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22.11.21
15:32 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Corona, Klimaschutz, Berufliche Schulen, Situation pflegender Angehöriger, Radwege im Land, Vereinbarung mit der Alevitischen Gemeinde

Nr. 119 / 22. November 2021


Themen der Plenarsitzung: Corona, Klimaschutz, Berufliche Schulen, Situation pflegender Angehöriger, Radwege im Land, Vereinbarung mit der Alevitischen Gemeinde

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 24. November, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Corona-Pandemie, das neue Klimaschutzgesetz, die Forderung eines Moratoriums für die Berufliche Bildung im Land, ein Bericht zur Situation pflegender Angehöriger, das Radwegenetz und eine Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Alevitischen Gemeinde.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 24. November, 10 bis 18 Uhr



TOP 25 und 26 Anträge zu Corona-Maßnahmen - Schleswig-Holstein gut durch den Winter bringen, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3405) und Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3406), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 96 Minuten 2

SPD und AfD-Zusammenschluss haben gut zwei Wochen vor Beginn der Landtagssitzung Anträge zur Pandemiebekämpfung eingereicht. Viele der SPD-Forderungen nach strengeren Corona- Regeln hat das Land inzwischen erfüllt. Die AfD-Politiker sehen die mittlerweile wieder eingeführten kostenlosen Tests als zentrales Mittel im Kampf gegen die Pandemie. In Schleswig- Holstein sind aktuell Menschen ohne Covid-19-Schutzimpfung von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Das Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt drinnen 2G (geimpft, genesen), etwa in der Gastronomie, bei Friseuren, bei medizinischen und pflegerischen Dienstleistungen, bei Sport in Innenräumen, bei außerschulischen Bildungsangeboten, bei Touristenübernachtungen in Hotels sowie in geschlossenen Räumen auf Weihnachtsmärkten. Für berufliche Veranstaltungen und für Jugendliche gilt 3G (geimpft, genesen oder getestet).
Die von der SPD angemahnte Maskenpflicht an Schulen ist zum Beginn der Plenarwoche wieder in Kraft getreten. Das Bundesgesundheitsministerium hat zudem die kostenlosen Corona- Bürgertests wiedereingeführt, nachdem diese seit dem 11. Oktober kostenpflichtig waren. Auch dies hatten die Nord-Sozialdemokraten gefordert, ebenso wie der AfD-Zusammenschluss, der bereits im Oktober die Abschaffung der Gratis-Tests scharf kritisiert hatte. Eine Verschärfung der 3G-Regel und eine „Ausgrenzung oder Bevorzugung“ bestimmter Bevölkerungsgruppen lehnt die Landtagsgruppe ab.
Die SPD bringt hingegen weitere Verschärfungen ins Spiel, etwa die 2Gplus-Regel (auch Geimpfte und Genesene müssen sich zusätzlich testen lassen) bei großen Veranstaltungen, strengere Kontrollen und tägliche Tests in Alten- und Pflegeheimen. Außerdem fordern die Sozialdemokraten mehr Raumluftfilter an Schulen und mehr Tempo bei Auffrischungsimpfungen durch eine Informationskampagne und mobile Impfteams.


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2473), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/3285), geplanter Aufruf 11:36 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) will Finanzanlagen des Landes an strikte politische, ökologische und soziale Kriterien „unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte“ binden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der verbindliche Grundsätze für Anlagen ab einer Million Euro regelt. Die Kriterien beziehen sich auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. So sollen etwa Anlagen bei Unternehmen, die fossile Brennstoffe fördern oder Atomenergie produzieren, konkret ausgeschlossen werden. Der Finanzausschuss hat bei Enthaltung der SPD bereits nach kleineren Modifikationen grünes Licht für die gesetzlichen Regelungen gegeben, jetzt muss noch der Landtag in Zweiter Lesung zustimmen.
Der Gesetzentwurf schließt auch den Erwerb von Finanzanlagen von Unternehmen und deren Zulieferer aus, die systematisch Menschenrechte verletzen oder gegen Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung verstoßen. Ebenfalls betroffen sind Hersteller von Waffen, die nach internationalen Übereinkommen verboten oder geächtet sind. Die Grundsätze 3

sind für neue Finanzanlagen vorgesehen. Bestehende Anlagen, die gegen die Ausschlusskriterien verstoßen, sollen laut Finanzministerium zu einem geeigneten Zeitpunkt „wertschonend“ verkauft werden.
Einen Ausschlusskatalog gibt es auch für Staaten oder selbstständig agierende regionale Gebietskörperschaften, die zum Beispiel die Todesstrafe systematisch anwenden, das jeweils aktuelle Klimaschutzprotokoll, die UN-Biodiversitätskonvention oder UN- Menschenrechtsabkommen nicht ratifiziert haben. Ebenfalls herangezogen werden Normen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und Übereinkommen über verbotene oder geächtete Waffensysteme. Auch in besonders korrupten Staaten sowie in solchen, die Angriffskriege führen oder nicht ausreichend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kooperieren, soll kein Geld angelegt werden.
Im Finanzausschuss wurde angeregt, dass die Landesregierung im Finanzaus-schuss alle zwei Jahren über die Erfahrungen und die Umsetzung der nachhaltigen Finanzanlagestrategie berichten soll. Dem Plenum soll zum Ende des Jahres 2026 ein Bericht vorlegt werden.


TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3061) und Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt-, Agrar- und Digitalisierungsausschusses (Drs. 19/3415), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Knapp zwei Wochen nach der Expertenanhörung zum Klimaschutz im Landtag will Schleswig- Holstein seine Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel verstärken. Als Kernziele ihres zur Verabschiedung vorliegenden Entwurfs für ein neues Klimaschutzgesetz gibt die Landesregierung weniger Treibhausgase durch Heizen und Verkehr sowie mehr Photovoltaik an. Der zuständige Umwelt- und Agrarausschuss hat bei Enthaltung der SPD bereits grünes Licht gegeben. Zuvor änderten die Ausschussmittglieder einige Zielvorgaben. So wurde unter anderem gegenüber dem Ursprungsentwurf festgeschrieben, dass die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent und bis zum Jahr 2045 so weit gemindert werden, dass national eine Treibhausgasneutralität erreicht wird. Als Zwischenziel ist eine Minderung der Emissionen um mindestens 65 Prozent bis 2030 gegenüber dem Durchschnitt der Referenzperiode 2015 bis 2017 festgelegt. Und: Grüner Wasserstoff soll mit in den Kanon der Erneuerbaren Energien aufgenommen.
Die Jamaika-Regierung reagiert mit der Reform des Klimaschutzgesetzes auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende April und neue gesetzliche Regelungen auf Bundesebene. Das Gericht hatte vom Bund Nachbesserungen verlangt, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen. Die Reform in Schleswig-Holstein sieht vor, dass in der kommunalen Wärmeplanung analysiert werden soll, wie durch schrittweise Umstellung von zumeist fossilen auf Erneuerbare Energien eine nachhaltige, kostengünstige und sichere Wärmeversorgung bis 2050 erreicht werden kann. Über die Möglichkeit der freiwilligen Erstellung eines kommunalen Wärmeplans hinaus wird dies für größere Gemeinden (Mittel- und Oberzentren sowie Unterzentren 4

