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23.08.21
16:38 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan, Katastrophenschutz, Grunderwerbsteuer, Kita und Kindertagespflege, Munitionsaltlasten, Marschbahn

Nr. 68 / 23. Augst 2021


Themen der Plenarsitzung: Sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan, Katastrophenschutz, Grunderwerbsteuer, Kita und Kindertagespflege, Munitionsaltlasten, Marschbahn

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 25. August, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen ein sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan, die Aufstellung des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein, die Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerbende, die Betreuung und Förderung von Kindern in Kitas und Kindertagespflege nach Corona, die Munitionsaltlasten auf den Meeresböden sowie die Marschbahn.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 25. August, 10 bis 18 Uhr



TOP 18 Sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3176), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 2

Nach dem Abzug der internationalen Truppen aus Afghanistan und der unerwartet schnellen Machtübernahme der militant-islamistischen Taliban ist die Situation am Flughafen Kabul in Afghanistan weiterhin dramatisch. Tausende warten immer noch darauf, aus dem Land rauszukommen. Rund um den Airport herrscht Chaos. Zum Auftakt seiner Tagung will der Landtag in Kiel die Situation beleuchten und insbesondere über die Aufnahme von Flüchtlingen beraten. Die Fraktionen wollen dem Vernehmen nach bis Debattenbeginn einen aktuellen Antrag erarbeiten – ursprünglich war vom SSW ein inzwischen von der Bundesregierung verhängter Abschiebestopp gefordert worden.
In Schleswig-Holstein hatte die Landesregierung vergangene Woche ein eigenes Programm zur Aufnahme von Menschen aus Afghanistan aufgelegt. Es richtet sich vornehmlich an Frauen, Kinder und Schwestern von Afghanen, die in Schleswig-Holstein leben. Nach Angaben des Innenministeriums vom Dienstag könnte es dabei um etwa 300 aufzunehmende Frauen und Kinder gehen. „Unabhängig von diesem geplanten Programm gilt unsere Zusage weiterhin, unter anderem sogenannte Ortskräfte aufzunehmen“, sagte Landes-Innenministerin Sabine Sütterlin- Waack (CDU).


TOP 20 und 37 Lehren aus Pandemie und Flutkatastrophe ziehen – den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein optimal aufstellen und gewährleisten, Antrag der SPD (Drs. 19/3187) und Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3219), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Unwetterkatastrophe vom Juli, die insbesondere Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz getroffen hat, bringt auch im Norden das Thema Katastrophenschutz auf die Agenda. Die Landesregierung hat einen Zehn-Punkte-Plan erarbeitet, der bis 2030 umgesetzt werden soll. SPD und Jamaika legen eigene Anregungen vor. Der Plan aus dem Innenministerium sieht vor, die Bevölkerung besser zu warnen. So sollen 5.000 neue Sirenen eingerichtet werden. Zudem setzt der Norden auf die Nina-Warn-App des Bundes. Um das Netz im Fall einer Katastrophe rasch wieder aufbauen zu können, beteiligt sich das Land an einem Förderprogramm des Bundes und will zusätzlich ab 2023 ein eigenes Programm auflegen. Die seit Jahren laufende Modernisierung des Fahrzeugbestandes und der Ausrüstung soll weiter intensiviert werden. Die zum Teil 35 Jahre alten Fahrzeuge entsprächen teilweise nicht mehr dem Stand der Technik und seien am Ende ihrer Lebensdauer angelangt.
Außerdem soll gemeinsam mit dem THW und dem Landesfeuerwehrverband ein neues Lage- und Kompetenzzentrum eingerichtet werden. Der Zehn-Punkte-Plan beinhaltet auch einen weiteren Ausbau der Wasserrettung und die Auflage eines Fonds zur Klimaanpassung. Die Bekämpfung von Waldbränden und der Hochwasserschutz sollen gestärkt werden. Auch auf Dürre will sich das Land besser vorbereiten.
Unterdessen hat die SPD eigene Forderungen aufgestellt: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe müsse zu einer echten Sicherheitsbehörde mit Zentralstellenfunktion ausgebaut werden. Zwischen Bund und Ländern müsse es „klare Strukturen“ beim 3

Bevölkerungsschutz geben. Das Land soll ein „zentrales Katastrophenschutzlager“ für Geräte, Fahrzeuge, Lebensmittel und Sandsäcke einrichten und zusätzliche Aus- und Fortbildungen für ehrenamtliche Katastrophenhelfer an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee (Kreis Schleswig- Flensburg) anbieten.
CDU, Grüne und FDP unterstützen den Plan der Landesregierung und regen zusätzlich eine Schutzstrategie für Menschen mit Behinderung, Alarm- und Einsatzpläne für Krankenhäuser und eine Alarm-App für Ersthelfer an. Zudem müssten Regionen, die von Starkregen und Hochwasser besonders bedroht sind, gesondert ausgewiesen werden, damit die dort lebenden Menschen sich auf mögliche Notfälle gezielt vorbereiten können.


TOP 10 und 46 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes sowie des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3186) und Bericht über Änderung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin, , Bericht der Landesregierung (Drs. 19/3011) und Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/3199), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung will den Hochschulen in Schleswig-Holstein mehr Freiheiten geben. Ein Anfang August vom Kabinett beschlossener Entwurf zur Neufassung des Hochschulgesetzes sieht unter anderem neuartige Stellen für junge Professoren vor, die einen Weg zur dauerhaften Festanstellung ebnen sollen. Bund und Länder hatten 2016 ein Programm beschlossen, das diese sogenannten Tenure-Track-Professuren vorsieht. Die Hochschulen sollen außerdem neue Strukturen ausprobieren dürfen. Nach Überzeugung von Wissenschaftsministerin Karin Prien (CDU) ist es gut für den Wirtschaftsstandort, dass mit dem Gesetz die Bedeutung von Technologie- und Wissenstransfer sowie Unternehmensgründungen gestärkt wird. Flexiblere Regelungen für den Übergang vom Bachelor- ins Masterstudium sollen konkrete Verbesserungen für Studenten bringen. In besonderen Promotionsprogrammen soll künftig der Grad „Doctor of Philosophy“ (Ph.D.) verliehen werden können. Außerdem will die Jamaika-Regierung im Hochschulgesetz digitale Beschlussfassungen und Abstimmungen sowie Regelungen zu digitalen Sitzungen und Wahlen verankern. Hochschulen sollen Regelungen über elektronische Prüfungen in ihre Satzungen aufnehmen können.
Ferner will der Landtag über eine neue Zielvereinbarung im Bereich der Hochschulmedizin befinden, die mehr Geld für diesen Bereich vorsieht. Das geht aus einem Bericht der Landesregierung hervor und hat zweierlei Gründe: Zum einen gilt ab diesem Jahr eine neue Approbationsordnung für Zahnärzte, deren Umsetzung Kosten verursacht. Diese schlagen von 2021 bis 2024 mit jährlich über 1,8 Millionen Euro zu Buche. Zum anderen verursacht der neue Studiengang Hebammenwissenschaften zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 400.000 Euro jährlich.
Eine Beschlussvorlage des Bildungsausschusses liegt noch nicht vor. Der Ausschuss will erst am Morgen des ersten Sitzungstages (Mittwoch, 25. August) sein Votum zu dem Thema abgeben. 4

TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3220), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 25 Minuten
Künftig sollen strengere Regeln für Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte von Abgeordneten gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf „zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz“ vor, den CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW gemeinsam eingebracht haben. Ziel ist es, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Abgeordneten und in die Integrität des Landtages zu stärken. „Aktuelle Vorkommnisse und Berichte über Mitglieder des Deutschen Bundestages, die in Zeiten der Corona-Pandemie mit Beratungstätigkeiten persönliche Gewinne im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Produkten erzielten“, hätten gezeigt, dass die bisherige Regelung lückenhaft sei, heißt es zur Begründung. Nachdem der Bundestag seine Vorgaben bereits verschärft hat, wollen die Fraktionen im Landtag nun nachziehen. Konkret sollen verschiedene Bestimmungen im Abgeordnetengesetz präziser gefasst werden. So soll es künftig unzulässig sein, Geld für Vorträge oder Medienauftritte zu kassieren, „wenn bei diesen Tätigkeiten der unmittelbare Mandatsbezug eindeutig überwiegt“. Auch Absprachen über Zuwendungen nach Ende des Mandats und „missbräuchliche Hinweise auf die Mitgliedschaft im Landtag“ sollen unzulässig sein.
Gegenüber dem Landtagspräsidenten sollen die Abgeordneten ihre vorherige Berufstätigkeit anzeigen, insbesondere die Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens oder einer Körperschaft. Auch „entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat“ wie weitere Aktivitäten im eigenen Beruf oder Beratungs- oder Gutachtertätigkeiten sollen angezeigt werden, ebenso wie die Beteiligung an Kapital- oder Personengesellschaften, Spenden und Gastgeschenke. Rechtsanwälte, die für oder gegen das Land Schleswig-Holstein auftreten, müssen dies melden. Auf mögliche Interessenkonflikte bei einer Sachfrage sollen Abgeordnete während der Ausschussberatung hinweisen. Die anzeigepflichtigen Tätigkeiten sollen als Drucksache erscheinen und auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht werden. Aus den jährlichen Nebeneinkünfte soll ein durchschnittliches Monatseinkommen errechnet und nach einer Staffelung ausgewiesen werden. Aktuell werden diese Einkünfte in verschiedene Stufen unterteilt. Stufe eins bezeichnet Einkünfte von monatlich 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe neun von 150.000 bis 250.000 Euro. Bei Verstößen drohen eine Ermahnung oder ein Ordnungsgeld sowie die Veröffentlichung des Verstoßes.
Das Gesetz soll zu Beginn der neuen Wahlperiode im Jahr in Kraft treten.


