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26.11.21
12:02 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 2 „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein“

26.11.2021 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 2 „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein“ In ihrer Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Mit dem hier und heute vorliegenden Gesetzentwurf für eine nachhaltige Finanzanlagestrategie für das Land Schleswig-Holstein setzen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Schleswig-Holstein soll zukünftig Finanzanlagen wählen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, ohne hierbei Abstriche bei der Wirtschaftlichkeit zu machen. Es ist durch repräsentative Studien belegt, dass die Sicherheit und Rendite von Finanzanlagen nicht unter der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien leiden müssen. Und genau das ist für uns Freie Demokraten heute auch die zentrale Botschaft, da für uns bei Finanzanlagen die finanzielle Nachhaltigkeit unverzichtbar ist.
Worauf wir aber verzichten wollen, ist unnötiger bürokratischer Aufwand. Denn auch ein erhöhter Bürokratieaufwand gefährdet die Wirtschaftlichkeit. Aus diesem Grund ist es uns Freien Demokraten wichtig, dass das neue Gesetz nur für Finanzanlagen von Landesbeteiligungen greift, sofern deren Anlagen eine Mindestgrößenordnung von wenigstens einer Million Euro überschreiten. Durch die Beschränkung der Vorschriften auf hundertprozentige Landesbeteiligungen gewährleisten wir zudem, dass keine Einflussnahme auf unsere im Wettbewerb stehenden Sparkassen erfolgt. Wir oktroyieren keine politisch gewollten Anlagekriterien für im freien Markt agierende Unternehmen.
Dass Politik sich bei Finanzstrategien von Kreditinstituten lieber heraushalten sollte, hat die Vergangenheit mit der ehemaligen HSH Nordbank hinlänglich bewiesen. Bei jeder Art der Finanzanlage, bei der wir steuernd eingreifen – und das tun wir mit diesem Gesetz zwangsläufig – bleibt für uns eines maßgeblich: Finanzanlagen von Landesbeteiligungen sind öffentliche Mittel und somit Gelder unserer Bürger. Mit diesen haben wir verantwortungsvoll umzugehen. Das bedeutet für uns: Abstriche bei der Rendite sind zu vermeiden.
Der hier heute vorliegende Gesetzentwurf ist durchweg ein Kompromiss aus verschiedenen finanzpolitischen Schwerpunkten – ein Kompromiss mit dem am Ende alle beteiligten Fraktionen aber gut leben können, denke ich. Für uns Freie Demokraten waren mit Blick auf das Ergebnis zuletzt drei Punkte besonders wichtig: Erstens: Eine verbindliche Verankerung der Beachtung von Wirtschaftlichkeitsaspekten. Wir unterstützen nachhaltige Finanzanlagen dort, wo wir es verantworten können und müssen – und zwar ohne, dass die Rendite leidet. Es ist das liberale Herzstück in diesem Gesetzentwurf, dass wir in § 1 die zwingende Beachtung der Wirtschaftlichkeit gesetzlich verankern konnten. Damit haben wir dem gesamten Gesetzentwurf eine liberale Handschrift verpasst. Zweitens: Von vornherein kritisiert haben wir den Umfang der ursprünglichen Negativliste der Staaten, in die das Land Schleswig-Holstein nach dem Ursprungsentwurf nicht mehr hätte investieren dürfen. Dass der erste Gesetzentwurf Finanzanlagen in EU-Staaten wie Frankreich verboten hätte, war für uns nicht akzeptabel. Leider ist der grüne Koalitionspartner unserem Wunsch, sämtliche EU-Staaten vor die Klammer zu ziehen, nicht gefolgt. Der vorliegende finale Gesetzesentwurf reduziert jedoch die verbleibenden EU-Staaten auf der sogenannten ‚Negativliste‘ auf einige wenige Staaten. Drittens: Für den Wunsch des grünen Koalitionspartners auf direkte Einflussnahme auf Hauptversammlungen, musste eine gangbare Alternative her. Wir wollten keinesfalls, dass sich die Landesregierung auf Aktionärsversammlungen aktiv in die Unternehmensphilosophie einmischt, zumal die Art und Weise der Einmischung viel zu unbestimmt war. Dass sie nun über Ausübung ihrer Stimmrechte den Interessen im Sinne dieses Gesetzes Gewicht verleiht, ist ein vernünftiger Kompromiss, der jedem privaten Aktionär ebenso zusteht.
Wir bringen ein zähes Verfahren zu Ende und beweisen, dass Ökonomie und Ökologie sich sinnvoll ergänzen können. Damit können wir heute einmal mehr und guten Gewissens festhalten, dass ein intensiver und zu Teilen auch kontrovers geführter Gesetzgebungsprozess dazu geführt hat, dass die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und ethischen Aspekten erfolgen kann, ohne, dass das Kernziel der Finanzanlage – die Erzielung der bestmöglichen Rendite – in den Hintergrund gerät. Wieder einmal hat sich gezeigt, dass Jamaika in der Lage ist, wichtige unterschiedliche Aspekte zu einem neuen Ganzen zusammenzuführen.“
  Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort



Annabell Krämer
Sprecherin für Haushalt, Finanzen und Tourismus, Tierschutz


Kontakt:
Eva Grimminger, v.i.S.d.P.
Pressesprecherin

Tel.: 0431 988 1488
fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de