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16.06.21
13:29 Uhr
CDU

Tim Brockmann: TOP 8+65: Unsere Polizei arbeitet verantwortungsvoll und umsichtig

Polizei | 16.06.2021 | Nr. 201/21
Tim Brockmann: TOP 8+65: Unsere Polizei arbeitet verantwortungsvoll und umsichtig Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
zunächst danke ich der Polizeibeauftragten für Ihren zweiten Bericht. Es freut mich, dass dieser Bericht - zumindest für den zweiten Teil - innerhalb der vom Gesetz vorgesehen Frist dem Landtag vorgelegt wurde.
Bevor ich mich dem Bericht widme, möchte ich mich bei allen Polizistinnen und Polizisten in unserem Land für ihre nicht immer leichte Arbeit herzlich bedanken. Sie leisten nicht zuletzt auch unter den Pandemiebedingungen Großartiges. Sie stehen tagtäglich ihre Frau bzw. ihren Mann für unsere Sicherheit und Ordnung.
Herzlichen Dank dafür und seien sie versichert: die CDU-Landtagsfraktion steht fest an ihrer Seite.
In dem zweiten Bericht der Polizeibeauftragten, der sich mit dem Zeitraum 2018 bis 2020 befasst, findet sich aus meiner Sicht wenig Neues.
Erfreulich ist, dass sich in dem Berichtszeitraum keine Hinweise auf rechtsextremistische oder rassistische Verhaltensweisen der Polizeibeamtinnen und -beamten finden.
Unterm Strich haben sich mehr als 80 Prozent der Eingaben zu vermeintlich rechtswidrigen Polizeimaßnahmen als haltlos erwiesen.
Das, meine Damen und Herren, sind wirklich gute Nachrichten. Sie machen deutlich, dass unsere Polizei, als Bürgerpolizei, verantwortungsvoll und umsichtig ihrer Arbeit nachgeht. Genauso wie wir es von ihr erwarten. Genauso wie das Gesetz es vorsieht.
Wenig überraschend sind auch die Hinweise der Polizeibeauftragten zu der Kommunikation zwischen Polizei und Bürgern. Unterschiedliche Wahrnehmungen und Einschätzungen von Gesprächen und Handlungen sind ganz natürlich. Wer sich mit der Psychologie von Zeugenwahrnehmungen beschäftigt hat, weiß das.
Damit die Polizei rechtmäßig das Gewaltmonopol des Staates durchsetzt, muss aber am Ende feststehen, dass nicht jede Zwangsmaßnahme im Rahmen einer


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de ausführlichen Diskussion mit dem Störer erörtert werden kann. Unsere Polizei ist gut ausgebildet und ordentlich gesetzlich ermächtigt. In diesem Rahmen handelt sie. Das bestätigt auch der Bericht der Polizeibeauftragten.
Gleichzeitig bin mir sicher, dass die Polizei alle Hinweise, die zur Verbesserung von Polizeiarbeit beitragen, dankend aufgreifen wird.
Dennoch muss ich leider feststellen, dass der Bericht an vielen Stellen einen anklagenden Tonfall gegenüber der Polizei und insbesondere deren Führung einschlägt.
Das halte ich nicht für angemessen.
Es richtig, dass Fehler oder Defizite benannt werden. Aber einseitiges Parteiergreifen ist nicht Aufgabe der Polizeibeauftragten. Damit wird sie ihrem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht. Vielmehr soll sie das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürger und Polizei stärken.
Ich möchte meine Kritik mit einem Beispiel untermauern:
Auf Seite 131 wird der Fall „Die Wirkung einer Uniform“ dargestellt.
Eine hochbetagte Frau habe auf einem Privatgelände mit ihrem Auto einen Unfall verursacht und anschließend Fahrerflucht begangen. Eine Straftat wohlgemerkt. Aufgrund von Zeugenaussagen sei die Fahrerin ermittelt und anschließend von der Polizei aufgesucht worden. Dann sei es, so wurde es der Polizeibeauftragten von einer dritten Person berichtet, zu einem unpassenden Verhalten der Polizeibeamten kommen.
Das Gespräch mit der Autofahrerin sei unangemessen und im Ton aggressiv gewesen. Das Auftreten der Beamten in Uniform habe Angstzustände und Schlafstörungen bei der Frau ausgelöst.
Wenige Tage später erlitt die Frau einen Schlaganfall, der möglicherweise mit dem Erlebten in Zusammenhang stünde, heißt es im Bericht.
Meine Damen und Herren, ein solche Darstellung in einem offiziellen Dokument finde ich nicht in Ordnung.
Es werden Zusammenhänge konstruiert, die nicht belegbar sind. Es werden Polizisten öffentlich an den Pranger gestellt, und es wird ihnen unterstellt, sie seien für den Schlaganfall verantwortlich. Da ist ungehörig!
Ich frage mich, was mit einer Darstellung suggeriert werden soll. Für mich steht schlicht fest:
die Polizisten sind hier ihrem gesetzlichen Auftrag nachgekommen. Nicht mehr und nicht weniger.


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Daher stimme ich ausdrücklich dem Landesvorsitzenden der GdP, Torsten Jäger, zu, der Folgendes am 27. Mai äußerte.
Ich zitiere:
„Insofern bleiben die Darstellungen, Feststellungen oder auch nur im Raum stehenden Vermutungen von vermeintlich rechtswidrigen Verhaltensweisen von Polizisten durch eine in diesen Fällen anwaltlich agierende Parlamentsbeauftragte aus unserer Sicht fragwürdig. Diese Aufgabe liegt rechtsstaatlich in anderen Händen und sollte auch dort bleiben!“
Recht hat er, meine Damen und Herren.
Neben dem Tätigkeitsbericht steht der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Landesbeamtengesetzes auf der Tagesordnung.
Die Übernahme und Erfüllung von Schmerzensgeldansprüche durch den Dienstherrn fand erstmals 2015 Einzug in das Landesbeamtengesetz. Es war ursprünglich eine Initiative der CDU, die aber von den damals regierungstragenden Fraktionen aufgegriffen und zu einer gemeinsamen Gesetzesinitiative weiterentwickelt wurde.
Diese breite Unterstützung war ein wichtiges Zeichen, denn viel zu oft werden Polizistinnen und Polizisten, Vollzugskräfte oder auch Mitarbeiter kommunaler Ordnungsämter im Dienst angegriffen und verletzt.
Seinerzeit wurde der Fokus der Debatte auf die Täter gelegt, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die rechtskräftigen Schadensersatzansprüche zu erfüllen. Ob und inwieweit der Gesetzgeber auch Fälle einer Schuldunfähigkeit nach § 827 BGB im Blick hatte, lässt sich auch nach Lektüre der damaligen Reden nicht abschließend beurteilen.
Es ist also zwar durchaus möglich, dass hier eine Regelungslücke besteht. Und wenn diese besteht, dann ist sie auch aus unserer Sicht zu schließen. Nichtsdestotrotz bedarf es zur Feststellung einer Regelungslücke einer ausführlichen Begutachtung und einer entsprechenden Erörterung. Wir sollten das Thema also gemeinsam im Innenausschuss beraten.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de