Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
26.08.21
17:30 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 29 „Soziale Bodenpolitik für Schleswig-Holstein“

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 245/2021 Kiel, Donnerstag, 26. August 2021
Wohnungsbau/ Bezahlbaren Wohnraum schaffen



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 29 „Soziale Bodenpolitik für Schleswig-Holstein“ In seiner Rede zu TOP 29 (Soziale Bodenpolitik für Schleswig-Holstein: Um- setzung des Baulandmobilisierungsgesetzes voranbringen) erklärt der woh- nungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Es liegt uns ein interessanter Antrag der SPD vor. Wir sollen das Bauland- mobilisierungsgesetz zügig umsetzen. Ich habe ja den Gesetzgebungspro- zess und auch die Debatten zu diesem Gesetz durchaus verfolgt, allerdings gerade für unser Bundesland nicht unbedingt einen dringenden Handlungs- bedarf erkennen können. Es wäre schon schön gewesen, wenn uns die SPD bereits in ihrem Antrag mitgeteilt hätte, in welchen Gemeinden die Voraus- setzungen für Verordnungen gem. §§201a und 250 BauGB vorliegen sollen. Befassen wir uns deshalb zunächst mit den rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Verordnung.
Mit ihr sollen ‚Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt‘ bestimmt werden. Wann ein Wohnungsmarkt angespannt ist, hat der Gesetzgeber ge- regelt: Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingun- gen muss besonders gefährdet sein. Danach ist z.B. eine Anspannung anzu- nehmen, wenn - die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt oder - die Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deut- lich übersteigt oder - die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird oder - ein zu geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht. Die Rechtsverordnung muss ausdrücklich begründen, aufgrund welcher Tat- sachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegen soll. Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ich hätte ja nun zumindest erwartet, dass Sie, liebe Frau Kollegin Ünsal, uns mitteilen, wo die SPD diesen angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des §201a BauGB sieht und vielleicht auch einen Vorschlag für die gesetzlich vorgeschriebene Begründung liefert.
Ich glaube, dass wir in den Debatten der vergangenen Jahre deutlich ge- macht haben, wie sehr sich die Jamaika-Koalition und die Landesregierung mit den besonderen Herausforderungen des Wohnungsmarktes befasst ha- ben. Wir haben seit Beginn der Legislaturperiode Rahmenbedingungen ver- bessert, damit in Schleswig-Holstein der Wohnungsbedarf auch künftig ge- deckt wird. Es besteht auch in unserem Land erheblicher Neubaubedarf, trotz eines langsam abflachenden Bevölkerungswachstums. Wir haben uns mit den Ursachen für die Wohnungsknappheit befasst und wir haben über- einstimmend festgestellt, dass das Neubauniveau in der Vergangenheit zu niedrig war. Glücklicherweise haben wir uns aber gegen Zwangsmaßnahmen und eine staatliche Überregulierung entschieden, um die Investitionsbereit- schaft von Bauherren nicht zu behindern. Wir haben gegen den lautstarken Protest der Opposition die Mietpreisbremse abgeschafft und allen Unkenru- fen zum Trotz sind die Mieten nicht explodiert. Im Gegenteil ist der Preisan- stieg in 2020 niedriger als in den Jahren zuvor, als die Mietpreisbremse galt.
Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maß- nahmen auf den Weg gebracht und Anreize geschaffen, damit neuer, insbe- sondere auch bezahlbarer Wohnraum entsteht. Diese Bemühungen werden natürlich konterkariert, wenn sogar Wohnungsunternehmen von Sozialver- bänden nur Luxuswohnungen schaffen und damit keinen Beitrag leisten, um den Bedarf an preiswertem Wohnraum zu decken. Und wir sollten auch be- denken, dass der Bundesgesetzgeber eher an Rechtsverordnungen für Hamburg, Berlin, Frankfurt, München oder Stuttgart gedacht hat. Das sind die Städte, denen man ein Instrument an die Hand geben wollte, um ggf. auf Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt reagieren zu können. Kiel, Lübeck, Flensburg oder Neumünster wird man im Bund nicht im Fokus ge- habt haben. Aber vielleicht erklärt uns die SPD, wo sie Regionen in Schles- wig-Holstein sieht, für die Rechtsverordnungen zur Feststellung eines ange- spannten Wohnungsmarktes nötig sind. Das werden wir aber erst im Aus- schuss weiter erörtern können und bis dahin wird Jamaika seine Wohnungs- politik unverdrossen weiter führen und auch die Kommunen bei innovativen Lösungsansätzen, die es ja überall im Land gibt, auch ohne Zwangsverord- nungen unterstützen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de