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10.12.20
17:18 Uhr
SSW

Lars Harms: Dieser Bund-Länder-Kompromiss darf nicht zu Lasten der Beschäftigten ausgehen

Presseinformation
Kiel, den 10.12. 2020



Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 33 Mündlicher Bericht zur zukünftigen Zusammenarbeit mit der
Autobahn GmbH
Drs. 19/2632


„Für uns als SSW stand immer im Focus, wie es mit der Übernahme der
Beschäftigten aussieht. Für uns war klar, dass es dort keine Schlechterstellung
geben darf.“

Ich will nicht verhehlen, dass der SSW kein großer Anhänger davon ist, verkehrliche
Infrastrukturnetze in privatrechtlicher Form zu betreiben, planen oder zu bauen. Das gilt für die
Schiene, für Wasserstraßen und wie in diesem Fall für Bundesfernstraßen. Wir haben unsere
jahrzehntelangen Erfahrungen mit der Deutschen Bahn, als Wirtschaftsunternehmen in
privatrechtlicher Form und diese Erfahrungen fallen nicht gerade positiv für die Bahn aus. Diese
Erkenntnis ist seinerzeit in die Überlegungen eingeflossen, als es um die Reform der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes ging. Die Konsequenz war, die Behördenstruktur des Bundes
nicht infrage zu stellen; also nicht den privatrechtlichen Weg einzuschlagen. 2

Im Rahmen der Neureglung des bundestaatlichen Finanzausgleichssystems wurde seinerzeit
vereinbart, eine sogenannte Infrastrukturgesellschaft Verkehr zu gründen. Es ist quasi ein
Kompromiss, der im Rahmen des Gesamtpaketes der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und
den Ländern gefunden wurde. Nichtsdestotrotz, stand der SSW einer privatrechtlichen
Infrastrukturgesellschaft eher ablehnend gegenüber, aber so ist das nun einmal mit Kompromissen.
Nun bekommen wir die Autobahn GmbH und zum 1. Januar nächsten Jahres soll‘s für alle losgehen.
Schleswig-Holstein und Hamburg sind bereits zum 1. Januar dieses Jahres einem Pilotprojekt
beigetreten, sozusagen als Feldversuch, um erste Erkenntnisse und Erfahrungen zu gewinnen, für
die anstehende Reform. Soweit so gut.
Der SSW hat seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Gründung und Einrichtung einer solchen
Gesellschaft nicht ohne weiteres zu erledigen ist, was aber auch klar war, angesichts der
Komplexität. Wie sich mittlerweile herausstellt, sollten wir damit recht behalten. Denn bereits im
Oktober hat Schleswig-Holstein in der Verkehrsministerkonferenz auf Herausforderungen
hingewiesen, die zu lösen sind. Ich will die bisherigen Leistungen nicht schmälern, denn vieles
konnte bereits auf den Weg gebracht werden. Aber es hapert anscheinend an der Funktionsfähigkeit
in Teilen der Verwaltung oder bei der Entflechtung bestehender Strukturen der
Straßenbauverwaltung. Weiter wurde in der Verkehrsministerkonferenz deutlich, dass für die
Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Bundesautobahnverwaltung übergangsweise
Unterstützerleistungen der Länder erforderlich sein werden. Und es sieht so aus, dass eine enge
Kooperation der Länder mit der Autobahn GmbH des Bundes noch bis Ende 2023 notwendig sein
wird. Die Errichtung einer solchen Verkehrsinfrastrukturgesellschaft sowie die Übertragung
sämtlicher Aufgaben und Verpflichtungen ist bei einem solchen Projekt eben nicht von heute auf
morgen zu gewährleisten. Das hat man sich vielleicht zu einfach vorgestellt.
Man erhofft sich von einer solchen Infrastrukturgesellschaft, dass Planung, Bau und Betrieb von
Bundesfernstraßen künftig schneller vorangebracht werden. In Schleswig-Holstein können wir leider
ein Lied von Autobahn-Teilstücken singen, die nicht vorankommen. Mit einer länderübergreifenden
Infrastrukturgesellschaft soll nun endlich und erfolgreich das Projekt A20 und westliche Elbquerung
zu Ende gebracht werden. Damit hätten wir dann schon viel erreicht. 3

Aber vor dem Erfolg steht die Arbeit. Das heißt, der Aufbau und die Strukturen der Gesellschaft
müssen etabliert werden. Und wenn sich dann alles zurecht geruckelt hat, erwarten wir natürlich,
dass im täglichen Geschäft die Schleswig-Holsteinischen Interessen gewahrt werden. Hier erwarte
ich Gleichbehandlung der Projekte.
Für uns als SSW stand immer im Focus, wie es mit der Übernahme der Beschäftigten aussieht. Für
uns war klar, dass es dort keine Schlechterstellung geben darf. Ebenso war seinerzeit die Frage, was
mit den Straßenmeistereien geschehen soll und ob sie einer Privatisierung zum Opfer fallen würden.
Es kann aus unserer Sicht nicht gewollt sein, dass dort auf einmal ein Niedriglohnsektor durch die
Hintertür entsteht. Dieser Bund-Länder-Kompromiss darf nicht zu Lasten der Beschäftigten
ausgehen. Da müssen wir auch in Zukunft sehr genau drauf achten.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/