TOP 12 Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 18/4103), Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 19/2862), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern werden in Schleswig-Holstein kinderlose Paare, die sich für eine Kinderwunschbehandlung entscheiden, nicht durch die 2012 aufgelegte 5

Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finanziell unterstützt. Hierbei fließen Gelder des Bundes – allerdings nur, wenn sich das jeweilige Heimatbundesland des Paares hälftig beteiligt. Dies ist in Schleswig-Holstein nicht der Fall. Die Koalitionsfraktionen rufen jetzt die Landesregierung dazu auf, sich an dem Programm zu beteiligen. In der Regel werden 50 Prozent der Kosten einer Kinderwunschbehandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die andere Hälfte geht zu Lasten der Paare, die in den meisten anderen Bundesländern für ihren Anteil unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse über die Bundesinitiative zur Unterstützung ungewollt Kinderloser erhalten können. „Es kann nicht sein, dass innerhalb Deutschlands der Wohnort darüber entscheidet, ob jemand eine notwendige Unterstützung erhält oder nicht“, kritisieren CDU, Grüne und FDP in ihrem Antrag. Eine Kinderwunschbehandlung könne kein Privileg für finanziell Bessergestellte sein. Außerdem soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen bei der Kinderwunschbehandlung eine Kostenübernahme nach dem Sozialgesetzbuch auch für nicht verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und für Alleinstehende ermöglicht werden. Hierzu ist in der Begründung des Antrags zu lesen: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass unsere Gesellschaft vielfältig ist“ (…) „gute Eltern macht nicht eine Eheurkunde oder ihre sexuelle Orientierung aus“.
Trotz der Corona-Einschränkungen hat die Zahl der künstlichen Befruchtungen in Deutschland einen Höchststand erreicht: Im Jahr 2020 nahmen die deutschen Kinderwunschzentren 9,3 Prozent mehr Behandlungen vor als im Jahr zuvor, wie die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ Ende Januar berichtete. Das Blatt beruft sich auf die „Sonderauswertung Covid- 19“ des Deutschen IVF-Registers, der nationalen Datenbank für künstliche Befruchtungen. In die frühe Auswertung flossen demnach die Daten aus 113 der insgesamt 131 deutschen Kinderwunschzentren ein. Die Zahl der Behandlungen belief sich 2020 auf 108.000. Schon 2019 war mit 99.000 Behandlungen ein Rekord erreicht worden.


TOP 28 Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerber*innen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3209), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD will die Grunderwerbsteuer für Familien senken, die erstmals eine Wohnimmobilie zur Selbstnutzung oder ein dafür vorgesehenes Baugrundstück kaufen wollen. Hat die Familie ein Kind oder mehr, soll noch weniger Steuer anfallen. Das sei rechtlich möglich, weil das Land mit entsprechender Begründung unterschiedliche Steuersätze festlegen könne, heißt es in der Begründung. Die Landesregierung wird aufgefordert, entsprechend tätig zu werden. Die Grunderwerbsteuer hat in Schleswig-Holstein mit 6,5 Prozent den bundesweit höchsten Satz. Die Erhöhung auf diesen Spitzenwert durch die Vorgängerkoalition aus SPD, Grünen und SSW wurde von Jamaika bisher nicht kassiert.
Die Sozialdemokraten räumen ein, dass die Grunderwerbsteuer eine wichtige Einnahmequelle für Land und Kommunen sei. „Mit den gestiegenen Immobilienpreisen haben sich aber auch die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer erheblich erhöht“, wird im Antrag argumentiert.Zudem werde sich etwa die Reform der Bewertung der sogenannten Share Deals „mittel- bis 6

langfristig“ ebenfalls positiv auf die Einnahmen auswirken. Daher seien, so die Folgerung der SPD, „Spielräume für eine gezielte Absenkung der Grunderwerbsteuer zum Zwecke der Förderung des Ersterwerbs einer Wohnimmobilie vorhanden“.
Während die FDP im Juli die neue Haltung der SPD zu dem Thema begrüßte, plädierte die CDU stattdessen Mitte Juli für eine Erhöhung der Eigenheimzulage von bis zu 20.000 Euro. Grünen- Finanzministerin Monika Heinold reagierte auf den Vorschlag der Union mit Blick auf die pandemiebedingt angespannte Haushaltslage zurückhaltend. Sie verwies auf die Bundesratsinitiative der Landesregierung, die den Ländern Ausnahmen bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie ermöglichen soll. Das Steuerschlupfloch „Share Deals“ sei zwar teilweise geschlossen, aber die finanzielle Wirkung sei schwer abschätzbar.


TOP 13 und 56 Baubranche stärken - Potentiale öffentlicher Auftragsabwicklung nutzen, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3039) und Schriftlicher Bericht zur Rohstoff- und Baumaterialversorgung in der Bauindustrie und dem Bauhandwerk und Auswirkungen auf die schleswig-holsteinische Wirtschaft, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2986), Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drs. 19/3177), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Corona-Pandemie hat den Markt für Baustoffe durcheinandergewirbelt. Das sorgt auch auf deutschen Baustellen für Probleme. Schon Ende März hatte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, in einer Pressemitteilung Alarm geschlagen: Es fehle an Holz und Stahl, an Kunststoffen und Dämmmaterialien, Kabelummantelungen und Farbe. Gegenüber September 2020 verzeichnete die Branche nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Preiszuwächse bei Holz um 15 bis 20 Prozent, bei Mineralölerzeugnissen um 15 Prozent und bei Betonstahl um fast 30 Prozent.
Bei den Bauvorhaben der Kommunalverwaltungen machten sich die Auswirkungen der Rohstoffknappheit bereits deutlich bemerkbar, erklärt dann auch die Landesregierung in einem im Mai von der SPD geforderten Bericht über die Versorgung mit Rohstoffen und Baumaterial in der Bauindustrie und im Bauhandwerk und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die schleswig- holsteinische Wirtschaft. Landesweit seien nach Abschätzung der Nachprüfstelle des Innenministeriums etwa 95 Prozent der Bauvorhaben der Kommunalverwaltungen von unvorhersehbaren Preissteigerungen direkt betroffen. Während der vergangenen drei Monate hätten sich die Probleme „zunehmend verfestigt“. Dennoch kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch die Datengrundlage fehle, um insgesamt die Auswirkungen der Lieferengpässe im Baugewerbe auf die schleswig-holsteinische Wirtschaft genau beziffern zu können. Statistiken zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf Landesebene würden im Halbjahresturnus veröffentlicht, die nächste Veröffentlichung sei für Ende September 7

vorgesehen. Hohe Preissteigerungsraten seien dort noch nicht abgebildet. Auch Auswirkungen auf Beschäftigung und Kurzarbeit in der Branche seien noch nicht erkennbar.
Die AfD fordert die Landesregierung in einem Antrag unterdessen auf, die Baubranche „umfassend zu unterstützen“. Kostensteigerungen solle das Land so weit wie möglich ausgleichen. Darüber hinaus sei die Förderung der Produktion regionaler Baustoffe zu erweitern, um „Preisschwankungen für die Beschaffung von importierten Baustoffen dauerhaft entgegenwirken zu können“.
Materialmangel, steigende Preise für Rohstoffe und Vorprodukte sowie Lieferengpässe sind seit Monaten ein weltweites Problem. Eine Ursache ist die schon früher und kräftiger angezogene konjunkturelle Erholung bei den globalen Schwergewichten USA und China. Hinzu kommt, dass wegen der Corona-Pandemie die weltweiten Lieferketten im Seeverkehr durcheinandergeraten sind, so dass viele Lieferungen erst mit großen Verzögerungen eintreffen.
In einer am Wochenende veröffentlichen Umfrage des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) berichteten 91 Prozent der Unternehmen von Verzögerungen bei laufenden Bauvorhaben. „Bei 46,2 Prozent verzögert sich der Baubeginn von Bauvorhaben, 19,4 Prozent haben sogar geplante Bauvorhaben zurückgestellt“, sagte der VNW-Direktor Andreas Breitner einer Mitteilung in Hamburg zufolge. Sein Verband organisiert 389 genossenschaftliche, kommunale und sozialorientierte private Wohnungsunternehmen in den drei Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. An der Umfrage hatten sich 67 Unternehmen beteiligt, darunter laut Verband alle großen Mitgliedsunternehmen. Auf den Baustellen fehlten vor allem Bauholz, Material für Dämmung und Elektroinstallation sowie Kunststoffprodukte. „Aber auch Fenster, Gipskarton Baustahl und Kupfer sind derzeit knapp“, so Breitner.


