Drucksache
14/1580
Bericht und Beschlußempfehlung
des Bildungsausschusses
Stärkung der Hauptschule
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 14/1136
Der Ausschuß hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluß vom 11. Dezember 1997 überwiesenen Antrag am 12. Februar und 25. Juni 1998 befaßt.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU empfiehlt der Ausschuß dem Landtag, den Antrag in der nachstehenden Fassung anzunehmen:
"Stärkung der Hauptschule
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag begrüßt den von der Landesregierung vorgelegten Bericht zu Lage und Perspektive der Hauptschule in Schleswig-Holstein.
1. Hauptschule und Übergang in den Beruf
Die Bildungspolitik muß Chancengleichheit, nicht Ergebnisgleichheit herstellen. Die Volkswirtschaft braucht gut ausgebildete Schulabsolventen aller Schularten. Es gilt, die Schülerinnen und Schüler aller Schularten auf ihren jeweiligen Bildungsstufen zu qualifizieren und sie so vorzubereiten, daß sie ausbildungsreif werden.
Der Hauptschulabschluß muß wieder zu einer soliden Basis für den Berufseinstieg entwickelt werden, auch als Grundlage, um im Rahmen der Fort- und Weiterbildung weitere Aufstiegsabschlüsse zu erwerben.
Nach wie vor spielt die Hauptschule eine große Rolle für die Ausbildung des handwerklichen Nachwuchses.
Die Hauptschule muß ihre eigenständige Rolle im System des gegliederten Schulwesens behalten. Das spezifische Profil der Hauptschule ist deutlich zu schärfen, sowohl die Schulform Hauptschule als auch der Hauptschulabschluß als solche sind inhaltlich und organisatorisch zu stärken und weiterzuentwickeln. Nur so kann sie auch zukünftig ihre Hauptaufgabe erfüllen und die Schülerinnen und Schüler zielorientiert auf die Berufswelt vorbereiten. Der Landtag hält es für unverzichtbar, das freiwillige 10. allgemeinbildende Schuljahr an Hauptschulen beizubehalten und inhaltlich weiterzuentwickeln. Neben einem praxisbezogenen Unterricht sollten sich die Schülerinnen und Schüler einen Tag pro Woche in einem Betrieb orientieren, in dem sie außerdem zwei längere Praktika absolvieren.
2. Schülerinnen und Schüler
Die Bildung in der Hauptschule muß so weiterentwickelt werden, daß die Gesellschaft mehr als bisher die Hauptschülerinnen und Hauptschüler als Leistungsträger anerkennt.
Sie brauchen mehr Unterrichtsstunden, mehr Zeit zum Lernen, einen praxisorientierten Lehrplan und in ihren Schulen eine bessere Ausstattung und höhere Lehr- und Lernmittelzuweisung.
Hauptschülerinnen und Hauptschüler benötigen neben dem Üben und Erweitern der in der Grundschule erlernten Kulturtechniken des Lesens, Rechnens und Schreibens eine fundierte allgemeine Bildung unter Einbeziehung mindestens einer Fremdsprache, praxisorientierte Unterrichtsformen und -inhalte (zum Beispiel Betriebspraktika) und Förderung durch Unterrichtsdifferenzierung und das Angebot von Wahlpflichtkursen.
3. Lehrerinnen und Lehrer
Die Lehrkräfte müssen für ihre Arbeit in der Hauptschule bereits im Studium besser vorbereitet werden. Besonders in der zweiten Phase der Lehrerausbildung und in der späteren Weiterbildung sollten sie regelmäßige Betriebspraktika absolvieren, um noch besser beurteilen zu können, was die von ihnen unterrichteten Jugendlichen in ihrer Ausbildung erwartet.
Lehrerinnen und Lehrer müssen verstärkt ständigen Kontakt mit den Eltern und Ausbildungsbetrieben vor Ort pflegen. Angesichts der besonderen Probleme im Umfeld vieler Hauptschüler und Hauptschulen ist es unerläßlich, daß die Aus- und Fortbildung der Hauptschullehrerinnen und -lehrer verstärkt sozialpädagogische Qualifikationen einbezieht.
4. Ausbildungsbetriebe
Zwischen den Hauptschulen und den Ausbildungsbetrieben muß es besonders in den letzten zwei Schuljahren eine verstärkte Verzahnung und Kommunikation geben, um den unterschiedlichen Berufsbildern in der schulischen Bildung gerechter zu werden. Die Übernahme von Patenschaften durch örtliche Betriebe für ihre Hauptschulen kann dafür ein sinnvoller Weg sein.
5. Eltern
Für den Übergang auf die weiterführenden Schulen müssen die Eltern besser als bisher über eine sinnvolle Schul- und Berufsbildungslaufbahn ihrer Kinder informiert werden.
6. Leistungen und Verantwortung des Landes
Der Landtag begrüßt, daß die Landesregierung Mittel, die aus der sogenannten 58er-Regelung freigeworden sind, in größerem Umfang für die Verbesserung der Unterrichtsversorgung an Hauptschulen durch Lehramtsanwärter mit 1. Staatsexamen verwendet, und erwartet, daß weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall wie der Einsatz der Stundengebermittel schwerpunktmäßig zugunsten der Hauptschulen eingesetzt werden. Damit soll der Übergang von der Hauptschule in die berufliche Bildung nach dem dualen System erleichtert werden.
Der Landtag unterstützt die Anstrengungen der Landesregierung, das Image der Hauptschule zu verbessern und dem Vorurteil von der Restschule entgegenzuwirken.
Der Landtag würdigt die Rolle der verschiedenen Fördernetzwerke und Programme wie FÖN, Majumba trio-B, die die Ausbildungsfähigkeit der Hauptschülerinnen und Hauptschüler verbessern und ihre Berufswahlfähigkeit erhöhen."
Dr. Ulf von Hielmcrone
Vorsitzender
Gesetz
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetzentwurf |
Ausschußvorschlag: |
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