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28.01.21
13:05 Uhr
FDP

Jörg Hansen zu TOP 16 „Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung“

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 033/2021 Kiel, Donnerstag, 28. Januar 2021
Polizei/ Helfergleichstellung



www.fdp-fraktion-sh.de Jörg Hansen zu TOP 16 „Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung“ In seiner Rede zu TOP 16 (Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung) er- klärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:
„Der freiwillige Bevölkerungsschutz ist ein fester Bestandteil in der Sicher- heitsstruktur des Landes Schleswig-Holstein. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer übernehmen neben ihren beruflichen und privaten Verpflichtun- gen Verantwortung für Menschen und Tiere in Notlagen. Dies gilt von gro- ßen Schadenslagen bis hin zu Hilfeleistungen unterschiedlichster Art. Dafür stehen sie bereit und die Dankbarkeit der in Not geratenen Menschen ist ihnen gewiss. Diesem Dank schließen wir uns an.
Aber mit dem bloßen Dank allein soll es nicht getan sein, denn mit vorlie- gendem Antrag wollen wir eine Regelungslücke schließen. Die Frauen und Männer stehen dafür ein, selbst in schwierig zu überblickenden Situationen Schaden abzuwenden und zu helfen, ohne einen persönlichen Vorteil zu ver- langen. Und das zu jeder Tageszeit, das ganze Jahr. Sie gehen im Zuge ihrer Tätigkeiten nicht selten an die Grenzen der physischen und psychischen Be- lastbarkeit. All dies tun sie aus Hilfsbereitschaft.
Wir wollen und dürfen diesen selbstlosen Einsatz nicht für selbstverständ- lich nehmen. Es gibt derzeit keine Regelung zur sozialen Sicherung der frei- willigen Einsatzkräfte analog zur Regelung für die Feuerwehren. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind im Einsatzfall unter Fortzahlung der Bezüge von ihrer hauptberuflichen Tätigkeit freigestellt, um dem Ehrenamt nachzu- kommen. Grundsätzlich sollen Mitarbeiter ehrenamtliche Tätigkeiten in ihrer Freizeit ausüben. Einsätze und Lehrgänge finden allerdings nicht immer au- ßerhalb der Arbeitszeit statt. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter für eh- renamtliche Tätigkeiten aber nur dann freistellen, wenn diese im öffentli- chen Interesse liegen. So trocken – so gut. So steht es in einem Ratgeber für Unternehmer. Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Mitglieder verschiedenster Hilfsorganisationen hingegen sind auch im Alarmfall, also außerhalb des Katastrophenfalles, auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen. Diese Gerechtigkeitslücke, die vollkommen zu- recht zu Frustration bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern führt, muss geschlossen werden. Für das Fortbestehen des Hilfeleistungssystems ist eine Helfergleichstellung unerlässlich. In Bayern haben die ehrenamtli- chen Kräfte der Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf, für Einsätze von ihrer Arbeit bei voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden, sofern sie durch die integrierte Leitstelle alarmiert werden. Eine analoge oder ähnliche Regelung wäre für Schleswig-Holstein denkbar. Da dies nicht so ohne weite- res geht, bringen wir diesen Antrag auf den Weg.
Ich sehe auch keinen Grund, warum wir dies nicht tun sollten. Im Gegenteil. Der Nutzen und die daraus resultierende Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger sind enorm. Und genau deshalb haben die im Ehrenamt tätigen Helferinnen und Helfer die Gleichstellung verdient. Die freiwilligen Helferin- nen und Helfer leisten einen ebenso essenziellen Beitrag zur Gefahrenab- wehr wie die Feuerwehren und sollten deshalb auch gleichermaßen abgesi- chert werden. Die Folgen, die sich ergeben, wenn man sich dieses Themas nicht annimmt, sind ebenso offensichtlich wie gravierend. Durch die aktuell bestehenden Regelungen entsteht den ehrenamtlichen Helfern oft ein nicht unerheblicher Nachteil, welcher nicht zuletzt die Motivation nachhaltig ne- gativ beeinflusst und massiv zum Rückgang der Helferzahlen beitragen kann.
Und das ist nicht bloß sehr bedauerlich, sondern bedeutet im äußersten Fall auch eine Einbuße in der Qualität der Gefahrenabwehr. Mit diesem Antrag wird demnach nicht bloß das Ehrenamt gestärkt, sondern auch die die Funk- tionsfähigkeit der Gefahrenabwehr in unserem Land und das geht uns alle an. Wir alle profitieren von dem Engagement der freiwilligen Helfer.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de