TOP 17, 22, 27 und 36 Infektionsschutzmaßnahmen, Impfkampagnen, Gesundheit und Wege zu mehr Normalität an Schulen, Antrag des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (fraktionslos) (Drs. 19/3154), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3190), Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3208) und Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3217), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Erneut will der Landtag in einer großen bildungspolitischen Debatte die Auswirkungen der Corona- Pandemie auf die Schulen beleuchten. Angefordert ist ein mündlicher Regierungsbericht zum Start und geplanten Verlauf des Schuljahres 2021/22. Zudem liegen zur Impfpolitik an den Schulen Anträge des AfD-Zusammenschlusses und eines fraktionslosen Abgeordneten vor sowie ein Dringlichkeitsantrag des SSW. Und die SPD verlangt die testweise Einsetzung von „Schulgesundheitsfachkräften“.
Schleswig-Holstein ist Anfang August in das neue Schuljahr gestartet. Die Lehrkräfte begrüßten etwa 360.000 Mädchen und Jungen an fast 800 öffentlichen allgemeinbildenden und 8

berufsbildenden Schulen – darunter 23.500 Kinder, die eingeschult wurden. Der Kurs von Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) ist klar: Sie will unbedingt den Präsenzunterricht in vollem Umfang gewährleisten. Zum Schutz vor dem Coronavirus müssen in den Innenräumen der Schulgebäude bis auf weiteres Masken getragen werden, also auch im Unterricht. Parallel dazu setzt die Ministerin auf freiwillige Corona-Impfungen. Vergangenen Donnerstag ging es nach Angaben des Bildungsministeriums zunächst an 24 Schulen mit dem Besuch von mobilen Impfteams los. Insgesamt können sich an 250 Standorten von Gemein- schaftsschulen und Gymnasien Schüler ab zwölf Jahren sowie Beschäftigte impfen lassen. Die Corona-Impfungen für Kinder ab zwölf Jahren sind bereits seit Mai möglich, vergangenen Mittwoch gab nach anfänglichem Zögern auch die Ständige Impfkommission ihre Empfehlung hierfür ab.
Für das Impfen an Schulen hatten sich zunächst 10.500 Mädchen und Jungen angemeldet. Laut Bildungsministerium steigt die Zahl weiter. Mehr als ein Drittel der Schüler ab zwölf Jahren ist im Norden schon gegen das Coronavirus geimpft – das ist bundesweit der Spitzenwert. Die Informationen zum Impfen wurden auch in die wichtigsten Migrantensprachen übersetzt. Die Erstimpfungen an den Schulen im Norden sollen zwei Wochen dauern. Jeweils nach drei Wochen sollen die Zweitimpfungen folgen; dies auch an den Schulen.
Der fraktionslose Abgeordnete Frank Brodehl steht „einigen“ der Infektionsschutzmaßnahmen kritisch gegenüber, unter anderem wegen Grundrechtseingriff in das Persönlichkeitsrecht. Er fordert per Antrag, „sämtliche Maßnahmen zum Infektionsschutz an Schulen auf ihre spezifische Wirksamkeit und auf mögliche Nebenwirkungen zu untersuchen, um diese künftig sinnvoller und zielgerichteter einsetzen zu können“. Und der AfD-Zusammenschluss verlangt die Impfkampagne an Schulen „unverzüglich“ zu stoppen. Zur Begründung heißt es unter anderem: „Kinder und Jugendliche ohne relevante Vorerkrankungen werden laut RKI nicht zu den Risikogruppen gezählt“; Covid-19-Erkrankungen würden bei ihnen überwiegend nur einen leichten Verlauf nehmen.
Der SSW hat zudem einen Dringlichkeitsantrag vorgelegt, der allerdings noch eine Zwei-Drittel- Mehrheit benötigt, damit er mit in die Diskussion einfließen kann. In dem Papier wird gefordert, auch die dänischen und privaten Schulen „unverzüglich“ in die freiwilligen Impfaktionen des Landes aufzunehmen und dort Impfungen durch mobile Impfteams anzubieten. Die Nichtberücksichtigung „ist vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung von Minderheit und Mehrheitsbevölkerung zu korrigieren“, empört sich der SSW.
Unterdessen forderte die Landesschülervertretung der Gymnasien und der Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein die Landesregierung auf, eine breite Informationskampagne zum Impfen gegen das Coronavirus zu starten. „Die Impfung von Schüler*innen ist ein komplexes Thema, da durch die neuartigen Impfstofftechniken auch neue Unsicherheiten und Reservierungen bestehen“, heißt es zur Begründung in einer Mitteilung vom Wochenende. „Eine Impfpflicht durch die Hintertür lehnen wir strikt ab! Menschen müssen überzeugt werden.“
Weiterer Bestandteil der Debatte ist die Forderung der SPD, ein Projekt „Schulgesundheits- fachkräfte“ in Schleswig-Holstein an mindestens einer öffentlichen Schule pro Kreis 9

beziehungsweise kreisfreier Stadt auf den Weg zu bringen. In Großbritannien, Finnland, Schweden, USA, Australien und anderen Ländern sei der Einsatz von School Health Nurses (Schulgesundheitspflegern) bereits üblich, um die Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung und Prävention zu übernehmen. Zudem, so ist weiter in dem Antrag der Sozialdemokraten zu lesen, „versorgen sie die Kinder bei akuter Erkrankung und leisten Erste Hilfe bei Unfällen, unterstützen chronisch kranke und/oder behinderte Kinder und informieren und beraten, sowohl die Kinder als auch Eltern und Lehrende“.


TOP 21 Sparerpauschbetrag deutlich erhöhen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3189), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der SSW fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, „den Sparerpauschbetrag deutlich zu erhöhen oder einen zusätzlichen Sonderfreibetrag für Privatpersonen mit ähnlicher Wirkung einzuführen“. Der Sparerpauschbetrag, der aktuell 801 Euro bei Alleinstehenden und 1602 Euro bei Zusammenveranlagung beträgt, sei seit zwölf Jahren unverändert, heißt es in der Begründung des entsprechenden Antrags.
Hintergrund ist die Abgeltungssteuer, wonach Privatanleger Steuern auf ihre Kapitalerträge zahlen müssen. Der eingeräumte Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag bei der Einkommensteuer, der für Zinsen und Dividenden gilt, aber auch für Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen.


TOP 23 Bericht des UN-Sonderberichterstatters abwarten – bis dahin keine Polizeikräfte zu Demonstrationen nach Berlin entsenden, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3191), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Trotz des Verbots mehrerer Demonstrationen auch aus der „Querdenker“-Szene sind Anfang August in Berlin Tausende Menschen auf die Straße gegangen. Dabei kam es mehrfach zu Auseinandersetzungen zwischen Protestierenden und der Polizei. Zwischenzeitlich fuhren Wasserwerfer auf, es gab viele Festnahmen. Das Vorgehen der Einsatzkräfte sorgte teils für scharfe Kritik. Unter anderem untersucht nun der UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, Vorwürfe übermäßiger Gewalt der Polizei gegen Demonstranten und will die Bundesregierung um Stellungnahme bitten.
Der AfD-Zusammenschluss im Landtag nimmt diese Vorkommnisse zum Anlass, die Landesregierung aufzufordern, solange keine Polizisten aus Schleswig-Holstein mehr zu Demonstrationen nach Berlin zu schicken, bis das Ergebnis der Untersuchung des UN- Sonderberichterstatters vorliegt. Die Vorfälle in Berlin müssten rückhaltlos aufgeklärt werden, um einen Vertrauensverlust der Bürger gegenüber der Polizei zu verhindern, schreibt die AfD dazu in ihrem Antrag. Sollten sich die Vorwürfe von unrechtmäßiger Polizeigewalt bestätigen, müssten diese innerhalb der Polizei zu Konsequenzen führen. Gleichzeitig betonen die Antragsteller, „dass jedwede Gewaltanwendung gegen eingesetzte Polizeibeamte als Angriff auf Repräsentanten des 10

Staates entschieden zu verurteilen ist“. Demonstranten, die Gewalt gegen Polizeibeamte anwenden, könnten sich nicht auf das grundgesetzlich geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit berufen.