mit Teilfunktion von Mittelzentren) verbindlich gemacht. Damit werde ein Anteil von 45 Prozent der Bevölkerung des Landes abgedeckt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Ausbau von Photovoltaik soll forciert werden. Das gilt auch an großen Parkplätzen, auf denen künftig Ladesäulen für Elektrofahrzeuge Pflicht werden könnten. Der öffentliche, aber auch der private Verkehr soll umweltfreundlicher gestaltet, die Nutzung von Erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung in bestehenden Gebäuden als gesetzlicher Standard festgelegt werden.
Ein weiterer Kernpunkt der Novelle: Bis 2040 soll zudem die verbleibende Strom- und Wärmeversorgung von Landesliegenschaften durch die Nutzung Erneuerbarer Energien realisiert werden. Bei Baumaßnahmen an Landesliegenschaften sollen nachwachsende, recycelte oder recyclingfähige Baumaterialien standardmäßig verwendet werden.
Wenige Tage vor der Tagung sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne), er rechne bis Jahresende mit Windrad-Genehmigungen etwa auf Rekordniveau in Schleswig-Holstein. „Mit dem neuen Klimaschutzgesetz werden die größeren Kommunen im Land verpflichtet, entsprechende Pläne aufzustellen. Die Kommunen beim Bau der Netze auch infrastrukturell strukturell zu unterstützen, halte ich für einen grundsätzlich sinnvollen Vorschlag“, so Albrecht. In dieser Hinsicht sei Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter.


TOP 27 und 48 Berichte zur Gemeinsamen Agrarpolitik, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3409) und Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, Bericht des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt Natur und Digitalisierung (Drs. 19/3403), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen fordern von der Landesregierung einen mündlichen Bericht „zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die kommende Förderperiode und den Auswirkungen auf Schleswig-Holstein“. Ende März hatten sich die Agrarminister von Bund und Ländern nach langen Verhandlungen auf Eckpunkte für eine Reform der GAP für Deutschland geeinigt mit dem Ziel, eine umweltfreundlichere Landwirtschaft zu schaffen. Sie verständigten sich unter anderem darauf, künftig 25 Prozent der Direktzahlungen an deutsche Landwirte an Umweltauflagen zu knüpfen.
Die EU-Agrarpolitik ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Zum einen werden jährlich Gelder ausgezahlt, die in den sogenannten Direktzahlungen zusammengefasst werden. Sie machen den Großteil des Geldes aus und werden zumeist anhand der Fläche eines Betriebs ausgezahlt. Zum anderen gibt es Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums. Das sind Beträge, die für meist siebenjährige Programme zur Verfügung stehen und etwa für langfristige Umweltmaßnahmen genutzt werden können. Für die Periode von 2021 bis 2027 sind rund 365 Milliarden Euro eingeplant.
Mitberaten wird der jährlich erscheinende Regierungsbericht zur „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Daraus geht hervor, dass 5

Schleswig-Holstein im Rahmen der GAK in diesem Jahr über 63,8 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt verfügt. Mit dem festgelegten Finanzierungsanteil des Landes – 40 Prozent beziehungsweise 30 Prozent beim Küstenschutz – stehen in Schleswig-Holstein damit insgesamt knapp 1,16 Milliarden Euro an GAK-Mittel zur Verfügung. Das sind 26 Millionen mehr als im Jahr 2020. Der Großteil der Summe (601 Millionen Euro) ist flexibel für den regulären Rahmenplan einsetzbar. Es gibt aber auch zweckgebundene Mittel. So fließen laut dem aktuellen Regierungsbericht für das Jahr 2020 etwa 40 Millionen in den Waldumbau und 93 Millionen stehen für Extremwetterschäden bereit. Weitere Mittel sollen für Tierwohlmaßnahmen (15 Millionen Euro), Wolfsschäden (750.000 Euro) und den „Vorwegabzug“ für Hamburg (1,5 Millionen Euro) genutzt werden.
Die Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zielt darauf, „eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der EU zu ermöglichen, die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete zu gewährleisten sowie den Küstenschutz zu verbessern“. Die Planung der Fördermaßnahmen und die Schlüsselzuweisung der Bundesmittel an die Länder erfolgt über den jährlich anzupassenden GAK-Rahmenplan.


TOP 17 Mündlicher Bericht zu den Ergebnissen des Kulturdialogs in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/3273), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Sechs Mal haben sich Vertreter von Land, Kommunen und Kulturverbänden zwischen Februar und Juni zum „Kulturdialog Land und Kommen“ getroffen. Ergebnis des Veranstaltungszyklus mit mehr als 230 Teilnehmenden ist der „Kulturpakt 2030 – zur gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen für die Kulturförderung in Schleswig-Holstein“, der Anfang Juni in Kiel vorgestellt wurde.
„Kultur ist entscheidende Grundlage unseres Gemeinwesens. Sie ermöglicht allgemein zugänglich und auf Augenhöhe Teilhabe an der Gesellschaft und schafft Identität. Ihre Förderung und die Stärkung kultureller Teilhabe ist eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der Kommunen“, heißt es in dem mehrseitigen Abschlusspapier zum „Kulturpakt“, das auf den Interseiten der Landesregierung eingestellt ist (www.schleswig- holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kulturdialog/kulturpakt_2030.html). Die Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP wollen nun noch Details erfahren und fordern von der Landesregierung einen mündlichen Bericht „über den Stand und die Ergebnisse des Kulturdialogs“.


TOP 33 Bericht über die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Alevitischen Gemeinde, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/3424), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 6

Auf Druck der Koalitionsfraktionen hatte der Landtag im Sommer vergangenen Jahres die Landesregierung aufgefordert, Gespräche mit der Alevitischen Gemeinde im Land aufzunehmen, um eine sogenannte gemeinsame Vereinbarung zum Schutz ihres Glaubens auf den Weg zu bringen. Als Ziel wurde angegeben, die Vereinbarung bis zum Ende dieser Legislaturperiode im Frühjahr 2022 abzuschließen. Jetzt soll ein Vertreter der Landesregierung im Plenum mündlich über den Stand der geplanten vertraglichen Vereinbarung, die Ausgestaltung und die Ziele berichten. Den Berichtsantrag hatten CDU, Grüne und FDP vorgelegt. Bereits in der 18. Legislaturperiode waren Vereinbarungs-Gespräche mit der Gemeinde aufgenommen, die jedoch nicht zu Ende geführt wurden.
Die Aleviten verstehen sich als eigenständige Religionsgemeinschaft. Die meisten ihrer Mitglieder haben türkische Wurzeln, lehnen aber die fünf Säulen des Islams, darunter die Pilgerfahrt nach Mekka und das Ramadan-Fasten, ab. Frauen und Männer sind gleichgestellt und beten im selben Raum. In Schleswig-Holstein gibt es fünf alevitische Gemeinden mit rund 20.000 Mitgliedern. Sie gelten als besonders integrationsoffen.
Der religionspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias von der Heide, kündigte im Sommer vergangenen Jahres nach Vorlage des Koalitionsantrages an, Schleswig-Holstein wolle sich an vergleichbaren Verträgen in Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz orientieren. Konkret gehe es um Feiertage, religiöse Einrichtungen und das Zusammenwirken von Land und Religionsgemeinschaft. Die Aleviten stünden auf dem Boden des Grundgesetzes und teilten die demokratischen Grundwerte, sagte von der Heide. Die geplante Vereinbarung sei ein Wegweiser für die Religionsfreiheit und das gleichberechtigte Miteinander der Religionen im Land. Laut dem Antrag für eine Vereinbarung könnten Regelungen mit anderen Glaubensgemeinschaften Vorbild sein, wie etwa der „Vertrag über die Förderung des jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein“.



