtlich, die Kapazitäten im Norden auf hohem Niveau gewährleisten zu können. Schleswig-Holsteins Bauernverband hatte zuvor Alarm geschlagen, weil sich im Land ein Überhang an 30.000 Schlachtschweinen aufgebaut habe. Bund, Länder, Kreise und Fleischwirtschaft müssten schnell alles tun, um mehr Kapazitäten für Schlachtungen zu erschließen, forderte Verbandspräsident Werner Schwarz. Die Lage in den Betrieben sei dramatisch. Laut Minister Albrecht werden etwa die Hälfte der in Schleswig-Holstein jährlich gemästeten 2,8 Millionen Schweine außerhalb des Landes geschlachtet. Im Norden selbst gebe es mit Tönnies in Kellinghusen nur einen Schlachtbetrieb, der mehr als 500 Tiere in der Woche verarbeite. Grund für den Rückstau seien zum Teil die coronabedingten Hygienemaßnahmen bei der Zerlegung der Tiere.


TOP 55 Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1917), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1951), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/2480), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten In der Plenarsitzung im Januar 2020 hat die SPD das Thema Kurzzeitpflegeplätze wieder aufgegriffen und den Antrag „Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen“ vorgelegt. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept zur Kurzzeitpflege zu entwickeln und Einrichtungen mit Investitionsmitteln des Landes zu fördern. Der Vorstoß steht nach den Beratungen im Sozialausschuss vor der Ablehnung. Stattdessen votiert der Ausschuss für einen Alternativantrag der Koalitionsfraktionen, der vor allem den Bund bei dem Thema in der Pflicht sieht. So appellieren CDU, Grüne und FDP an die Landesregierung, auf Bundesebene Maßnahmen zu unterstützen, „welche eine verbesserte Vergütung der Kurzzeitpflege und die Schaffung von solitären Kurzzeitpflegeinrichtungen ermöglichen“. Zudem wird ein bundesweites, digitales Portal angeregt, dass eine Übersicht über verfügbare Kurzzeitpflege-Plätze ermöglicht. 4

Laut einer Studie der AOK Nordwest gibt es derzeit in Schleswig-Holstein 1658 Kurzzeitpflegeplätze. Eigene Kurzzeitpflegeeinrichtungen gibt es nicht, die Plätze werden in Heimen für Langzeitpflege zur Verfügung gestellt. Kurzzeitpflege können Menschen ab Pflegegrad 2 oder Personen, die durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig geworden sind, in Anspruch nehmen. Kurzzeitpflege ist die vollstationäre Pflege für eine begrenzte Zeit in einer vollstationären Einrichtung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der gesundheitliche Zustand des zu Pflegenden die Pflege zu Hause nicht mehr zulässt oder die pflegende Person krank oder in Urlaub ist. Die Kurzzeitpflege ist im Jahr auf insgesamt acht Wochen beschränkt.


TOP 24 Neue EU-Förderperiode gestalten!, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2398 (neu)), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2447), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten Zwischen den Regionen innerhalb Europas bestehen nach wie vor wirtschaftliche und soziale Unterschiede. Die Europäische Union nutzt daher verschiedene Instrumente, um diese Unterschiede in den Mitgliedstaaten zu verringern. Im kommenden Jahr beginnt eine neue Förderperiode, in deren Diskussionsprozess nach Auffassung von SPD und SSW Kommunen und Gesellschaft in Schleswig-Holstein „unter Berücksichtigung der regionalen und zivilgesellschaftlichen Interessen und Besonderheiten“ maßgeblich beteiligt werden müssen. Der Landtag soll sich nach dem Willen der Antragsteller nicht nur bei der Neuausrichtung der Förderperiode engagieren, sondern auch vierteljährlich über den Stand der Programmierung und ab 2021 über die Verwendung der EU-Mittel informiert werden. Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen über den Mitteleinsatz soll die Landesregierung überprüfen und wieder regionalisieren, so SPD und SSW in ihrem Antrag. Und: Eventuell wegfallende EU-Mittel sollten auch durch Landesmittel ersetzt werden können. Zu letzterem Punkt widerspricht die Jamaika- Koalition in einem Alternativantrag. Wegfallende EU-Fördermittel könnten grundsätzlich nicht durch Landesmittel ersetzt werden. CDU, Grüne und FDP rufen weiter unter anderem dazu auf, die kommunale Ebene an der Ausrichtung der Strategie für die Verwendung der Fördermittel in Schleswig-Holstein wie bisher „in einem strukturierten und transparenten Verfahren“ zu beteiligen.
Die Verordnungsentwürfe der EU-Kommission für die anstehende Förderperiode 2021 bis 2027 sehen eine Konzentration auf fünf politische Ziele vor, wobei gemäß den Investitionsleitlinien der EU-Kommission nur drei der fünf Ziele in Deutschland verfolgt werden sollen. Dazu gehören unter dem Motto „für ein intelligenteres Europa“ die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und digitalem Wandel, unter dem Motto „für ein grüneres Europa“ die Förderung der Energieeffizienz und der Energiewende sowie unter dem Motto „für ein bürgernahes Europa“ die nachhaltige und integrierte Entwicklung durch Initiativen vor Ort zur Förderung von Wachstum und sozioökonomischer lokaler Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstenregionen.
Die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsländer hatten sich im Juli auf ein Corona- Krisenprogramm „Next Generation EU“ im Umfang von 750 Milliarden Euro und einen siebenjährigen EU-Haushalt von 1074 Milliarden Euro geeinigt. Der Haushalt braucht aber die Billigung des EU-Parlaments. Dort stecken die Verhandlungen allerdings fest. Die Abgeordneten wollen die notwendige Zustimmung nur geben, wenn es mehr Geld als geplant für EU-Programme wie Erasmus (Jugend & Bildung) und Horizon (Forschung) gibt und wenn ein schlagkräftiger Rechtsstaatsmechanismus geschaffen wird. Zugleich drohen Länder wie Polen und Ungarn, dass sie für den langfristigen Haushalt notwendigen Beschlüssen nur zustimmen werden, wenn der 5

Rechtsstaatsmechanismus so konstruiert wird, dass er für sie ungefährlich ist. Schließlich müssen auch alle 27 EU-Staaten die Finanzierungsgrundlage – den sogenannten Eigenmittelbeschluss – ratifizieren. Der Haushaltsrahmen 2021 bis 2027 soll dann zum 1. Januar in Kraft treten. Das erste Geld aus dem 750-Milliarden-Paket soll im Laufe des Jahres 2021 fließen.