Donnerstag, 26. August, 10 bis 18 Uhr



TOP 34 Kinder in Kita und Kindertagespflege nach Corona stärken, Eltern und Kommunen weiter entlasten, Inklusion in der frühkindlichen Bildung voranbringen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3215), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Schleswig-Holstein muss für seine Kitas in diesem Jahr 35 Millionen Euro und ab 2022 jährlich sogar 45 Millionen Euro weniger aufbringen als zuvor errechnet. Die Koalition aus CDU, Grünen und FDP will diese unerwartet freigewordenen Mittel vollständig im System der frühkindlichen Bildung und Betreuung belassen und die Restmittel aus dem Jahr 2021 in ein Corona- Aufholprogramm Kita für einmalige Maßnahmen einfließen lassen. In diesem Zuge ist auch vorgesehen, den Höchstbetrag der Elternbeiträge im Krippenbereich weiter abzusenken. Zudem sollen in Kreisen und kreisfreien Städten sowie in der fünftgrößten Stadt Norderstedt Inklusionszentren eingerichtet werden. Ein dem Plenum vorliegender Antrag der Koalition listet diese Vorhaben auf.
Der Hintergrund: Gehälter und Zahl der Kita-Plätze sind nicht so stark gestiegen wie mit dem Inkrafttreten der Kita-Finanzierungsreform zu Jahresbeginn erwartet worden war. Im laufenden Jahr werden deshalb 35 Millionen Euro weniger benötigt als berechnet. Damit sollen in der Corona-Krise auch besonders belastete Kinder in Kitas und Tagespflege unterstützt, die Kommunen entlastet und die Kita-Datenbank weiterentwickelt werden.
Die Kommunen müssen demnach in diesem Jahr rund 13 Millionen Euro weniger für die Kita- Finanzierung aufbringen. 20 Millionen fließen in Sport-, Freizeit- und Sprachförderungsprogramme, um damit Kindern zu helfen, die unter den Pandemiefolgen besonders stark leiden. Auch psychosoziale Unterstützung kann aus diesem Topf bezahlt werden. Zwei Millionen Euro sind für die Kita-Datenbank vorgesehen. Von den dauerhaft freiwerdenden 45 Millionen Euro jährlich gehen 18,6 Millionen mittelbar an Kommunen: Der Anteil der Wohnortgemeinden an den Kosten soll von 39,01 auf 37,65 Prozent sinken. Mit 16,44 Millionen Euro wird der Deckel beim Elternbeitrag für Krippenkinder um 56,40 Euro im Monat auf 232 Euro gesenkt. Das wären nur noch rund fünf Euro mehr als für Ü-3-Kinder. Rund zehn Millionen Euro sind vorgesehen für Inklusionszentren, die im Durchschnitt mit acht Fachkräften besetzt sein sollen, abhängig von der 11

Größe der Kommune. Die Teams sollen Kita-Betreuungsarbeit leisten, Fortbildungen anbieten, Trägern und Eltern helfen und bei der barrierefreien Gestaltung von Räumen unterstützen.


TOP 19 Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3180), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Als Teil eines Corona-Maßnahmen-Pakets konnten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die zuhause betreut werden, den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro im vergangenen Jahr flexibler einsetzen. Während bis dahin nur Angebote von anerkannten Dienstleistern abgerechnet werden konnten, konnte das Geld in dieser Zeit zum Beispiel auch für nachbarschaftliche Hilfe wie Unterstützung beim Einkaufen oder Fensterputzen genutzt werden. Der SSW will dies verstetigen und erreichen, dass „auch ohne die Einbindung von externen Dienstleistern Hilfestellungen für die Pflegebedürftigen organisiert werden können“. Außerdem soll der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt an diese ausgezahlt werden.
Problematisch sei, dass viele anerkannte Organisationen nicht genügend Personal für Dienstleistungen wie Hilfe im Haushalt hätten. So werde der Entlastungsbetrag zwar oftmals genehmigt, aber durch die Betroffenen nicht eingelöst, weil sie ihn nicht abrechnen können, so die Antragsteller vom SSW. Gleichzeitig würden viele Dienstleistungen privat organisiert und nicht vergütet. Eine pauschale Auszahlung des Entlastungsbetrages könne dem entgegenwirken und auch den Verwaltungsaufwand mindern.


TOP 25 und 33 Planungstransparenz sicherstellen - Raumordnungsverfahren für 380-kV- Ausbau in Ostholstein durchführen, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3193), und Klimaneutrale Wasserstofftechnologie braucht klaren Kurs, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3214), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die geplante 380-kV-Ostküstenleitung ist eines der zentralen Stromnetzausbauprojekte in Schleswig-Holstein, um insbesondere Wind- und Solarstrom besser in den Süden ableiten zu können. Die Trasse soll über rund 130 Kilometer vom nördlichen Ostholstein über Lübeck bis in den Kreis Segeberg nördlich von Hamburg führen. Der AfD-Zusammenschluss fordert jetzt, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, „damit überörtliche Planungsgesichtspunkte bereits im Vorfeld eines Planfeststellungverfahrens berücksichtigt werden können. Dabei sei „die raumverträglichste Trassenführung zu ermitteln und aktuell offene Fragen der Bedarfsprognose zu klären“. In der Antragsbegründung verweisen die AfD-Politiker darauf, dass eine Ende 2019 geänderte Trassenführung bei Bürgern und Politik in Ostholstein für Verärgerung gesorgt habe. Insbesondere die Freileitung zwischen Lübeck und Göhl führe zu massiven Umweltbelastungen, „da trotz größerer Umwege bebaute Wohngebiete berührt werden“. Die oppositionelle Gruppe im Landtag sieht zudem Chancen für eine stärkere Verlegung der Kabel unter die Erde. „Wegen seines fachübergreifenden Charakters ist ein Raumordnungsverfahren im vorliegenden Fall 12

besonders geeignet, unterschiedliche Planungsinteressen miteinander in Einklang zu bringen“, heißt es weiter in dem Antrag.
In einem Antrag der Koalitionsfraktionen werden die Bemühungen der hiesigen Unternehmen gerühmt, „die frühzeitig die Erzeugung und Verwertung von grünem Wasserstoff entwickelt und umgesetzt haben“. Als Erfolg werten es CDU, Grüne und FDP, dass unter den 62 vom Bund ausgewählten deutschen Projekten einer europäischen Wasserstoff-Allianz drei aus Schleswig- Holstein stammen. Auf der Liste stehen die Wasserstoff-Projekte „Hyscale100“, „Aquaventus“ und „Hyperlink“. „Die Vorhabenträger sind nun aufgefordert, Projektanträge einzureichen, um der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgeschlagen werden zu können“, heißt es in dem vorliegenden Papier. Geplant ist auf EU-Ebene ein sogenanntes IPCEI-Projekt („Important Projects of Common European Interest“). Ein solches gibt es etwa bereits zum Aufbau einer Batteriezellenfertigung. Die deutschen Projekte, darunter die drei aus Schleswig-Holstein, werden an die EU gemeldet. Ziel ist es laut Bundesministerien, dass die Projekte noch in diesem Jahr von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden können. Insgesamt geht es nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bei den 62 bundesdeutschen Projekten um Investitionen von 33 Milliarden Euro, davon mehr als 20 Milliarden Euro von privaten Investoren.
Zudem wird in dem Landtagsantrag dazu aufgerufen, unter anderem mit dem Bekenntnis zur Wasserstoffstrategie des Landes „den so erfolgreich eingeschlagenen Weg erfolgreich fortführen zu können“. Mit der im Herbst 2020 ausgerufenen und in großen Teilen vom Landtag unterstützten Strategie bekennt sich die Landesregierung zu grünem Wasserstoff als Energieträger der Zukunft. Dafür sind Fördermittel in Höhe von 30 Millionen Euro bis 2023 eingeplant. Das Geld ist unter anderem vorgesehen für Maßnahmen zur Wasserstofferzeugung, Forschung, Infrastrukturentwicklung und Machbarkeitsstudien.


