Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Die Landesbeauftragte hat in den vergangenen Monaten einen neuen Internetauftritt erstellen lassen. Sie können den neuen Auftritt auf dieser Seite erreichen:
Diese Seite wird nicht weiter mit Inhalten gefüllt und in wenigen Wochen lediglich eine Weiterleitung zu der hier genannten Präsenz darstellen. Die Landesbeauftragte und ihr Team wünschen Ihnen einen guten Übergang und hoffen das Angebot für Sie attraktiver gestaltet zu haben.
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2023 hat der Landesbeauftragte für politische Bildung auf seiner Internetpräsentation eingestellt, die Sie hier finden: Kommunalwahl 2023 - Der Landesbeauftragte für politische Bildung in Schleswig-Holstein (politische-bildung.sh)
Die Landesbeauftragte und der Landeswahlleiter haben gemeinsam eine Broschüre in Leichter Sprache erarbeitet (Broschüre zur Kommunalwahl 2023 in leichter Sprache). Gedruckte Exemplare können Sie direkt beim Landeswahlleiter über die folgende Mailadresse wahlen@im.landsh.de bestellen.
Weitere barrierefreie Informationen z. B. Gebärdensprachvideos sind hier hinterlegt: schleswig-holstein.de - Wahlen - Barrierefreiheit
Nach einer langen Pause startet der Krach-Mach-Tach endlich in die nächste Runde.
Nach zwei Jahren größerer Distanz möchten wir dieses Jahr einen besonderen Fokus auf den zwischenmenschlichen Austausch und das soziale Miteinander legen. Die Parade und der Bandwettbewerb werden dieses Jahr nicht stattfinden. Dafür haben wir auf dem Gelände der Jungen Bühne ein neues, buntes Mit-Mach-Programm geplant und freuen uns über zahlreiche Besucherinnen und Besucher.
Der Krach-Mach-Tach findet am 23. Juni 2023 auf dem Gelände der jungen Bühne statt. Das Programm geht von 15:00 bis 18:00 Uhr.
Am 9. Dezember 2022 hat die Landesbeauftragte zwei Erklärungen veröffentlicht. Die Erklärungen wurden mit anderen Stellen zusammen verfasst.
Eine Erklärung bezieht sich auf die Versorgung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen. Dazu sind drei Kernforderungen erhoben worden:
- Behinderungsspezifische Schutz- und Teilhabebedarfe müssen bei
Ankunft identifiziert und in der Folge berücksichtigt werden.
- Für schutzsuchende Menschen mit Behinderungen muss die
Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen massiv verkürzt und
im Bedarfsfall ganz aufgehoben werden.
- Schutzsuchende Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu
Hilfsmitteln, zu Leistungen entsprechend der gesetzlichen
Krankenversicherung und zu Teilhabeleistungen erhalten.
Die ganze Pressemitteilung ist hier hinterlegt:
http://www.ltsh.de/presseticker/2022-12/09/11-00-22-19b4/PI-Y5MHNhm0-lt.pdf
In der zweiten Erklärung wird umfassend auf inklusive Beschulung eingegangen. Auch hier wurden zentrale Forderungen formuliert:
Die Pressemitteilung mit der gemeinsamen Erklärung ist hier zu finden:
http://www.ltsh.de/presseticker/2022-12/09/12-10-56-2075/PI-Y5MXwCB1-lt.pdf
Was brauchen Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die es sehr schwer haben, ihre Bedürfnisse zu äußern? Was brauchen sie, wenn sie in ihrer Fähigkeit zur Selbstbestimmung stark eingeschränkt sind, um gut teilhaben zu können? Wo liegen besondere Herausforderungen in den einzelnen Lebensbereichen?
Mit diesen Fragen hat sich die Landesbeauftragte gemeinsam mit Mitgliedern des Landesbeirates zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Fachkräften für Unterstützte Kommunikation intensiv in der Arbeitsgruppe Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf beschäftigt.
Aus der Arbeit ist eine Broschüre entwickelt worden.
Sie ist hier hinterlegt: Das ist uns wichtig: von der Kindheit bis ins hohe Alter – Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf inklusive!
Die Landesbeauftragte hat gemeinsam mit Mitgliedern des Landesbeirates zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im letzten Jahr in verschiedenen Gremien intensiv daran gearbeitet, Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein selbstverständlicher zu machen.
Selbstbestimmtes Leben ist für Menschen mit Behinderungen bisher oft nur eingeschränkt möglich, vor allem, wenn man in Institutionen lebt und von anderen Menschen im Alltag sehr abhängig ist.
Deshalb soll Partizipation zukünftig als Wert selbstverständlicher in den Konzeptionen von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe verankert sein.
Das „Eckpunktepapier zur Umsetzung von Partizipation in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe“ gibt dafür nun eine gute Orientierung und Leitplanken für die tägliche Umsetzung im Alltag.
Das Ziel ist: Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmter leben! Sie sollen mitbestimmen und mitwirken und selbstverständlich in Entscheidungsprozesse einbezogen werden – auch, wenn man ihnen das erstmal nicht zutraut. Dann müssen besondere Wege, zum Beispiel in der Kommunikation, gefunden werden!
Die Broschüre ist hier zu finden: Mitwirkung verändert! – Eckpunkte für Partizipation in den Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe.