Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
29.10.20
16:07 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 38: AfD-Antrag zu Wildgänsen: undifferenziert und von wenig Sachkenntnis geprägt

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 29. Oktober 2020
Kirsten Eickhoff-Weber: AfD-Antrag zu Wildgänsen: undifferenziert und von wenig Sachkenntnis geprägt TOP 38: Sorgen der Landwirtschaft ernst nehmen - Wildgänse in Schleswig-Holstein auf erträglichen Bestand reduzieren (Drs. 19/2493)
„Alle Wochen wieder kommt die AfD mit einem Antrag zur Obergrenze. Dieses Mal geht es um das Thema "Wildgänse in Schleswig-Holstein auf erträglichen Bestand reduzieren". Was dabei erträglich sein soll, bleibt das Geheimnis der AfD. Das ist wahrscheinlich auch besser so. Nichtsdestotrotz beschäftigt uns das Gänsemanagement (auch schon vor der AfD) immer wieder im Ausschuss und im Landtag. Und natürlich gehört zu einem vollständigen Management auch ein Gänsemonitoring, denn genaue Zahlen helfen bei der Entwicklung von Maßnahmen. Zudem dient die Datengrundlage dem Schutz der bedrohten Gänsearten, wie auch der angemessenen Begrenzung der Population häufiger Arten. Dabei können wir nicht nur Schleswig-Holstein betrachten - sondern müssen auch die Bundesebene und internationale Aspekte und rechtliche Vorgaben im Auge behalten. Ich weiß, mit den internationalen Aspekten hat die AfD es nicht so. Daher kann man die verschiedenen Gänsearten nicht einfach in einen Topf werfen. Bitte nicht wörtlich nehmen. Hier gibt es unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, die eingehalten müssen. Dies hat das Ministerium im April 2020 umfangreich im Umwelt- und Agrarausschuss dargestellt. Vielen Dank dafür – auch an Ihren MitarbeiterInnen, Herr Minister. Schleswig-Holstein hat den Antrag gestellt, in der nächsten GAP-Förderperiode auch Schäden durch geschützte Tierarten EU-förderfinanzierungsfähig zu machen. Schleswig-Holstein ist ebenso auf die Gremien der AEWA (Afrikanisch-Eurasische Wasservogelabkommen) zugegangen und wirbt massiv für ein einheitliches Vorgehen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Auch Vergrämungsmaßnahmen sind bereits möglich. Ob diese so zweckmäßig sind, kann man bezweifeln. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich Marlis Fritzen vom 7. November 2018: "Vergrämungen sind angesprochen worden. Wir wissen, dass sie weitgehend wirkungslos sind, weil die Gänse auffliegen und sie, wenn sie herunterkommen, noch hungriger sind. Wir kennen das alle aus der Situation, wenn wir einmal im Fitnessstudio waren und dann noch mehr zu uns nehmen". Genau. Die Punkte, die Herr Schnurrbusch beantragt, sind unnötig oder rechtlich nicht haltbar. Denn wie es sich für ein Management gehört wird es nicht als starres Instrument gesehen, sondern ständig weiterentwickelt – sowohl im Sinne des Arten – und Naturschutzes, als auch für die Landwirtschaft. Wie so oft kommen sind viel zu undifferenziert und kommen schlichtweg zu spät.“



1