TOP 29 Soziale Bodenpolitik für Schleswig-Holstein: Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes voranbringen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3210 neu), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Ende Juni ist auf Bundesebene das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Mit der Wohnraumoffensive will die Bundesregierung dafür sorgen, dass in Deutschland mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass für diese Wohnungen auch ausreichend Bauland zur Verfügung steht. Die SPD im Landtag fordert nun die Landesregierung auf, die Verordnungsermächtigungen im Baugesetzbuch auszuschöpfen, um Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten in Schleswig-Holstein die Anwendung des neuen Regelwerkes zu ermöglichen.
Ziel des Gesetzes ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden zu stärken. Insbesondere sollen sie leichter auf Flächen für den Wohnungsbau Zugriff nehmen können; weiter werden Erleichterungen bei der Schaffung von Wohnraum im Innen- und Außenbereich vorgesehen. Es fußt vor allem auf den Empfehlungen der sogenannten Baulandkommission. Darin haben rund 60 Experten aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden mitgewirkt und zahlreiche 13

Lösungsvorschläge erarbeitet, wie mehr Bauland mobilisiert werden kann. Mit dem Gesetz werden außerdem einzelne städtebauliche Anliegen aufgegriffen. Dazu gehören auch Klarstellungen, die die Bedeutung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden, insbesondere für den Klimaschutz und die Klimaanpassung hervorheben. Die Regelungen sind allerdings bis Ende 2025 befristet.
Der Bundesrat hatte keinen Einspruch gegen den vom Bundestag am 7. Mai verabschiedeten Gesetzentwurf eingelegt. Als erstes Bundesland erließ Hamburg daraufhin im Juli eine Rechtsverordnung zur Umsetzung des neuen Gesetzes. Mit der Feststellung, dass es auch weiterhin stadtweit einen angespannten Wohnungsmarkt gibt, habe der rot-grüne Senat unter anderem die Weichen für Baugebote etwa für brachliegende Flächen gestellt, sagte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). Zudem gebe es gestärkte kommunale Vorkaufsrechte und es werde leichter, Baugenehmigungen zugunsten des Wohnungsbaus zu erteilen.


TOP 30 Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3211), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 25 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen mit Zuspruch des SSW die Digitalisierung stärker betonen und den Umwelt- und Agrarausschuss im Landtag, den jetzigen „Ausschuss für Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Fischerei, Forsten, Natur und Umwelt“, umbenennen. Er soll künftig „Ausschuss für Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Fischerei, Forsten, Natur, Umwelt und Digitalisierung“, kurz Umwelt-, Agrar- und Digitalisierungsausschuss, heißen. Der vorliegende Antrag ruft dazu auf, die Geschäftsordnung des Landtages entsprechend zu ändern.
In der Landesregierung ist die Digitalisierung bereits dem für Energie, Umwelt, Natur und Landwirtschaft zuständigen Ministerium angeschlossen. Minister Jan Phillip Albrecht (Grüne) war in seiner Zeit im Europäischen Parlament (2009 bis 2018) viel auf dem Themengebiet Digitalisierung unterwegs. Dem Umwelt- und Agrarausschuss im Landtag gehören derzeit die Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP/Vorsitzender), Hauke Göttsch, Klaus Jensen, Heiner Rickers, Anette Röttger (alle CDU), Kirsten Eickhoff-Weber, Kerstin Metzner, Sandra Redmann (alle SPD), Marlies Fritzen, Bernd Voß (beide Grüne), Christian Dirschauer (SSW) an.


TOP 59 Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2861), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/3188), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Schleswig-Holsteins Regierung betont in einem Bericht an den Landtag die Dringlichkeit der Entsorgung von Kriegsmunition aus Nord- und Ostsee. Die Nachweise sprengstofftypischer Verbindungen sowie deren mögliche Auswirkungen, Erkenntnisse zur fortschreitenden Korrosion der Metallhüllen und Folgen der Alterung von Sprengstoffen verdeutlichten einen dringenden Handlungsbedarf, heißt es darin. In beiden Meeren liegen im deutschen Teil laut 14

Umweltministerium in 71 belasteten Gebieten 1,6 Millionen Tonnen konventionelle und etwa 5.000 Tonnen chemische Munition.
Von der Munition gehen dem Bericht zufolge vielfältige Gefahren für Mensch und Umwelt aus: „Das Risiko ergibt sich aus Art und Dichte der Kampfmittelbelastung und der Form der Nutzung der Meeresgebiete, Ufer und Strände.“ Kampfmittel setzen mit zunehmender Korrosion der Metallhüllen toxische Stoffe frei, und die Torpedos und Granaten seien schwerer zu bergen, je stärker sie verrostet seien. „Zusammenfassend sind insbesondere Menschen, die Meeresnutzungen mit Grundberührung betreiben, einem erhöhten Risiko ausgesetzt“, resümiert die Landesregierung. „In geringerem Maße zeigen sich Risiken beim Sammeln von vermeintlichem Bernstein (weißer Phosphor) oder schwer erkennbaren Explosivstoffen (Schießwolle, Treibladungen) und beim Sporttauchen.“ Bei aller gebotenen Dringlichkeit des Handelns müsse aber die gesamte Prozesskette von der Archivrecherche bis zur Entsorgung im Blick behalten werden, schreibt die Kieler Regierung. Die technologische Entwicklung habe deutliche Fortschritte erzielt. Bei den anstehenden Aufgaben, besonders bei der Bergung von Kampfmitteln und der umweltgerechten Entsorgung der Sprengstoffe, sieht die Landesregierung den Bund in der Federführung. Sie selbst sei bereit, „im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel und Personalressourcen ihren Beitrag zur Lösung des Problems zu leisten“.


TOP 32 „Vision Zero – Null Verkehrstote“ – Mündlicher Bericht zur Verkehrssicherheit, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3213), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen verlangen von der Landesregierung einen mündlichen Bericht zur Verkehrssicherheit im Land. Schwerpunktmäßig wollen CDU, Grüne und FDP wissen, wie die Sicherheit auf Schleswig-Holsteins Straßen verbessert und wie diesbezüglich die Präventionsarbeit verstärkt werden kann. Es gelte, die „Vision Zero – Null Verkehrstote" zu erreichen und den von der Bundesregierung angeschobenen „Pakt für Verkehrssicherheit“ zu unterstützen, heißt es in der Begründung des Antrags. Derzeit arbeitet das Bundesverkehrsministerium am nächsten Verkehrssicherheitsprogramm bis 2030. Insbesondere auf die Städte und Gemeinden komme es an, wenn es zum Beispiel um mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrer gehe, hieß es in Berlin Anfang des Jahres. Daher sei der „Pakt für Verkehrssicherheit“ geschlossen worden.
Im Corona-Jahr 2020, als wegen der Pandemie auf deutschen Straßen deutlich weniger Kilometer zurückgelegt wurden, hat die Zahl der Verkehrstoten in Schleswig-Holstein gegen den Bundestrend zugenommen. Sie stieg von 100 auf 107, während es in Deutschland insgesamt einen Rückgang um 322 Todesopfer auf 2724 gab. Außer in Schleswig-Holstein gab es nur in Brandenburg, Berlin und Bremen 2020 mehr Verkehrstote als 2019. Auch die Zahl der Verletzten sank bundesweit gegenüber dem Vorjahr deutlich – um 14,7 Prozent auf rund 328 000 Personen. In Schleswig-Holstein war das Minus nicht ganz so stark. Hier fiel die Zahl der Schwerverletzten um 11,5 Prozent auf 1989 und die der Leichtverletzten um 12,6 Prozent auf 11 881. Insgesamt 15

nahm die Polizei 2020 in Deutschland 2,3 Millionen Unfälle auf, das waren 15,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Einer neuen Statistik zufolge sind im ersten Halbjahr dieses Jahres in Schleswig- Holstein deutlich weniger Menschen bei Verkehrsunfällen getötet worden als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. 38 Menschen kamen ums Leben, 26 weniger als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt letzten Freitag unter Berufung auf vorläufige Ergebnisse mitteilte. Insgesamt verunglückten im Norden im ersten Halbjahr 5652 Menschen, 11 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2020. Auch die bundesweiten Zahlen waren rückläufig. Grund sei, dass wegen Corona weiterhin deutlich weniger Verkehrsteilnehmer unterwegs seien.
Das Risiko, bei einem Verkehrsunfall getötet zu werden, war in den ersten sechs Monaten 2021 in Schleswig-Holstein etwas geringer als im Bundesdurchschnitt. Im Norden starben 13 Menschen je eine Million Einwohner, bundesweit waren es 14.
Eine aktuelle Meldung der Landespolizei: In der Woche vom 9. bis 15. August seien bei landesweiten Kontrollen insgesamt 70.641 Tempoverstöße festgestellt worden. „Die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße hat sich damit, im Vergleich zur Kontrollwoche im April dieses Jahres, fast verdoppelt. Das ist ein bitteres Ergebnis und eine traurige Entwicklung, die Sorge bereitet“, sagte der Pressesprecher des Landespolizeiamtes, Marcel Schmidt, vergangenen Mittwoch. Nicht angepasste und überhöhte Geschwindigkeit sei bei schweren Verkehrsunfällen eine der Hauptunfallursachen. Die Landespolizei setzt eigenen Aussagen zufolge auf fortlaufende Überwachungs- und Aufklärungsarbeit, um Unfallzahlen zu senken und Unfallfolgen zu reduzieren.


