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28.01.21
17:48 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 44: Personalsituation der Justiz muss Ansprüchen eines modernen Strafvollzugs gerecht werden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 28. Januar 2021
Thomas Rother: Personalsituation der Justiz muss den Ansprüchen eines modernen Strafvollzugs gerecht werden TOP 44: Bericht zur langfristigen Personalstrategie für den Justizvollzug (Drs. 19/2541) „Vor gut einem Jahr, nach der Vorlage des PWC Gutachtens, haben wir die Berichterstattung zur Personalstrategie für den Justizvollzug gemeinsam beschlossen. Im Bereich der Justiz gibt es eigentlich zuverlässige Berechnungen des Personalbedarfs und damit auch des Fehlbedarfs. Im Vollzugsbereich ist dies nach Feststellung des PWC Gutachtens bzw. in der Folge in diesem Bericht nicht der Fall. In der letzten Wahlperiode haben wir ein allgemeines Justizvollzugsgesetz beschlossen, zu dem natürlich eine Berichterstattung zum Personalaufwand gehörte. Dort wurden Stellenanteile genannt, die dafür ausreichend sein sollten, die Anforderungen an das neue Gesetz, aber natürlich auch die bereits gegebenen Aufgaben zu erfüllen. Personelle Engpässe wurden mit dem hohen Krankenstand begründet. Bundesweite Vergleiche ergaben einen Platz im oberen Mittelfeld in der Relation Mitarbeiter / Gefangener. Die Besetzungsquote der vorhandenen Stellen lag stets über 97 % - gegenwärtig ist sie auf 91,50 % gesunken. Es ist leider festzustellen, dass die damaligen Aussagen nicht zutrafen. Auf der Seite 4 der Gesetzesvorlage – Drucksache 18/3153 - wurde ein personeller Mehrbedarf von insgesamt 49 Stellen festgestellt. Das weicht erheblich von den PWC Ergebnissen mit 85 fehlenden Planstellen ab. Hinzu kommt der Ausgleich in Höhe von 60 Stellen für die Reduzierung der Arbeitszeit der im Wechselschichtdienst Tätigen. Sie können sich vorstellen, dass es mich ärgert, den damaligen Angaben vertraut zu haben und vielleicht klärt uns der Minister ja noch in der Ausschussberatung auf, ob das einfach den unzureichenden Berechnungsgrundlagen geschuldet war oder ob es dafür andere Gründe gab. Sonst könnte man auch zu der Erkenntnis kommen, dass die Personalbedarfsberechnungen für andere Bereiche Justiz ebenfalls unzureichend sind. Die Schuldenbremse ist da nicht zur Begründung anzuführen – so wie vom Kollegen Peters vor einem Jahr -, da ein berechneter Stellenbedarf ja nicht automatisch die Umsetzung im Haushaltsverfahren bedeutet.
Die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten und damit zum Vollzug selbst würdigen und begrüßen auch wir. Davon werden uns ja auch einige Maßnahmen im Haushaltsbeschluss im kommenden Monat

1 begegnen. Einbezogen in die Bedarfsberechnung sind richtiger Weise die Altersabgänge und die neue Arbeitszeitregelung für den Wechselschichtdienst. Der stabil hohe Krankenstand findet zwar Erwähnung, aber keine angemessene Berücksichtigung – hier sind Lücken vorhersehbar und eine kurzfristige Lösung oder gar der Aufbau einer Personalreserve leider nicht in Sicht. Auch das ist ein Thema für die Ausschussberatung. Es war richtig, die Ausbildungskapazitäten auszuweiten und sogar zu verdoppeln. Und es ist auch gut, dass die Besetzungsquote der Ausbildungsstellen steigt. Ebenso ist die Vorbereitung für die Lehrgänge über die Tarifbeschäftigung sinnvoll und sollte ausgebaut werden, um die Lücken zu schließen, wenn die Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst beginnt. Auch die Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des gehobenen Dienstes sind bereits eingeleitet. Bestes Argument ist auch dort immer die Besoldung.
Und wenn Sie auf die Einrichtung der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt verzichten, könnten wir den Zielen zur Deckung des Personalbedarfs noch viel schneller näher kommen. Und ich greife da gerne die Anmerkungen der Kollegen Peters und Rossa zur Haft für Quarantäneverweigernde in Moltsfelde auf, die hier genauso passen. Die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten leisten einen anspruchsvollen und schweren Dienst - an jedem Tag der Woche. Dafür verdienen sie mehr öffentlich Anerkennung als ihnen in der Regel zuteil wird. Zur Verbesserung der Bezahlung wurde einiges auf den Weg gebracht, das Gesundheitsmanagement bleibt angesichts des Krankenstandes wichtig und wenn die Arbeitsbelastung erträglicher wird, freuen sich nicht nur die Beamten und ihre Familien. Den Anforderungen an einen modernen Strafvollzug würde damit ebenso besser Rechnung getragen und damit dem Ziel der Resozialisierung der Gefangenen im Vollzug. Und das wird der besonderen Situation in diesen ja weitgehend geschlossenen Einrichtungen besser gerecht.“



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