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29.04.21
10:53 Uhr
Landtag

Bericht der Antidiskriminierungsstelle: Maskenpflicht und Rassismus auf dem Wohnungsmarkt im Fokus

Nr. 7 / 29. April 2021

Bericht der Antidiskriminierungsstelle: Maskenpflicht und Rassismus auf dem Wohnungsmarkt im Fokus

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat heute (Donnerstag) ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2019 und 2020 vorgestellt. „Im Jahr 2020 hat die Corona-Pandemie immer wieder zu Ausgrenzungen besonders schutzwürdiger Menschen und damit auch zu einer erheblichen Steigerung der Anzahl an Petitionen geführt“, hob El Samadoni hervor. Die Anzahl an Beratungsfällen stieg im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum von 341 Fällen (2017/2018) auf 698 Eingaben (2019/2020). Insgesamt wurden damit seit dem Bestehen der Antidiskriminierungsstelle bis Ende 2020 1503 Beratungen durchgeführt.
Über 300 Petitionen betrafen die im Jahr 2020 eingeführte Pflicht, u. a. im Einzelhandel, in Schulen oder in Behörden einen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen. „Oft waren Menschen, die z. B. wegen einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen“, so El Samadoni. Die landesrechtliche Corona- Bekämpfungsverordnung sehe zwar eine Befreiung von der Maskenpflicht vor, um diese Menschen zu schützen, in der Lebenswirklichkeit helfe die Regelung den Betroffenen jedoch häufig kaum weiter. Zunehmend wandten sich aber auch Menschen an die Antidiskriminierungsstelle, die die Existenz oder Gefährlichkeit des Corona-Virus leugneten. „Wenn Personen deshalb ganz grundsätzlich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ablehnen, sind sie allerdings nicht schutzwürdig und unterfallen auch nicht der Befreiungsregelung“, stellte El Samadoni unmissverständlich klar. Sie sieht dringenden Handlungsbedarf, um der stark eskalierten Situation zur Maskenpflicht entgegenzuwirken und die besonders schutzwürdigen Menschen wirkungsvoll zu unterstützen. „Dabei sollte auch der Lösungsansatz eines auf Antrag der Betroffenen vom Land auszustellenden verbindlichen Nachweises zur Befreiung von der Maskenpflicht weiterverfolgt werden.“
Ebenfalls wurden der Antidiskriminierungsstelle im Berichtszeitraum vermehrt Fälle rassistischer Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt gemeldet. „Obwohl in vielen der Eingaben eine rassistische Diskriminierung offensichtlich und gut nachweisbar war, entschied sich kaum ein*e 2

Petent*in nach dem Tätigwerden der Antidiskriminierungsstelle dazu, Ansprüche nach dem AGG gerichtlich durchzusetzen“, erklärte El Samadoni. Gründe dafür seien z. B. die Sorge vor den Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung oder negative Erfahrungen mit Gerichten und anderen staatlichen Institutionen in der Vergangenheit. Die Antidiskriminierungsstelle regt daher an, die Einführung einer bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeit für Fälle einer rassistisch motivierten Benachteiligung beim Zugang zu Wohnraum zu prüfen. „Nicht allein die Betroffenen, sondern vor allem der Staat muss Verantwortung dafür tragen, Diskriminierungen vorzubeugen und diese ggf. zu ahnden“, mahnte El Samadoni. Dafür bedürfe es aber einer wirkungsvollen Rechtsgrundlage.
Schließlich beobachtete die Antidiskriminierungsstelle im Berichtszeitraum immer wieder kaum überwindbare Hürden vor allem für lebensältere Menschen durch die zunehmende Digitalisierung. Mehrere Petent*innen beschwerten sich, dass ihnen faktisch der Zugang zu Wohnungen verwehrt wurde, weil Wohnungsangebote und Bewerbungen nur noch über das Internet möglich waren. Ein lebensälterer Kommunalpolitiker, der zwar mit einem Notebook ausgestattet worden war, hatte mangels digitaler Kompetenz keinen Zugriff mehr auf die Informationen zu den Sitzungen, da diese nur noch digital zugänglich waren. Erhebliche Schwierigkeiten hatten viele Menschen auch bei den Anträgen auf Sozialleistungen während der Corona-Pandemie. „Während der Lockdowns waren persönliche Termine in den Behörden kaum möglich, so dass die Betroffenen zumeist darauf verwiesen wurden, ihre Anträge und Unterlagen online einzureichen“, erklärte El Samadoni. Auch die organisatorischen Probleme und technischen Hürden bei der Terminvergabe für die Impfungen gegen das Corona-Virus seien von Petent*innen beklagt worden. „Eine Sensibilisierung zum Thema Altersdiskriminierung im Zusammenhang mit Digitalisierung ist dringend geboten“, betonte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle. Bei allen Digitalisierungsprozessen müsse stets auch die Lebensrealität von lebensälteren Menschen beachtet werden. „Es ist nach wie vor notwendig, neben digitalen Möglichkeiten stets auch eine analoge Alternative anzubieten“, so El Samadoni.