TOP 35 Schuljahr des Ehrenamtes 2021/2022 für Schülerinnen und Schüler, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3216), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Jamaika-Koalition hat das neue Schuljahr als „Schuljahr des Ehrenamtes“ ausgerufen und will damit junge Leute ermuntern, sich für andere einzusetzen – sei es im Sport, in der Musik, bei der Feuerwehr oder im Naturschutz. Für 100.000 Euro, die bereits im Haushalt 2021 veranschlagt sind, soll die Landesregierung nach dem Willen von CDU, Grünen und FDP „Aktionen, Maßnahmen und Projekte initiieren“, um das Thema Ehrenamt bei Kindern und Jugendlichen stärker in den Fokus zu rücken. Denn: Das Engagement für das Ehrenamt sei durch die Corona- Situation nicht besser geworden, wird Tobias von der Heide (CDU) in einem aktuellen Bericht des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags zitiert. Einen Schwerpunkt setzt der Antrag bei Katastrophen- und Heimatschutz-Organisationen, wie Freiwilligen Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk oder Sanitätsdiensten. Dort werde der Bedarf immer größer, so von der Heide. Zudem regen die Koalitionsfraktionen Patenschaften mit Schulen in den Hochwasser- Katastrophengebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen an. Es sollen außerdem gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen in den Schulen über ihre Arbeit berichten und ein Preis für „herausragende Projekte und Aktionen“ ausgelobt werden. Weitere Vorschläge sind, ehrenamtliches Engagement im Zeugnis stärker hervorzuheben und die Freistellung vom Unterricht zu erleichtern. 16

Das „Schuljahr des Ehrenamts“ folgt dem „Jahr der politischen Bildung“ und dem „Jahr der Nachhaltigkeit“ in den beiden vorangegangenen Schuljahren.


TOP 47 Lieferkettengesetz jetzt!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2301 neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 19/3203), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Zwar hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten bereits im Juni den Bundesrat passiert und das Regelwerk soll 2023 in der Realität greifen, dennoch wird der Landtag das Thema nochmals in einer Aussprache beleuchten. Als Vorlage dient ein SPD- Antrag, in dem die Notwendigkeit von stärkeren Regeln zur Beachtung von Menschenrechten bei unternehmerischen Aktivitäten angemahnt wird. An das Land ergeht in dem Papier der Appell, die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz zu unterstützen. Im Umwelt- und Agrarausschuss hatten CDU, Grüne und FDP diesen Passus abgelehnt. Das Thema war bereits bei Antragstellung vor einem Jahr debattiert worden.
Das Lieferkettengesetz, das am 25. Juni den Bundesrat passierte, verpflichtet ab 2023 größere Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern, auf Missstände beim Kauf von Produkten und Teilen aus dem Ausland zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, wenn sie bekannt werden. Auch Umweltzerstörungen, die Leid bei Menschen erzeugen, und Korruption sind von dem Gesetz erfasst. Von 2024 an gilt es dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, wenn es Verstöße gibt. Bisher konnten Geschädigte nur selbst klagen, was die wenigsten taten.


TOP 52 Jugendberufsagenturen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2623 neu), Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drs. 19/2811), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
„Die Jugendberufsagenturen ersparen jungen Menschen lange Wege von Behörden zu Behörde und tragen damit wirksam dazu bei, möglichst allen Interessierten eine berufliche Perspektive zu eröffnen“, heißt es in einem rund 40 Seiten starken Bericht der Landesregierung zu den Jugendberufsagenturen (JBA) im Land. Anliegen junger Menschen würden durch eine gezielte Kommunikation untereinander schneller und besser gelöst. Auch eine vom Arbeitsministerium in Auftrag gegebene Evaluation über die Wirksamkeit der Jugendberufsagenturen in Schleswig- Holstein habe ergeben, dass „die Zusammenarbeit von den Partnern in den JBAen überwiegend positiv bewertet wird und sie aus ihrer Sicht einen Mehrwert darstellen“. Inzwischen seien Jugendberufsagenturen an 20 Standorten in zehn Kreisen und kreisfreien Städten vertreten, eingerichtet zwischen 2016 und 2019. Unterstützt habe die Landesregierung den Aufbau seit 2015 mit knapp 435.000 Euro Anschubfinanzierung. Für das Haushaltsjahr 2021 seien 150.000 Euro zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der JBAen vorgesehen. Für bauliche Maßnahmen stünden 17

mit einem Höchstbetrag von 50.000 Euro pro Einrichtung zusätzlich Mittel aus dem Programm „IMPULS 2030 Infrastrukturmodernisierungsprogramm für unser Land Schleswig-Holstein“ zur Verfügung.
Darüber hinaus informiert der Bericht über die unterschiedlichen Arbeitskonzepte und Besonderheiten der JBAen, den Planungsstand für weitere Einrichtungen und darüber, wie die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg zusammenarbeiten.
Im Dezember 2020 hatte der Landtag einen Antrag der SPD beschlossen, der einen Bericht über die Entwicklung der Jugendberufsagenturen gefordert hatte. Diese werden seit 2016 landesweit nach und nach etabliert und sollen junge Menschen auf dem Weg in eine berufliche Zukunft begleiten. „Niemand geht auf seinem Weg verloren“, ist das erklärte Ziel der Jugendberufsagenturen. Die Förderung der beruflichen und sozialen Integration junger Menschen unter 25 Jahren ist Aufgabe von Jugendhilfe, Arbeitsagenturen, Jobcenter sowie der Schulen. In einer Jugendberufsagentur arbeiten diese Institutionen zusammen, um Jugendlichen abgestimmte und individuelle Unterstützung zu bieten.



Freitag, 27. August, 10 bis 13 Uhr



TOP 31 Elektrifizierung der Marschbahn zügig realisieren, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3212), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Marschbahn von Hamburg-Altona nach Westerland auf Sylt ist die zentrale Zugstrecke an der schleswig-holsteinischen Westküste – und zugleich eine Dauerbaustelle. Pendler beklagen häufige Verspätungen, nur Teile der Strecke sind bislang zweispurig ausgebaut, und statt moderner Elektro-Loks sind dort immer noch alte Diesellokomotiven unterwegs. CDU, Grüne und FDP im Landtag betonen nun „die Notwendigkeit der zügigen Elektrifizierung der Marschbahn, wodurch sowohl Emissionen als auch Betriebskosten gesenkt werden können“. Die Jamaika-Fraktionen bitten die Landesregierung, sich weiter in Berlin für die Modernisierung der Strecke einzusetzen und rufen den Bund auf, das Projekt „mit allen verfügbaren Mitteln zu unterstützen“. Zuletzt hatte es Meinungsverschiedenheiten zwischen Kiel und Berlin über das Thema gegeben. Während das Land von „einem der wichtigsten Schienenprojekte“ spricht, sah das Bundesverkehrsministerium im Frühjahr wegen „der geringen Nachfrage im Schienengüterverkehr und im Personenfernverkehr“ keinen Handlungsbedarf bei der Elektrifizierung. 18

Die rund 200 Kilometer lange Strecke wird derzeit von der Deutschen Bahn (DB) betrieben. Zuletzt berichteten Medien über die Möglichkeit, dass das Land einen Teil der Kosten aus eigenen Mitteln übernimmt. In einem Anfang des Jahres vorgestellten Expertengutachten zur Entwicklung des Schienenverkehrs im Lande bis 2035 wird das Ziel formuliert, die Elektro-Quote von derzeit 30 auf 90 Prozent zu steigern – inklusive der Marschbahn.