TOP 49 Schleswig-Holstein steht zu seinen Werften und Zulieferern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2511), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Weltweit schwache Nachfrage und eskalierende Handelskonflikte – schon vor Beginn der Corona- Krise standen die Schiffbauer und ihre Zulieferer vor großen Herausforderungen. Nun fordern SPD und SSW die Landesregierung auf, sich für die Aufnahme von Werften und Zulieferern aus Schleswig-Holstein unter den Schutzschirm des Bundes und in die Bürgschaftsprogramme einzusetzen. Für mögliche Kredite und Sicherheiten sowie staatliche Beteiligungen müssten sich die Unternehmen im Gegenzug verpflichten, Arbeitsplätze und Standorte zu sichern und in innovative sowie klimafreundliche Technologien zu investieren. Die Landesregierung solle den Marineschiffbau in seiner gesamten Wertschöpfungskette als Schlüsseltechnologie stärken. „Die Vergabepraxis auf Bundesebene muss so geändert werden, dass Unternehmen in Deutschland beteiligt und die Systemkompetenz aus nationalem Sicherheitsinteresse erhalten bleibt“, heißt es dazu im Antrag. Die beiden Oppositionsfraktionen fordern weiter, sollten die bestehenden Landes- und Bundesprogramme nicht ausreichen, um den Schiffbau in Schleswig-Holstein abzusichern, müsse die Landesregierung eigene Initiativen zur Sicherung der maritimen Wirtschaft entwickeln und umsetzen.
Noch bis Jahresanfang etablierten sich nicht wenige deutsche Werften trotz der schwierigen Ausgangslage erfolgreich in Nischenmärkten, etwa dem Bau von Kreuzfahrt- und Passagierschiffen sowie Yachten. Doch auch diese Märkte sind nun durch die Pandemie eingebrochen. Laut Landesregierung rechnen Analysten damit, dass der globale Schiffbau im kommenden Jahr um bis zu 70 Prozent zurückgehen wird. Von dieser Entwicklung wäre auch die deutsche Schiffbaubranche mit ihren 100.000 Beschäftigten bedroht.
In Schleswig-Holstein war jüngst die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG) in Schieflage geraten. Durch einen Großinvestor konnte die Werft Anfang September neu an den Start gehen, es gab aber einen Personalabbau. Aktuell fällt Medienberichten zufolge bei der Rendsburger Werft Nobiskrug jeder vierte Arbeitsplatz weg, und auch die Kieler Werft German Naval Yards plant einen erheblichen Personalabbau. Die Gewerkschaft IG Metall im Norden forderte daraufhin, das Kurzarbeitergeld zu verlängern und eine Vier-Tage-Woche einzuführen. Sie hat am Mittwoch zu einem Aktionstag vor dem Landeshaus aufgerufen. Erwartet werden demnach rund 200 Beschäftige von Werften und Zulieferern aus dem ganzen Land. Ab neun Uhr, eine Stunde vor Beginn der Landtagssitzung, wollen sie der Politik deutlich machen, dass es für Rettungsaktionen keine Zeit zu verlieren gibt.
Schon im Mai hatten die Wirtschaftsminister und -senatoren der norddeutschen Länder an die Bundesregierung appelliert, die Auswirkungen der Pandemie auf die Schiffbauindustrie zu verringern. Sie forderten unter anderem, Bund und Länder sollten künftig einfacher und schneller neue Schiffe kaufen können. Dafür sollten die Entscheidungskriterien bei öffentlichen Vergaben breiter angelegt werden. Und: Der Bund solle den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auch auf den Schiffbausektor anwenden. So könnten die Werften und maritimen Zulieferer als industrielle Kerne 6

in der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland erhalten werden. Das greifen nun auch SPD und SSW auf.
Aktuell hat Wirtschaftsminister Bernd Buchholz den Willen der Landesregierung unterstrichen, die notleidenden Werften in Schleswig-Holstein zu unterstützen. Die Landesregierung tue alles, um die Auftragslage gerade im Marine-Bereich zu verbessern, sagte Buchholz der Deutschen Presse- Agentur zwei Tage vor der Landtagstagung. Die Bundeswehr sollte in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie Marine-Aufträge vorziehen. Neben Landesbürgschaften für Neubauten sollten hierfür auch Großbürgschaften des Bundes in Frage kommen. Und es müssten auch Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die eine oder andere Werft nutzbar gemacht werden. Buchholz forderte, dass die Bundeswehr nach der Einstufung des Marine-Überwasserschiffbaus als nationale Schlüsseltechnologie durch die Bundesregierung auch entsprechend handele und in solchen Fällen auf europäische Ausschreibungen verzichte. Die Bundeswehr hatte kürzlich erst die Reparatur eines Tenders europaweit ausgeschrieben.


TOP 25 und 40 Europäische Gesundheitspolitik stärken - EU-Bürgerinnen und Bürger besser vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren schützen und Keine Fast-Track- Zulassung für Impfstoffe gegen COVID 19, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2399), Antrag des Abgeordneten Claus Schaffer (Drs. 19/2495), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten Die Corona-Krise hat nach Ansicht der SPD die Notwendigkeit einer europäischen Gesundheitsstrategie gezeigt. „Europa muss als Gesundheitsunion gestärkt werden“, betonte Regina Poersch, europapolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Mitte September bei Vorstellung eines Landtagsantrags. Wenn es um die Gesundheit gehe, müssten die Mitgliedstaaten stärker zusammenarbeiten. Das sei wichtig, so Poersch, um die aktuelle Situation zu bewältigen. Die EU verfüge dafür noch nicht über ausreichend starke Instrumente. Konkret fordert die SPD: Die Landesregierung solle sich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auch auf Bundesebene für eine Stärkung der EU-Gesundheitspolitik einsetzen.
Die Europäische Kommission hatte als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie die Einrichtung eines neuen EU-Förderprogramms „EU4Health“ in Höhe von 9,4 Milliarden Euro vorgeschlagen. Bisher habe der Rat jedoch nur 1,7 Milliarden Euro im mehrjährigen Finanzrahmen beschlossen, kritisierte Poersch. Der von der Kommission vorgeschlagene verbleibende Anteil von 7,7 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds sei vom Rat ersatzlos gestrichen worden. Die Staats- und Regierungschefs des Europäischen Rats müssten hier dringend nachsteuern. Die EU und der Bund haben im Zuge der Corona-Pandemie die Zulassungsverfahren für neue Medikamente beschleunigt. Das könnte auch einen möglichen Impfstoff gegen das SARS-CoV2-Virus betreffen. Der fraktionslose AfD-Abgeordnete Claus Schaffer wendet sich gegen die „Fast-Track- Zulassung“ eines möglichen Corona-Impfmittels und drängt darauf, potentielle Impfstoffe intensiv zu testen. Zudem wird in einem entsprechenden Antrag eine Impfpflicht abgelehnt.
Üblicherweise kann die Entwicklung eines Impfstoffes bis zu 15 Jahre dauern. Vor der Zulassung werden die Verträglichkeit, die Dosierung und die Wirksamkeit des Medikaments in mehrjährigen Testläufen abgeklopft. Bevor die Wirkung auf den menschlichen Körper untersucht wird, gibt es normalerweise Tierversuche. Seit dem Corona-Ausbruch wird weltweit mit Hochdruck nach einem Impfstoff geforscht. Im August hat der russische Staatspräsident Wladimir Putin die Vakzine „Sputnik V“ vorgestellt. Nach angeblich erfolgreichen Tests an Menschen soll sie nach russischen 7

Angaben ab 1. Januar 2021 für den „zivilen Verkehr“ freigegeben werden. Regierungsvertreter und Forscher aus anderen Ländern haben verhalten auf die Ankündigung reagiert. Der britisch- schwedische Pharmakonzern Astra Zeneca hat seine klinische Studie zur Erforschung eines Covid-Impfstoffs Anfang September vorübergehend gestoppt, nachdem bei einem Probanden gesundheitliche Probleme aufgetreten waren.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) beim Berliner Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass es in Deutschland mehrere unterschiedliche Impfstoffe gegen das neue Coronavirus geben wird. Es sei wahrscheinlich, dass am Ende mehrere Impfstoffe in Deutschland zugelassen werden, hieß es Mitte September. Es könne sein, dass einzelne Impfstoffe insbesondere für bestimmte Bevölkerungsgruppen geeignet wären ‒ zum Beispiel für Ältere. Die Bundesregierung erwartet, dass ein Impfstoff in Deutschland für Teile der Bevölkerung in den ersten Monaten des nächsten Jahres zur Verfügung steht, für die breite Masse voraussichtlich Mitte des Jahres.


TOP 26 Gemeinsam Verantwortung zur Endlagersuche wahrnehmen, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2430), geplanter Aufruf 16:03 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Deutschland sucht das Atommüll-Endlager. Bislang gilt mehr als die Hälfte der Bundesrepublik als möglicher Standort ‒ darunter auch weite Teile Schleswig-Holsteins. Im Landtag bekennen sich alle Fraktionen zur „gemeinsamen Verantwortung des Bundes und aller Bundesländer“ für die sichere Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle. Zugleich lobt die Nord-Politik die „verabredete Vorgehensweise einer wissenschaftsbasierten, partizipativen, transparenten und offenen bundesweiten Suche“.
Die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat Ende September eine Liste potenzieller Lagerstätten vorgelegt. Demnach sind 90 Gebiete mit ihren tiefen Gesteinsschichten theoretisch geeignet. Diese Gebiete umfassen rund 54 Prozent der deutschen Landesfläche. Vor allem Norddeutschland mit seinen Salzstöcken und Tonvorkommen gilt als möglicher Standort. Fast ganz Schleswig-Holstein gehört dazu, ebenso wie der Boden unter der Nord- und der Ostsee. Demgegenüber wird Deutschlands Südwesten mit seinen Vulkanregionen, Erdbebengebieten und ehemaligen Bergwerken größtenteils als nicht geeignet eingestuft. Die BGE will bis 2031 einen konkreten Vorschlag unterbreiten. Der Bundestag muss schließlich entscheiden. Ab 2050 soll der Atommüll dann in das neue Endlager gebracht werden – mit dem Ziel, dass er dort eine Million Jahre sicher bleiben kann. Es geht um 1.046 Castor-Behälter, die derzeit in 16 Zwischenlagern aufbewahrt werden, unter anderem in den AKW Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel an der Elbe. Auf dem Weg zum Endlager will die BGE die möglichen Standortregionen auf einer Reihe von Fachkonferenzen informieren. Die erste fand Anfang Oktober in Kassel statt und wurde im Internet übertragen. Weitere Termine sind für Februar, April und Juni 2021 geplant. Geschäftsführer der BGE ist der ehemalige schleswig-holsteinische Innenminister Stefan Studt (SPD).
Nach Veröffentlichung der Pläne kam insbesondere aus Bayern Kritik. Im dortigen Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern heißt es, dass der Freistaat grundsätzlich kein geeigneter Standort sei. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) monierte, dass der Salzstock Gorleben in Niedersachsen, der lange als prädestiniert galt, nun aus dem Verfahren herausgenommen wurde. Mit Blick auf diese Aussagen wenden sich die Fraktionen im Landtag gegen „politisch motivierte Ausschlüsse bestimmter Regionen im Vorwege“. 8