Donnerstag, 25. November, 10 bis 18 Uhr



TOP 28 Fachkräfte sichern - Moratorium für die Berufliche Bildung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3412), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Trotz sinkender Schülerzahlen an den Beruflichen Schulen sollen nach dem Willen der SPD- Fraktion keine Stellen abgebaut werden. Dies solle so lange gelten, bis eine neue „landesweite Schulentwicklungsplanung zur Absicherung der Grundversorgung der Beruflichen Schulen“ vorliegt. Die Landesregierung wird zudem aufgefordert, im Bildungsausschuss über aktuelle Entwicklungen zu berichten. Die Befürchtung der SPD: Bei Abnahme der Schülerzahlen 7

wird es schwierig, kleinere Klassen aufrechtzuerhalten. „Das kann dazu führen, dass bestimmte Ausbildungsgänge an einzelnen Standorten aufgegeben werden“, heißt es in dem vorliegenden Antrag. Eine Woche vor Beginn der November-Tagung beschwichtigte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP): Die Zahl der Lehrer an Berufsschulen soll in den nächsten zwei Jahren konstant bleiben. Buchholz verwies auf Nachverhandlungen zum Landeshaushalt 2022. Demnach würden zusätzlich 1,25 Millionen Euro bereitgestellt, um ursprünglich 60 zur Disposition stehende Lehrerstellen zu erhalten. Das Geld sei bestimmt für die fünf Monate ab Beginn des neuen Schuljahres 2022/23 bis zum Jahresende. Um diesen Betrag sollte das Budget zunächst gekürzt werden.
Das Wirtschaftsministerium ist seit Januar für noch 87.300 Berufsschüler und 5000 Lehrkräfte an 35 Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren zuständig. Das ständige Sinken der Schülerzahlen bedeute enorme Probleme, sagte Buchholz: Ließen sich Fachklassen für einen Beruf in einer Schule nicht halten, entstünden für Auszubildende teils lange Fahrwege. Allein in den letzten fünf Jahren sank die Zahl der Azubis an Berufsschulen um fünf Prozent. Mit dem Übergang der Beruflichen Bildung in die Zuständigkeit des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums sowie der Gründung des Instituts für berufliche Bildung sei auch eine landesweite Schulent- wicklungsplanung für die Berufsschulen auf den Weg gebracht worden, sagte der Minister.


TOP 45 Radinfrastruktur in Schleswig-Holstein, Radwegenetz, Finanzierung, Investitionsplan, Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drs. 19/3395), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung will mehr Menschen zum Fahrradfahren bewegen. Bis 2030 sollen 30 Prozent der Verkehrsteilnehmer mit dem Rad unterwegs sein. Aktuell sind es etwa 13 Prozent. Parallel will das Land unter die ersten drei Bundesländer beim Radtourismus kommen. Das soll durch einen Ausbau der Radwege und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer erreicht werden. Dies sind Kernelemente des Regierungsberichts zur „Radinfrastruktur in Schleswig-Holstein“, die nun im Landtag beraten wird. Im Zentrum steht die „Radstrategie Schleswig-Holstein 2030", die Politik, Verwaltung und Verbände gemeinsam erarbeitet haben.
Laut dem Bericht sind 80 Prozent der Streckenlängen der Bundesstraßen, 64 Prozent bei den Landstraßen und 41 Prozent bei den Kreisstraßen mit Radwegen ausgestattet. Das macht zusammen rund 5.200 Kilometer. Zum Ausbau der Radwege stehen im Jahr 2021 laut dem Bericht aus dem Wirtschaftsministerium rund 75 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Aus dem Landeshaushalt sollen bis 2030 jährlich 90 Millionen Euro fließen. Weiteres Landesgeld kommt aus dem Infrastruktur-Sondervermögen IMPULS 2030.
Der Anteil des Radverkehrs im Norden ist seit 2008 leicht gesunken, und Schleswig-Holstein musste im Ranking der Flächenländer den ersten gegen den dritten Platz tauschen. Das soll sich nun ändern. Die drei Hauptziele der Radstrategie: Der Anteil des Radverkehrs bei der Verkehrsmittelwahl soll erhöht werden, insbesondere bei kurzen Wegen. Die Anzahl der Unfälle, in 8

die Radfahrer verwickelt sind (2019 waren das fast 4.600) soll innerhalb der nächsten zehn Jahre halbiert werden. Und: Schleswig-Holstein soll im Radtourismus unter die Top-3-Länder vorstoßen.
Zu den bereits beschlossenen Projekten zählen mehrere Lückenschlüsse bei Radwegen an Landesstraßen. Insgesamt soll der teilweise marode Zustand einiger Radwege verbessert werden. Zudem will das Land ein spezielles Infrastruktur-Programm auflegen. Dabei sollen in den kommenden zwei Jahren 10.000 Fahrradbügel an öffentlichen Einrichtungen oder Bushaltestellen sowie 100 Selbst-Servicestationen an hochfrequentierten Radstrecken errichtet werden.


TOP 18 Technologieoffenheit in der Verkehrspolitik realisieren - synthetische Kraftstoffe stärker berücksichtigen, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3318), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Der Zusammenschluss der AfD im Landtag ruft dazu auf, verstärkt auf synthetische Kraftstoffe zu setzen. „Die Gewinnung von synthetischen Kraftstoffen aus Wasserstoff und CO2 im sogenannten Power-to-Gas oder Power-to-Liquid-Verfahren besitzt zwar noch eine niedrige Energieeffizienz, ist aber deutlich umweltschonender als die Herstellung von Benzin und Diesel“, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Forschung, Produktion und „steuerliche Einordnung“ solle sich nicht mehr nur auf Pilotprojekte ausrichten, „sondern am Ziel einer industriellen Produktion“. Anfang November legte die Koalition einen Alternativantrag vor. Darin werden die Bemühungen der Landesregierung begrüßt, sich „auch weiterhin auf Bundesebene für technologieoffene Verkehrspolitik einzusetzen“. Konkret werden die Bereiche Elektromobilität, wasserstoffbetriebene Mobilität sowie die Entwicklung und Nutzung synthetischer Kraftstoffe genannt. Und: Der Landtag solle sein Bekenntnis „für eine technologieoffene Verkehrspolitik und die bereits im Dezember 2017 beschlossenen Maßnahmen in diesem Bereich“ bekräftigen.
Aktuell ist die Produktion der synthetischen Kraftstoffe zurzeit vor allem auf die Luft- und Schifffahrt ausgerichtet. So wurde etwa Anfang Oktober im emsländischen Werlte eine Anlage zur Herstellung von CO2-neutralem Kerosin eröffnet. Nach Angaben der Betreiber handelt es sich um die erste Anlage weltweit, die den Flugzeugkraftstoff im industriellen Maßstab synthetisch herstellen kann. Bis zum Jahr 2030 sollen jährlich 200.000 Tonnen grünen Kerosins produziert werden, hieß es aus Kreisen der Bundesregierung bei der Eröffnungsfeier. Auch der Ölkonzern Shell will in Deutschlands größter Raffinerie Rheinland nachhaltige Flugkraftstoffe herstellen. Dazu soll bis 2025 eine kommerzielle Bio-Power-to-Liquid-Anlage gebaut werden.
Grundsätzlich ist der klimaneutrale Kraftstoff noch sehr teuer und die Produktionskapazitäten sind begrenzt. Als ökologisch sinnvoll gilt die Kraftstoffgewinnung beim Power to Liquid-Verfahren aus erneuerbaren Energien (Wind, Solar, Wasser), also aus elektrisch erzeugtem grünem Wasserstoff. Die Anlage in Werlte produziert den Kraftstoff für Flugzeuge synthetisch aus Wasser, erneuerbarem Strom von Windrädern aus dem Umland, Abfall-CO2 aus Lebensmittelresten einer Biogasanlage sowie CO2 aus der Umgebungsluft. 9