TOP 55 Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, Bericht des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (Drs. 19/3062), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Bildung als Schlüssel für ein nachhaltiges Leben und einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Das ist eine der Leitlinien, auf die die Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) aufbaut. Im Zusammenhang mit dem Unesco-Weltaktionsprogramm und einem Nationalen Aktionsplan hatte der Landtag Anfang 2019 eine solche Landesstrategie gefordert. Wie die Landesregierung in ihrem 95 Seiten umfassenden Bericht dazu schreibt, soll dieses Prinzip künftig „fest in der schleswig-holsteinischen Bildungslandschaft verankert“ werden. Es werden spezifische Ziele innerhalb einzelner Bildungsbereiche und für alle Altersklassen definiert.
Die Strategie solle als Ausgangspunkt für ein gemeinsames Verständnis von Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen, welches zukünftig weiterentwickelt und mit Qualitätskriterien hinterlegt werden müsse, heißt es weiter. Von zentraler Bedeutung sei außerdem die Einrichtung einer BNE-Agentur als Vernetzungsstelle. Diese soll Qualitätskriterien formulieren, Impulse für eine zunehmende Verankerung von BNE setzen und die gesellschaftlichen Akteure zusammenführen. „Um die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen im Blick zu behalten und öffentlich darzulegen“, will die Landesregierung ein qualitatives Monitoring einrichten. Alle fünf Jahre soll in einem Bericht über den Fortgang der Maßnahmen berichtet werden, zunächst im Jahr 2023. Darüber hinaus ist eine wissenschaftliche Begleitung der Strategieumsetzung angedacht. In der Landesstrategie sind fünf Handlungsfelder aufgeführt, in denen auf Visionen, die Ausgangslage, Handlungsfelder und Ziele sowie Maßnahmen und Aktivitäten zur Umsetzung von Bildung für nachhaltige Entwicklung eingegangen wird. Beginnend bei frühkindlicher Bildung werden außerdem die Bereiche Schule, berufliche Bildung, Hochschule und „non-formale Bildung und berufliche Weiterbildung“ genannt.
Der Aspekt „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ist Teil der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Zur Umsetzung hat die UN-Bildungsorganisation Unesco Weltprogramme ins Leben gerufen. Das aktuelle Programm gibt es seit 2020.
Im Mai hatten sich rund 2.500 Teilnehmer aus 130 Ländern in einer globalen Online-Konferenz zum Unesco-Programm „Bildung für nachhaltige Entwicklung: die globalen Nachhaltigkeitsziele verwirklichen“ zusammengefunden. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatte im Vorfeld dazu aufgerufen, im globalen Kampf gegen den Klimawandel stärker auf Bildung und Aufklärung zu setzen. Zur Rettung des Planeten müssten Staaten weltweit ihre Bildungsangebote ausweiten. Das sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 19

Der Hamburger Senat hat unterdessen einen „Masterplan Bildung für nachhaltige Entwicklung 2030“ auf den Weg gebracht, für den in diesem und im kommenden Jahr 1,1 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen. In Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Gruppen sollen Kita-Kinder, Schüler und Studenten oder Auszubildende Neues im Bereich Umweltschutz lernen können, etwa in Projekten zu Solardächern auf Schulgebäuden, Plastikmüll im Meer, Öko-Landbau oder Aufklärung über umweltfreundliche Putzmittel.


TOP 53 Verfassungsschutzbericht 2020, Bericht des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (Drs. 19/2937), geplanter Aufruf 11:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Behörden in Schleswig-Holstein haben bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass Rechtsextremisten oder Reichsbürger Proteste gegen Corona-Maßnahmen der Regierung steuern oder maßgeblich beeinflussen. Dies sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack Anfang Mai bei der öffentlichen Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2020, der jetzt im Plenum beraten werden soll. „Gleichwohl“, so die CDU-Ministerin, „werden wir das Protestgeschehen weiter sehr genau im Blick behalten, um frühzeitig zu erkennen, ob es über die reine Mobilisierung zu Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinausgeht und in eine demokratiefeindliche oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates mündet.“
Öffentlich geäußerte Kritik sei das Wesen der Demokratie, betonte Sütterlin-Waack. „Die Verächtlichmachung unserer freiheitlichen Grundordnung mit dem Ziel der Zersetzung dulden wir nicht.“ Der Verfassungsschutz zählt im Norden 130 Mitarbeiter, fünf weitere Stellen wurden bewilligt.
Rechtsextremismus: Diesem Spektrum ordnet der Verfassungsschutz für das vergangene Jahr 1180 Personen zu, elf Prozent mehr als in 2019. Zum einen habe die NPD ihre Mitgliederzahl von 100 auf 120 erhöht. Zudem wurde der ehemalige „Flügel“ in der AfD als Beobachtungsobjekt eingestuft, Potenzial: 130 Personen. Die Zahl gewaltorientierter Rechtsextremisten sei von 360 auf 340 gesunken.
Islamismus und islamistischer Terror: Bei Islamisten gab es mit einem Plus von 18 Prozent auf 845 Personen den größten Anstieg. 750 und damit 100 mehr als 2019 werden dem Salafismus zugerechnet. „Die Sicherheitslage ist immer noch von einem hohen Risiko bestimmt“, sagte Sütterlin-Waack. „Wir müssen jederzeit mit einem islamistisch motivierten Anschlag rechnen.“ Diese hohe abstrakte Gefahr könne sich jederzeit verwirklichen, unterstrich Verfassungsschutzchef Joachim Albrecht.
Linksextremismus: Hier verzeichnen die Behörden einen Anstieg von 700 auf 730 Personen, in der gewaltorientierten Szene von 335 auf 340. Als weiterer Schwerpunkt kristallisierte sich der Kampf gegen eine Verteuerung des Wohnens heraus, mit Immobilienunternehmen als Ziel von Aktionen. Gegen eines gab es in Kiel auch einen Brandanschlag und eine Bürobesetzung. 20

Reichsbürger und „Selbstverwalter“: Hierzu zählen die Behörden 380 Personen. Den Anstieg um 14 Prozent begründen sie unter anderem mit einer anhaltend hohen Sensibilität der Verwaltungen im Umgang mit der Szene. Neun Personen sind aus rechtsextremistischen Bestrebungen bekannt. 17 haben Waffenscheine mit zusammen 58 eingetragenen Waffen.
Spionageabwehr: Ein Fokus richtet sich auf die mögliche Ausspähung von Firmen und Forschungsstätten, die an der Entwicklung von Tests, Medikamenten und Impfstoffen gegen das Coronavirus beteiligt sind. „Es gibt durchaus reale Versuche“, sagte Albrecht.
Politisch motovierte Kriminalität: Hier erfasste die Polizei einen Rückgang um gut 18 Prozent auf 1033 Taten, darunter 77 Gewaltdelikte. Im Jahr zuvor hatte es relativ viele Straftaten im Zusammenhang mit dem Europawahlkampf gegeben. Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger stieg von 39 auf 57. Davon liefen 31 über das Internet, etwa mit Hass-Mails. In diesem Bereich sei mit Blick auf die Bundestagswahl mit einer Zunahme zu rechnen, sagte Sütterlin-Waack. Antisemitische Straftaten sanken um 30 Prozent auf 45. Bei diesen ging es in 32 Fällen um Volksverhetzung.


TOP 57 Selbstbestimmtes Leben der älteren Generation unterstützen, Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2170), Bericht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (Drs. 19/3183), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Auch im Alter möglichst lange eigenständig und in vertrauter Umgebung leben – das wünschen sich viele betagte Menschen. Welche Unterstützung das Land dabei bietet, verrät ein Regierungsbericht, den das Sozialministerium im August vorgelegt hat. In dem 87-Seiten starken Bericht stellt die Landesregierung die derzeitigen Projekte, Unterstützungsangebote und Maßnahmen vor, „die zur Sicherstellung des selbstbestimmten Lebens im Alter“ in Schleswig- Holstein bereitgestellt werden. Idealerweise, so resümiert die Landesregierung, werde das Leben im Alter von „einem ‚Welfare Mix‘ aus Familie, Engagement-getragenen Netzwerken, kommunaler Unterstützung und professionellen Angeboten gewährleistet“. Informationen über das Angebot an Hilfeleistungen, die aufgrund des Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen benötigt werden, gebe es vorrangig über Kommunen, Vereine und Verbände. Das Land unterstütze dabei finanziell und helfe auch bei der Projektentwicklung, „um das Miteinander zu stärken, Nachbarschaftshilfen zu initiieren oder generationsübergreifende Angebote zu organisieren“, heißt es in dem Papier.
Thematische Schwerpunkte sind Mobilität und Digitalisierung. Aber auch Beratungs- und Pflegeangebote, Kultur, Freizeit und Wohnen greift der Bericht auf. Beim Thema Mobilität nennt die Landesregierung Bürgerbus und Mitfahrbank als Alternativen zum eigenen Auto, das gerade in ländlichen Räumen „oftmals das einzig genutzte Fortbewegungsmittel“ sei. Hierfür gebe es Unterstützung vom Land. Wie wichtig Medien- und Technikkompetenz sei, habe sich besonders in der gegenwärtigen Krise gezeigt. Die Digitalisierung spiele für ein selbstbestimmtes Leben im Alter eine immer stärkere Rolle, wenn es etwa um Kommunikation und soziale Teilhabe oder Telemedizin und unterstützende Pflegeangebote gehe, heißt es weiter. Dazu gebe es aktuell ein 21

landesweites Projekt zur Vermittlung von Kenntnissen digitaler Kommunikation für ältere Menschen, das vom Land finanziell und inhaltlich unterstützt werde.
In Schleswig-Holstein lebten 2019 ca. 673.000 Menschen, die 65 Jahre oder älter waren. Diese Altersgruppe macht damit rund ein Viertel der Gesamtbevölkerung hierzulande aus.


