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18.06.21
12:17 Uhr
SPD

Ralf Stegner zu TOP 12: Wir stärken die demokratische Legitimation unserer Richterinnen und Richter!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 18. Juni 2021
Dr. Ralf Stegner: Wir stärken die demokratische Legitimation unserer Richterinnen und Richter! TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes (Drs. 19/3098) „Richterinnen und Richter haben in unserem demokratischen Rechtsstaat eine entscheidende Rolle. Damit sie dieser Rolle nachkommen können, ist ihre Unabhängigkeit garantiert und die Form ihres Dienstverhältnisses besonders. Beides sind Lehren aus der deutschen Geschichte. Und wegen dieses Hintergrundes ist für uns klar, dass es keine Justiz geben darf, die ein Anhängsel der Landesverwaltung ist. Der Vergleich mit „polnischen Verhältnissen“, den ich da und dort gelegen habe, ist ebenso absurd wie beleidigend. Aber unstrittig ist auch, dass wir keinen Justizapparat wollen, der abgekoppelt von der Gesellschaft agiert und im Alleingang über Ernennungen oder Beförderungen entscheidet. Denn neben den Problemen der Praxis, die abgeschottete Systeme zwangsläufig mit sich bringen, würde ein solches Modell auch Fragen zur demokratischen Legitimation unserer Richterinnen und Richter aufwerfen. Irgendjemand hat auch dem Richter Ronald Schill die fachliche Eignung bescheinigt. Die meisten Bundesländer und auch Schleswig-Holstein haben deshalb einen Richterwahlausschuss, in dem Abgeordnete und Vertreterinnen und Vertreter der Justiz gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Und es ist ein bleibender Verdienst der Regierung von Björn Engholm, dass dieser Ausschuss in Schleswig-Holstein seine Entscheidungen mit 2/3- Mehrheit treffen muss. Parteipolitische Entscheidungen sind damit ausgeschlossen. Wir wollen keine schwarze Justiz, keine rote, keine grüne und auch keine gelbe – sondern eine unabhängige! Trotzdem hat unser Richterwahlausschuss in der Praxis erhebliche Schwächen. Zu oft kann er keine echte Auswahl treffen. Der Grund dafür ist die strikte Bindung an das richterliche Beurteilungssystem. Zugespitzt formuliert: Die gewählten Mitglieder des Ausschusses nicken oftmals eine Reihen-folge ab, die sich aus den Beurteilungen der Gerichtspräsidenten und der derzeitigen Position der Bewerber ergibt. Und an Gehalt, Aussage-kraft und zuweilen auch Intention dieser Beurteilungen gibt es auch innerhalb der Justiz durchaus große Zweifel. In einem Artikel im aktuellen NRV-Magazin für Schleswig-Holstein wird treffend formuliert: „Präsidenten/innen erstellen Beurteilungen nicht im luftleeren Raum und legen diese für verschiedene Bewerber/innen am Ende mit einer Spannung wie vor der weihnachtlichen Bescherung nebeneinander, um zur allgemeinen Überraschung ein Ergebnis zu ermitteln.

