Drucksache 14/1635
98-08-26
Bericht und Beschlußempfehlung
des Innen- und Rechtsausschusses
Stellungnahme in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über den Antrag festzustellen, daß die Landesregierung von Schleswig-Holstein durch Veräußerung der in der Anlage ASt 2 im einzelnen bezeichneten Immobilien und die anschließende Rückmiete aufgrund der § 17 IV Haushaltsgesetz 1998, Artikel 4 Nr. 5 und 6 Haushaltsbegleitgesetz 1998, §§ 6 V, 17 II und 20 Investitionsbankgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Investitionsbankgesetzes und des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 23. Januar 1998 (GVOBl S. 68) gegen Artikel 53 Satz 2 erster Halbsatz sowie Artikel 53 Satz 1 Landesverfassung verstößt, indem sie dadurch in unbestimmter Höhe Kredite über die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen in Höhe von DM 1.563 Millionen hinaus aufnimmt
Schreiben der Vorsitzenden des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 1998 - 2 BvK 2/98
Der Innen- und Rechtsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 26. August 1998 mit dem oben bezeichneten Verfahren beschäftigt.
Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und F.D.P., wie folgt zu beschließen:
gez. Heinz Maurus
Vorsitzender