TOP 29 und 51 Antrag und Bericht zum Weiterbildungsgesetz, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2460), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2315), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/2393) geplanter Aufruf 16:33 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Vor dem Hintergrund einer der niedrigsten Fördersätze im Landesvergleich für Volkshochschulen fordert der SSW eine Reform des schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetzes. Ziel müsse es sein, Qualität und Professionalität bestehender Angebote zu sichern sowie eine hinreichende Grundversorgung mit Weiterbildung durch eine ausreichende Zahl an hauptberuflich geführten Volkshochschulen zu gewährleisten. Dafür will der SSW eine interministerielle Arbeitsgruppe einrichten. Neben dem für Weiterbildungspolitik zuständigen Wirtschaftsministerium und dem für die Förderung der Volkshochschulen zuständigen Bildungsministerium sollen auch die kommunalen Landesverbände sowie der Landesverband der Volkshochschulen Schleswig- Holsteins beratend beteiligt werden. Laut SSW liegt die Förderung im Land bei 92 Cent pro Einwohner und damit deutlich unter dem Durchschnitt aller Bundesländer in Höhe von 2,21 Euro. Kommunalen Fördermitteln komme bei der Finanzierung damit ein überdurchschnittlich hoher Stellenwert zu. „Dadurch ist die Struktur der Volkshochschullandschaft sehr viel stärker als in anderen Bundesländern von der jeweiligen kommunalen Haushaltslage abhängig und die Grundversorgung mit Weiterbildung regional sehr unterschiedlich“, moniert der SSW in seinem Antrag.
In Schleswig-Holstein gibt es fast 150 Volkshochschulen. Diese sind öffentliche Bildungseinrichtungen gemäß Artikel 9, Absatz 3 der schleswig-holsteinischen Landesverfassung. Für den Prozess des sogenannten lebenslangen Lernens stellen sie ein flächendeckendes Angebot für alle Bürger in der allgemeinen, beruflichen, gesundheitlichen, kulturellen, politischen und sprachlichen Bildung sicher. Hinzu kommen spezielle Zielgruppenprogramme.
Mitbehandelt wird in der Debatte auch der im August vorgestellte Weiterbildungsbericht der Landesregierung. Kernaussage darin: Kaum ein Schleswig-Holsteiner nimmt seinen im Weiterbildungsgesetz verankerten rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub wahr. Bildungs- sowie Wirtschaftsausschuss empfehlen nun jeweils einstimmig, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.



Donnerstag, 29. Oktober, 10 bis 18 Uhr



TOP 1, 37 und 47 Regierungserklärung zum Thema „In der Krise zusammenhalten – Corona-Pandemie erfolgreich bewältigen" und Anträge zur Corona-Pandemie, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2492), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/2509), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 125 Minuten 9

Die Infektionszahlen steigen täglich, das weitere Ausmaß oder gar ein Ende der Pandemie sind noch nicht abzusehen: Das Thema Corona hält die Welt im Griff. Auch in Schleswig-Holstein werden täglich neue Corona-Fälle im hohen dreistelligen Bereich gemeldet. Zwei Tage vor der Landtagstagung kletterte der Inzidenzwert auf 36,3 in Schleswig-Holstein – das ist mehr als das Fünffache innerhalb eines Monats. In den Kreisen Pinneberg und Stormarn liegt er über 50. Und auch Lübeck meldete massiv gestiegene Neuinfektionen. Vor diesem Hintergrund wird der Landtag nach einer Regierungserklärung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) zur aktuellen Situation die Frage debattieren, wie die weitere Ausbreitung des Sars-CoV2-Virus verhindert beziehungsweise eingedämmt werden kann.
Inzwischen gilt auch im Norden wegen der schnell steigenden Corona-Zahlen eine ausgeweitete Maskenpflicht und es gibt landesweit strengere Regeln in Restaurants, im Handel und auf Märkten. Ein Beherbergungsverbot für Touristen aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen wurde dagegen vom Oberverwaltungsgericht Gericht Vergangen Freitag gekippt. Am selben Tag rief Regierungschef Günther in einer Videobotschaft die Schleswig-Holsteiner bereits eindringlich zu Vorsicht und Rücksichtnahme auf. „Nur, wenn wir vernünftig bleiben, können wir unsere und die Gesundheit anderer schützen und weitere Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit vermeiden.“ Günther bat die Bürger um strikte Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.
Im Nachklang zu der Regierungserklärung wird das Plenum zwei Anträge beraten. Zum einen liegt eine interfraktionelle Resolution vor, die der Landesregierung für ihren finanztechnischen Stabilisierungskurs mit milliardenschweren Notkrediten Rückendeckung bekundet. Sowohl Konjunkturprognosen als auch Steuerschätzungen würden deutlich machen, dass eine weitere Unterstützung von Wirtschaft, Kommunen und Gesellschaft notwendig ist, „um Schleswig-Holstein gestärkt durch die Krise zu führen“. Weiter heißt es in dem Papier: „Zugleich sei es verfassungsrechtlich geboten, die Finanzplanung aller staatlichen Ebenen mittelfristig auf einen reduzierten Ausgaberahmen auszurichten und einen verbindlichen Tilgungsplan für die Notkredite zu verabschieden.“ Nachfolgend werden mehrere Unterstützungsmaßnahmen genannt, die zum Teil bereits auch schon im Landeshaushalt für 2021, der am zweiten Sitzungstag beraten wird, enthalten sind.
Zum anderen appelliert ein Antrag der Koalitionsfraktionen an das Vertrauen in die von Bund und Land eingeleiteten Maßnahmen zur Krisenbewältigung und ruft die Bürger weiterhin zu einem besonnen Verhalten auf. „Die überwältigende Mehrheit der Menschen im Land verhält sich in dieser Situation mit großer Umsicht“, schreiben CDU, Grüne und FDP. „Der Landtag appelliert an die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, in dieser Haltung nicht nachzulassen, da die kommenden Wochen und Monate auch weiterhin die engagierte Mitwirkung aller erfordern werden, um das Land gut durch die Krise zu bringen“, heißt es weiter.


TOP 31 und 33 Beratung zur Lage an den Schulen im Corona-Herbst- und Winter, Anträge der Fraktion der SPD (Drs. 19/2486) und (Drs. 19/2488), geplanter Aufruf 12:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Mitte Oktober sind Schleswig-Holsteins Schulen nach Ende der Ferien in den Corona-Herbst gestartet. Schüler ab der 5. Klasse müssen nun auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen- Schutz tragen. Die Maskenpflicht gilt zunächst für zwei Wochen. Zudem soll während des Unterrichts alle 20 Minuten drei bis fünf Minuten gelüftet werden. Grundsätzlich will die Landesregierung so viel Präsenzunterricht wie möglich anbieten. Die SPD hakt nun nach, wie sich 10

die Lage an den Schulen entwickelt und legt eigene Pläne für eine „pädagogische Bewältigung des Corona-Winters“ vor, falls die Kinder wegen der Pandemie doch wieder zu Hause lernen müssen. Die Landesregierung soll im Landtag darlegen, ob die Schulen auf eine „erneute Phase des Distanzlernens“ vorbereitet sind – und wo es noch an den technischen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Home-Schooling hapert. Der Bund hatte bedürftigen Familien Geld für Computer zur Verfügung gestellt, die Sozialdemokraten fragen nun, wie die Mittel im Lande verwendet wurden. Zudem geht es um kleinere Lerngruppen und Luftaustausch-Geräte als Alternative zum Lüften sowie um „eine bessere personenbezogene Lernbegleitung“ für leistungsschwächere Schüler.
Zu den SPD-Vorschlägen gehört ein „digitales Elterntraining“, um Kinder bei der Heimarbeit besser zu unterstützen und um Tages- und Wochenpläne für den Fernunterricht. Zudem regen die Sozialdemokraten an, Ziffernoten grundsätzlich mit Rückmeldungen zu ergänzen, „anhand derer sich die Lernenden zielgerichtet weiterentwickeln können“. Bei Leistungen, die ganz oder teilweise zu Hause erbracht werden, sollen Noten ganz wegfallen. Außerdem soll das Bildungsministerium eine Empfehlung vorlegen, welche Unterrichtsinhalte im Heimunterricht wegfallen können
Aktuell fordert die Gewerkschaft GEW von der Landesregierung einen Sonderetat für den Corona- bedingten Mehraufwand an den Schulen. „Wir brauchen umgehend zusätzliches qualifiziertes Personal, und zwar sowohl mehr Lehrkräfte als auch zusätzliche Schulassistentinnen und Schulassistenten, ebenso Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter“, sagte die GEW- Landesvorsitzende Astrid Henke am Montag. Zudem müssten die Klassenlehrer entlastet werden. Die GEW verwies auf eine Online-Befragung mit 1.132 Beteiligten, nach der 59 Prozent der Lehrer im Corona-Regelbetrieb mehr arbeiteten als vor der Pandemie. 53 Prozent sehen ihre Schule nur schlecht oder sehr schlecht auf eine erneute Phase des Fernunterrichts vorbereitet.


TOP 23 Einen armutsfesten Mindestlohn schaffen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2387), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Der SSW will den Mindestlohn auf 13 Euro erhöhen und ihn dann jährlich der allgemeinen Tarifentwicklung im Land anpassen. Hierfür soll die Landesregierung in Berlin mit einer Bundesratsinitiative Druck machen. „Der derzeitige Mindestlohn von 9,35 Euro ist nicht armutsfest“, begründet der SSW seinen Vorstoß. Außerdem, so eine weitere Forderung, „müssen die Ausnahmen, nach denen Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren und Langzeitarbeitslose unterhalb des Mindestlohnes beschäftigt werden können, abgeschafft werden“. Zuletzt war der Mindestlohn am 1. Januar 2019 von 8,84 auf 9,19 Euro je Stunde angehoben worden.
Derweil hat die Mindestlohnkommission der Bundesregierung Ende Juni eine Anhebung von jetzt 9,35 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde bis 2022 empfohlen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte aber bereits an, der Kommission neue Vorgaben zu machen, um rasch eine weitere kräftige Erhöhung auf zwölf Euro zu erreichen. In dem Gremium stimmen Spitzenvertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften über die Mindestlohnhöhe ab. Der SSW verweist darauf, dass das Bundesarbeitsministerium bereits 2018 einen Stundenlohn von 12,63 Euro als erforderlich angesehen habe, um zu verhindern, dass Menschen nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung auf Grundsicherung angewiesen seien.
Einer im Juli erstellten Statistik des Statistischen Bundesamts zufolge war der Anteil der Beschäftigten, die weniger als zwölf Euro verdienten – also der von Arbeitsminister Heil angestrebte künftige Mindestlohn – im April 2018 in Schleswig-Holstein überdurchschnittlich hoch. Während dies im Bundesdurchschnitt für 26,27 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse zutraf, 11

waren es in Schleswig-Holstein 28,86 Prozent. In Westdeutschland (einschließlich Berlin) betrug der Anteil 24,71 Prozent, in Ostdeutschland 36,67 Prozent. Am höchsten war der Anteil in Mecklenburg-Vorpommern (38,01 Prozent), am niedrigsten in Hamburg (21,62 Prozent). Auch das allgemeine Lohnniveau in Schleswig-Holstein lag deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. So betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst im nördlichsten Bundesland 17,83 Euro – im Bundesdurchschnitt waren es 19,37 Euro. Niedriger als in Schleswig-Holstein war der Stundenlohn nur in den fünf ostdeutschen Bundesländern ohne Berlin mit durchschnittlich 16,27 Euro. Am niedrigsten war der Stundenlohn mit 15,86 Euro in Mecklenburg-Vorpommern. Am meisten verdienten die Beschäftigten in Hamburg, dort waren es 21,90 Euro.


TOP 32 und 34 Studieren in Corona-Zeiten und BAföG schnell und grundsätzlich überarbeiten, Anträge der SPD (Drs. 19/2487) und (Drs. 19/2489), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die Sozialdemokraten sorgen sich um die Lage der Studenten während der Corona-Pandemie. Sie fragen bei der Landesregierung nach, wie das aktuelle Hybrid-Semester läuft, in dem Präsenz- und Online-Angebote kombiniert werden. Zudem mahnen sie, dass viele Studenten psychische Probleme hätten, hervorgerufen durch soziale Isolation. Die Folgen seien Depressionen und eine schlechtere Selbstorganisation. Die SPD will wissen, welche psychologischen Betreuungsmöglichkeiten die Unis für ihre Studenten bereithalten. Außerdem weist die Oppositionsfraktion darauf hin, dass viele Studenten ihre Nebenjobs verloren hätten und nun in finanziellen Schwierigkeiten steckten. Eine Reform des BAföG sei deswegen dringend erforderlich.
Das Wintersemester 2020/21 bringt den rund 65.000 Studenten in Schleswig-Holstein eine Mischung aus Präsenz- und Digitalveranstaltungen. Die Präsenzlehre soll auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Die Kieler Universität geht mit der Rekordzahl von 27.800 Studenten in das Wintersemester. Zum ersten Hybridsemester mit ganz überwiegend digitalen Veranstaltungen begrüßte Schleswig-Holsteins größte Hochschule am Montag 5600 neue Studenten. Mehr als 4200 von ihnen beginnen erstmals ein Hochschulstudium. Vorlesungen und Seminare soll es vor allem für die landesweit insgesamt 16.500 Erstsemester geben, um ihnen einen Eindruck vom Campusleben zu vermitteln. Auch Praktika in Anatomie, Physiologie und Mikrobiologie oder der Unterricht am Krankenbett für angehende Mediziner sollen vor Ort stattfinden. Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein neun staatliche Hochschulen und Fachhochschulen.
Das Bundesausbildungsförderungsgeld wurde im August des vergangenen Jahres deutlich erhöht. Der Höchstbetrag steigt in zwei Stufen von 735 auf 861 Euro im Monat. Außerdem können mehr junge Menschen als zuvor die staatliche Leistung in Anspruch nehmen. Eigenes Vermögen und das Einkommen der Eltern wird nicht mehr so streng angerechnet. Hintergrund der Reform war, dass die Zahl der Empfänger seit Jahren sinkt. 2018 bekamen 489.000 Studenten und 191.000 Schüler die Unterstützung. Das waren 47.000 BAföG-Empfänger weniger als im Jahr zuvor, was einem Rückgang von 6,4 Prozent entspricht.
Die BAföG-Reform habe nicht ausgereicht, betont die SPD im Landtag. Sie fordert, die bisherige Altersgrenze, die in der Regel bei 30 Jahren liegt, abzuschaffen oder zumindest deutlich anzuheben. Und: Das Einkommen der Eltern soll grundsätzlich keine Rolle spielen, denn Studierende seien Erwachsene, die normalerweise „nicht mehr Mitglieder des elterlichen Haushalts sind“. Zudem seien die im Frühjahr gewährten Überbrückungshilfen des Bundes bei 12

vielen Studenten nicht angekommen, beklagt die SPD. Zahlreiche Anträge seien abgelehnt worden, weil die Betroffenen schon vor Corona in finanzieller Schieflage gewesen seien.


