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Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

Aktuelles

Wir ziehen um!

Die Landesbeauftragte hat in den vergangenen Monaten einen neuen Internetauftritt erstellen lassen. Sie können den neuen Auftritt auf dieser Seite erreichen:

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen | Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (inklusion.sh)

Diese Seite wird nicht weiter mit Inhalten gefüllt und in wenigen Wochen lediglich eine Weiterleitung zu der hier genannten Präsenz darstellen. Die Landesbeauftragte und ihr Team wünschen Ihnen einen guten Übergang und hoffen das Angebot für Sie attraktiver gestaltet zu haben.

9. Bericht übergeben!

Anfang Juni übergab Michaela Pries den 9. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten an die Präsidentin des schleswig-holsteinischen Landtags, Kristina Herbst.
Die Landesbeauftragte berichtet dem Landtag alle zwei Jahre über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein sowie über ihre Tätigkeit.
 
Die Coronapandemie und weitere krisenhafte Ereignisse und ihre Folgen für Menschen mit Behinderungen bestimmten die Arbeit des Teams der Landesbeauftragten im Berichtszeitraum 2020 bis 2022 am intensivsten.
Menschen mit eingeschränkten Möglichkeiten zur Selbstorganisation und Selbstrettung waren in besonderer Weise benachteiligt und das Erlebte wirkt nach.
Auch wenn die Erfahrungen inzwischen in den Hintergrund rücken, müssen die gewonnenen Erkenntnisse in zukünftigen Konzepten und Planungen staatlichen und gesellschaftlichen Handelns verankert werden.
Dazu Michaela Pries: „Wir müssen aus der Krise lernen. Daher ist der Bericht mit dieser Schwerpunktsetzung entstanden. In ihm finden sich konkrete Handlungsempfehlungen. Mein Team und ich haben diese unter Einbeziehung betroffener Personen und weiterer relevanter Akteure und Akteurinnen entwickelt.“
Hier zunächst die Landtagsversion als Drucksache zur Ansicht: https://t1p.de/i1z65
Der Bericht in leichter Sprache: 9. Bericht, leichte Sprache
Der Bericht in der Druckfassung als Datei: 9. Bericht
 

Kommunalwahl 2023

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2023 hat der Landesbeauftragte für politische Bildung auf seiner Internetpräsentation eingestellt, die Sie hier finden: Kommunalwahl 2023 - Der Landesbeauftragte für politische Bildung in Schleswig-Holstein (politische-bildung.sh)
KW23

Die Landesbeauftragte und der Landeswahlleiter haben gemeinsam eine Broschüre in Leichter Sprache erarbeitet (Broschüre zur Kommunalwahl 2023 in leichter Sprache). Gedruckte Exemplare können Sie direkt beim Landeswahlleiter über die folgende Mailadresse wahlen@im.landsh.de bestellen.

Weitere barrierefreie Informationen z. B. Gebärdensprachvideos sind hier hinterlegt: schleswig-holstein.de - Wahlen - Barrierefreiheit

Der Krach-Mach-Tach findet 2023 wieder statt

Nach einer langen Pause startet der Krach-Mach-Tach endlich in die nächste Runde.

Nach zwei Jahren größerer Distanz möchten wir dieses Jahr einen besonderen Fokus auf den zwischenmenschlichen Austausch und das soziale Miteinander legen. Die Parade und der Bandwettbewerb werden dieses Jahr nicht stattfinden. Dafür haben wir auf dem Gelände der Jungen Bühne ein neues, buntes Mit-Mach-Programm geplant und freuen uns über zahlreiche Besucherinnen und Besucher.  

Der Krach-Mach-Tach findet am 23. Juni 2023 auf dem Gelände der jungen Bühne statt. Das Programm geht von 15:00 bis 18:00 Uhr.

Krach-Mach-Tach 2023

Gemeinsame Erklärungen

Am 9. Dezember 2022 hat die Landesbeauftragte zwei Erklärungen veröffentlicht. Die Erklärungen wurden mit anderen Stellen zusammen verfasst.

Eine Erklärung bezieht sich auf die Versorgung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen. Dazu sind drei Kernforderungen erhoben worden:
- Behinderungsspezifische Schutz- und Teilhabebedarfe müssen bei
Ankunft identifiziert und in der Folge berücksichtigt werden.
- Für schutzsuchende Menschen mit Behinderungen muss die
Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen massiv verkürzt und
im Bedarfsfall ganz aufgehoben werden.
- Schutzsuchende Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu
Hilfsmitteln, zu Leistungen entsprechend der gesetzlichen
Krankenversicherung und zu Teilhabeleistungen erhalten.

Die ganze Pressemitteilung ist hier hinterlegt:
http://www.ltsh.de/presseticker/2022-12/09/11-00-22-19b4/PI-Y5MHNhm0-lt.pdf

In der zweiten Erklärung wird umfassend auf inklusive Beschulung eingegangen. Auch hier wurden zentrale Forderungen formuliert:

  1. Hochwertige inklusive Bildung gewährleisten
  2. Transformation zügig und strukturiert voranbringen
  3. Unabhängige Förderdiagnostik, individuelle Förderplanung, erforderliche
    Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel gewähren
  4. Inklusive Schulen mit qualifiziertem Personal bedarfsgerecht ausstatten
  5. Bauliche, technische und digitale Barrierefreiheit gewährleisten

Die Pressemitteilung mit der gemeinsamen Erklärung ist hier zu finden:
http://www.ltsh.de/presseticker/2022-12/09/12-10-56-2075/PI-Y5MXwCB1-lt.pdf

 

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf inklusive!

Was brauchen Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die es sehr schwer haben, ihre Bedürfnisse zu äußern? Was brauchen sie, wenn sie in ihrer Fähigkeit zur Selbstbestimmung stark eingeschränkt sind, um gut teilhaben zu können?  Wo liegen besondere Herausforderungen in den einzelnen Lebensbereichen?

Mit diesen Fragen hat sich die Landesbeauftragte gemeinsam mit Mitgliedern des Landesbeirates zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Fachkräften für Unterstützte Kommunikation intensiv in der Arbeitsgruppe Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf beschäftigt.

Aus der Arbeit ist eine Broschüre entwickelt worden.
Sie ist hier hinterlegt: Das ist uns wichtig: von der Kindheit bis ins hohe Alter – Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf inklusive!

Partizipation von Menschen mit Behinderungen stärken

Die Landesbeauftragte hat gemeinsam mit Mitgliedern des Landesbeirates zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im letzten Jahr in verschiedenen Gremien intensiv daran gearbeitet, Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein selbstverständlicher zu machen.

Selbstbestimmtes Leben ist für Menschen mit Behinderungen bisher oft nur eingeschränkt möglich, vor allem, wenn man in Institutionen lebt und von anderen Menschen im Alltag sehr abhängig ist.  

Deshalb soll Partizipation zukünftig als Wert selbstverständlicher in den Konzeptionen von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe verankert sein.

Das „Eckpunktepapier zur Umsetzung von Partizipation in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe“ gibt dafür nun eine gute Orientierung und Leitplanken für die tägliche Umsetzung im Alltag.

Das Ziel ist: Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmter leben! Sie sollen mitbestimmen und mitwirken und selbstverständlich in Entscheidungsprozesse einbezogen werden – auch, wenn man ihnen das erstmal nicht zutraut.  Dann müssen besondere Wege, zum Beispiel in der Kommunikation, gefunden werden!

Die Broschüre ist hier zu finden: Mitwirkung verändert! – Eckpunkte für Partizipation in den Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe.

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09:00 bis 15:00 Uhr

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