TOP 19, 22 und 31 Bericht und Anträge zu Hochschulen und Hochschulgesetz, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3325), Antrag der Landesregierung (Drs. 19/3368), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/3420), geplanter Aufruf 11:34 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Im Rahmen einer Hochschuldebatte werden drei Anträge behandelt. Zum einen geht es um die Forderung der SPD-Fraktion, Lehraufträge an Hochschulen in Schleswig-Holstein besser zu bezahlen, zum anderen bittet die Landesregierung um Zustimmung dafür, den Mitarbeitern der Universität Lübeck ein Jobticket anbieten zu können. Weiterer Teil der Debatte ist ein Regierungsbericht zu Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen.
Mit dem Semesterstart im Oktober sind Studierende nach drei Semestern Online- und Hybridunterricht weitgehend wieder auf den Campus zurückgekehrt. Die Corona-Regeln des Landes sehen auch an den Hochschulen die 3G-Regel vor (geimpft, genesen, getestet). Studierende sollen sich über Smartphone oder Tablet ausweisen können. In Kiel etwa, wo an der größten Uni des Landes, der Christian-Albrechts-Universität, insgesamt 27.300 junge Frauen und Männer die überwiegend in Präsenz abgehaltenen Vorlesungen aufnahmen, gilt Maskenpflicht. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen soll die Regierung über aktuelle Entwicklungen zum Thema berichten.
Bei Vorstellung des Antrags zur Honorierung der Lehraufträge an Hochschulen sagte der SPD- Hochschulpolitiker Heiner Dunckel im Oktober, die Bezahlung sei derzeit nicht angemessen. Nach dem Willen seiner Fraktion soll das Wissenschaftsministerium in dieser Tagung darlegen, „ob es die Vergütungssätze für Lehraufträge überprüft hat und welche Anpassung dieser Vergütungssätze es plant“. Laut Dunckel hätten Angaben der Regierung aus dem Jahr 2019 ergeben, dass eine Stunde an den Universitäten Kiel und Lübeck mit 29 Euro vergütet wurde und an der Europa-Universität Flensburg mit 22 Euro. Dunckel zufolge werden im Norden pro Semester rund 1500 Lehraufträge vergeben. In der Begründung des Antrages heißt es, der Landesrechnungshof habe schon 2018 festgestellt, die Vergütung der Lehrbeauftragten müsse überprüft und angepasst werden, da sie seit 2002 nicht geändert worden sei. Daraufhin habe das Wissenschaftsministerium eine Beschäftigung mit den Feststellungen des LRH angekündigt. „Passiert ist aber nichts“, so SPD-Mann Dunkel Anfang Oktober. In dem von der SPD jetzt beantragten Bericht „sollen das Ergebnis der Prüfungen sowie die Pläne der Landesregierung zur Anpassung der Lehrauftragsvergütungen an den Hochschulen dargestellt werden“ – unter Berücksichtigung der entsprechenden Verordnungen der norddeutschen Länder.
Seit August gibt es für Mitarbeiter des Landes einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket. Jetzt will die Landesregierung dies auch auf die Universität in Lübeck anwenden. Der Grund: Die Hochschule in der Hansestadt ist gesetzlich eine Stiftungsuniversität und ihre Mitarbeiter sind daher im Gegensatz zu den Mitarbeitern der anderen Hochschulen keine Landesbediensteten. Im Sinne einer „Gleichbehandlung“ soll den Lübecker Uni-Mitarbeitern jetzt ebenfalls der Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket gewährt werden. „Die entsprechenden Kosten sind ab dem Jahr 2022 vom Land zu übernehmen“, heißt es in einer Vorlage der Regierung, mit 10

der im Plenum um eine Zustimmung für eine Ergänzung der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der Uni Lübeck geworben wird.


TOP 47 Bericht zur Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein, Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD (Drs. 19/3099), Bericht des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Jugend, Familie und Senioren (Drs. 19/3402), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Ende 2019 waren laut einem Regierungsbericht aus dem Sozialministerium, der im Plenum beraten werden soll, rund 130.000 Menschen im Lande pflegebedürftig. Das stellt eine Steigerung um 19 Prozent gegenüber 2017 dar. Rund 95.000 dieser Menschen werden außerhalb vollstationärer Einrichtungen versorgt, also ganz oder teilweise durch ihre Familienmitglieder. Knapp die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen hat eine Demenzerkrankung. „Die meisten Menschen möchten auch bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in ihrer eigenen vertrauten Häuslichkeit leben und dort auch bei einem eintretenden Unterstützungs- und Pflegebedarf wohnen bleiben“, heißt es in dem Bericht, den SSW und SPD angefordert hatten. Staatliche Einrichtungen, Sozialverbände und private Vereine bieten dafür eine Vielzahl an Hilfsangeboten. So gibt es seit Frühjahr 2020 in jedem der 15 Kreise des Landes einen Pflegestützpunkt. Dort gibt es Beratung bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst und beim Umgang mit den Behörden und den Kosten.
Das Kompetenzzentrum Demenz unterstützt die regionalen Alzheimer-Gesellschaften. In akuten Situationen steht das „PflegeNotTelefon“ bereit. Zeitweilige Entlastung ermöglichen Kurzzeitpflegeeinrichtungen – dort herrsche ein steigender Bedarf, so der Bericht. Darüber hinaus gibt es Gesprächsgruppen, kostenlose Pflegekurse und Pflegelotsen in Betrieben.
Während der Corona-Pandemie hat sich laut Bericht „die Situation der häuslichen Pflege deutlich erschwert“. Angehörige hätten insbesondere in der ersten Phase der Pandemie aus Angst vor einer Ansteckung ambulante Pflegedienste und andere Unterstützungen nicht mehr in Anspruch genommen und nicht unbedingt erforderliche Kontakte gemieden. In den Familien habe dies oft zu „erheblichen Beanspruchungs- und Belastungssteigerungen“ bei den pflegenden Angehörigen und zu „Vereinbarkeitsproblemen von Pflege, Familie und Berufstätigkeit“ geführt.