TOP 38 Sorgen der Landwirtschaft ernst nehmen - Wildgänse in Schleswig-Holstein auf erträglichen Bestand reduzieren, Antrag des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (Drs. 19/2493), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 21 Minuten Wie jedes Jahr ließ sich auch diesen Mai ein eindrucksvolles Vogelspektakel vor Schleswig- Holsteins Nordseeküste beobachten: Zehntausende Ringelgänse fraßen sich im Wattenmeer, auf den Salz- und Weidewiesen satt, um sich von 4000 Kilometern Flugreise aus den sibirischen Brutgebieten zu erholen. Ein Problem für Landwirte: Sie beklagen zum Teil hohe Fraßschäden. Der AfD-Abgeordnete Volker Schnurrbusch fordert vor diesem Hintergrund, die Wildgänse auf „einen erträglichen Bestand“ zu reduzieren. Um dies umzusetzen, sollen laut Antrag „wissenschaftlich begründete Bestandsobergrenzen für Grau-, Nil- und Nonnengänse festgelegt werden“. Im Rahmen eines Gänsemanagement-Plans sollen die Bestandszahlen der Gänse überwacht, gegebenenfalls Eier aus Nestern entnommen und Jagdzeiten angepasst werden, heißt es weiter in dem Schnurrbusch-Antrag. Dabei solle sich Schleswig-Holstein einem internationalen Managementplan anschließen, „um vergleichbare Maßnahmen im Gänsemanagement wie in Dänemark oder den Niederlanden durchzuführen.“ Im November 2018 hatte Jamaika neben einer Entschädigung für Landwirte einen Gänsemanagement-Plan gefordert und die Landesregierung über Datenerfassung und internationale Managementpläne berichtet.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte der Landtag im Juni 2016 fraktionsübergreifend einem Monitoring- und Managementplan zugestimmt. Die Landesregierung war damals aufgefordert worden, die Zusammenarbeit mit Dänemark und den Niederlanden zu verstärken.

TOP 39 Polizei besser schützen - Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte konsequent verfolgen und bestrafen, Antrag des Abgeordneten Claus Schaffer (Drs. 19/2494), geplanter Aufruf 16:21 Uhr, geplante Redezeit 21 Minuten Der fraktionslose Abgeordnete Claus Schaffer (AfD) fordert härtere Strafen für Übergriffe gegen Polizeibeamte sowie eine „öffentliche Kampagne für mehr Respekt und Anerkennung“ für Sicherheitskräfte. Das Strafmaß für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte soll demnach von drei auf sechs Monate erhöht werden. Schaffer ruft dazu auf, „linksextremistische Gewalt nicht zu bagatellisieren“ und wendet sich dagegen, der Polizei „strukturellen Rassismus“ zu unterstellen.
Die Debatte um angebliche rassistische Tendenzen in der Polizei schwelt seit Monaten – unter anderem geprägt von den „Black Lives matter“-Protesten in den USA. Medien berichten von rechtsextremen Strukturen, etwa in den Landespolizeien von Hessen und Mecklenburg- Vorpommern. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat Mitte Oktober nach monatelangem Streit in der Koalition einer Studie zu Rassismus in der Polizei zugestimmt. Der CSU-Politiker besteht darauf, dass die Forscher gleichzeitig auch Schwierigkeiten und Frust im Alltag der Sicherheitsbeamten in den Blick nehmen.
Unabhängig von der Studie des Bundes sollen die Polizisten in Schleswig-Holstein im kommenden Jahr umfassend zu ihren Werten und Einstellungen befragt werden. Die Befragung ordne sich ein in ein Projekt zur Fortentwicklung der Landespolizei, heißt es aus dem Innenministerium. Laut dem schleswig-holsteinischen Innenministerium hat es im vergangenen Jahr im Norden 1.254 Fälle von 13

Gewalt gegen Polizisten gegeben. Die Beamten seien beleidigt, bespuckt und tätlich angegriffen worden. 377 Beamte seien dabei verletzt worden.


TOP 42 Sportland Schleswig-Holstein mit Leben füllen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2499), geplanter Aufruf 16:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Im Nachklang zu einer großen Sport-Debatte in der vergangenen Tagung wird das Parlament auf Druck der Koalitionsfraktionen erneut über das Thema Sport reden. Vor vier Wochen war sich der Landtag einig geworden, Schleswig-Holstein zum „Sportland“ machen zu wollen. In dem jetzt vorliegenden Papier von CDU, Grünen und FDP wird der im September behandelte Regierungsbericht zur Sportentwicklungsplanung (Drs. 19/2315) als „ein Meilenstein für den Sport im Land Schleswig-Holstein bezeichnet“. Weiter wird die Landesregierung gebeten, „aus den gewonnenen Erkenntnissen ein Vermarktungs- und Kommunikationskonzept für die Marke Sportland Schleswig-Holstein zu entwickeln“.
Bei diesen Planungen soll sowohl im Leistungs- wie im Breitensport auch der Sport für Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Dies ist nach Ansicht von CDU, Grünen und FDP insbesondere vor dem Hintergrund der 2018 in Kiel ausgetragenen Special Olympics Deutschland „sowie der möglichen Durchführung eines entsprechenden Landeswettbewerbs“ zu sehen. Für die Einführung von „Special Olympics“-Wettkämpfen auf Landesebene hatte sich der Landtag bereits im November 2018 stark gemacht. Die Landesregierung wurde damals aufgefordert, sich unter anderem mit dem Landessportverband und dem Landesbehindertenbeauftragten dafür einzusetzen, dass solch eine landesweite Sportveranstaltung künftig im „regelmäßigen Turnus“ stattfinden kann.



Freitag, 30. Oktober, 10 bis 16 Uhr



TOP 4, 13, 14, 16, 17, 36, 37 und 50 Beratungen über den 4. Nachtrag zum Haushaltsplan 2020, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2462), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/2474), Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Drs. 19/2400), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2401), Nothilfeprogramm Corona, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2482), Antrag der Fraktionen von CDU, SPD; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2491), (Drs. 19/2492), Finanzanlagestrategie, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2473) und Schuldentilgungsplan, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1373), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/2334) -Mit Abstimmung zu TOP 37-, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 125 Minuten 14