1 Tatsächlich folgt schon die Erstellung einer Beurteilung einer gewissen Reihenfolge im Kopf der Beurteiler/innen. Beurteilungen werden mit dem Impuls der Steuerung eines Besetzungsvorgangs erstellt.“ Das ist menschlich sicherlich nachvollziehbar, verdeutlicht aber die Problematik, diese Beurteilungen zum einzigen und strikt anzuwenden-den Maßstab der Entscheidungen des Richterwahlausschusses zu machen. Und es gibt wirklich skurrile Situationen im Ausschuss. Etwa, wenn auf Fragen an die Bewerberinnen und Bewerber im Ausschuss verzichtet wird, weil man Angst vor Rechtsunsicherheiten im Bewerbungsverfahren haben muss. Diesen Zustand wollen wir nicht. Der Ausschuss soll ein Wahlausschuss und kein Beurkundungsausschuss sein. Das Selbstbewusstsein dürfen wir als Volksvertretung haben! Die Fraktionen in diesem Haus haben einen gemeinsamen Gesetz-entwurf vorgelegt. Ich darf mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wir haben uns bei den Beratungen am Vorbild des Bundes orientiert und ermöglichen damit, dass neben der Beurteilung auch weitere Kriterien berücksichtigt werden können, um die Person zu wählen, die wirklich am besten für ein Richteramt geeignet ist. Es gibt an unserem Entwurf eine Reihe von Kritikpunkten, die wir sehr ernst nehmen, bei denen ich mir aber nicht sicher bin, ob sie bei näherer Betrachtung Bestand haben. Ich will darauf kurz eingehen: • Unser Entwurf ist keine Abkehr vom Prinzip der Bestenauslese. Die Bestenauslese hat in Deutschland aus guten Gründen Verfassungsrang und darum wird sie in unserem Entwurf berücksichtig. • Der Entwurf öffnet auch nicht Tür und Tor für parteipolitische Entscheidungen, wie einige jetzt behaupten. Auch in Zukunft brauchen Vorschläge im – gemeinsam von Abgeordneten und Vertretern der Justiz besetzten – Richterwahlausschuss selbstverständlich eine 2/3-Mehrheit. Dieser Meilenstein wurde von meiner Partei viel zu schwer errungen, als dass wir ihn leichtfertig preisgeben würden. • Und ich finde auch das Argument, wir würden mit der Stärkung des Richterwahlausschusses das Vertrauen in die Justiz riskieren, einigermaßen absurd. Nichts spricht dafür, dass die Qualität unserer Richterinnen und Richter durch das neue System leiden wird. Mir ist zumindest nicht bekannt, dass die persönliche oder fachliche Eignung der Präsidentinnen und Präsidenten der oberen Landesgerichte in den letzten Jahren in Schleswig- Holstein in Frage gezogen worden wäre. Aber genau diese Posten wählen wir bereits heute im parlamentarischen Verfahren – sogar ohne Bindung an den Grundsatz der Bestenauslese. Kaum jemand bezweifelt, dass das derzeitige System dringend reformbedürftig ist. Und ich will nicht bestreiten, dass es Alternativvorschläge gibt. Die meisten davon zielen ab auf eine Änderung des Beurteilungs-systems. Einige stellen die Einführung von Regelbeurteilungen zur


2 Diskussion, andere die Einführung mehrköpfiger Beurteilungsgremien, vielleicht auch eines Kollegialorgans. Aber selbst in der Kürze der Zeit zeigt sich: Für jeden dieser Vorschläge finden sich mindestens ebenso viele Gegenargumente, wie für die von uns präferierte Lösung. Das Beurteilungswesen bei Richterinnen und Richtern ist eben ein besonders heikles Thema, weil der Kern der richterlichen Unabhängigkeit nicht zur Disposition stehen darf. Ich will trotzdem nicht auszuschließen, dass wir mittelfristig zu einer Veränderung bei den Beurteilungen kommen. Aber ich bin mir sicher: In dieser Legislaturperiode würde das nichts mehr werden. Und darum taugt es auch nicht als Argument, den unbefriedigenden Ist-Zustand bei der Arbeit des Richterwahlausschusses länger als unbedingt notwendig hin zu nehmen. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Richterwahlgesetzes waren sicherlich nicht alle Äußerungen der Landesregierung oder einzelner Fraktionen glücklich – ich bin sicher, die Angesprochenen wissen, dass sie gemeint sind. Ich gebe für meine Fraktion die Zusage, dass wir die Ergebnisse der Anhörung sehr ernst nehmen, ebenso wie wir uns bei allen bedanken, die sich bislang in die Debatte eingebracht haben. Wenn wir bessere Formulierungen als die bisherigen finden sollten, stehen wir Änderungen offen gegenüber. An unserer Grundlinie ändert das jedoch nichts: Wir wollen den Richterwahlausschuss, das Parlament und damit auch die demokratische Legitimation unserer Richterinnen und Richter stärken.“



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