Drucksache 14/1526

98-06-25

 

 

 

Bericht und Beschlußempfehlung

des Finanzausschusses

 

 

 

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 14/1496

 

Der Finanzausschuß hat den ihm vom Landtagspräsidenten am 10. Juni 1998 gemäß § 29 der Geschäftsordnung überwiesenen Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1998, Drucksache 14/1496, am 11. und 25. Juni 1998 beraten.

Der Ausschuß empfiehlt mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU, dem Gesetzentwurf mit den Anlagen unter Einschluß der Änderungsanträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Umdrucke 14/2094 und 14/2102, mit der Maßgabe zuzustimmen, daß der Nachtragshaushalt in Einnahme und Ausgabe auf

minus 16.092.900 Deutsche Mark

festgestellt und in § 3 das Wort "ohne" durch das Wort "mit" ersetzt wird.

 

 

 

 

 

Lothar Hay

Vorsitzender