Der Landtag will in dieser Tagung den vierten Nachtragshaushalt für dieses Jahr beschließen. Vorgesehen ist zum einen eine Erhöhung der Kreditermächtigung um 1,2 Milliarden Euro. Außerdem ist ein Notkredit von insgesamt 4,5 Milliarden Euro geplant. Auf diesen haben sich Jamaika mit den Oppositionsfraktionen von SPD und SSW bereits verständigt. Hierfür ist im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Einen Notkredit von einer Milliarde Euro hatte der Landtag schon im Frühjahr beschlossen. Der Schuldenberg des Landes wird nach den aktuellen Planungen von 29 Milliarden Euro im vorigen Jahr bis 2024 auf 38 Milliarden wachsen.
Der Entwurf für den Nachtrag wird von einem interfraktionellen Antrag zur „Erweiterung des Corona-Nothilfeprogramms“ begleitet. Der Antrag sieht eine klare pandemiebedingte Notsituation als verfassungsrechtlich gegeben an. Demnach darf die zur Bewältigung der außergewöhnlichen Notsituation zulässige Kreditaufnahme für das Jahr 2020 um den Betrag von bis zu 5,5 Milliarden Euro überschritten werden. Die Tilgung erfolgt über einen Zeitraum von maximal 40 Jahren.
Im Landesetat für 2021, der ein weiterer Gegenstand der Haushaltsdebatte ist und in Erster Lesung aufgerufen wird, setzt die Landesregierung für das kommende Jahr trotz erwarteter Steuermindereinnahmen auf Investitionen. Geplanten Einnahmen in Höhe von knapp 13,3 Milliarden Euro sollen 2021 nach dem Willen der Regierung Ausgaben in Höhe von 13,6 Milliarden gegenüberstehen. „Die Verständigung auf einen Notkredit gibt uns Luft zum Atmen, aber keinen Spielraum für neue Projekte“, hatte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) Anfang Oktober bei der öffentlichen Vorstellung des Haushaltsentwurfs der Regierung gesagt. Sie plant 2021 mit neuen Schulden in Höhe von 346,2 Millionen Euro. Weitere 403 Millionen Euro werden aus dem geplanten Notkredit in den Haushalt überführt.
Heinold schloss im nächsten Jahr indes ein Sparprogramm aus, da abseits von den Corona- Kosten auch Investitionen in die Infrastruktur und die Daseinsvorsorge in Schleswig-Holstein nötig seien. Laut Steuerschätzung muss das Land in 2021 mit 779 Millionen Euro weniger an Steuern rechnen als vor der Corona-Krise erwartet. Zusätzlich belasten die Folgen des Verkaufs der ehemaligen HSH Nordbank weiter den Etat. 2021 muss Schleswig-Holstein Altschulden aus dem HSH Finanzfonds in Höhe von 287,5 Millionen Euro übernehmen. In den kommenden Jahren werden weitere 1,5 Milliarden Euro durch Verpflichtungen aus dem Verkauf fällig.
Die Jamaika-Koalition will in Bildung, Digitalisierung, Klimaschutz und Infrastruktur investieren. Insgesamt stehen dem im Kabinett verabschiedeten Entwurf zufolge für Investitionen 1,38 Milliarden Euro bereit, das entspricht einer Investitionsquote von 10,1 Prozent – allerdings bereinigt um die Altlasten der ehemaligen Landesbank. Städte und Gemeinden erhalten im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 1,88 Milliarden Euro. Die Mittel für Digitalisierung steigen um 33 auf 264 Millionen Euro. Für Sanierungen und Neubauten sind 121 Millionen Euro geplant, für Krankenhäuser 85 Millionen Euro, für Landesstraßen und Radwege 110 Millionen Euro.
Mehr als jeder dritte Euro des Haushalts fließt in das Personal. Die Personalausgaben betragen einschließlich Versorgung und Beihilfe 4,8 Milliarden Euro. Das sind knapp 180 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Personalquote liegt 2021 bei 34,5 Prozent. Es gebe großen Personalbedarf in den Bereichen Verwaltung, Polizei und Justiz, sagte Heinold. Eine Quote unter 40 Prozent sei vertretbar.
Der Landeshaushalt wird wegen der unübersichtlichen Haushaltssituation infolge der Corona- Pandemie voraussichtlich erst im Februar 2021 verabschiedet. Darüber hinaus plant die Koalition mit einer Kreditermächtigung für das laufende Jahr in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. 15

Unterdessen hat Schleswig-Holsteins Rechnungshof vor einer zukunftsgefährdenden Verschuldung gewarnt. Wenn der Landtag am Donnerstag wie erwartet weiteren Krediten in Höhe von 5,7 Milliarden Euro zustimme, steige die Gesamtsumme als Reaktion auf die Corona-Krise auf gewaltige 6,7 Milliarden Euro, sagte Präsidentin Gaby Schäfer vergangenen Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Damit gehöre der Norden bei der Neuverschuldung im Zuge der Pandemie gemessen an Bevölkerung, Wirtschaftskraft und Haushaltsvolumen zum Spitzentrio unter den Ländern.
Für 2020 habe der Rechnungshof Verständnis dafür, dass die hohen Ausgaben und Mindereinnahmen nicht im laufenden Haushalt eingespart werden können. Schäfer stellte aber infrage, ob mit der Pandemie begründete Kredite für die kommenden Jahre zum Beispiel für Kitas, Radwege, Digitalisierung oder Klimaschutz tatsächlich coronabedingt sind. Der Rechnungshof übt als oberste Landesbehörde die Finanzaufsicht über die Landesregierung, die Ministerien und sämtliche Landesbetriebe aus. Die oberste Rechnungsprüferin kritisierte auch die Absicht der Jamaika-Koalition, über einen Zeitraum von zehn Jahren die Modernisierung der Infrastruktur mit 2,5 Milliarden Euro neuen Schulden zu finanzieren.
Bereits im September hatte die Landesregierung die Finanzplanung bis 2028 beschlossen. Demnach plant Heinold mit einer Steigerung der Ausgaben von rund 12,6 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2019 auf 15,8 Milliarden Euro in 2028. Die Ausgaben werden durch die ab 2020 verbindliche Schuldenbremse des Grundgesetzes begrenzt und vom Stabilitätsrat überwacht. Die Altverpflichtungen aus der mittlerweile verkauften HSH Nordbank sind in den Zahlen nicht enthalten.
Bis 2028 will die Regierung weiterhin jährlich mehr als eine Milliarde Euro für Investitionen vorrangig in Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung und Klimaschutz aufbringen. Die Personalausgaben steigen von rund 4,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 5,8 Milliarden in 2028. Dabei nehmen allein die Pensionsausgaben von 1,5 Milliarden auf 1,8 Milliarden Euro zu.
Bei den Zinsausgaben kalkuliert Heinold mit einer Erhöhung von derzeit 458 Millionen Euro auf 734 Millionen im Jahr 2028. Die Berechnungen enthalten nach ihren Angaben auch eine Risikovorsorge für den Fall, dass die Zinssätze stärker als erwartet steigen. Die Ministerin geht derzeit von einem Anstieg der langfristigen Zinssätze auf zwei Prozent bis Ende 2023 aus. Die Risikovorsorge umfasst zusätzlich eine Spanne von etwa einem Prozentpunkt. Das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs wächst von derzeit rund 1,8 Milliarden Euro auf 2,4 Milliarden im Jahr 2028.
Zur Modernisierung der Infrastruktur will die Regierung die Mittel für das Investitionsprogramm „Impuls“ schrittweise erhöhen – von derzeit 150 Millionen Euro im Jahr von 2025 an auf 250 Millionen. Dazu fehlen für die Jahre 2021 bis 2023 noch 170 Millionen Euro, die auch mithilfe möglicher Haushaltsüberschüsse aufgebracht werden sollen. Ein weiteres zentrales Projekt ist die 2020 in Kraft tretende Kita-Reform. Die Koalition will damit Eltern wie Kommunen entlasten und die Betreuung verbessern. Die Mittel werden im Vergleich zu 2017 bis zum Ende der Legislatur (2022) mehr als verdoppelt.
Im Zuge der Etatberatung legt Schleswig-Holsteins Regierung einen Entwurf vor, mit dem sie Finanzanlagen des Landes an strikte politische, ökologische und soziale Kriterien binden will. Das Gesetz soll verbindliche Grundsätze für Finanzanlagen ab einer Million Euro regeln. Die Kriterien beziehen sich auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Gesetzentwurf schließt den Erwerb von Finanzanlagen von Unternehmen aus, die fossile Brennstoffe fördern oder Atomenergie produzieren. Gleiches gilt für Unternehmen und deren Zulieferer, die systematisch 16