TOP 58 Bericht über das Ergebnis der Prüfung von Fördermöglichkeiten für Palliative-Care- Weiterbildungen, Bericht des , Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (Drs. 19/3184), geplanter Aufruf 12:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Wer im Bereich der Hospiz- und Palliativpflege arbeitet kann, sich vielfältig weiterbilden lassen. Dafür gibt es Zuschüsse von Bund und Land. Das geht aus dem vom Gesundheitsministerium vorlegten Bericht über das Ergebnis der Prüfung von Fördermöglichkeiten für Palliative-Care- Weiterbildungen hervor. Das elfseitige Papier weist unter anderem Förderungen durch die Agentur für Arbeit, das Land und durch den Bund aus. So stellt etwa das Land für Beschäftigte die Möglichkeit der Förderung von Seminarkosten von beruflichen Weiterbildungen durch den „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“, im Moment ersetzt durch den „Weiterbildungsbonus Pro“, bereit. Dabei ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent und maximal 1.500 Euro der Weiterbildungsgesamtkosten möglich. Zudem fördert der Bund mit der Bildungsprämie individuelle berufsbezogene Weiterbildungen.
Schwerpunkte der Weiterbildung sind laut Bericht insbesondere die Grundlagen und Anwendungsbereiche der Palliativmedizin und Hospizarbeit, medizinisch-pflegerische, psychische und soziale, ethische sowie auch spirituelle und kulturelle Aspekte. Daneben wird auch den Themenbereichen der Teamarbeit und Selbstpflege, Qualitätssicherung sowie Lernkontrolle und Reflexion eine besondere Bedeutung beigemessen. Allerdings kommt die Landesregierung auch zu dem Schluss, dass es ein „bestehendes Informationsdefizit zu den bereitgestellten Förderinstrumenten für Weiterbildungen auch für den Bereich der Hospiz- und Palliativpflege“ abzubauen gelte. Dafür müssten die derzeitigen Informationswege überprüft und verbessert werden.


TOP 60 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages -Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020, Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 (Drs. 19/3028), geplanter Aufruf 12:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Verunsicherung bei Corona-Regeln und sozialen Leistungen, Herabstufung des Pflegegrades nach Begutachtung per Telefon, Überforderung durch den Digitalisierungsschub – bei solchen Problemen hat Samiah El Samadoni im vorigen Jahr vielen Menschen in Schleswig-Holstein geholfen. 3519 Petitionen nahm die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten 2020 entgegen, nach 3643 im Jahr zuvor. Dies sind Eckdaten aus ihrem Jahresbericht, den sie bereits im Frühsommer öffentlich vorstellte und der jetzt im Plenum beraten werden soll. 22

Ein wesentliches Fazit der Bürgerbeauftragten: Einkommensschwache Familien sollten ein digitales Existenzminimum garantiert bekommen. Auf einer Pressekonferenz im Juni begründete sie dies mit der immer stärker digitalisierten Lebenswirklichkeit – gerade auch im Zuge der Corona- Pandemie. „Dabei geht es nicht nur um eine Grundausstattung mit Endgeräten, sondern auch um Zugang und Versorgung mit leistungsfähigem WLAN und Internet“, heißt es in El Samadonis Jahresbericht für 2020. „Für die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen sollte ein klarer und verbindlicher Anspruch auf einen Mehrbedarf für die digitale Grundausstattung im Gesetz verankert werden.“ Die Pandemie habe besonders stark vor Augen geführt, wie wichtig eine digitale Grundausstattung für alle Menschen sei, sagte El Samadoni. Während des Lockdowns seien viele Ämter für den Besucherverkehr geschlossen gewesen, Anträge auf Sozialleistungen sollten elektronisch gestellt und Schüler digital unterrichtet werden. Viele Menschen hätten dafür aber nicht die technischen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen oder die erforderlichen Kompetenzen.
El Samadoni ging nach ihren Angaben auch Dutzenden Fällen nach, in denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen nach Begutachtung per Telefon den Pflegegrad von Menschen herabgestuft habe. Angehörigen zufolge hätten Pflegebedürftige ihre Lage positiv verfälscht dargestellt, wenn Betreuer nicht am Gespräch teilnehmen konnten. El Samadoni schlug einen Bestandsschutz vor. „Die telefonische Befragung könnte dann zu einer Erhöhung des Pflegegrades führen, eine Herabstufung wäre dagegen nur nach einer persönlichen Begutachtung möglich“.
Seit ihrer Einrichtung 1988 hat die Bürgerbeauftragten-Stelle 90.834 Petitionen bearbeitet.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 23
Reihenfolge der Beratung der 50. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 25. August 2021 18 Sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan 30 10:00 20+37 Lehren aus Pandemie und Flutkatastrophe ziehen – den 30 10:30 Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein optimal aufstellen und gewährleisten 10+46 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes sowie des 30 11:00 Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck und Bericht über Änderung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin 11 Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz 25 11:30 12 Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten 33 11:55
28 Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerber*innen 30 15:00 13+56 Baubranche stärken - Potentiale öffentlicher Auftragsabwicklung nutzen 30 15:30 und Schriftlicher Bericht zur Rohstoff- und Baumaterialversorgung in der Bauindustrie und dem Bauhandwerk und Auswirkungen auf die schleswig- holsteinische Wirtschaft 17+22 Infektionsschutzmaßnahmen, Impfkampagnen, Gesundheit und 33 16:00 +27+ Wege zu mehr Normalität an Schulen 36 21 Sparerpauschbetrag deutlich erhöhen 30 16:33 23 Bericht des UN-Sonderberichterstatters abwarten – bis dahin keine 30 17:03 Polizeikräfte zu Demonstrationen nach Berlin entsenden Donnerstag, 26. August 2021 34 Kinder in Kita und Kindertagespflege nach Corona stärken, Eltern 30 10:00 und Kommunen weiter entlasten, Inklusion in der frühkindlichen Bildung voranbringen 19 Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen 30 10:30 25+33 Anträge Planungstransparenz sicherstellen - Raumordnungsverfahren für 30 11:00 380-kV-Ausbau in Ostholstein durchführen, und Klimaneutrale Wasserstofftechnologie braucht klaren Kurs 29 Soziale Bodenpolitik für Schleswig-Holstein: Umsetzung des 30 11:30 Baulandmobilisierungsgesetzes voranbringen 30 Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages 25 12:00
59 Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee 30 15:00 32 „Vision Zero – Null Verkehrstote“ – Mündlicher Bericht zur 30 15:30 Verkehrssicherheit 35 Schuljahr des Ehrenamtes 2021/2022 für Schülerinnen und Schüler 30 16:00 47 Lieferkettengesetz jetzt! 30 16:30 52 Jugendberufsagenturen 30 17:00 Freitag, 27. August 2021 31 Elektrifizierung der Marschbahn zügig realisieren 30 10:00 55 Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ 30 10:30 39 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.01.2021 bis 5 11:00 31.03.2021 53 Verfassungsschutzbericht 2020 30 11:05 57 Selbstbestimmtes Leben der älteren Generation unterstützen 30 11:35 58 Bericht über das Ergebnis der Prüfung von Fördermöglichkeiten für 30 12:05 Palliative-Care-Weiterbildungen 24
60 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes 30 12:35 Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages -Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Leitungsstruktur in Leibniz-Einrichtungen des 0 Landes Schleswig-Holstein 45 Erasmus+ ab 2021: Zielgruppengerechte Programmausgestaltung und Erasmus+ ab 0 2021: Eine zukunftsorientierte Programmausgestaltung während und nach der Pandemie ermöglichen



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein 4 Entwurf eines Gesetzes über die Musikschulen in Schleswig-Holstein 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und des Landesjagdgesetzes 6 Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 7 Entwurf eines Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure 9 Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen und zur Aufhebung eines Landtagsbeschlusses 15 Bericht über den Umweltzustand der Flensburger Innen- und Außenförde sowie die Pläne der Landesregierung zur Verbesserung der dortigen Wasser- und Umweltqualität 16 Umsetzung des § 6a Volksabstimmungsgesetz 24 Anhörung des Schleswig-Holsteinischen Landtags von Expertinnen und Experten zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein 38 Die Herausforderungen im Grenzland während der COVID-19-Pandemie transparent und gemeinsam meistern 40 Jedes Kind muss schwimmen können 41 Ganztagsangebote weiterentwickeln – Echte Ganztagsschule 42 Bericht zur Vermietung von Ferienunterkünften über Online-Buchungsportale 43 Faire Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle sicherstellen 44 Finanztransaktionssteuer einführen 48 Tiere vor Missbrauch schützen: Online-Handel mit Tieren rechtlich regeln 49 Organstreitverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht einer Abgeordneten gegen den Schleswig-Holsteinischen Landtag betreffend die Verletzung von Abgeordnetenrechten - Az: LVerfG 4/21 – 50 Mietenmoratorium wieder in Kraft setzen! Mieter*innen in der Corona-Krise nicht im Stich lassen! 51 Mehr Sicherheit auf der A7 25

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
54 Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes