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06.08.21
09:56 Uhr
SPD

Stefan Weber: Ein großer Erfolg für die Rundfunkfreiheit

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #194 – 06. August 2021
Stefan Weber: Ein großer Erfolg für die Rundfunkfreiheit Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Rundfunkbeitrags erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Stefan Weber: „Die Blockade der Beitrags-Anpassung durch Sachsen-Anhalt war ein plumper Versuch, politisch Einfluss auf Programm und Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nehmen. Daraus hat unter anderem die Landes-CDU nie ein Geheimnis gemacht. Für die Rundfunkfreiheit ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts darum ein großer Erfolg. Lesenswert ist vor allem die Begründung der Richter*innen, wonach die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch komplexeres Informationsaufkommen und einseitige Darstellung im Online-Bereich wächst. Das sollten sich alle diejenigen gründlich vornehmen, die es sich mit schneller und pauschaler Kritik am ÖRR einfach machen. Grade die Corona-Krise hat doch gezeigt, dass die Öffentlich-Rechtlichen der medienpolitische Fels in der Brandung sind. Dass das Schwurblern, Corona-Leugner und Rechtspopulisten nicht in den Kram passt, ist offensichtlich. Die Diskussion um die Beiträge ist Teil des rechtspopulistischen Angriffs auf den öffentlich rechtlichen Rundfunk. Sicher kann man zum Beispiel über die Höhe der Intendantengehälter trefflich streiten. Aber selbst wenn diese auf 0 reduziert werden würden, würde das vom Gesamtvolumen noch nicht mal ein paar Cents ausmachen. In Wirklichkeit geht es um die angemessene Bezahlung von Journalist*innen, Techniker*innen, Künstler*innen, freien Mitarbeiter*innen usw. Sie sind die tatsächlichen Leittragenden des Spardrucks.“



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