Menschenrechte verletzen oder gegen Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung verstoßen. Ebenfalls betroffen sind Hersteller von Waffen, die nach internationalen Übereinkommen verboten oder geächtet sind. Einen solchen Ausschlusskatalog gibt es auch für Staaten, die zum Beispiel die Todesstrafe systematisch anwenden, das jeweils aktuelle Klimaschutzprotokoll, die UN-Biodiversitätskonvention oder UN-Menschenrechtsabkommen nicht ratifiziert haben. Ebenfalls herangezogen werden Normen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und Übereinkommen über verbotene oder geächtete Waffensysteme. Auch in besonders korrupten Staaten sowie in solchen, die Angriffskriege führen oder nicht ausreichend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kooperieren, soll kein Geld angelegt werden. Die Grundsätze sind für neue Finanzanlagen vorgesehen. Bestehende Anlagen, die gegen die Ausschlusskriterien verstoßen, sollen laut Ministerium zu einem geeigneten Zeitpunkt „wertschonend“ verkauft werden.
Ein weiteres Thema der Debatte sind die Gewerbesteuern. Das Land will in erheblichem Umfang Steuerausfälle der Kommunen kompensieren, um deren Handlungsfähigkeit zu sichern. Mit 275 Millionen Euro will das Land die voraussichtlich wegbrechenden Gewerbesteuern und Anteile von Städten und Gemeinden an der Einkommensteuer lindern. Auch hierzu liegt ein Gesetzentwurf vor. Die Gewerbesteuern in Schleswig-Holstein sind im zweiten Quartal dieses Jahres stark zurückgegangen. Das Aufkommen lag im Zeitraum April bis Juni 21 Prozent unter dem Wert der ersten drei Monate des Jahres, wie das Statistikamt Nord mitteilte. Im Vorjahresvergleich betrug der Rückgang sogar 34 Prozent. Insgesamt nahmen die Kommunen im zweiten Quartal des laufenden Jahres 319 Millionen Euro ein. Von Januar bis März waren es noch 402 Millionen Euro gewesen, im Vorjahresquartal knapp 485 Millionen Euro. Nach Angaben des Statistikamtes ist das Gewerbesteueraufkommen im zweiten Quartal normalerweise am höchsten.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wird auch eine interfraktionelle Resolution aufgerufen, die der Landesregierung für ihren finanztechnischen Stabilisierungskurs mit den milliardenschweren Notkrediten Rückendeckung bekundet. Inhaltlich soll das zuvor im Zuge der Regierungserklärung zu Corona am Mittwoch debattierte Papier nun in der Etatberatung abgestimmt werden. In der Resolution heißt es: Sowohl Konjunkturprognosen als auch Steuerschätzungen würden deutlich machen, dass eine weitere Unterstützung von Wirtschaft, Kommunen und Gesellschaft notwendig ist, „um Schleswig-Holstein gestärkt durch die Krise zu führen“.
Weiterhin zu lesen: „Zugleich sei es verfassungsrechtlich geboten, die Finanzplanung aller staatlichen Ebenen mittelfristig auf einen reduzierten Ausgaberahmen auszurichten und einen verbindlichen Tilgungsplan für die Notkredite zu verabschieden.“ Nachfolgend werden mehrere konkrete Unterstützungsmaßnahmen genannt, die zum Teil bereits auch schon in dem Landeshaushalt für 2021 enthalten sind.
Zu einem von der Regierung im März 2019 vorgelegten Schuldentilgungsplan, der durch die Corona-Pandemie überholt ist, empfiehlt der zuständige Finanzausschuss Kenntnisnahme. „Ab dem Jahr 2020 darf Schleswig-Holstein, wie alle Länder, in der Regel keine neuen Schulden mehr aufnehmen“, ist darin noch zu lesen.


TOP 7 und 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2156), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/2477), Entwurf eines Gesetzes zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs, Gesetzentwurf 17

der Landesregierung (Drs. 19/2119), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/2478), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die seit Jahren kontrovers diskutierte Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (FAG) geht auf die Zielgerade. CDU, Grüne und FDP haben den Ursprungsentwurf des Innenministeriums aus dem Mai ergänzt. Mit zusätzlichen Landesmitteln sollen die Folgen der Corona-Pandemie für die Kommunen abgefedert werden. Über das Gesamtpaket will der Innen- und Rechtsausschuss am Donnerstagmorgen, 29. Oktober, abschließend beraten, bevor der Gesetzentwurf am Freitag zur Zweiten Lesung und zur Abstimmung ansteht. Das Land muss die schleswig-holsteinischen Kommunen laut einem Urteil des Landesverfassungsgerichts finanziell besser ausstatten. Die Verfassungsrichter hatten der Politik aufgetragen, die Finanzströme an den tatsächlichen Bedarfen der Kommunen auszurichten. Der FAG muss bis Jahresende neu geregelt werden. Es geht insgesamt um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr.
Laut dem Entwurf der Landesregierung soll die Ausgleichsmasse ab 2021 um 54 Millionen Euro steigen. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 sollen jeweils weitere fünf Millionen Euro dazukommen. Neu ist ein „Kinderbonus“ für jeden Unter-18-Jährigen, der in einer kreisfreien Stadt, einem Landkreis oder einer Gemeinde lebt. Dazu gibt es mehr Geld für Straßenbau, Infrastruktur, Schwimmbäder, Theater, Orchester, Büchereien, Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen.
Zudem sollen die Kommunen zusätzliche Landesmittel erhalten, die die Mindereinnahmen wegen Corona ausgleichen sollen. Grundlage ist der „Stabilitätspakt“, den Land und Kommunen Mitte September ausgehandelt haben. CDU, Grüne und FDP wollen entsprechend elf Millionen Euro für die Integration von Flüchtlingen bereitstellen. Weitere neun Millionen soll es für den Straßenbau geben.
Die September-Steuerschätzung hat den Kommunen ein Gewerbesteuer-Minus von 184 Millionen Euro vorhergesagt. Diese Summe wollen Land und Kommunen jeweils zur Hälfte tragen, und zwar mit gut neun Millionen Euro pro Jahr bis 2031. Das Land gibt darüber hinaus zusätzliche 27,6 Millionen Euro dazu, die die Kommunen wiederum in den Jahren 2029 bis 2031 zurückzahlen sollen. Die Mindereinnahmen aus Lohn- und Einkommenssteuer will das Land ebenfalls übernehmen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 110 Millionen Euro.
Auch die Verteilung zwischen Städten, Landkreisen und Gemeinden muss überarbeitet werden. Laut den Änderungen der Koalitionsfraktionen soll die „Teilschlüsselmasse“ für die Gemeinden künftig 30,73 Prozent (bislang 30,79 Prozent) betragen, bei den Kreisen und kreisfreien Städten sollen es 53,96 Prozent (bislang 53,66 Prozent) sein, und die Zentralen Orte sollen 15,31 Prozent bekommen (bislang 15,55 Prozent).
Zudem steht ein zweiter Änderungsentwurf des FAG zur Debatte. Dabei geht es um die Unterkunftskosten für Flüchtlinge. Das Land will diese Kosten durch eine einmalige Ausgleichszahlung aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) kompensieren. Landesweit sollen etwa 13 Millionen Euro an die Kommunen fließen. Dieser Entwurf wurde im Innen- und Rechtsausschuss mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD befürwortet.


TOP 35 Öffentliches Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbinden, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2490), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 18

Die SPD will Reichskriegsflaggen aus dem öffentlichen Raum verbannen. Rechtsextremisten nutzten die ehemaligen Hoheitssymbole, um gegen die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu agitieren, mahnen die Sozialdemokraten. Schleswig-Holstein soll deshalb dem Bremer Beispiel folgen und diese Flaggen auf Demonstrationen wie auch „auf einsehbaren Privatgrundstücken“ verbieten. Bei Verstößen sollen die Ordnungskräfte die Flaggen konfiszieren und ein Bußgeld verhängen. Zudem mahnt die SPD eine bundeseinheitliche Lösung an. Dem Vernehmen nach will sich auch die Innenministerkonferenz mit dem Thema befassen.
Es geht um verschiedene Flaggen, die zwischen 1867 und 1935 im Gebrauch waren, und die die ehemaligen Reichsfarben schwarz-weiß-rot zeigen, ergänzt mit dem preußischen Adler oder dem Eisernen Kreuz. Diese Flaggen des „vordemokratischen Deutschland“ hätten in rechtsextremen Kreisen die bereits verbotenen NS-Zeichen mit Hakenkreuz oder Siegrune ersetzt, betont die SPD. Zuletzt waren Reichskriegsflaggen auf verschiedenen Demos gegen die Corona-Politik gezeigt worden, unter anderem bei der Besetzung der Reichstagstreppe in Berlin Ende August.


TOP 59 Palliativ- und Hospizsituation in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Drs. 19/2015) und Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2308), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Einem Regierungsbericht zufolge stehen derzeit 83 stationäre Hospizplätze in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Weitere 48 Plätze werden gegenwärtig gebaut und sollen zwischen Ende 2020/ 2022 verfügbar sein. Bis zum Jahr 2024 soll es insgesamt 152 stationäre Hospizplätze im Land geben. Laut dem Bericht stellt die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2024 insgesamt 3,24 Millionen Euro für die Bauförderung von stationären Hospizen bereit. Im Bereich der palliativmedizinischen Betten in Schleswig-Holsteins Krankenhäusern konnte die Zahl seit dem letzten Hospizbericht von 2014 von 57 auf 115 ausgebaut werden. Aufgrund weiterer Anträge ist mit einer weiteren Erhöhung der Kapazitäten zu rechnen.
Bei der ambulanten Hospizversorgung findet die Sterbe- und Trauerbegleitung in der gewohnten Umgebung statt. Sie wird oft mit hohem Engagement von Ehrenamtlichen geleistet. Der Bericht besagt, dass in Schleswig-Holstein derzeit 55 ambulante Hospizdienste tätig sind. Damit belege Schleswig-Holstein den dritten Platz unter allen Bundesländern.
Die Landeskoordinierungsstelle Hospiz- und Palliativarbeit (LKS) besteht seit dem Jahr 2017. Ziel der LKS ist es, die Hospizarbeit und die Palliativversorgung in Schleswig-Holstein zu fördern und zu vernetzen. Bis 2023 fördert die Landesregierung die LKS mit rund 1,56 Millionen Euro; die Mittel wurden zuletzt um knapp 900.000 Euro aufgestockt.