TOP 21, 32 und 41 Schlaganfallversorgung schnell und qualitativ hochwertig sicherstellen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis90/ Die Grünen und FDP (Drs. 19/3358), sowie Krankenhäuser und Universitätskliniken besser unterstützen, finanzieren, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/3422) und nachhaltig stärken, Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2730, 19/3423), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 42 Minuten
Die Jamaika-Fraktionen wollen die Versorgung von Schlaganfallpatienten im Lande verbessern und einen festen Rahmen für die Behandlung geben. Schlaganfälle sind die dritthäufigste 11

Todesursache in Deutschland, nach Herzerkrankungen und Krebs. Die Anfälle entstehen durch Blutgerinnsel oder Blutungen im Gehirn. In der Folge sterben Hirnzellen ab. Bei überlebenden Schlaganfall-Opfern können Körperfunktionen dauerhaft ausfallen. Schlaganfälle sind damit in Deutschland auch die häufigste Ursache für eine Behinderung. Im Jahr 2019 wurden in Schleswig- Holstein 13.841 Schlaganfälle verzeichnet.
So soll es im Krankenhausplan des Landes künftig verbindliche Vorgaben für die Schlaganfallbehandlung geben. Grundlage soll die Zertifizierung der Behandlungseinheiten, der sogenannten Stroke Units, durch die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft sein. Aktuell sind nach Angaben der Koalition 13 Krankenhäuser als regionale oder überregionale Stroke Unit zertifiziert. Dort sollen möglichst viele betroffene Patienten möglichst schnell eingewiesen werden, und es sollen hochwertige Apparate und ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Die verschiedenen Stroke Units sollen in einem Netzwerk zusammenarbeiten. Um die Versorgung in ländlichen Regionen, insbesondere an der Westküste, zu gewährleisten, regen CDU, Grüne und FDP außerdem mobile Stroke-Units an – speziell ausgerüstete Rettungswagen mit einem Computertomographen, einem Labor sowie einem Notarzt und einem Neurologen an Bord. In diesen Einheiten könne die Diagnostik und die Behandlung bereits vor der Ankunft in der Klinik beginnen, denn Zeit spiele bei der Versorgung der Patienten eine entscheidende Rolle.
Wie bereits in der Oktober-Sitzung geht es zudem erneut um die finanzielle Ausstattung der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser. CDU, Grüne und FDP fordern eine „Grundpauschale“ als Ergänzung zu den Fallpauschalen, die für die jeweiligen Behandlungen oder Operationen erstattet werden. Eine „auskömmliche und angemessene Finanzierung“ sei erforderlich, und zwar auf Niveau des Bundesdurchschnitts und für „Betriebskosten und Investitionsmittel gleichermaßen“. Hintergrund: Während der Corona-Pandemie standen viele Kliniken leer und hatten massive finanzielle Einbußen zu verzeichnen. Ausgleichszahlungen kamen im Lande aber nur im geringen Ausmaß an, weil die Inzidenzen im Norden niedriger waren als anderswo.
Eine Beschlussempfehlung des Sozialausschusses nimmt außerdem die Lage auf den Intensivstationen in den Blick. Die Fachpolitiker fordern einstimmig ein „Sofortprogramm Intensivpflege“, um mehr Fachkräfte zu gewinnen, geregelte Arbeitszeiten auf den Stationen, eine Koppelung der Bettenzahl an die Zahl der Ärzte und Pfleger sowie mehr Ausbildungs- und Studienplätze für Intensivpersonal. Die Pflegekräfte sollen zudem von Assistenz- und Verwaltungstätigkeiten entlastet werden.


TOP 23 und 30 Ausbildungsoffensive im Berufsfeld Erziehung starten – PiA-Ausbildung unterstützen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3382) sowie Rahmenbedingungen für Erzieherberufe zukunftssicher und attraktiv gestalten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. , 19/3419), geplanter Aufruf 16:12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Sorge um die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern beschäftigt den Landtag schon seit Jahren. Im März 2019 unterstrich das Parlament, dass der Beruf als Mangelberuf anerkannt wird, 12

im Dezember 2019 und Februar 2020 wurden eine Reform und finanzielle Ausstattung der Ausbildung diskutiert. Jetzt macht die SPD erneut Druck und fordert von der Landesregierung eine Stärkung der „praxisintegrierten Ausbildung“ für Erzieher und sozialpädagogische Assistenten (SPA) sowie in der Heilerziehungspflege. Unter anderem seien die Rahmenbedingungen in der Ausbildung so zu verbessern, dass die Praxisanleitung mit genügend refinanzierter Zeitfreistellung und Qualifizierungsmaßnahmen ausgestattet wird. „Die Förderung der praxisintegrierten Ausbildung soll Bestandteil des Standardqualitätskostenmodells werden“, heißt es in dem Antrag. Weiter wird gefordert, die Aus- und Weiterbildung im Berufsfeld Erziehung zu einer vergüteten Ausbildung zu reformieren. „Der Fachkräftebedarf im Berufsfeld Erziehung ist enorm“, wird der Vorstoß begründet. In den Kindertagesstätten fehle Personal, um den festgelegten Fachkraft-Kind- Schlüssel oder den weiteren Kita-Ausbau erfüllen zu können. Außerdem würden Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe fehlen, und auch der Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule benötige Fachpersonal. Der Landesregierung wird vorgeworfen, sie habe es „es mit der Kita- Reform versäumt, eine Fachkräfteoffensive zu starten“.
Laut dem von der Bertelsmann-Stiftung im August erstmals veröffentlichten „Fachkräfte-Radar für Kita und Grundschule“ zufolge werden bis 2030 bei den bestehenden Ausbildungskapazitäten in Schleswig-Holstein fast 11.000 Erzieher in den Beruf eintreten. Damit in allen Kitas bis dahin eine kindgerechte Personalausstattung nach wissenschaftlichen Empfehlungen sowie ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, würden noch 2000 Erzieher zusätzlich benötigt. Weitere Zahlen der neuesten Bertelsmann-Studie: Die Zahl der Kinder mit Krippen- oder Kindertagespflegeplatz erhöhte sich zwischen 2011 und 2020 von 14.819 auf 27.038 Kinder. Rechnerisch musste in Schleswig-Holstein eine Fachkraft im vergangenen Jahr 3,6 Kinder betreuen; im vergangenen Jahr besuchten 35,2 Prozent der Kinder unter drei Jahren eine Kita oder ein Kindertagespflegeangebot.
In einem kurz vor der Tagung vorgelegten Antrag zum Thema loben die Koalitionsfraktionen von CDU, Grüne und FDP die aus ihrer Sicht mit der Kita-Reform eingetretenen Qualitätsverbesserungen. Dies betreffe auch die Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der frühkindlichen Bildung und Betreuung. „Gesetzliche Standards tragen nun zu einer Entlastung der Fachkräfte bei. Damit wird dieses Berufsfeld insgesamt aufgewertet und attraktiver“, heißt es in dem Papier. Angekündigt wird, dass Qualifizierungsmaßnahmen für fachfremde Berufsgruppen finanziell unterstützt werden sollen, und es wird angeregt, die Dualisierung der SPA-Ausbildung seitens der Landesregierung zu prüfen. Zudem begrüßen die Koalitionsfraktionen, dass sich die Landesregierung im Gegensatz zum Bundesfamilienministerium nicht aus der Förderung und Verbesserung der Erzieherausbildung herausgezogen habe. Die Entscheidung des Berliner Ministeriums Anfang 2020, das Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher vorzeitig auslaufen zu lassen, sei zu bedauern.


TOP 20 Institutionalisierte Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in den stationären Hilfen zur Erziehung, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. , 19/3331), geplanter Aufruf 16:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 13

Mit einer Reform der Kinder- und Jugendhilfe wurde im Juni eine Rechtsgrundlage für selbstorganisierte Interessensvertretungen für Kinder und Jugendliche geschaffen, die in Erziehungseinrichtungen oder Pflegefamilien leben. Gemeinsam mit SPD und SSW fordern die Koalitionsfraktionen die Landesregierung nun auf, die „Gründung einer landesweiten Interessenvertretung“ zu unterstützen und landesgesetzliche Regelungen zu schaffen. Die notwendigen finanziellen Mittel sollen möglichst schon im kommenden Jahr zur Verfügung stehen.
Ziel müsse sein, „Beteiligungsrechte nicht nur gesetzlich verankert zu wissen, sondern sie kontinuierlich im Hilfeprozess und im alltäglichen Leben von Kindern und Jugendlichen“ zu verwirklichen, heißt es in dem Antrag. Die jungen Menschen in den Jugendhilfeeinrichtungen sollen dadurch „den jeweiligen Stand der Partizipation aus ihrer Sicht aufzeigen, auf Entwicklungsbedarfe in Einrichtungen aufmerksam machen, sich einmischen, mitreden, abstimmen und direkt am Entscheidungsprozesses beteiligt sein“.



