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24.06.21
06:43 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte informiert: Bundesrat stimmt am Freitag über Pflegereform ab

Nr. 15 / 24. Juni 2021

Bürgerbeauftragte informiert: Bundesrat stimmt am Freitag über Pflegereform ab

Nachdem der Bundestag am 11. Juni die Pflegereform mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung beschlossen hatte, wird am Freitag auch der Bundesrat über das Gesetz entscheiden. „Die geplante Pflegereform wird Pflegebedürftige und deren Angehörige nicht im erhofften Umfang entlasten“, sagte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, dazu heute (Donnerstag) in Kiel.
Die Pflegereform soll folgende Maßnahmen umfassen:
• Ein wichtiger Reformschritt der geplanten Pflegereform ist die Einführung von Tariflöhnen für Pflegekräfte. Die tarifliche Bezahlung von Pflegekräften soll in Zukunft dadurch sichergestellt werden, dass ab September 2022 Pflegeeinrichtungen nur mit der Pflegeversicherung abrechnen werden können, wenn sie ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen.
• Es soll ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel für Pflegepersonal eingeführt werden.
• Darüber hinaus sollen Pflegebedürftige in Pflegeheimen entlastet werden. Dies soll durch eine schrittweise Verringerung des Eigenanteils an der Pflegevergütung erreicht werden. So soll sich der Eigenanteil in den Pflegegraden 2 bis 5 reduzieren. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 %, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 % des pflegebedingten Eigenanteils.
• Pflegebedürftige sollen außerdem einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus erlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.
• Der Bund soll sich künftig jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung beteiligen. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung soll von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent ansteigen. 2

„Es ist zu begrüßen, dass eine tarifliche Bezahlung von Pflegekräften durch die Pflegereform sichergestellt werden soll“ so El Samadoni. Es besteht jedoch weiterer Reformbedarf hinsichtlich der Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Es muss endlich eine verlässliche und wirkungsvolle Deckelung des Eigenanteils in Pflegeheimen erreicht werden, der spürbare Entlastungen für Heimbewohner*innen schafft. „Die schrittweise Verringerung des Eigenanteils ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, am Ende jedoch nicht ausreichend um einen Ausgleich für die wachsenden Kosten der stationären Pflege zu schaffen und das Armutsrisiko von Heimbewohner*innen und deren Angehörigen abzuwenden“ mahnt El Samadoni. Ein weiterer Wehmutstropfen ergibt sich im Bereich der ambulanten Pflege, in dem durch die Pflegereform insgesamt zu wenig Entlastungen geschaffen werden. Wünschenswert wären hier unter anderem Anpassungen des Pflegegeldes, des Entlastungsbetrags und den Leistungen der Verhinderungspflege an die allgemeinen Preissteigerungen gewesen.