Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
26.08.21
12:07 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 21: Starke Schultern können mehr tragen als schwache

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 25. August 2021
Beate Raudies: Starke Schultern können mehr tragen als schwache TOP 21 Sparerpauschbetrag „Einer der Grundsätze unserer Einkommensbesteuerung ist das Leistungsfähigkeitsprinzip. Dieser Grundsatz besagt, dass die Höhe einer öffentliche Abgabe sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der BürgerInnen richtet, und das BürgerInnen mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit unterschiedlich belastet werden. Mit diesem Prinzip wird auch die Steuerprogression begründet: Wer ein relativ hohes Einkommen hat, kann prozentual mehr davon als Steuer bezahlen als jemand mit einem niedrigen Einkommen. Oder, wie wir SozialdemkratInnen immer gerne sagen: Starke Schultern können mehr tragen als schwache. Und damit sind wir schon fast beim Sparerpauschbetrag. Aber ich muss ein bisschen weiter ausholen: Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die Besteuerung privater Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2009 grundlegend verändert. Seitdem unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich einer Abgeltungsteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Eingeführt hat die Abgeltungsteuer der damalige SPD- Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, um Steuerhinterziehung bei Kapitalerträgen zu verhindern; ich erinnere gerne an seine Aussage „Besser 25% von x als nix". Seither führen die Finanzinstitute 25 Prozent aller ausgezahlten Zinsen und Dividenden direkt an den Fiskus ab. Durch die Einführung dieser Abgeltungsteuer und den sog. Sparer- Pauschbetrag ist seitdem die Geltendmachung der tatsächlichen WK über 801 € bzw. 1.602 € bei zusammenveranlagten Ehegatten hinaus ausgeschlossen. Damit sollte - im Wege einer Typisierung – auch in den unteren Einkommensgruppen ein pauschalierter Werbungskostenabzug möglich sein. Das nützte vor allem privaten KapitalanlegerInnen, erleichtert aber auch der Steuerverwaltung die Arbeit. Der SSW fordert nun, die Pauschbeträge zu erhöhen, um vor allem KleinsparerInnen zu entlasten, die ihr Geld in Aktien anlegen wollen.



1 Meine Partei spricht sich stattdessen dafür aus, Einkommen aus Kapital und Arbeit grundsätzlich steuerlich gleich zu stellen. Das ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit. Deshalb hat zum Beispiel mein geschätzter Bundestagkollege Lothar Binding vorgeschlagen, die Abgeltungsteuer bei Zinserträgen abzuschaffen und diese wieder nach dem individuellen Einkommensteuersatz zu besteuern. Dann bezahlen geringe Einkommen wie bisher keine Einkommensteuer, mit steigendem Einkommen steigt auch die Steuer. Anders sähe die Situation aus, wenn wir uns in Deutschland dazu durchringen könnten, Finanztransaktionen zu besteuern – dann könnte man vermutlich über eine Erhöhung der Freibeträge reden. Ich schließe mit einem Zitat des früheren NRW-Finanzministers und jetzigen SPD- Parteivorsitzenden, Norbert Walter-Borjans: „Die Frage, wie das Geld für politische Vorhaben gerecht eingenommen wird, ist in der DNA der meisten PolitikerInnen weit weniger verankert als die des gerechten Ausgebens.“ 1 Ich glaube, wir sind gut beraten, die Vor- und Nachteile des SSW-Vorschlags im Finanzausschuss ausführlich zu beraten.“



1 Walter-Borjans, „Steuern - Der große Bluff“, Seite 275

2