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25.08.21
12:13 Uhr
SPD

Heiner Dunckel zu TOP 10+46: Kein roter Faden erkennbar

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 25. August 2021
Heiner Dunckel Kein roter Faden erkennbar TOP 10, 46: Hochschulgesetz/ Ziel- und Leistungsvereinbarung „Abgesehen vom Schulgesetz ist das Hochschulgesetz der wichtigste rechtliche Rahmen im Bildungsbereich. Wenn eine Regierung eine sehr umfangreiche Novellierung des Hochschulgesetzes vorlegt, kann man erwarten, dass sie ihre bildungspolitische Programmatik darin deutlich macht. Wenn man sich nun den Kabinettsentwurf genauer zu Gemüte führt, ist ein programmatischer und erst recht ein innovativer roter Faden nicht erkennbar. Da gibt es viele technische Änderungen, Präzisierungen bisheriger Regelungen, und es gibt eine ganze Reihe von Aufgaben, die die Hochschulen so nebenbei erledigen sollen, ohne dass ihnen zusätzliche Ressourcen gewährt würden. Sicher: die chronische Unterfinanzierung der schleswig-holsteinischen Hochschulen kann nicht per Gesetz behoben werden, sondern muss und sollte im Haushalt geregelt und reduziert werden. Aber Gesetz und Haushalt müssen sich aufeinander beziehen, wenn es um den Einsatz von Ressourcen geht. Interessant ist sicherlich gleich zu Anfang der § 3 „Aufgaben der Hochschulen“. Nicht nur hier bekommen Unternehmensgründungen – auch von Studierenden – und die Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse doch ein anderes Gewicht, das zumindest weiterer Erläuterung bedarf. Sicherlich sind Unternehmensgründungen auch von Studierenden zu unterstützen, aber ist das eine Kernaufgabe von Hochschulen? Die Digitalisierung wird immerhin erwähnt, aber eine der zentralen Fragen in der Anhörung des Bildungsausschusses wird sein, ob die Hochschulen mit diesem Rechtsrahmen hinreichend auf die besonderen Herausforderungen der Digitalisierung vorbereitet sind? Hier scheinen mir nach vielen Gesprächen weitere Regelungen erforderlich. Aber auch hier will ich es wenigstens vermerken. Digitalisierung auch an den Hochschulen wird schlussendlich nicht nur eine Frage des Rechtsrahmens, sondern auch der Finanzierung und der Ressourcen sein! Die Landesregierung hält Wort und nimmt die von uns bereits 2020 beantragte erweiterte Definition von Behinderungen entsprechend § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes ausdrücklich auf. Aber darüber hinaus hat sie im Bereich der Diversität nicht besonders viel vor.

1 Manche Formulierungen aus dem Entwurf erinnern mich ein wenig an den schönen rotwangigen Apfel, den die verkleidete Königin Schneewittchen überreicht - mit bekannten Folgen. Was ist denn genau damit gemeint, wenn die Selbstverwaltung und die Hochschulleitung „weiter professionalisiert“ werden sollen? Dass Weiterbildungsangebote vorgesehen sind, ist begrüßenswert, aber wenn Professionalisierung den Ausschluss weiter Teile der Hochschulangehörigen aus der Selbstverwaltung bedeuten soll, wird das mit uns nicht zu machen sein. Und noch mehr Skepsis ist bei der Innovationsklausel angebracht, die dem Senat – mit verfassungsrechtlich vorgegebener Professoren–mehrheit – die Möglichkeit geben soll, mit den Strukturen herumzuexperimentieren. Die Zustimmungspflicht seitens des Ministeriums ist schön und gut, aber wir sollten uns davor hüten, auf dem Deckmantel des lean management die Mitbestimmungsrechte von Statusgruppen zu opfern. Wir sind auch besorgt, dass das Land sich „klammheimlich“ aus der Verantwortung und der Daseinsvorsorge in Bildung und Krankenver–sorgung stehlen kann. Mit der Optionsregelung will das Land Hochschulen in die eigene Verantwortung entlassen, ohne klar die dauerhafte Verantwortlichkeit des Landes für die davon betroffenen Beschäftigten und deren Arbeitsbedingungen festzuschreiben. Auch für den Aufsichtsrat des UKSH ist gleiches zu erkennen. In den ohnehin schon durch die Gewährträgerversammlung geschwächten Aufsichtsrat will das Land statt Mitgliedern der Landesregierung bzw. den Staatsekretär*innen externe Sachverständige entsenden. An vielen Stellen des vorliegenden Entwurfes wird von den „Fachhochschulen“ gesprochen. Mir scheint es an der Zeit, darüber nachzudenken, ob die Terminologie „Fachhochschule“ heute noch angemessen ist oder ob wir nicht eine der „University for Applied Sciences“ analoge Formulierung finden sollten, die natürlich auch Eingang in den Gesetzestext finden muss.
In diesem Zusammenhang muss die Stärkung des Promotionskollegs auf die Agenda kommen; dazu sagt der Gesetzentwurf nicht viel. Wir werden im Bildungsausschuss eine sehr breit gehaltene schriftliche Anhörung und auf deren Grundlage sicher auch eine mündliche Anhörung durchführen. Ich bin sicher, dass uns diejenigen, die mit diesem Gesetz werden leben müssen, auf eine ganze Reihe problematischer Bestimmungen hinweisen wird. Wir sollten uns hier auch nicht unter unnötigen Zeitdruck setzen lassen und den Hochschulen und allen Hochschulmitgliedern sorgfältig zuhören.“



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