Freitag, 26. November, 10 bis 14 Uhr



TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2575) und Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/3366), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Einkommensschwache Haushalte in Schleswig-Holstein sollen gezielter mit Wohnraum versorgt werden können. Darauf zielt die Novellierung des Wohnraumförderungsgesetz ab. Der Gesetzentwurf der Landesregierung steht vor der Verabschiedung. Im Ausschuss votierte nur der SSW gegen das neue Regelwerk. Seit 2009 regelt das Gesetz hierzulande bereits die soziale Wohnraumförderung. Die vergangenen Jahre hätten aber gezeigt, dass in einzelnen Punkten Anpassungs- und Klarstellungsbedarf besteht, heißt es in dem vorliegenden Reform-Entwurf. So soll etwa die Gültigkeitsdauer eines Wohnberechtigungsscheines von zwei Jahren auf nunmehr ein Jahr halbiert werden. Alternative Leistungsbescheide würden nicht mehr als Wohnberechtigungs- scheine anerkannt, etwa ein Nachweis bei Wohngeld- und Sozialleistungsbezug. Bei Umzug in eine Sozialwohnung soll ein aktueller Wohnberechtigungsschein beantragt werden müssen. Ein Schein, dessen Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist, reicht dann nicht mehr aus.
Weiterhin machen das neue Datenschutzrecht und Mietrecht Änderungen notwendig. Insbesondere Kommunen fordern mehr Rechtssicherheit im Rahmen der Ermittlung und Sanktionierung von Verstößen gegen das Wohnraumförderungsgesetz. Und: Es soll eine Experimentierklausel eingeführt werden, die es erlaubt, im Rahmen von Kooperationsverträgen 14

Wohnungen, die mit zwischenzeitlich besserverdienenden Haushalten belegt sind, aus den Bindungen herauszulösen und die Bindungen auf andere Wohnungen zu übertragen.
Mit 20 Millionen Euro unterstützt Schleswig-Holstein in diesem und im kommenden Jahr die Schaffung von angemessenem Wohnraum für Menschen, die auf dem Markt besonders schlechte Chancen haben. Das Sonderprogramm zielt beispielsweise auf Wohnungslose, Frauen aus Frauenhäusern, aus der Haft entlassene Menschen sowie von Armut und Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte. Für bezahlbares Wohnen stellt das Land 2019 bis 2022 laut Innenministerium 788 Millionen Euro aus der sozialen Wohnraumförderung bereit.


TOP 24 Europäisches Jahr der Jugend 2022 zur Chance für junge Menschen in Schleswig- Holstein und im gesamten Ostseeraum machen, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3404), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
SPD und SSW im Landtag begrüßen die Absicht der EU-Kommission, das kommende Jahr zum „Europäischen Jahr der Jugend“ auszurufen. Im Vorgriff auf die endgültige Entscheidung in Brüssel fordern Sozialdemokraten und dänische Minderheitenvertretung schon jetzt die Landesregierung auf, „das ‚Europäische Jahr der Jugend‘ in Schleswig-Holstein gemeinsam mit den im Land organisierten und mit allen interessierten jungen Menschen auszugestalten“. Der diesbezügliche, dreiseitige Antrag reiht verschiedene Maßnahmen auf, die unter den Titeln „Europäischer Bildungsraum“, „Digitale Kompetenzen, Medienkompetenz, Demokratieförderung“ sowie „Begegnung im Ostseeraum“ zu finden sind. Angeregt werden etwa eine „auskömmliche“ Finanzierung der Europaschulen“, der grenzüberschreitenden Hochschulkooperation und von Ausbildungsprojekten, die Förderung der Medienkompetenz „insbesondere für den kritischen Umgang mit digitalen sozialen Netzwerken“ sowie den Ausbau des Jugendaustauschs. Konkret sollen Jugendliche angeregt werden, sich aktiv an demokratischen Prozessen zu beteiligen, eigene Ideen von einem Europa der Zukunft einzubringen oder Europa einfach nur „zu erleben“, wie es in der Begründung des Antrags heißt.
Laut einer von der Europäischen Union im Internet veröffentlichten Liste gibt es seit 1983 zielgerichtete Themen für jedes Kalenderjahr. Sie sollen Diskussionen auf nationaler und internationaler Ebene anstoßen. Es begann mit einem „Europäischen Jahr für kleine und mittlere Unternehmen und Handwerk“, über ein Jahr der „Ernährung und Gesundheit“ (1994) oder dem „Jahr für aktives Altern“ bis hin zum – für alle, die es noch nicht wissen – diesjährigen „Europäischen Jahr der Schiene“.


TOP 29 Monitoring zu Einsamkeit und Isolation, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3417), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der SSW fordert dazu auf, „ein kontinuierliches Monitoring zum Thema Einsamkeit und Isolation in Schleswig- Holstein zu entwickeln“. In dem diesbezüglichen Antrag heißt es: „Eigenen Angaben 15

zufolge fühlen sich bis zu 15 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einsam.“ Einsamkeit betreffe nach Ansicht des SSW grundsätzlich alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialem Status. Die Daten und Erhebungen des Monitorings könnten, so die Antragsteller, später in Sozialberichte einmünden und als Basis für Präventionsarbeit sowie „niedrigschwellige und kostenfreie Projekte“ dienen. „Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat entsprechende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Menschen verstärkt“, so der SSW.


TOP 34 und 35 Bericht zur Stärkung der politischen Bildung in der Schule, Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD (Drs. 19/1739), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/3371) und Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung (Drs. 19/2461), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/3372), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Vor dem Hintergrund eines erstarkenden Rechtspopulismus fordern SSW und SPD, dass Schulen mehr demokratische Werte vermitteln. Ein zwei Jahre alter Antrag steht nach Beratungen im Ausschuss aber vor der Ablehnung durch die Jamaika-Koalition. Die Oppositionsfraktionen verlangen, dass an allen weiterführenden Schulen im Land der Unterricht im Fach Wirtschaft/Politik verpflichtend und im bisherigen Umfang stattfinden kann. Außerdem soll die Landesregierung sicherstellen, dass genügend Ausbildungskapazitäten für Lehramtsstudierende für Wirtschaft/Politik an den Universitäten Kiel und Flensburg zu Verfügung stehen und das Fach erneut zum Mangelfach bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst erklärt wird.
Der Landesbeauftragte für politische Bildung Christian Meyer-Heidemann, der erst im Oktober für weitere sechs Jahre in seinem Amt bestätigt wurde, begrüßt in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht die Pläne der Regierung, ab dem Schuljahr 2020/2021 die Wochenstundenzahl des Fachs Wirtschaft/Politik in der Sekundarstufe I an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen zu erhöhen. Darüber hinaus empfiehlt er, den Kontakt zwischen Schule und Politikern auszubauen, zum Beispiel durch einen Besuch im Landtag oder eine Stärkung von Formaten wie etwa „Jugend im Landtag“. Der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die 19. Wahlperiode soll als Teil dieser Debatte abschließend beraten werden. Das Papier umfasst die Aktivitäten zwischen Februar 2017 bis Juni 2020. Auf 56 Seiten, unterteilt in sechs Handlungs- und sieben Themenfelder, schildert der Bericht die Höhepunkte im vergangenen Berichtszeitraum, wie etwa den Besuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im März 2019.


TOP 42 Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP (Dr. 19/1450), Bericht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Drs. 19/3047), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 16

Eine Expertise zum Denkmalschutzgesetz, das zuletzt 2014 begleitet von massiver Kritik seitens der Union und den Liberalen geändert worden war, kommt zum Schluss: Das Gesetz zum Schutz der Denkmale des Landes Schleswig-Holstein „ist ein sehr gutes Gesetz mit teilweise bundesweitem Modellcharakter; die Grundentscheidungen der letzten Novellierung haben sich bewährt“. Defizite bestünden vor allem beim Vollzug des Gesetzes und seien unter anderem auf Personalmangel zurückzuführen. Dies geht aus einem aktuellen Regierungsbericht hervor, in dem die vom Landtag verlangte Evaluation veröffentlicht wurde.
Mit dem 2015 in Kraft getretenen Denkmalschutzgesetz wurde eine Umkehr vom Prinzip der konstitutionellen Denkmaleintragung durch Verwaltungsakt hin zu einer rein deklaratorischen Eintragung in die Denkmalliste vorgenommen. Das heißt: Seitdem können in Schleswig-Holstein Privatgebäude ohne vorherige Information der Eigentümer in die Denkmalliste eingetragen werden. Einspruch ist erst nach der Aufnahme eines Gebäudes in die Denkmalliste möglich. Zuvor waren Denkmäler im Norden per Verwaltungsakt aufgenommen worden. Mit der Gesetzesänderung in 2015 wurde zudem die Unterscheidung zwischen einfachem und besonderem Kulturdenkmal aufgegeben.
Neben der „unzureichenden personellen Ausstattung“ wird in der Evaluation auch eine Unterfinanzierung von Denkmalschutz und Denkmalpflege im bundesweiten Vergleich konstatiert. Schleswig-Holstein liegt dem Bericht zufolge auf dem letzten Platz aller Flächenländer in der Bundesrepublik. Das Land habe allerdings bereits seit 2020 den Förderetat des Landesamtes für Denkmalpflege verdoppelt, um zusätzliche Fördermittel des Bundes für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäudesubstanz zu erhalten. Positiv wird erwähnt, dass die Ombudsperson – sie wird vom Gesetz her nicht verlangt – ein sehr wertvolles und sehr erfolgreiches Instrument bei der Kommunikation, der Vermittlung und dem Ausgleich unterschiedlicher Interessen sei.
Eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes wird von Gutachtern nicht empfohlen. „Festgestellte Defizite des Gesetzes können auf untergesetzlicher Ebene geregelt werden“, heißt es. Ein Kernpunkt der Handlungsempfehlungen: Grundsätzlich sei insbesondere die Zuständigkeitsverteilung zwischen den unteren und oberen Denkmalbehörden zu verbessern. Die Evaluation ist, wie vom Landtag gefordert, extern vorgenommen worden, ausgewiesen wird synergon, Köln, in Zusammenarbeit mit Prof. Janbernd Oebbecke, Münster.


TOP 43 Gemeinsame Beratung
a) Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2020/21, Bericht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Drs. 19/3330)
b) Mündlicher Bericht zur Personalversorgung der Grundschulen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3280), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung ist mit der Entwicklung der Unterrichtssituation im Schuljahr 2020/21 zufrieden. Trotz der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen für den Schulalltag sei die Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen auf 102 Prozent und 17

an den berufsbildenden Schulen erstmals auf 100 Prozent gestiegen. Das geht aus dem Bericht hervor, den das Bildungsministerium vorlegt. Allerdings, so heißt es in dem 90-seitigen Papier, sei die Situation aufgrund von Corona „nur bedingt aus den Daten der Schulstatistik abbildbar“. Mit dem vorliegenden Bericht zur Unterrichtssituation wird ein mündlicher Bericht der Bildungsminis- terin zur Personalsituation an den Grundschulen erwartet, den die SPD-Fraktion gefordert hat.
Laut dem Bericht zur Unterrichtssituation für das Corona-Schuljahr 2020/21 meldeten die Schulen über das Schul-„Dashboard“ insgesamt 3.875 Fälle in der Schülerschaft, bei denen ein positiver PCR-Test vorlag. Dies entspricht einem Anteil von 1,02 Prozent der Gesamtschülerschaft an den öffentlichen und privaten Schulen des Landes. Außerdem wurden insgesamt 8.732 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die sich in Quarantäne begeben mussten. Dies entspricht einem Anteil von 2,29 Prozent.
Dem Bericht zufolge wurden zum 1. August 2020 insgesamt 659 neue Lehrkräfte unbefristet sowie 1.142 befristet eingestellt. Weitere rund 1.400 Lehrkräfte fingen als Vertretung im Schuldienst an. Und: 1100 Lehramtsanwärterinnen und -anwärter konnten in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
Die Relation „Unterrichtsstunde je Schüler“ ist an den allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren von 1,68 auf 1,69 gestiegen. Dieser Anstieg ergibt sich, da die Zahl der Unterrichtswochenstunden um 0,4 Prozent gestiegen ist, während gleichzeitig die Schülerzahl um 0,1 Prozent zurückging. Für die berufsbildenden Schulen lässt sich eine Verbesserung des Messwertes „Unterrichtsstunde je Schüler“ von 1,03 auf 1,05 feststellen, da hier bei einem Schülerzahlenrückgang von gut 2,3 Prozent bei den Unterrichtswochenstunden ein deutlich geringeres Minus von 0,1 Prozent zu verbuchen ist.
Die Schülerzahl insgesamt an allgemeinbildenden Schulen ist zu Beginn des Schuljahres 2020/21 im Vergleich zum Vorjahr mit einem Minus von rund 140 nahezu unverändert geblieben und lag bei rund 274.300. Je nach Schulart haben sich die Schülerzahlen aber unterschiedlich entwickelt: An den Grundschulen inklusive der Deutsch-als-Zweitsprache-Zentren ist die Schülerzahl um 700 auf knapp 100.600 gestiegen.
Die Zahl an den Gemeinschaftsschulen erreicht insgesamt 94.400 und ist damit um rund 1.200 oder 1,3 Prozent gesunken, wobei die Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe einen Rückgang von knapp 2.000 (minus 3,3 Prozent) Schülern auf 58.200 zu verzeichnen hat, während an den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe die Schülerzahl um 750 oder 2,1 Prozent auf 36.200 angestiegen ist. Die Gymnasien verzeichnen einen leichten Zuwachs von 0,3 Prozent oder rund 200 Schülern auf 73.700. Mit einer Schülerzahl von rund 270 wurde an den Abendgymnasien erneut die vorhandene Kapazität nicht voll ausgeschöpft.
Die Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf insgesamt ist weiterhin gestiegen, in diesem Jahr um rund 160 oder 0,9 Prozent. Gleichzeitig sank die Schülerzahl in inklusiven Maßnahmen an den Schulen um rund 30 (minus 0,3 Prozent). Damit ist der Anteil der Schüler in Inklusionsmaßnahmen bezogen auf alle Kinder mit Förderbedarf von 69,2 Prozent im Vorjahr auf 18

