Drucksache
14/152698-06-25
Bericht und Beschlußempfehlung
des Finanzausschusses
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 14/1496
Der Finanzausschuß hat den ihm vom Landtagspräsidenten am 10. Juni 1998 gemäß § 29 der Geschäftsordnung überwiesenen Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998, Drucksache 14/1496, am 11. und 25. Juni 1998 beraten.
Der Ausschuß empfiehlt mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU, dem Gesetzentwurf mit den Anlagen unter Einschluß der Änderungsanträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Umdrucke 14/2094 und 14/2102, mit der Maßgabe zuzustimmen, daß der Nachtragshaushalt in Einnahme und Ausgabe auf
minus 16.092.900 Deutsche Mark
festgestellt und in § 3 das Wort "ohne" durch das Wort "mit" ersetzt wird.
Lothar Hay
Vorsitzender