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12.05.21
15:47 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Alles öffnet, aber die Bibliotheken nicht?

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #142 – 12. Mai 2021
Martin Habersaat: Alles öffnet, aber die Bibliotheken nicht? Zu den Auswirkungen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung auf die Bibliotheken im Land sagt Martin Habersaat, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Neue Kontaktregeln in den Außenbereichen, mehr Möglichkeiten für Freizeit- und Kulturangebote, Jugendarbeit und Sport, Beherbergungsangebote und Innengastronomie: Die Landesregierung hat am 11. Mai eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die vom 17. Mai an gelten soll. Während vielerorts die Freude über Öffnungsmöglichkeiten groß ist, sehen die Bibliotheken sich überall im Land einer unerwarteten Verschärfung der Maßnahmen ausgesetzt.
Zwar dürfen die Innenbereiche von Museen, Ausstellungen, Ausstellungshäusern, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archiven, Botanischen Gärten, Tierparks, Wildparks, Aquarien, Sonnenstudios und Zoos betrieben werden, aber mit Ausnahme der Sonnenstudios dürfen sie alle nur getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV hineinlassen. Das sind Menschen über sechs Jahren, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises sind. Kein Zugang also für Genesene, Geimpfte und für Schülerinnen und Schüler, die zwar regelmäßig zuhause oder in der Schule getestet, nicht aber mit einem entsprechenden Nachweis ausgestattet werden.
Während bis zum 17. Mai die Bibliotheken noch zugänglich sind und die Inzidenzwerte im Land fallen, teilweise deutlich unter 30, darf künftig in die Bibliothek und ins Museum nur, wer frisch getestet ist - aber nur im Testzentrum. Gerade im Interesse von Kindern, die nun einmal lieber stöbern als im Internet ein Buch zur Ausleihe zu bestellen, sollte diese Verordnung rasch überarbeitet werden. Wer getestet in die Schule darf, sollte auch in die Bibliothek dürfen.“



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