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26.11.21
11:49 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 2: Wir müssen als Land verantwortlich entscheiden, wo wir unser Vermögen investieren

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 26. November 2021
Beate Raudies: Wir müssen als Land verantwortlich entscheiden, wo wir unser Vermögen investieren TOP 2: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (Drs. 19/2473, 19/3285) „Die Landesregierung hat uns im Oktober 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit vorgelegt. Fast ein Jahr und eine Experten-Anhörung später haben die Jamaika-Fraktionen einen Kompromiss gefunden, und jetzt muss alles ganz schnell gehen… Keine Zeit für eine weitere Beratungsrunde im Finanzausschuss, für den Versuch, eine fraktionsübergreifende Position zu finden. Schade! Denn wir finden es gut, die Finanzanlagestrategie jetzt in einem Gesetz regeln und diese wichtige Frage nicht allein der Regierung überlassen. Deswegen werden wir Ihrem Gesetz heute zustimmen, auch wenn es aus unserer Sicht noch deutlich besser hätte sein können!
Nachhaltige Geldanlagen ergänzen die klassischen Kriterien der Rentabilität, Liquidität und Sicherheit um ökologische, soziale und ethische Bewertungspunkte. Wir müssen als Land verantwortlich entscheiden, wo wir unser Vermögen investieren. Mit unserer Anlagepolitik können wir Einfluss darauf nehmen, dass Ressourcen geschont und Ethikstandards eingehalten werden. In unserer globalisierten Wirtschaft entscheidet Geld, das wir einer deutschen Bank anvertrauen, mit über Wohl und Wehe von Menschen z.B. in Afrika und Asien. Nicht nur die Rendite muss stimmen. Die Anlagen, in die wir investieren, müssen nach Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden. Bei der Geldanlage haben sich mittlerweile bestimmte Nachhaltigkeitskriterien, sogenannte ESG etabliert. E steht dabei für environment, also Umwelt. S für social, also Soziales, und G für governance, womit gute Unternehmensführung gemeint ist. Das klingt zwar gut, aber einheitliche Mindeststandards für nachhaltige Geldanlagen gibt es noch nicht. Wir müssen selbst entscheiden, was nachhaltig ist. Da wäre es vielleicht eine Idee gewesen, sich an der EU-Taxonomieverordnung zu orientieren, die ab 1. Januar 2022 teilweise in Kraft tritt. Sie steckt genaue Kriterien ab, was „ökologisch nachhaltiges Wirtschaften“ ist, und das für die meisten Branchen. Sie ist ein wichtiger Baustein des European Green Deal, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden will. Schleswig-

1 Holstein backt eigene Brötchen und geht über diese Regelungen hinaus… Wir hätten uns allerdings eine ausgewogenere Berücksichtigung aller Sustainable Development Goals der UN Agenda 2030 gewünscht, z.B. der Ziele „Bildung für alle“ und „Gleichstellung der Geschlechter“. Indes wird schon jetzt sehr deutlich: Dieses Verfahren macht Arbeit, nämlich im Finanzministerium, und zwar eine Menge Arbeit! Das FiMi gibt selbst zu , dass die Einschätzung von Staaten in Bezug auf die Einhaltung der Kriterien nicht statisch sei, sondern eine regelmäßige Überprüfung erfordere. Zitat: „Aufgrund der Notwendigkeit der Verfügbarkeit der relevanten Informationen zur laufenden Bewertung der investierbaren Staaten bzw. Unternehmen sei die Unterstützung durch eine externe Nachhaltigkeits‐Ratingagentur zweckmäßig“, heißt es in einem Umdruck. Warum also sich nicht komplett auf eine externe Agentur verlassen? Was in ihrem Gesetz derzeit noch fehlt, ist die Möglichkeit, Geldanlagen anhand von positiven Kriterien auszuwählen. Dabei würden bestimmte Branchen bevorzugt, die im Sinne der Nachhaltigkeit besser zu bewerten sind – also zum Beispiel Investitionen in Erneuerbare Energien. In einem Artikel der Zeit fand ich ein Zitat von Verhaltensökonom Hartmut Walz, Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen: „Wer grün investieren will, sollte sich lieber ein paar Solarzellen aufs Dach machen oder mit anderen gemeinsam ein Windrad kaufen.“
Diese Form der Geldanlage haben Sie mit ihrem Gesetz jetzt weitgehend ausgeschlossen… Aber wäre nicht auch der Gedanke spannend, in eine eigene Landesinfrastrukturgesellschaft zu investieren und Wohnungen zu bauen? Hinzu kommt: Die Anlagegrundsätze und insbesondere die Kriterien müssen nach unserer Ansicht regelmäßig überprüft und u.U. um weitere Kriterien ergänzt oder weiterentwickelt werden. Ihre beste Entscheidung ist daher, eine Evaluationsklausel ins Gesetz zu schreiben.
Bei unseren Finanzanlagen achten wir also künftig auf ökologische, soziale und ethische Bedingungen. Das ist gut. Für die Arbeitnehmer*innen in Schleswig-Holstein, die die Aufträge der öffentlichen Hand ausführen, gelten diese Kriterien allerdings nicht; denn Jamaika hat diese mit der Abschaffung des Tariftreuegesetzes geschliffen. Aber das werden wir nach der Landtagswahl wieder ändern!“



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