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24.06.21
15:18 Uhr
Landtag

Landesbeauftragte: Apps von Anfang an barrierefrei denken!

24. Juni 2021
Apps von Anfang an barrierefrei Denken! Bereits seit dem 23. September 2020 sind Webseiten und digitalen Angebote von öffentlichen Stellen barrierefrei zu gestalten. Ab dem 23. Juni 2021 gelten die gleichen Kriterien auch für von Ihnen bereitgestellte mobile Anwendungen und Apps. Gerade mit Blick auf die besonderen Umstände des vergangenen Jahres wird deutlich, wie wichtig ein gesicherter und gleichwertiger Zugang zur wachsenden digitalen Infrastruktur für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ist. Nach Verstreichen der Übergangsfrist für Apps öffentlicher Stellen sieht die Landesbeauftragte aktuell die größte Herausforderung in der flächendeckenden Umsetzung der nun geltenden Vorgaben. Oft fehlt noch das Bewusstsein oder das Wissen darüber, was digitale Barrierefreiheit überhaupt bedeutet oder wie sie aussehen kann. Nicht nur bei den öffentlichen Stellen, sondern auch bei Webdesignern, Agenturen und ähnlichen Anbietern digitaler Produkte – hier besteht gemeinsamer Handlungsbedarf! Besonders mit Blick auf zukünftige Entwicklungen wird ein stetig steigender Kompetenzbedarf in der Erstellung und Bewertung digitaler Angebote und Informationen deutlich. Während die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes auf Landesebene viele Prozesse und Verfahren der Verwaltung in den digitalen Raum verlegt werden, werden zukünftig durch das Barrierefreiheitsgesetz auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zunehmend in die Pflicht genommen. Die Umsetzung barrierefrei konzipierter Apps und Webseiten von Anfang an spart nicht nur Aufwand und Kosten durch die Vermeidung umfassender Nachbesserungen, es ermöglicht zudem bessere und elegantere Endprodukte, da die Notwendigkeit umständlicher Notlösungen entfällt. Besonders hilfreich kann hierbei der Austausch mit und die Einbindung von Selbstvertreter:innen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen sein. So ist zum einen ein direktes Feedback zu möglichen Lösungsansätzen gewährleistet, zum anderen kennen diese oft bereits gute Lösungen, wie bestehende Barrieren umgangen werden können. Die Landesbeauftragte appelliert daher an die öffentlichen Stellen im Land, Barrierefreiheit bei allen digitalen Inhalten und Angeboten von Anfang an einzuplanen, einzufordern und zu überprüfen. Anbieter digitaler Produkte sollten sich zudem umfassend qualifizieren und Barrierefreiheit als grundlegendes Element ihrer Angebotsstruktur etablieren, um passende Lösungen für einen stetig wachsenden Bedarf anbieten zu können.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon 0431 988-1612 | Jens Handler Die Beauftragte im Internet: http://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beauftragte-men/