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27.08.21
12:58 Uhr
FDP

Kay Richert zu TOP 47 „Lieferkettengesetz jetzt!“

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 248/2021 Kiel, Freitag, 27. August 2021
Wirtschaft/ Lieferkettengesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Kay Richert zu TOP 47 „Lieferkettengesetz jetzt!“ In seiner Rede zu TOP 47 (Lieferkettengesetz jetzt!) erklärt der wirtschafts- politische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:
„‘Der Landtag hat mit Mehrheit ein klares Signal gegen Ausbeutung, Kinder- arbeit, Hungerlöhne und Umweltschäden bei der Herstellung von Waren in der Welt gesetzt‘, steht auf den Landtagsseiten über die Debatte vom 28. August 2020. Und genau das war es auch: Ein Zeichen. Ein Zeichen, das die formulierten Ziele nicht erreichen kann. Und das weiß auch jede und jeder. Wirtschaftspolitik ist immer auch Sozialpolitik und das gilt auch außerhalb der deutschen Staatsgrenzen. Es ist richtig, für Freiheit und Menschenrech- te weltweit einzutreten. Jedes Land und jede Gesellschaft, die sich Humani- tät und Wahrhaftigkeit verpflichtet fühlen, müssen das tun. Aber man muss es dann auch tun und nicht nur vom heimischen Sofa aus davon schwadro- nieren.
‚Freiheit und Menschenrechte weltweit‘ ist eines der sechs Partei-Ziele der FDP. Mir wäre nicht bekannt, dass irgendeine andere Partei das auch von sich sagen kann. Und im Gegensatz zu allen anderen Parteien, machen wir den Mund auf, auch und gerade wenn es unbequem ist. Die FDP-Delegation wurde in China demonstrativ düpiert, weil sie sich deutlich zur Situation in Hongkong, zur Lage der Uiguren und anderem geäußert hat. Hat das ir- gendwer außer der FDP so deutlich getan? Ich denke nein. Gyde Jensen, FDP-Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein, leitet den Bundes- tagsausschuss für Menschenrechte und ist das wohltuend wahrnehmbare Gesicht für Freiheit und Menschenrechte aus Deutschland – bei den Bun- desministern fällt mir noch nicht einmal ein, wer für Menschenrechte über- haupt zuständig ist. Und vor diesem Hintergrund finde ich es schwer erträg- lich, mir Unterstellungen anzuhören von Leuten, die mit wissentlich untaug- lichen Instrumenten so tun, als würden sie etwas tun.
Sollen deutsche Unternehmen bei ihren Engagements im Ausland auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards verpflichtet wer- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de den? Ja, selbstverständlich. Und meines Wissens nach ist das auch schon der Fall. Deutsche Unternehmen können auch für bestimmte im Ausland begangene Straftaten in Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden. Aber wie sollen deutsche Betriebe die Einhaltung bei fremden Unternehmen im Ausland sicherstellen? Ganz praktisch – wie soll das funktionieren? Ein- fluss zu nehmen auf die Zustände in Gebieten und Staaten außerhalb des Geltungsbereichs unserer Gesetze ist Außenpolitik. Und bei all der warmen Luft hier frage ich mich doch: Wo ist denn das Engagement der Bundesre- gierung für mehr Demokratie in Weißrussland, in der Ukraine, in Hong Kong oder gar in China selbst? Was passiert denn für Menschen- und Kinderrech- te zum Beispiel im Kongo, wo unter abenteuerlichen Bedingungen das Ko- balt für unsere E-Mobilität gewonnen wird? Welche außenpolitischen Initiati- ven gibt es denn gegen das Verbrennen von Reifenmüll und die thermische Trennung von Kabelschrott in Afrika und Asien? Ein Gesetz, wie Sie es wol- len, ist der Versuch, die Verantwortung für Freiheit und Menschenrechte weltweit abzudrücken, so sieht es doch aus!
Ich muss anerkennen, dass der Bundesgesetzgeber in seinem Lieferketten- gesetz einige wichtige Bedenken ausgeräumt hat. Bei mittelbaren Zuliefe- rern muss ein Unternehmen nur tätig werden, wenn es anlassbezogen Kenntnis über einen möglichen Verstoß erlangt. Bei unmittelbaren Zuliefe- rern muss ein konkreter Plan zur Minimierung oder Vermeidung erstellt werden, wenn Missstände bekannt werden und das Problem nicht zügig be- hoben werden kann. Und natürlich muss unverzüglich gehandelt werden, wenn Missstände im Geschäftsbereich eines Unternehmens selbst auftau- chen. Außerdem sollen die Verpflichtungen aus dem Gesetz nur für Betriebe mit mehr als 3000 Mitarbeitern gelten. Das ist meines Erachtens nicht un- realistisch. Ich denke im Gegenteil, das sollte selbstverständlich sein.
Sie beantragen aber heute, dass wir uns der dogmatischen Sichtweise der sogenannten ‚Initiative Lieferkettengesetz‘ anschließen sollen. Dabei hat die Wissenschaft ganz klar nachgewiesen, dass deren Vorstellungen untauglich sind, die formulierten Ziele zu erreichen. Untauglich und eine Gefahr beson- ders für kleine Unternehmen. ‚Ich schaue mit großem Entsetzen auf das Lie- ferkettengesetz‘, hat dazu der der Chef der Wirtschaftsweisen, Lars Feld, gesagt, ‚das Ganze hat durchaus das Potential, uns über Jahre so zu belas- ten, dass die Wirtschaftsentwicklung wesentlich geschwächt wird.‘ Leider halten sich große Teile des politischen Berlin für klüger als die Wirtschafts- weisen und auch hier in Schleswig-Holstein sind nicht alle frei davon.
Abschließend möchte ich noch etwas zu der Attitüde sagen, mit der hier immer über ‚die Unternehmen‘ geredet wird. Wir reden hier unter anderem vom Handel. Und alleine im Handel sind in Deutschland über fünf Millionen Menschen beschäftigt. Das sind über 5.000.000 Existenzen von Menschen, die Sie hier vertreten dürfen. Ein bisschen mehr Fürsorge für diese Men- schen und ihre Familien, etwas mehr Anerkennung und weniger Unterstel- lungen wären da angebracht.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de