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26.02.21
11:52 Uhr
SPD

Kathrin Bockey zu TOP 6: Landesverwaltungsgesetz: Mehr Schein als Sein

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 26. Februar 2021
Kathrin Bockey: Landesverwaltungsgesetz: Mehr Schein als Sein TOP 6: Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz (Drs. 19/2118, BE 19/2775) „Was macht ein gutes Polizeigesetz aus? Es ist nicht die Fußfessel, nicht die anlasslose Identitätskontrolle und nicht das Schießen auf Kinder! Wir haben vom ersten Tag an gesagt, dass die Novellierung des LVwG uns die Chance bietet, im Bereich des Gewaltschutzes etwas für die Opfer häuslicher Gewalt zu tun. So hatten wir unsere Änderungsvorschläge ausgerichtet und vorgestellt. Die mündliche Anhörung hat gezeigt, wie wichtig für die Polizei abgestufte Interventionsmöglichkeiten zum Schutz von Gewaltopfern sind. Das ist das A und O, wenn es um Gefährdungslagen im sozialen Nahraum geht.
Meine Damen und Herren, viele Fälle von Beziehungsgewalt oder Stalking, die ich im Laufe von 10 Jahren bei der Polizei bearbeitet habe, zogen sich über Monate hin und hier findet das neue Polizeigesetz keine Antworten. Oft werden die Opfer von der Summe der Vorfälle zermürbt, nicht von der Schwere der einzelnen Taten. In Schleswig-Holstein wird es auch zukünftig so sein, dass die Polizei im Bereich der häuslichen Gewalt nach einem Monat keine adäquaten Antworten mehr auf hartnäckige Gefährder finden kann. Wegweisung, Betretungsverbot, Kontakt- und Näherungsverbot: Alles läuft nach einem Monat aus. Auch das längerfristige Aufenthaltsverbot, das in Hamburg für 6 Monate ausgesprochen und mit einem Zwangsgeld versehen werden kann, haben Sie als sog. Betretungsverbot auf vier Wochen geschrumpft. In diesen vier Wochen wird kein Polizist dieses Landes Folgemaßnahmen wie Erzwingungshaft mit dem Gericht abstimmen können. Damit wird es ad absurdum geführt. Dann gibt es für alle anderen Gefährder noch eine andere Möglichkeit des Aufenthaltsverbots im gleichen Gesetz mit anderen Begleitvorschriften. Erklärbar ist das nicht, aber vielleicht kommt darauf auch gar nicht an. Es ist in diesem Gesetz eben einiges mehr Schein, als sein! Mehr Schein als Sein auch bei der anlasslosen Identitätskontrolle! Sie können sich nicht mal dazu durchringen, eine polizeiliche Lageauswertung zur Grundlage einer Identitätsfeststellung zu machen. Wir finden, darauf hätten die Bürger ein Anrecht. Wir finden auch, dass der Gesetzgeber den Anspruch an Polizist:innen haben darf, dass sie ihr Handeln reflektieren und dokumentieren. Es ist wäre nicht die Kontrollquittung das Misstrauensvotum gegen die Polizei gewesen! Es ist Ihr Rassismusverbot, das sie in den § 181 zur Identitätsfeststellung schreiben, obwohl es schon in der Verfassung festgeschrieben ist, auf die Polizist:innen ihren Eid leisten. Bodycams: Auf befriedetem Besitztum und in Geschäftsräumen lassen Sie sie zu. Die wirklich gefährlichen Situationen für Polizist:innen entstehen in Wohnräumen bei eskalierenden

1 Gewaltausbrüchen, nicht in Geschäftsräumen. Hier hätte ein Richtervorbehalt bei der Verwendung der Daten neue Chancen eröffnet. Zum Placebo Fußfessel spare ich mir hier jeden Kommentar, die sind so über wie nur irgendwas. Mehr Schein als Sein auch bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sinnvoll wäre es gewesen, die Zuverlässigkeitsüberprüfung, dort wo es nötig ist, auch auf die Bediensteten von z.B. kommunalen Behörden auszuweiten und Abgleiche mit dem Verfassungsschutz regelhaft einzuführen. Das war auch der dringende Rat in der Anhörung. Leider sind Sie auch dem nicht gefolgt. Das kann man so machen, aber es bringt fachlich nicht das beste Ergebnis! Meine Damen und Herren, mir ist es egal, ob ein Gesetzesentwurf grün, gelb oder schwarz ist. Schön wäre es gewesen, wenn er gut gewesen wäre. Da er es nicht ist, lehnen wir ihn ab!“



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