Drucksache 14/1633

98-09-04

Bericht und Beschlußempfehlung

des Innen- und Rechtsausschusses

 

 

Volksinitiative "Schule in Freiheit" der Aktion mündige Schule e. V.

Schreiben des Innenministers vom 22. Juli 1998

 

 

Der Innen- und Rechtsausschuß hat sich in drei Sitzungen, zuletzt am 4. September 1998, mit dem Antrag auf Behandlung der oben genannten Volksinitiative, dem Bericht des Innenministers über den Nachweis der Stimmberechtigung sowie die Vorprüfung des Quorums über die Volksinitiative "Schule in Freiheit" der Aktion mündige Schule e. V. beschäftigt.

Er unterbreitet dem Landtag mit der Stimme des Vertreters der F.D.P. bei Enthaltung der Vertreter der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Beschlußempfehlung:

  1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt fest, daß das nach Artikel 41 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein erforderliche Quorum für die Volksinitiative "Schule in Freiheit" der Aktion mündige Schule e. V. erreicht ist.
  2. Er stellt weiter fest, daß sich die Volksinitiative "Schule in Freiheit" der Aktion mündige Schule e. V. auf einen zulässigen Gegenstand bezieht.
  3. Die Volksinitiative "Schule in Freiheit" der Aktion mündige Schule e. V. ist daher zulässig.

 

 

 

Heinz Maurus

Vorsitzender