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30.10.20
14:08 Uhr
SPD

Tobias von Pein zu TOP 35: Öffentliches Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbinden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 30. Oktober 2020
Tobias von Pein: Öffentliches Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbinden TOP 35: Öffentliches Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbinden (Drs. 19/2490) „Schwarz-Weiß-Rot hat eine lange Geschichte. Wer die Farben trägt, sollte wissen, was er tut – und darf sich nicht beschweren, mit Nazis, Nationalisten und Ewiggestrigen gleichgesetzt zu werden. Am 29. August versuchten Teilnehmer*innen einer Kundgebung von Corona-Leugnern, das Reichstagsgebäude in Berlin zu stürmen. Das ging bekanntlich schief. Bezeichnenderweise trugen diese Leute verschiedene schwarz-weiß-rote Flaggen mit sich herum. Können und dürfen wir das ignorieren? Nein! Die Verwendung nationalsozialistischer Symbole ist schon durch die Befreiungsgesetze der Alliierten verboten worden. Übernommen in Art. 139 Grundgesetz, also Teil unserer Rechtsordnung. Wenn man also die Demokratie des Grundgesetzes bekämpfen will, ohne gleich ein Strafurteil zu riskieren, nutzt man besser andere Symbole. Da sind diese Leute recht erfinderisch geworden. Da kommen die Hoheitszeichen vergangener Zeiten gerade recht. Völlig klar: das vordemokratische Kaiserreich ist nicht mit der Terrorherrschaft der Nazis gleichzusetzen. Aber es spricht Bände, dass diejenigen, die den Regierungen vorwerfen, sie würden ihnen ihre Grundrechte rauben, sich der Symbole von Systemen bedienen, die garantiert sehr viel weniger Meinungsfreiheit und Grundrechtsschutz gewährt haben als unser Staat. Hier wird direkt ein Konflikt aus der Weimarer Republik wieder aufgenommen, die mit der schwarz-rot-goldenen Trikolore an die bürgerliche Revolution von 1848 anknüpfte. Ihre Gegner, soweit sie loyal zum gestürzten kaiserlichen Regime standen, zeigten weiterhin die schwarz-weiß-rote-Flagge.
1926 zerbrach die Regierung Hans Luther, nachdem sie angeordnet hatte, an den Auslandsvertretungen die schwarz-rot-goldene Staatsflagge neben einer schwarz-weiß-roten Handelsflagge mit Schwarz-Rot-Gold im Obereck zu hissen. Nicht nur in der breiten Öffentlichkeit werden diese Flaggen gezeigt. Sie hängen auch auf Balkonen, in Schrebergärten und an Fahnenmästen in privaten Gärten. Auf dem Landeshaus, das Gebäude der alten kaiserlichen Marineschule, wehen schon lange keine Reichskriegsflaggen mehr. Unser Staat ist heute ein anderer, ein demokratischer, ein liberaler, ein sozialer. Und deshalb wehen hier heute die Fahnen der Demokratie. Innensenator Mäurer aus Bremen ließ einen Erlass folgen, der das öffentliche Zeigen der verschiedenen Versionen der Reichskriegsflaggen seit dem 21. September als Ordnungswidrigkeit einstufte. Das hat das OVG Bremen nun allerdings gekippt, weil das Verbot die Meinungsfreiheit einschränke. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister, Herr Caffier von der CDU, hat am Dienstag einen ähnlichen Erlass wie die Bremer herausgegeben. Ein Verbot von Reichskriegsflaggen wird in allen Bundesländern diskutiert, wobei es kaum noch um das Ob geht, sondern um das rechtlich sichere Wie. Wir haben deshalb in unserem Antrag Abstand genommen von der Idee einer landesrechtlichen Regelung per Erlass. Wir begrüßen, dass Frau Ministerin Sütterlin-Waack sich bereits zu einer bundeseinheitlichen Lösung bekannt hat, und wollen ihr mit unserem Antrag den Rücken stärken. Das Thema soll demnächst auf der Innenminister*innenkonferenz im Dezember in Weimar behandelt werden. Thüringen ist dafür die beste Location; die kennen sich leider nur zu gut mit Rechtsextremisten aus. Deshalb ist der Zeitpunkt für eine Positionierung Schleswig-Holsteins mehr als günstig. Schwarz-Weiß-Rot gehört in die



1 Mottenkiste der Geschichte. Wir wollen dieses Symbol eines vordemokratischen Deutschland nicht auf unseren Straßen sehen. Daher bitten wir sie unserem Antrag zuzustimmen.“



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