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14.01.21
15:39 Uhr
SPD

Thomas Rother: Gut gemeint ist nicht gut gemacht!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #19 – 14. Januar 2021

Thomas Rother Gut gemeint ist nicht gut gemacht! Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) erklärt Thomas Rother, der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. So zeigt der in das parlamentarische Verfahren eingebrachte Gesetzentwurf der Landesregierung zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) weiterhin einige Schwächen, auf die auch schon die an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligten Fachverbänden und Interessenvertretungen gegenüber der Landesregierung ausdrücklich hingewiesen haben.
Aus organisatorischer Sicht ist vor allem die geplante Abschaffung der richterlichen Referent*innen und deren Ersetzung durch jeweils eine*n Sozialpädagogische*n Fachvorgesetzte je Landgerichtsbezirken zu kritisieren, die das bewährte Sprecher*innensystem der Bewährungshilfe in Schleswig-Holstein konterkariert. Die Bewährungshilfe in Schleswig-Holstein arbeitet seit Jahrzehnten weitgehend eigenverantwortlich, nach demokratischen Prinzipen und mit flachen hierarchischen Strukturen. Es ist daher nicht ersichtlich, aus welchem Grund es der Einrichtung von Sozialpädagogischen Fachvorgesetzte überhaupt bedarf, deren Aufgaben in dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht einmal klar benannt sind. Statt Klarheit werden hier unnötige Doppelstrukturen und deutliche Ungleichgewichte zwischen den einzelnen Landgerichtsbezirken geschaffen – ganz zu schweigen von den erheblichen zusätzlichen Personalkosten, die an anderer Stelle sicherlich besser zum Einsatz kommen könnten, etwa für die langfristige Absicherung von therapeutischen Angeboten in den forensischen Ambulanzen.
In der Sache ist vor allem zu kritisieren, dass es dem vorliegenden Gesetzentwurf vor allem an konkreten Hilfsangeboten für die Proband*innen fehlt. Zugleich enthält der vorliegende Gesetzentwurf viel zu hohe Anforderungen an die Erstellung und die Fortschreibung von Resozialisierungsplänen, die die tägliche Arbeit der Bewährungshilfe, welche sich gerade durch eine niedrigschwellige Herangehensweise, eine hohe fachliche Flexibilität und einen besonderen Fokus auf die Beziehungsarbeit auszeichnet, unnötig erschweren. Zuspruch finden dagegen die neuen Regelungen zur Stärkung des Opferschutzes sowie zur Haftvermeidung und Haftverkürzung.“
i.V. Niclas Dürbrook



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