TOP 60 Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium für den Zeitraum 09/2017 bis 03/2020, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2350), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Schleswig-Holstein hat die Kontrollen im Kampf gegen Geldwäsche erhöht. Laut Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) ist die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen im vergangenen Jahr von 7 auf 69 erhöht worden, bei schriftlichen Prüfungen gab es ein Plus von 95 auf 142. „Wir haben mit einem Mix aus Prävention und Kontrollen den Kampf gegen Geldwäsche bei uns im Land intensiviert“, sagte Heinold Mitte August bei der öffentlichen Vorstellung des ersten Geldwäsche- 19

Präventionsberichts des Landes. Unter anderem war im Jahr 2017 nach dem Wechsel der Geldwäsche-Aufsicht vom Wirtschaftsministerium zum Finanzministerium die Zahl der Stellen von zwei auf vier erhöht werden. Der Bericht wird jetzt im Landtag diskutiert.
Das Geldwäschegesetz nimmt „bargeldintensive“ Unternehmen wie Immobilienmakler, Versicherungsvermittler oder Händler wertvoller Güter in die Pflicht, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung mit besonderen Maßnahmen vorzubeugen. So müssen ein Geldwäsche- Beauftragter bestellt, Mitarbeiter geschult und Geschäftsbeziehungen transparent dokumentiert werden. Ziel der Landesregierung ist es, in Kooperation mit den Unternehmen Geschäfte mit illegal erworbenem Geld so schwer wie möglich zu machen. Die Einhaltung der Vorgaben wird vom Finanzministerium überwacht. Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu einer Million Euro fällig werden. Davon waren die Kontrollergebnisse bisher weit entfernt. 2019 wurden dem Ministerium zufolge in acht Fällen insgesamt 800 Euro verhängt.
Inzwischen ist das Thema auch deutschlandweit stärker in den Fokus gerückt. So soll die Geldwäsche noch konsequenter strafrechtlich verfolgt werden. Am 14. August beschloss das schwarz-rote Kabinett in Berlin, dass es künftig grundsätzlich strafbar sein soll, kriminelle Profite zu verschleiern ‒ unabhängig davon, durch welche Straftat das Vermögen erworben wurde. Bisher kann Geldwäsche nur verfolgt werden, wenn das Geld aus bestimmten Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Schutzgelderpressung stammt. Durch die angepeilte Reform, die noch vom Bundestag abgesegnet werden muss, soll der Straftatbestand der Geldwäsche künftig deutlich häufiger greifen, etwa auch, wenn Geld aus Diebstählen, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung gewaschen wird. Der Strafrahmen bleibt gleich: Möglich sind in der Regel Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. „Wir wollen es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten müsse mit aller Konsequenz verfolgt werden.
Ab dem 1. Oktober gelten in Deutschland bereits neue Meldepflichten für Immobiliengeschäfte im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen bestimmte Auffälligkeiten an die zuständigen Behörden melden ‒ etwa wenn die Beteiligten aus bestimmten „Risikostaaten“ kommen oder das Geschäft per Bargeld abgewickelt wird.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 20

Reihenfolge der Beratung der 36. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 28. Oktober 2020 62 Wasserstoffstrategie des Landes Schleswig-Holstein 30 10:00 - Wasserstoffstrategie.SH - 43 Entlastung von Pendlerinnen und Pendlern durch ein attraktives 30 10:30 Jobticket 48 Aktuelle Situation der schweinehaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein 30 11:00 in Folge von Corona und Afrikanischer Schweinepest (ASP) 55 Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht 30 11:30 sicherstellen 24 Neue EU-Förderperiode gestalten! 33 12:00
49 Schleswig-Holstein steht zu seinen Werften und Zulieferern 30 15:00 17 Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von 0 15:30 Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19- Pandemie durch Bund und Länder -Erste Lesung- 20 Wahl eines Mitglieds und einer Vertreterin im Richterwahlausschuss 0 15:30 21 Ersatzwahl für den Richterwahlausschuss 0 15:30 25+ Europäische Gesundheitspolitik stärken - EU-Bürgerinnen und Bürger 33 15:30 40 besser vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren schützen und Keine Fast-Track-Zulassung für Impfstoffe gegen COVID 19 26 Gemeinsam Verantwortung zur Endlagersuche wahrnehmen 30 16:03 29+ Antrag und Bericht zum Weiterbildungsgesetz 30 16:33 51 41 Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages 5 17:03
Donnerstag, 29. Oktober 2020 1+37 Regierungserklärung zum Thema „In der Krise zusammenhalten – 125 10:00 +44 Corona-Pandemie erfolgreich bewältigen" und Anträge zur Corona-Pandemie 31+ Beratung zur Lage an den Schulen im Corona-Herbst- und Winter 30 12:05 33
23 Einen armutsfesten Mindestlohn schaffen 30 15:00 32+ Studieren in Corona-Zeiten und BAföG schnell und grundsätzlich 30 15:30 34 überarbeiten 38 Sorgen der Landwirtschaft ernst nehmen - Wildgänse in Schleswig- 21 16:00 Holstein auf erträglichen Bestand reduzieren 39 Polizei besser schützen - Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte 21 16:21 konsequent verfolgen und bestrafen 42 Sportland Schleswig-Holstein mit Leben füllen 30 16:42 Freitag, 30. Oktober 2020 4+13 Beratungen über den 4. Nachtrag zum 125 10:00 + Haushaltsplan 2020, Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, 14+ Nothilfeprogramm Corona, Finanzanlagestrategie und 16+ Schuldentilgungsplan 17+ -Mit Abstimmung zu TOP 37- 36+ 37 + 50 21

7+8 Gesetzentwürfe zur Änderung des Finanzausgleichs 30 12:05
35 Öffentliches Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbinden 30 14:00 59 Palliativ- und Hospizsituation in Schleswig-Holstein 30 14:30 60 Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim 30 15:00 Finanzministerium für den Zeitraum 09/2017 bis 03/2020



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 12 Gesetz zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein 0



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/2519) :


TOP 2 Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein 3 Gesetz zur Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein 5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 6 Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes 9 Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Schleswig- Holstein b) Transparenz auf lokalen Wohnungsmärkten schaffen – Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln fördern! 10 Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Schleswig-Holstein und des Gesetzes über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen 15 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Schleswig-Holstein (BQFG-SH) 18 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig- Holstein 19 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig- Holstein (Hochschulgesetz) vom 5. Februar 2016 30 Änderung der Zusammensetzung des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode 45 Fortschrittsbericht zum Stand der Digitalisierung an den Schulen in Schleswig-Holstein 46 Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und vorbeugen – sexualisierte Gewalt im Fokus 52 Missstände in der Paketbranche beseitigen 53 HVV-Preiserhöhung ablehnen 54 Regelmäßige Tests auf SARS-CoV-2 für Sozialberufe ermöglichen 56 Volksinitiative „Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind“; hier: Ergebnis der Nachprüfung der Beteiligungsberechtigung 57 Geldleistung gemäß § 10 in Verbindung mit § 6 Fraktionsgesetz an die fraktionslosen Abgeordneten Dr. Brodehl, Nobis, Schaffer und Schnurrbusch 22

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig- Holstein 22 Mittel aus nachrichtenlosen Bankkonten für gemeinnützige Zwecke sowie Start-ups nutzen 27 Mündlicher Bericht zur aktuellen Ausbildungssituation in Schleswig-Holstein 28 Jugendpolitik im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft stärken 47 Gründungsgeist im Land weiter stärken 58 Antrag auf Zustimmung des Landtages zu den Zielvereinbarungen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken 61 Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2019/20 63 Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung Bericht zur politischen Bildung in der 19. Wahlperiode