68,4 Prozent leicht gesunken. Die Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen liegt bei 87.400 und ist um rund 2.100 oder 2,3 Prozent weiter gesunken.
Der Bericht über die Unterrichtssituation an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein wird auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses von 1977 jährlich vorgelegt. 2014 hat der Landtag beschlossen, im Vorgriff auf den jährlichen schriftlichen Bericht den Abgeordneten Daten und Fakten zuzuleiten, die nach vorgegebenen Parametern die Entwicklung der Schüler-, Klassen- und Stellenzahl darstellen.
Die SPD sorgt sich um die Grundschulen im Lande – es gebe zu viel Unterrichtsausfall und zu wenige Lehrer. Vor diesem Hintergrund soll die Landesregierung dem Landtag gezielt zur Situation mündlich berichten. „Es mehren sich Berichte und Rückmeldungen von Eltern, dass es bei der Unterrichtsversorgung an den Grundschulen an vielen Orten schwere Mängel gibt, die nur mit Maßnahmen wie der Zusammenlegung von Klassen, Stundenausfall, Streichung von Ganztagsangeboten bzw. Ausstieg aus der Gebundenen Ganztagsschule bewältigt werden können“, heißt es in dem Antrag der Sozialdemokraten. Laut dem jährlichen Bericht des Bildungsministeriums zur Unterrichtssituation, der ebenfalls in der Oktober-Tagung beraten wird, fallen lediglich 0,3 Prozent der Unterrichtsstunden an den Grundschulen im Lande ersatzlos aus.
Der Anteil des „nicht-planmäßigen Unterrichts“ liegt jedoch bei 7,3 Prozent. Der Grund für den Ausfall von Stunden und für „nicht-planmäßigen Unterricht“ ist in den meisten Fällen (84 Prozent) die Erkrankung einer Lehrkraft. Der Ausfall wird dem Bericht zufolge in aller Regel durch eine Vertretungslösung aufgefangen, gelegentlich auch durch die Zusammenlegung von Klassen oder durch Stillarbeit (sogenanntes Eigenverantwortliches Arbeiten, EVA). An den Grundschulen ist die Schülerzahl im laufenden Schuljahr gegenüber dem Vorjahr um 700 (0,7 Prozent) auf knapp 100.600 gestiegen. In einer Klasse sitzen im Schnitt 21,1 Kinder.
Forscher gehen davon aus, dass die Zahl der Grundschulkinder bis 2029 auf rund 109.500 zunimmt. Dann besteht auch ein erhöhter Bedarf an Lehrpersonal, denn ab 2029/30 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschüler. Rund 7.700 Lehrkräfte unterrichten an den etwa 400 Grundschulen im Lande. Laut dem Bericht sind zum Beginn des Schuljahres 170 neue Lehreinnen und Lehrer unbefristet eingestellt worden. Die SPD fragt in ihrem Antrag auch nach der in der Landespolitik seit langem diskutierten Höhergruppierung aller Grundschullehrer in Besoldungsgruppe A13. Laut dem Regierungsbericht soll dies zum Schuljahresbeginn 2025/26 erfolgen.


TOP 46 Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch, Bericht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Drs. 19/3399), geplanter Aufruf 13:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Schutz und die Förderung der niederdeutschen Sprache hat in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert und wird unter anderem mit dem Bekenntnis zur „Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ seit Jahren unterstützt. So auch in dem jetzt vorliegenden 19

Regierungsbericht zur Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch. Der Bericht listet auf über 60 Seiten Institutionen und Maßnahmen auf, wo und wie die plattdeutsche Sprache gezielt gestärkt werden kann – von den Kinderkrippen über Schulen und Hochschulen bis zu Kirchen oder Medien. Gleichwohl, so ist im Vorwort des Berichts zu lesen, „droht der Verlust der Sprache und der damit verbundenen regionalen Identität“.
Laut dem Bericht habe eine Studie aus dem Jahr 2016 ergeben, dass der Rückgang an Niederdeutsch-Sprechenden zwar vorerst gestoppt sei, „jedoch bedarf es zum Erhalt und zur Stärkung der Sprache weiterhin beträchtlicher Anstrengungen“. Für den Gebrauch der niederdeutschen Sprache gibt es höchstens Schätzungen. In der repräsentativen Umfrage von 2016 hätten 24,5 Prozent der Befragten angegeben, sehr gut oder gut Niederdeutsch zu sprechen, zitiert die Nachrichtenagentur dpa den Sprachwissenschaftler Professor Michael Elmentaler von der Universität Kiel. Hochgerechnet auf die Einwohnerzahl wären das 700.000 Schleswig- Holsteiner. Doch es sei offen, was die Befragten genau damit meinten, gut Platt zu sprechen.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 20


Reihenfolge der Beratung der 53. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 24. November 2021 16 Wahl der Schriftführerin 0 10:00 25+26 Anträge zu Corona-Maßnahmen - Schleswig-Holstein gut durch den 96 10:00 Winter bringen 2 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie 30 11:36 Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein
8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und 60 15:00 Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein 27+48 Berichte zur Gemeinsamen Agrarpolitik und Gemeinschaftsaufgabe 30 16:00 „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 17 Mündlicher Bericht zu den Ergebnissen des Kulturdialogs in Schleswig- 30 16:30 Holstein 33 Bericht über die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land 30 17:00 Schleswig-Holstein und der Alevitischen Gemeinde Donnerstag, 25. November 2021 28 Fachkräfte sichern - Moratorium für die Berufliche Bildung in 30 10:00 Schleswig-Holstein 45 Radinfrastruktur in Schleswig-Holstein, Radwegenetz, 30 10:30 Finanzierung, Investitionsplan 18 Technologieoffenheit in der Verkehrspolitik realisieren - 34 11:00 synthetische Kraftstoffe stärker berücksichtigen 19+22 Bericht und Anträge zu Hochschulen und Hochschulgesetz 30 11:34 +31
47 Bericht zur Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein 30 15:00 21+32 Schlaganfallversorgung schnell und qualitativ hochwertig 42 15:30 +41 sicherstellen sowie Krankenhäuser und Universitätskliniken besser unterstützen, finanzieren und nachhaltig stärken 23+30 Ausbildungsoffensive im Berufsfeld Erziehung starten – PiA-Ausbildung 30 16:12 unterstützen sowie Rahmenbedingungen für Erzieherberufe zukunftssicher und attraktiv gestalten 20 Institutionalisierte Interessenvertretung für Kinder und 30 16:42 Jugendliche in den stationären Hilfen zur Erziehung Freitag, 26. November 2021 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen 30 10:00 Wohnraumförderungsgesetzes 24 Europäisches Jahr der Jugend 2022 zur Chance für junge 30 10:30 Menschen in Schleswig-Holstein und im gesamten Ostseeraum machen 29 Monitoring zu Einsamkeit und Isolation 30 11:00 34+35 Bericht zur Stärkung der politischen Bildung in der Schule 30 11:30 und Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung 42 Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes 30 12:00 43 Gemeinsame Beratung 30 12:30 a) Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2020/21 b) Mündlicher Bericht zur Personalversorgung der Grundschulen 46 Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch 30 13:00 21


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 3 Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen b) Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene 4 Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Schleswig-Holstein 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und des Landesjagdgesetzes 10 Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung von Abschnittskontrollen 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein während der COVID-19-Pandemie 12 Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „HSH Finanzfonds AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften 14 Entwurf eines Gesetzes über die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und die Opferschutzbeauftragte oder den Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein - Opferunterstützungsgesetz 15 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Rückkehrrechts für kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte 36 Bericht zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen 37 Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen 38 Home-Office steuerlich berücksichtigen 40 Entlastung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2019



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 39 Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung in Schleswig-Holstein 44 Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2021 bis 2025 Fortschreibung der Finanzplanung bis 2030