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26.02.21
10:28 Uhr
CDU

Tim Brockmann: TOP 6: Guter Tag für die schleswig-holsteinische Landespolizei

Landespolizei | 26.02.2021 | Nr. 083/21
Tim Brockmann: TOP 6: Guter Tag für die schleswig-holsteinische Landespolizei Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute ist ein richtig guter Tag für die schleswig-holsteinische Landespolizei.
Endlich verabschieden wir das Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz. Eine Novelle, die aus meiner Sicht längst überfällig ist. Das ist auch in der umfangreichen Anhörung deutlich geworden.
So schrieb Professor Schwarz in seiner Stellungnahme - ich zitiere:
„Der Gesetzentwurf ist damit im Grunde von dem Bestreben geprägt, die rechtlichen Rahmenbedingungen polizeilichen Handelns den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, um so auch zu verhindern, dass der präventiv-polizeiliche Auftrag zur Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge durch Vorenthaltung entsprechend rechtlicher Instrumente gefährdet würde.“
Und damit hat er Recht: Der Landtag kommt mit dem Gesetz seiner Aufgabe nach, einer Gefährdung der effektiven Polizeiarbeit vorzubeugen. In unserem Rechtsstaat muss die Polizei ordentlich und effektiv für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten können. Dafür braucht sie die notwendigen Ermächtigungsgrundlagen. Deshalb ist die vorliegende Novelle unumgänglich. Mit dem Gesetz schaffen wir ein modernes Polizeirecht. Wir geben unseren Polizistinnen und Polizisten die Rechts- und Handlungssicherheit, die sie in schwierigen und häufig unübersichtlichen Einsatzlagen brauchen. Sie haben einen Anspruch darauf. Wir halten damit nicht nur unser Versprechen, das im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Wir gehen darüber hinaus: Der Schwachstellenanalyse folgt jetzt die Schließung vieler – nicht aller - regulatorische Lücken.
Der Gesetzentwurf ist weit davon entfernt, eine bestimmte Farbe zu tragen. Er ist weder ausschließlich gelb noch grün, noch schwarz. Er trägt diese Farben gemeinsam. Jeder Koalitionspartner kann für sich einerseits in Anspruch nehmen, Dinge erreicht zu haben. Anderseits musste jeder auch Abstriche von seinen politischen Forderungen hinnehmen.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Für uns als CDU war im Diskussionsprozess das Ziel völlig klar, die Arbeit der Polizei zu stärken. Im 21. Jahrhundert haben sich die Anforderungen an bürgernahe Polizeiarbeit geändert. Für die bürgernahe Polizeiarbeit muss auch die Effektivität der Gefahrenabwehr im Vordergrund stehen. Deshalb ist es absolut richtig, dass wir neue Befugnisnormen schaffen! Dass wir keine Regelungen zulassen werden, die die Arbeit der Polizei unverhältnismäßig erschweren oder das Misstrauen gegen unsere Polizei zum Ausdruck bringen, war bei den Gesprächen für uns immer von höchster Priorität. Unser Anspruch war und ist es, der Polizei den Rücken zu stärken. Deshalb wird es auch keine Kontrollquittungen geben.
Polizeikontrollen und Identitätsfeststellungen erfolgen dann, wenn sie polizeilich erforderlich sind und der Gefahrenabwehr dienen. Daran ändert auch der neue Absatz 2 in § 181 nichts. Diskriminierungsfreies Handeln ist durch die Polizei grundsätzlich zu gewährleisten. Und ich bin fest davon überzeugt, dass die Polizistinnen und Polizisten dem in der Praxis bereits jetzt umfassend Rechnung tragen. Umso mehr freue ich mich, dass wir jetzt eine verfassungskonforme Regelung zur Identitätsfeststellung in § 181 Absatz 5 gesetzlich verankern. Wir schaffen damit ein effizientes Instrument für die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Eine solche Regelung war überfällig. Die Herausforderungen in diesem Bereich sind groß.
Ein gutes Signal an die Polizei ist auch, dass wir die Nutzung der BodyCam rechtlich normieren und zwar im Sinne eines Instrumentes zur Eigensicherung und nicht im Sinne eines Instrumentes zur Kontrolle polizeilicher Arbeit. Es ist doch eine völlig absurde Idee, vor jedem Einsatz körperlichen Zwangs die BodyCam einschalten zu müssen. In einer solchen Situation, in der die Eskalation weit fortgestritten ist, hat die Eigensicherung der Beamten Vorrang. Ich mache allerdings auch keinen Hehl daraus, dass wir uns als Union den Einsatz der BodyCam in Wohnungen gewünscht hätten. Zumal die Anhörung auch deutlich gemacht hat, dass das verfassungsrechtlich möglich wäre. Andere Bundesländer, wie etwa Bremen, machen das bereits möglich.
Mit unser Polizeirechtsnovelle drücken wir uns auch nicht vor moralischen und ethischen Fragestellungen. Das gilt insbesondere für den Schusswaffengebrauch. So wird endlich der Finale Rettungsschuss gesetzlich normiert. Bereits in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf haben wir über den Schusswaffengebrauch intensiv diskutiert. Ich bin froh, dass wir bei den von der Landesregierung vorgeschlagenen Formulierungen geblieben sind. Damit geben wir den Polizeibeamtinnen und -beamten die erforderliche Rechtssicherheit. Wir tragen als Parlament dem Bestimmtheitsgebot Rechnung und kommen zudem unserer Fürsorgepflicht nach.
Meine Damen und Herren: In der Anhörung ist auch deutlich gemacht worden, an welchen Stellen das Polizeirecht in den kommenden Jahren nachgeschärft werden muss, um eine Vernachlässigung der Staatsaufgabe „Sicherheit“ zu verhindern. Dies gilt herausragend für die Normierung von Ermittlungsinstrumenten im digitalen Zeitalter. Hier muss die Polizei auch in der Gefahrenabwehr mit dem technischen Fortschritt schritthalten. Dieses Schritthalten ist ein notwendiges Instrument zur Herstellung einer gewissen „technischen Parität“. Nicht nur aus der Wissenschaft, sondern auch aus der polizeilichen Praxis wurde das Fehlen dieser Elemente im Gesetzentwurf kritisiert und wir als Union teilen diese Einschätzung.


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz handelt es sich um guten Gesetzentwurf der Landesregierung, an dieser Stelle noch einmal ein herzlicher Dank an die Innenministerin. Diesen Gesetzentwurf haben wir in der parlamentarischen Beratung noch besser gemacht. Wir stärken unserer Polizei den Rücken und schaffen Rechts- und Handlungssicherheit. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de